DER SPIEGEL



JUSTIZ

Richter in Turnschuhen

Von Schmidt, Caroline

In Bayern urteilen Jugendliche über junge Straftäter. Die Rückfallquote ihrer Delinquenten ist geringer als sonst. Auch andere Länder planen ein solches Projekt.

Sie ist 15. Sie hat geklaut. Erst eine bunte Stofftasche. Und weil das so gut geklappt hatte, auch noch ein paar Lippenstifte, Mascara, Kajal - alles zusammen Waren im Wert von rund 40 Euro. Dann kam der Kaufhausdetektiv. Auf der Polizeistation fühlte sich die Gymnasiastin bereits "wie eine Schwerverbrecherin". Und jetzt warten ihre Richter.

Die junge Diebin geht an einem pinkfarbenen Plakat vorbei, das für die "Schönheitsoase" einer Kosmetikerin im Hinterhof wirbt. Ihre blonden Haare hat sie zu einem Zopf gebunden, den Pony streicht sie immer wieder nervös hinter ihr Ohr. Schließlich steigt sie die ausgetretenen Steinstufen zur zweiten Etage eines Altbaus in Aschaffenburg empor, wo ein ungewöhnliches Gericht tagt: Chris 17, Lara und Alex, beide 18, die Recht sprechen sollen, sind kaum älter als die Delinquentin.

Nach 45 Minuten Verhandlung erweist sich die Angst des Mädchens, es könne womöglich zu "einer ganz schlimmen Strafe" verurteilt werden, als unbegründet. Statt des befürchteten "Ausgangsverbots für einen Monat" soll es lediglich eine Internet-Recherche Jugend- und Erwachsenenkriminalität machen und aus dem Ergebnis eine Collage gestalten. Es habe, befinden die drei Schülerrichter, echte Reue gezeigt.

Auch beim jüngsten Gericht, inzwischen gibt es fünf dieser Teen Courts in Deutschland, geht es professionell zu. Chris, Lara und Alex arbeiten seit anderthalb Jahren im Projekt "Wellenbrecher" mit. Das vor fünf Jahren unter diesem Namen in Aschaffenburg gegründete Schülergericht war das erste in Deutschland. Jetzt löst es im Schnitt 70 kleine Kriminalfälle pro Jahr. Je drei Teenager führen, assistiert von der Sozialpädagogin Birgit Naumann, 35, eine Verhandlung - und das offensichtlich mit Erfolg. Die Rückfallquote der hier Verurteilten liegt niedriger als üblich.

Deshalb will die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) bald Schülerrichter in weiteren Städten urteilen lassen. Ihr hessischer Kollege Christean Wagner (CDU) stellte das Projekt vergangene Woche als "phantasievollen Ansatz zur Bekämpfung der konstant hohen Jugendkriminalität" (siehe Grafik) im Landtag in Wiesbaden vor. Andere Minister könnten folgen, das Interesse ist groß.

Ursprünglich kommt die Idee der Teen Courts aus den USA. Dort gibt es etwa 600 derartige Institutionen, in denen Schüler wie Ankläger, Verteidiger, Geschworene und oft wie Richter agieren. Sie tragen Roben wie die Erwachsenen und lassen sich mit "Sir" anreden. In Aschaffenburg trägt man Turnschuhe wie Lara oder abgewetzte Jeans wie Chris oder ein weiß und gelb gesprenkeltes blaues Hemd wie Alex. Und die Teenager selbst sprechen lieber statt vom "Gericht" vom "Schülergremium".

Wenn die 14- bis 18-jährigen Delinquenten den "Gerichtssaal" betreten, der eigentlich

das Arbeitszimmer von Sozialpädagogin Naumann ist, werden sie von ihren Richtern mit Handschlag begrüßt. Alle setzen sich in Korbstühle um den runden, beigefarbenen Tisch und beginnen zu reden - eine halbe bis anderthalb Stunden.

