DER SPIEGEL



PREISBINDUNG

Die tasten noch

Nächstes Jahr dürfen Markenartikel nicht mehr zu gebundenen Preisen verkauft werden. Schon jetzt versuchen die Hersteller, die Preise mit anderen Mitteln festzuschreiben.

Eine einheitliche Optik der Verkaufspreise", belehrte die Schuhfabrik Dorndorf ihre Geschäftsfreunde schon im April, "halten wir nicht zuletzt im Interesse der Ruhe am Markt für besonders wichtig bedienen Sie sich bitte der beigefügten Richtpreislisten."

Um Preiseinheit mit unverbindlichen Richtpreisen wollen vom kommenden Jahr an die meisten Hersteller von Markenware in Deutschland fechten -- auch solche, die dem Einzelhändler heute noch seine Preise zwingend vorschreiben können. Denn am 1. Januar, Schlag null Uhr, beseitigt die am 6. August in Kraft getretene Kartellnovelle das Recht der Preisbindung der zweiten Hand, das beliebteste Herrschafts-Instrument der deutschen Markenartikel-Industrie.

Mit ihrem Preisbindungsrecht konnten die großen Markenartikel-Hersteller dem Einzelhändler bislang genau vorschreiben, welche Preise er dem Verbraucher für ihre Markenware abnehmen mußte -- auch wenn der Händler zugunsten größeren Umsatzes lieber auf einen Teil seiner Handelsspanne verzichtet hätte.

Voraussetzung für ihre Preisherrschaft war freilich, daß die Markenartikel-Firmen die Festpreise dem Bundeskartellamt in Berlin meldeten und die Preisbindung später nirgends im Lande durch Discounter durchbrochen wurde. Starke Marken, wie etwa die des Rüdesheimer Schnapsbrenners Asbach, hielten ihre Endverkaufspreise teilweise über zwei Jahrzehnte. Rühmte Asbach-Gesellschafter Albert J. B. Sturm: "Asbach Uralt war 23 Jahre lang überall zum gleichen Preis zu haben."

Solche Preisstabilität erschien Marktwirtschaftlern von rechts nach links allerdings eher als Mittel, überhöhte Preise zu kassieren. "Mit Sicherheit", so deshalb Kartellamtspräsident Eberhard Günther kürzlich im Fernsehen, würden die Verbraucherpreise nach dem Ende der Preisbindung sinken.

Die Industrie-Lobby freilich sieht es ganz anders. "Fest steht schon jetzt". triumphierte Ludwig Schröder vom Wiesbadener Markenverband, dem hartnäckigsten Verteidiger der nur in Deutschland üblichen Preisbindung, "daß es zu keinen Preissenkungen auf breiter Front gekommen ist."

Tatsächlich sind Deutschlands Markenartikler sich einig, daß auch mit dem Hilfsmittel des empfohlenen Richtpreises ein den Herstellern genehmes Preis-Niveau gehalten werden sollte. Schon in den vergangenen Jahren wechselten vorsichtige Unternehmer zunehmend von der starren, genehmigungspflichtigen Preisbindung auf die unverbindlichen Preisempfehlungen, die dem Kartellamt nur angezeigt, von ihm aber nicht genehmigt werden müssen. Doch der Übergang auf Preisempfehlungen brachte den Verbrauchern kaum einen Vorteil.

Bis zum 5. August waren dem Berliner Kartellamt von 751 Unternehmen 172 526 Preisbindungen, von 1895 Firmen aber 448 832 Preisempfehlungen gemeldet worden. 84 438 Preisbindungen entfielen dabei allein auf die Autoteile- und -zubehör-Industrie. Noch vor sechs Jahren gab es fast ebenso viele Preisbindungen wie Preisempfehlungen.

Seit Mitte Juni gaben rund 50 Firmen 7000 Preisbindungen auf und wandelten sie größtenteils in Preisempfehlungen um. Prominenteste Umwandler waren die Alkohol-Firmen Asbach, Mast ("Jägermeister"), Stonsdorferei, der Essighersteller Hengstenberg, die Elektro-Firmen Braun und Blaupunkt, die Getränkefabrik Hag AG und die hannoversche Keksfabrik Bahlsen, ehedem sämtlich Anführer der westdeutschen Preisbindungs-Lobby. Einige von ihnen taten das Gegenteil dessen, was etwa Kartellwächter Günther erwartete: Sie erhöhten die Preise.

Asbach-Chef Sturm, der seine Firma vorher in Anzeigen ihrer "wohl einmaligen Preisstabilität" gerühmt hatte, setzte den Händlerpreis für die Flasche Asbach um 15 Prozent auf 14,10 Mark plus Mehrwertsteuer herauf und kürzte den Großabnehmern die Rabatte. Die Folge: Asbach kostet im Einzelhandel nun zwei Mark mehr.

