DER SPIEGEL



KRIEGSVERBRECHER II

Schutz von der Stasi

Bislang unbekannte Einzelheiten über den opportunistischen Umgang des SED-Regimes mit NS-Kriegsverbrechern enthüllt eine neue Studie der Birthler-Behörde. Wissentlich und teils über Jahrzehnte schützte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) nach den Recherchen des Autors Henry Leide Nazi-Täter, die in anderen Ländern bereits verurteilt waren - wie etwa den Leiter der SD-Außenstelle in Caën, Harald Heyns, verantwortlich unter anderem für das Massaker im Gefängnis der nordfranzösischen Stadt am 6. Juni 1944. Heyns war bereits 1948 wegen Mordes an zwei kriegsgefangenen Fliegern von den Briten zum Tode verurteilt worden, aber unter falschem Namen in Ostdeutschland untergetaucht. Auch die Franzosen hatten 1952 ein Todesurteil gegen ihn verhängt. Doch als Heyns 1964 aufflog, belangte ihn die DDR nur wegen Verstoßes gegen die Personalausweisverordnung. Spätere Vorstöße französischer NS-Opfer wie westdeutscher Staatsanwälte, die "schreckliche Bestie" (Zeugenaussage) zur Verantwortung zu ziehen, blockierte die Stasi - aus Angst, der Westen könnte "die Existenz des Heyns in der DDR" zur "Diffamierung unseres Staates" ausnutzen. Abgeurteilte NS-Täter kamen in der DDR meist schnell wieder frei; ehemalige KZ-Häftlinge, die sich an den gewendeten Nazis störten, gerieten dagegen schon mal ins Visier des MfS. Mehr als drei Dutzend zumeist neue, akribisch recherchierte Fallbeispiele für die Doppelmoral der SED-Genossen im Umgang mit den NS-Untaten hat Leide in dem Buch "NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Die geheime Vergangenheitspolitik der DDR" (Verlag Vandenhoeck & Ruprecht) zusammengetragen. Sein Fazit: Hinter der Fassade des DDR-Antifaschismus klaffte ein Abgrund von "bestürzenden Dimensionen".


DER SPIEGEL 42/2005
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