"Uns war bei der Entwicklung des Konzepts besonders wichtig, dass auf gleicher Ebene verhandelt wird", sagt der Münchner Kriminologe Heinz Schöch, der die Teen Courts für das bayerische Justizministerium wissenschaftlich begleitet: "Die Idee dahinter ist schließlich, dass Jugendliche besser auf ihresgleichen hören als auf noch so weise Ratschläge von Erwachsenen oder irgendwelchen elitären Schnöseln."

Da unter den Straftätern viele Hauptschüler sind, will Naumann künftig darauf achten, dass sie nicht nur Gymnasiasten und Realschüler für die nächste Generation der Richter in Turnschuhen aussucht. In Frage kommt, wer keine Vorstrafen und gute Schulnoten hat, bis zu drei Stunden pro Woche ehrenamtlich arbeiten will und wessen "Sozialverhalten einigermaßen gefestigt ist". Vorgeschlagen werden die Bewerber von ihren Klassenlehrern.

Die Jugendlichen werden in einer 20stündigen Schulung ausgebildet. Zunächst erklärt ein Staatsanwalt die Straftatbestände, dann bringt die Sozialpädagogin ihnen in Rollenspielen bei, wie die Gespräche zu führen sind: Den Blickkontakt halten, wenn der Delinquent redet, und das Thema wechseln, wenn er weint.

Ganz verkneifen sollen sie sich jegliche Ratschläge, Suggestivfragen und einfühlsame Berichte aus ihrem eigenen Leben. Erst bei der Urteilsbegründung sollen die Schülerrichter den Beschuldigten erklären, was sie falsch gemacht haben.

Besonders gefragt sind die Schülerrichter, wenn sich, wie Chris sagt, "in den Gesprächen soziale Abgründe auftun". Eine Schülerin, die aus Geldnot ein Geschenk für ihren Freund klaute, aber gar nicht wusste, dass sie Sozialhilfe hätte beantragen können, wurde zum Sozialamt geschickt. Zwei Jungen, die sich hartnäckig gegenseitig beschuldigten und auch nach drei Stunden intensiver Belehrungen immer noch logen, wurden dagegen "wegen mangelnder Kooperation" wieder der Staatsanwaltschaft übergeben, die ein ganz normales Jugendstrafverfahren fortsetzt.

Meist hat die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft problematische Fälle vorher aussortiert. Sie überlässt nur jene Straftäter dem Schülergericht, die geständig und mit dem Ersatzverfahren einverstanden sind. Überdies müssen die professionellen Strafverfolger den Eindruck haben, sagt Behörden-Vize Walther Schmidt, dass "die Jugendlichen sich von so einem Gespräch mit den Schülern auch beeindrucken lassen."

Die Delikte, die die Schüler verhandeln, bewegen sich denn auch im sogenannten minderschweren Bereich: Diebstahl bis etwa 500 Euro, geringer Drogenbesitz, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder leichte Körperverletzung. Formal stellt die Justiz das Verfahren ein, sobald die Sanktionen der Jungrichter erfüllt sind.

Mit rund 240 Euro pro Sitzung ist die Ersatzrechtsprechung nicht gerade billig. Neben der effektiven Wirkung bei den jungen Straftätern, sagt Hessens Justizminister Wagner, würden die Gesprächsrunden aber auch generell zu einer "Verschärfung des Rechtsbewusstseins führen".

Oberstaatsanwalt Schmidt sieht den größten Vorteil der Teen Courts darin, dass "die Jugendlichen natürlich viel mehr Zeit haben als ein Jugendrichter". Im vergangenen Jahr mussten 53 bayerische Jugendrichter 33 800 Verfahren verhandeln, "da bleiben ihnen für eine Ermahnung bei einfachen Delikten maximal zehn Minuten". Auch bei den Auflagen seien die Schüler viel kreativer, Richter würden in der Regel Bußgelder oder Sozialstunden verhängen.

Lara, Alex und Chris dagegen finden in ihren langen Gesprächen meist heraus, welche Strafen wirklich schmerzen. So konfiszierten sie bei einem Internet-Freak, der bereits zum zweiten Mal vor ihrem Schülergericht erschien, einfach den Computer für einen Monat. CAROLINE SCHMIDT


DER SPIEGEL 42/2005
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