DER SPIEGEL



STERBEHILFE

Leben erhalten

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, 51, über die Diskussionen um die Legalisierung aktiver Sterbehilfe

SPIEGEL: Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) hat sich für die Legalisierung aktiver Sterbehilfe ausgesprochen. So denken auch 73 Prozent der Deutschen (siehe Umfrage). Sollte eine bestimmte Art von Töten also doch erlaubt werden?

Zypries: Eine so zugespitzte Diskussion wird es nicht geben. In der kommenden Legislaturperiode werden wir aber erneut eine Debatte über die Patientenverfügungen führen müssen, in denen Menschen regeln können, welchen medizinischen Behandlungen sie sich unterziehen wollen und welchen nicht.

SPIEGEL: Ausgerechnet ein Christdemokrat hält die Unterscheidung zwischen passiver Sterbehilfe, also dem Unterlassen einer lebenserhaltenden Behandlung, und der aktiven, dem Verabreichen eines tödlichen Medikaments, für absurd.

Zypries: Aber mit dieser Auffassung steht Herr Kusch ziemlich isoliert da. Passive Sterbehilfe ist rechtlich erlaubt, aktive nicht. Das sieht auch der BGH so.

SPIEGEL: Aber soll man auf Dauer einem Todkranken mit starken Schmerzen das Recht verweigern, ein tödliches Medikament zu bekommen?

Zypries: Abgesehen davon, dass eine solche Debatte in Deutschland historisch belastet ist, entspricht sie meines Erachtens auch nicht den Bedürfnissen der Menschen. Die meisten haben vor allem Angst vor großen Schmerzen, aber die muss schon nach geltendem Recht niemand durchleiden. Es gibt ja Schmerztherapien. Dieses Gebiet muss in der Ausbildung der Mediziner eine viel größere Bedeutung bekommen.

SPIEGEL: Halten Sie die Befürworter der aktiven Sterbehilfe für unmoralisch?

Zypries: Ich will hier keine moralischen Kategorien anlegen. Aber wenn Herr Kusch von Alzheimerkranken redet, die dann getötet werden könnten, halte ich das für inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass andere über den Tod eines Menschen entscheiden, der das selbst nicht mehr kann.

SPIEGEL: Man könnte die aktive Sterbehilfe in Patientenverfügungen regeln.

Zypries: Mit der Patientenverfügung kann man auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, aber nicht um aktive Tötung bitten. Zudem müssen wir verhindern, dass ältere Menschen Druck verspüren, sich töten zu lassen, weil sie niemandem zur Last fallen wollen.

SPIEGEL: Jeder Mediziner weiß, dass in deutschen Krankenhäusern sogar schon illegal aktive Sterbehilfe praktiziert wurde. Müssen jetzt Gesetze verschärft werden, um das zu unterbinden?

Zypries: Nein. Der Wille, Leben zu erhalten, steht bei Ärzten an vorderster Stelle. Es geht vielmehr darum, die rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfügungen abzusichern. Dann ist beiden gedient - Arzt und Patient.


DER SPIEGEL 42/2005
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