Auch Braun-Manager Dieter J. Schmitt hält die "Erhöhung der Werksabgabepreise spätestens bei Aufhebung der Preisbindung" für unvermeidbar -- aber er operierte glücklos. Bei seinem Rasierer 6007, der im Gegensatz zu den Braun-Hi-Fi-Geräten aus der Preisbindung herausgenommen wurde, nahmen die Händler statt der bisher vorgeschriebenen hundert Mark nur noch 70 Mark.

"Bei Fabrikaten, die Schwierigkeiten im Markt haben", erkannte Hans-Erdmann Schönbeck" Verkaufsvorstand der Ingolstädter Autofirma Audi NSU, das Dilemma einiger seiner Kollegen, "wird ein scharfer Ruck nach unten zu spüren sein."

Vor einem solchen Ruck fürchten sich freilich die Autohersteller am wenigsten. Einige von ihnen verzichteten sogar darauf, ihre im Herbst zu höheren Preisen auf den Markt rollenden Produkte noch preisgebunden anzubieten. Sie hätten sonst ihre neuen Preise schon vor dem 5. August, dem Tag, an dem die Kartellnovelle in Kraft trat, anmelden müssen.

"Mit Krampf zu versuchen, bis Mitternacht 31. 12. die Preisbindung zu halten -- das haben wir nicht vor", gab BMW-Vertriebs-Chef Robert A. Lutz denn auch zu: Nach der Frankfurter Automobilausstellung wird kein BMW-Fahrzeug mehr preisgebunden sein: Der neue Sechszylinder 525 und die neuen BMW-Motorräder nicht, aber auch die laufenden Modelle nicht, die wegen jetzt serienmäßiger Kopfstützen und Gurte zu höheren Preisen auf den Markt kommen.

Ausländische Autohersteller wie Chrysler/Simca verkauften ihre Fahrzeuge schon längst ohne Preisbindung, und die Kunden merkten es kaum. Und selbst als die Deutsche Fiat AG, gegenwärtig ohne Verkäuferglück, kürzlich die Preisbindung aufhob, beschlossen ihre eilig im Rheinland zusammengetroffenen Händler: "Wir verteidigen die Preise."

Am Automarkt, so fürchtet denn auch Jörg Schlegel vom Bundeskartellamt, werde es "kaum größere Preisbewegungen" geben. Denn auch ohne Preisbindung bleibt der Einfluß des Herstellers auf den Vertriebsapparat groß. Unbotmäßige Händler können jederzeit gekündigt werden und damit hohe Verluste erleiden. Der Nachweis einer Koppelung von Vertriebsbindung und Preisempfehlung, so Schlegel, aber werde schwer zu führen sein. Autofirmen wie Daimler-Benz, die ihre Fahrzeuge meist über Werksniederlassungen verkaufen, sind von dem Preisbindungsverbot ohnehin nicht betroffen.

"Für den Händler, der rechnet", vermutet BMW-Lutz, "wird sich relativ wenig ändern." Denn weltweit, so eine Branchenweisheit, erwirtschaftete der Autohandel nur zwei bis drei Prozent Umsatzrendite. Sie fließt aus einer Handelsspanne von 16 bis 17 Prozent.

In der Kosmetik-Industrie und der Unterhaltungselektronik allerdings liegt die Handelsspanne doppelt so hoch. Auch im Schuhgeschäft gibt es solche Spannen. So will die Schuhfabrik Dorndorf ihre Händler überreden, für 24,50 Mark eingekaufte Schuhe zu 45,90 Mark, für 52,55 erstandene für 99,90 Mark zu verkaufen.

Der Erfolg bleibt fraglich. Die Macht der Hersteller ist hier geringer als im Auto-Gewerbe. Ein Markenartikler: "Einige Händler werden ihre eigene Politik treiben." Und Wolfgang Kartte, Kartellexperte des Bundeswirtschaftsministeriums: "Die tasten noch ein bißchen -- einer guckt auf den anderen."

Karttes ordo-liberaler Chef, Bundeswirtschaftsminister Hans Friderichs, freilich möchte außer der Preisbindung am liebsten auch gleich die Empfehlungen abschaffen. So schnell aber geht das nicht: Sein Ministerium muß dem Bundestag nach drei Jahren zunächst einen Erfahrungsbericht vorlegen, wie es denn ohne Preisbindung gelaufen sei. Friderichs: "Die Empfehlung kriegt Bewährungsfrist."


DER SPIEGEL 35/1973
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