DER SPIEGEL



UNTERNEHMENSRECHT

Flucht durch Verschmelzung

Unternehmen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten können sich in Zukunft noch leichter vermählen. Nachdem bereits seit vorigen Oktober die europäische Gesellschaftsform Societas Europaea (SE) möglich ist, hat der EU-Rat jetzt auch die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erlaubt. Innerhalb von 18 Monaten müssen die Mitgliedstaaten die sogenannte Verschmelzungsrichtlinie umsetzen. Danach sind grenzüberschreitende Fusionen durch bloße Erklärung möglich ohne Umweg über eine SE. Unternehmensberater sagen voraus, dass die neue Konstruktion vor allem für deutsche Mittelständler interessant wird. Über eine Verschmelzung können sie ohne großen Aufwand in andere EU-Länder etwa mit niedrigerer Steuerbelastung auswandern.


DER SPIEGEL 42/2005
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