Das Justizministerium in NRW schaut mit Argwohn auf die Freigänge des inhaftierten Schauspielers Martin Semmelrogge. Das Ministerium untersagte dem 49-Jährigen, der in Düsseldorf eine Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßt, unter anderem einen geplanten Auftritt in der RTL-Sendung "Stern TV". Der wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein verurteilte Semmelrogge solle keine Chance mehr bekommen, sich öffentlich "in nicht angemessener Weise" über die Justiz und seine Lebensumstände zu äußern. Semmelrogge durfte das Gefängnis in den vergangenen Monaten immer wieder für Dreharbeiten, Theater-Engagements und Veranstaltungen wie die Verleihung des Deutschen Filmpreises verlassen. Für einen Auftritt wie bei "Stern TV" hätte Semmelrogge laut seinem Management etwa 3000 Euro kassiert.
DER SPIEGEL 42/2005
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