Von Tietz, Janko
Das Schreiben war knapp, die Aussage unmissverständlich: "Hiermit kündigen wir den Pachtvertrag zum 31. 12. 2005. Wegen der Übernahme des Betriebs wird sich unsere Vertriebsregion rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen." Absender des Briefs: das Bonner Unternehmen Tank & Rast, Hüter über 720 Rast- und Tankanlagen an deutschen Autobahnen.
Bernhard Holthöfer, seit sieben Jahren Pächter eines Betriebs an der A2 zwischen Hannover und Dortmund, war mehr als nur verwirrt. Lieferte er nicht seit Jahren beste Ergebnisse?
Holthöfer fragte nach. Acht Wochen später erreichte ihn ein weiteres Schreiben. Nein, nein, alles richtig verstanden. Er sei verpflichtet, "das Pachtobjekt mit Ablauf der Kündigungsfrist zu räumen und an uns herauszugeben", so die Tank & Rast. Zusätzlich machte das Unternehmen "darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit besteht, auch vor Ablauf der Kündigungsfrist auf zukünftige Räumung zu klagen".
Es herrscht ein neuer, scharfer Ton zwischen den Gastwirten und ihrem Verpächter Tank & Rast. Seit das ehemalige Staatsunternehmen im November des vergangenen Jahres zum zweiten Mal den Besitzer wechselte, geht es auch am Rand der Fernstraßen zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen drunter und drüber.
"Tank & Rast steht unter enormem Druck, Rendite zu erwirtschaften. Weil sie ihren Umsatz nur schwer anderweitig steigern können, pressen sie die Pächter aus oder kündigen ihnen, um beim nächsten noch höhere Pachten durchzusetzen", sagt Peter Gehring, ein ehemaliger Tankwart, der inzwischen verbitterte Pächter berät.
Einem von Gehrings Klienten kündigte Tank & Rast etwa eine Pachterhöhung von derzeit 14 000 Euro monatlich auf 21 000 Euro an, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass von 2007 an 35 000 Euro fällig werden.
Bereits 1998 privatisierte der Bund die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen (GfN), wie Tank & Rast damals noch hieß, und verkaufte sie für rund 630 Millionen Euro an ein Konsortium aus Allianz Capital Partners, Lufthansa und dem Private-Equity-Unternehmen Apax Partners. Schon diese drei machten einen hervorragenden Schnitt, als sie Tank & Rast vor zehn Monaten für rund 1,1 Milliarden Euro an das Unternehmen Terra Firma des britischen Finanzinvestors Guy Hands weiterreichten.
Doch auch der will sein Investment ordentlich verzinsen. Jährliche Renditen von 25 Prozent sind für Finanzinvestoren, die sich fortwährend auf der Überholspur sehen, das Mindeste. Spätestens nach fünf Jahren will der Brite den Kaufpreis für die Gaststätten mit angeschlossenen Zapfsäulen wieder drinhaben, ließ er bei seinem Einstieg verlauten. Doch dieses ehrgeizige Ziel lässt sich nur erreichen, wenn die Kosten massiv sinken, die Gewinne steigen, das Unternehmen also wertvoller wird.
Was das bedeutet, bekommen die Pächter nun mit Wucht zu spüren. Von den rund 380 im Jahr 1998 sind gegenwärtig noch etwa 240 übrig - so die offiziellen Zahlen. Die Zielvorgabe liegt inoffiziell bei 100.
Der Trend geht zu Mehrfachverpachtungen. Grund: Betriebsgewinne, die bisher den Pächtern als eigenständigen Unternehmern zufielen, fließen künftig in die Kassen der Bonner. Der Trick: Während die Pächter beispielsweise bei fünf einzeln verpachteten Anlagen auch fünf Betriebsgewinne für sich erwirtschaften, kündigt das Unternehmen stattdessen vier von ihnen und drückt die freigewordenen Anlagen dem verbliebenen Pächter aufs Auge - meist sogar zu schlechteren Konditionen als zuvor. Der hat dann das vierfache Risiko, doch sein Gewinn erhöht sich durch die zusätzlichen Anlagen nur minimal, da das hinzugewonnene Gewinnpotential der vier Anlagen von Tank & Rast abgeschöpft wird. "Wer sich gegen Mehrfachverpachtung wehrt, wird gekündigt und verliert seine Existenzgrundlage", sagt Gehring.
Tank & Rast geht offenbar sogar so weit, dass es Einfluss auf die persönlichen Vermögensverhältnisse seiner Pächter nimmt. Einem, der schon mehrere Jahrzehnte dabei ist, gestand man maximal 50 000 Euro Jahresgewinn zu. Alles, was er darüberhinaus verdiente, ging durch anschließende Pachterhöhungen wieder verloren. "Sobald
ein Pächter zu viel verdient, kommt einer von Tank & Rast vorbei, meist in Begleitung, und sagt, wir müssen uns mal wieder über Pachtanpassungen unterhalten. Den Vertrag haben sie schon unterschriftsreif dabei", klagt einer.
