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BUNDESTAGSAUFLÖSUNG

Vorgeschaltete Kontrolle

Beim Bundesverfassungsgericht zeichnet sich offenbar eine Entscheidung zugunsten von Neuwahlen ab. Beobachter der Anhörung vom vergangenen Dienstag in Karlsruhe rechnen kaum noch damit, dass die gegen die Parlamentsauflösung klagenden Bundestagsabgeordneten die nötige Mehrheit von fünf Verfassungsrichtern auf ihre Seite ziehen können. Nur einer der acht Richter äußerte in der Verhandlung ausdrücklich Kritik, mindestens vier Richter scheinen dagegen die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler trotz Bedenken billigen zu können. Der für das Abfassen des Urteils zuständige Richter Udo Di Fabio scheint dem Bundespräsidenten sogar noch mehr Verantwortung zuweisen zu wollen als bisher: Das Gericht, so Di Fabio, könnte "ein Stück weit dem Bundespräsidenten die Kontrolle überlassen", wenn dieser als weiterer "Hüter der Verfassung" mit einer "vorgeschalteten Rechtskontrolle" dem Gericht "Arbeit abnehme" und so der Einschätzung des Bundeskanzlers selbst eine "verfassungsrechtliche Dignität" verleihe. Mit einer Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts bis Ende des Monats zu rechnen.


DER SPIEGEL 33/2005
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