DER SPIEGEL



JUSTIZ

In flagranti

Von Latsch, Gunther

In Schwerin hat die Staatsanwaltschaft einen Bildhauer wegen Beleidigung angeklagt. Zu klären ist die Frage, ob kopulierende Holzpolizisten Kunst sind.

Für das Kunstmagazin "Art" gehört Günter Schumann zu den Großen seines Fachs. Neun Seiten und ein Editorial widmete die Redaktion im Oktober vergangenen Jahres den Arbeiten des mecklenburgischen Holzbildhauers: Die Plastik eines Kapuzenmanns etwa, einem Folterfoto aus dem US-Gefängnis Abu Ghureib in Bagdad nachempfunden, war für den damaligen Chefredakteur Axel Hecht "die wohl anrührendste Darstellung der geschundenen Kreatur".

Doch nicht allen erschließen sich Schumanns Werke. Schweriner Staatsanwälten und Polizisten macht seit Wochen ein Opus zu schaffen, das "nach dem äußeren Erscheinungsbild 2 Polizisten beim Analverkehr" zeige, wie es in den Akten heißt. Der Künstler mag dieser Deutung der Staatsanwaltschaft nicht widersprechen - schließlich hat er die Figuren mit grünweißen Dienstmützen versehen und "Die Arschficker" genannt.

Die Folge: ein bizarrer Rechtsstreit, bei dem es um die Gefühle von Beamten, die Freiheit der Kunst, eine Anklage wegen Beleidigung und nicht zuletzt um die Frage geht, wer sie noch alle beieinander hat und wer nicht.

Denn zwischen Schumann und den Ordnungshütern tobt seit Jahren ein Kulturkampf, bei dem Verstand und Übersicht auf der Strecke zu bleiben drohen. Von "unzähligen Einsätzen" der Kollegen auf dem Anwesen des Künstlers in Woserin berichtet ein Sprecher der Polizeidirektion Schwerin.

Grund ist ein Streit mit einem Nachbarn. Laut Schumann nahmen die Beamten anlässlich eines Besuchs an einer Skulptur Anstoß, die den Tod des RAF-Mitglieds Wolfgang Grams auf dem nahe gelegenen Bahnhof von Bad Kleinen als Hinrichtung durch einen Beamten der GSG 9 zeigt. Selbstmord lautet die amtliche Version. "Seitdem", glaubt der Holzschnitzer, "haben die mich auf der Liste."

Auch die Figurengruppe "Stralsund - Eine Verbringung" zeigt Polizisten nicht als Freunde und Helfer, sondern bezieht sich auf einen Fall, bei dem Beamte im Winter 2003 einen betrunkenen Obdachlosen aus der Stadt schafften und im Freien aussetzten. Der Mann erfror.

All dies mag die Beamten nicht gerade erfreut haben - dagegen machen konnten sie nichts, denn laut Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist die Kunst frei. Erst als im Rahmen des Streits mit dem Nachbarn Ende April eine Gerichtsverhandlung anstand, in der Schumann sich wegen Nötigung verantworten sollte, weil er mit seinem Wagen die Einfahrt zu dessen Grundstück versperrt hatte, schlug die Stunde der Staatsmacht.

Denn der Bildhauer kam per Auto mit Anhänger, darauf festgezurrt die umstrittene "Arschficker"-Skulptur - und parkte auch noch genau vor dem Haupteingang des Schweriner Amtsgerichts. "Das passte gerade gut, weil ich noch einen weiteren Termin in der Stadt hatte und die Wirkung der Figur in der Öffentlichkeit testen wollte. Mit der Verhandlung hatte das eigentlich nichts zu tun."

Eine Polizeistreife sah dies anders. Weil im Wagen, deutlich sichtbar, auch noch die Terminrolle für den Prozess lag, auf der vier Polizisten als Zeugen namentlich aufgeführt waren, wurde die Plastik beschlagnahmt - wegen des Verdachts der Beleidigung der Kollegen.

"Unsinn", verteidigt sich Schumann, "die Inspiration zu dieser Szene waren Berichte über einen Vorfall an einer Polizeischule in Sachsen, wo ein Vorgesetzter mit einem Schüler in flagranti erwischt worden war." Er legte Widerspruch gegen die Beschlagnahme ein - und bekam vom Schweriner Amtsgericht sogar recht.

Das aber wollte die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen - schließlich gehe es auch um den Verdacht der Verbreitung von Pornografie - und strengte eine Beschwerde beim Landgericht an. Dessen Richter mochten die "sichergestellten Figuren" aber nicht als Pornografie einstufen, "da es sich nicht allein um die Darstellung sexuellen Verhaltens handelt, der jeder personale und soziale Bezug fehlt und damit den Menschen zum bloßen Objekt macht".

Dass der personale Bezug genau auf jene vier Polizisten zielt, die als Zeugen gegen Schumann auftreten sollen, muss die Staatsanwaltschaft im Herbst vor Gericht beweisen. Ein schwieriges Unterfangen, das - selbst wenn es gelingen sollte - nicht automatisch zu einer Verurteilung Schumanns führen muss. "Es ist vorstellbar", wie es im Beschluss des Landgerichts heißt, "dass die Kunstfreiheit des Beschuldigten die Beleidigungshandlungen rechtfertigt."

Doch auch für diesen Fall scheint vorgesorgt. Ende Juni erhielt der Bildhauer eine Ladung zu einem Termin im Gesundheitsamt. Der Sozialpsychiatrische Dienst sei "von Beamten des Polizeireviers Sternberg" informiert worden, "dass bei Ihnen gesundheitliche und/oder soziale Probleme bestehen könnten".

Das, so Schumann, "ist die höchste Auszeichnung, die in Mecklenburg-Vorpommern an Künstler vergeben wird - Einweisung in die Klapsmühle". GUNTHER LATSCH


DER SPIEGEL 33/2005
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