Schon 2002 ließ der einstige Staatsbetrieb einem Pächter nur ein Grundgehalt. "Privatentnahmen werden in Höhe der festgelegten Summe von 36 000 Euro zuzüglich der Steuerzahlungen nicht überschritten", heißt es in einem Protokoll. Laufende Leasingverträge für seine Privatfahrzeuge durften noch bedient werden, "die Neuanschaffung eines weiteren Pkw, Kauf oder Leasing findet nicht statt, da hierfür keine Notwendigkeit gegeben ist", so das Protokoll.
Selbst Lebensversicherungen musste der Pächter als Sicherheit an Tank & Rast abtreten. "Unternehmer sind die Pächter nur noch im Hinblick auf das finanzielle Risiko - tatsächlich sind sie weisungsgebundene Arbeitnehmer ohne soziale Absicherung", sagt ein Pächter, der aus Angst vor Repressalien anonym bleiben will.
Das Unternehmen selbst weist derartige Vorwürfe weit von sich. "Der Pächter ist frei in seinen unternehmerischen Entscheidungen und kann entsprechend agieren", sagt Karl-Heinrich Rolfes, Vorsitzender der Geschäftsführung. "Wir stellen strategisches und betriebswirtschaftliches Know-how zur Verfügung, nehmen aber keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen der Pächter", so Rolfes.
Die Realität sieht anders aus. Als Pächter Holthöfer einen Suppenautomaten der Firma Unilever aufstellen wollte, teilte ihm der Vertrieb des Lebensmittelkonzerns mit, dass "es bis heute keine Listung bei Tank & Rast in Bonn gibt, und somit ist es uns als Handelsvertretung nicht erlaubt, Kunden auf dezentraler Ebene, die Tank & Rast angeschlossen sind, anzusprechen".
Auf der anderen Seite dient Tank & Rast seinen Pächtern sogenannte Empfehlungslieferanten an, die zum Teil deutlich teurer sind als Konkurrenten. Das Unternehmen wiegelt ab: "Es ist Fakt, dass wir bei Verhandlungen mit potentiellen Lieferanten im Einzelhandel keine Exklusivität in Aussicht stellen oder vertraglich vereinbaren", sagt Rolfes. Das Gegenteil sei richtig. Ebenso gebe es "keine Preisfestlegungen der Tank & Rast. Auch in dieser Frage sind die Pächter natürlich frei".
Doch auch hier klafft eine Lücke zwischen Rolfes' Darstellung und den Erfahrungen der Pächter. So berichtet etwa der Handelskonzern Rewe, von Tank & Rast "den Zuschlag für die Bereiche Gastronomie, Shop sowie für den gesonderten Bereich Zigaretten" bekommen zu haben, der letztlich auch die Pächter bindet. In einem internen Rewe-Protokoll heißt es, "alle mit der Tank & Rast vereinbarten Preise sind der Preisliste 71, die für alle Kunden (also Pächter) zu hinterlegen ist ... weiter gültig". Von freier Preisgestaltung durch die Pächter keine Spur.
Der größte Coup zur Umsatzmaximierung steht aber offenbar noch bevor. Von den 340 Autobahntankstellen existieren derzeit etwa 140 Anlagen, die separat von einem dazugehörigen Rasthaus bestehen. Tank & Rast erwägt, jene Anlagen nach Kündigung der jetzigen Pächter direkt an die Mineralölkonzerne zu verpachten, und plant dabei, zwei Drittel des Gesamtmietzinses von 15 Jahren direkt bei Vertragsabschluss zu kassieren. Beide Seiten hätten enorme Vorteile: Die Spritmultis wollen schon lange eigene Präsenz an den deutschen Autobahnen, Tank & Rast hätte mit einem Schlag seine Bilanz dermaßen aufgebläht, dass ein neuer Besitzer deutlich tiefer in die Tasche greifen müsste als der jetzige im November 2004.
Derweil spart das Unternehmen, wo es nur kann. In der Zentrale in Bonn werden zum Beispiel altgediente Mitarbeiter entlassen, deren Verträge hochdotiert sind. Seit Hands das Ruder übernommen hat, summieren sich die gerichtlichen Auseinandersetzungen bereits auf 14. Im gesamten Jahr 2003 waren dagegen nur 2 Arbeitsgerichtsverfahren anhängig.
Der Prozess mit dem größten Furor fand allerdings nicht vor einem Arbeitsgericht, sondern vor dem Bonner Schöffengericht statt. Im Frühjahr 2004 versetzte ein Mann Tank & Rast in Angst und Schrecken, indem er die Firma erpresste und verlangte, alle Kündigungen gegen Pächter zurückzuziehen und jedem 400 000 Euro als Schadensersatz zu zahlen. Ansonsten seien Anschläge zu befürchten.
Schnell stellte sich heraus, dass der Erpresser Geschäftsführer eines gekündigten Pächters war. Das Gericht verurteilte ihn, hob aber ausdrücklich hervor, dass der Angeklagte nicht aus Habgier handelte, sondern eher als "Opfer einer relativ aggressiven Geschäftspolitik". JANKO TIETZ
DER SPIEGEL 40/2005
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