Durch Aushang in seinem Sprechzimmer tat der Westberliner Kassenarzt Dr. Gennadi Mentzel seinen Patienten eine Veränderung seiner Rezeptur kund: Den Versicherten der AOK" dürfe er einige Arzneimittel, vor allem das schmerzlindernde Präparat Eu-Med, künftig "leider... nicht mehr verordnen".
Der im Stadtteil Wedding praktizierende Mediziner versagte es sich, seinen bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) versicherten Kranken weiterhin Eu-Med-Tabletten zu verschreiben, obwohl nach Ansicht des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Friedrich Voges, der Arzt "als einziger über seine diagnostische und therapeutische Methode, über die von ihm zu verordnenden Medikamente" entscheidet.
Kassenarzt Mentzel zog es vor, auf dieses Entseheidungs-Recht zu verzichten, und folgte statt dessen, wie viele andere Berliner Mediziner, einem Spar -Appell der Ortskrankenkasse.
Die AOK, bei der rund 60 Prozent aller Westberliner Arbeitnehmer versichert sind, hatte zahlreichen Heilkundigen eine 'konziliant formulierte, aber handfeste Lektion" ("Berliner Ärzteblatt") erteilt: Von der AOK-"Prüfstelle Ärzte" waren individuell gehaltene Briefe verschickt worden, in denen die Empfänger gerügt wurden, weil sie überwiegend "kostspielige" Präparate, vor allem das Schmerzmittel Eu-Med
- 20 Tabletten kosten für die Krankenkassen 1,55 Mark - verordneten.
Die Prüfer begnügten sich nicht mit dem allgemeinen Hinweis, daß "zahlreiche gleichwertige, jedoch wesentlich günstigere Mittel auf dem Arzneimittelmarkt" seien, sondern gaben zugleich spezielle Empfehlungen: Euffekt beispielsweise koste - ebenfalls in 20er -Packungen - nur 95, Ophinal 90 (jetziger Preis: 1,05 Mark) und Pleon 80 Pfennig.
Als Eu-Med-Fabrikant Klaus Pflüger, der sein Präparat in Berlin-Halensee herstellt, vom Versand der "diskriminierenden" Tabletten-Tabellen erfuhr, verklagte er die AOK, "vertreten durch ihren Vorstand", dem Fritz Melke, Funktionär der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), präsidiert.
In einem Monsterprozeß, für den 127 Ärzte als Zeugen benannt wurden, muß das Landgericht Berlin nunmehr darüber befinden, ob die Allgemeine Ortskrankenkasse des ÖTV-Meike ihr Ziel, eine allgemeine Arzneikostensenkung, mit ungesetzlichen Mitteln zu erreichen versuchte.
Laut Klageschrift hat die Ortskrankenkasse ihre Machtstellung mißbraucht, um die "Ausschaltung des Eu-Med aus der kassenarztlichen Praxis" zu erzwingen. Die AOK habe damit vor allem gegen die einschlägigen Paragraphen der Reichsversicherungsordnung (RVO) verstoßen, die das freie ärztliche Verordnungsrecht garantierten.
Gemäß RVO haben nämlich die Krankenkassen - im Ärztejargon "die zahlenden Dritten" genannt - nicht das Recht, unmittelbar "die Erfüllung der den Kassenärzten obliegenden Pflichten zu überwachen". Diese Aufgabe wurde vielmehr den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zugewiesen - Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen alle Kassenärzte zwangsorganisiert sind.
Diese ärztlichen Vereinigungen haben "die kassenärztliche Versorgung... so zu regeln, daß eine gleichmäßige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Kranken gewährleistet ist" (Paragraph 368 g RVO). Ärzte, die entweder sich selbst zu hohe Honorare anschreiben oder aber zu großzügig Medikamente verordnen, werden vor die Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse der KV zitiert.
Die Berliner AOK-Funktionäre beriefen sich denn auch in ihrer Erwiderung auf Pflügers Klageschrift darauf, daß von Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen der Berliner KV "mehrfach die Unwirtschaftlichkeit des Mittels Eu -Med festgestellt worden" sei. Durch ihre Briefe hätten sie die Kassenärzte ja gerade vor einer solchen Überprüfung durch die KV-Ausschüsse bewahren wollen.
Eu-Med-Fabrikant Pflüger dagegen ist der Ansicht, daß die Ortskrankenkasse "den einzig legalen Weg, im individuellen Fall" die KV-Prüfungsausschüsse anzurufen, verlassen habe und "auf breiter Front" vorgegangen sei, um zu erreichen, daß "Eu-Med in Berlin nicht rezeptiert wird, was ihr mit Hilfe der KV-Prüfer nie gelungen wäre".
Als Beweis für eine- derartige AOK -Großaktion nannte Pflüger dem Landgericht die Namen von 127 Kassenärzten, die das umstrittene Präparat nicht mehr verordnen; 59 Mediziner hatten sich als Empfänger von AOK-Briefen ausgewiesen, die anderen waren von Kollegen davor gewarnt worden, Schmerzen ihrer Patienten weiterhin durch Eu-Med zu lindern.
Resümierte Pflügers Anwalt: Die "kassenärztliche Verschreibung" von Eu-Med in Berlin habe sich "in einem derartigen Umfang vermindert, daß sie heute praktisch bedeutungslos sein dürfte". Dem klagenden Fabrikanten sei hierdurch ein Schaden entstanden, der in die Hunderttausende gehe.
Zum Schadenersatz ist die AOK nach Ansicht Pflügers freilich nicht nur verpflichtet, weil sie sich "Rechte angemaßt hat, die ihr gemäß RVO nicht zustehen"; die Krankenkassen-Funktionäre hätten überdies geschäftsschädigend und sittenwidrig gehandelt, indem sie
- das Präparat Eu-Med als "kostspielig",
ja sogar, als "besonders kostspielig" bezeichneten, und
- andere Mittel als "gleichwertig, jedoch wesentlich preisgünstiger" empfahlen.
Diese Behauptungen sind in der Tat geeignet, die Heilkundigen von der Rezeptur des Pflüger-Medikamentes abzuhalten. Gemäß RVO hat nämlich der Kassenpatient keinen Anspruch auf "Leistungen, die für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind". Der Kassenarzt darf solche Leistungen nicht verordnen (Paragraph 368 e).
In den für alle Kassenärzte verbindlichen Richtlinien* zu dieser RVO -Direktive wird den bundesdeutschen Medizinern aufgegeben,
- "von gleichartig wirkenden Arzneimitteln... unter Berücksichtigung der Qualität das in Form und Menge wirtschaftlichste" zu verordnen.
Eu-Med-Hersteller Pflüger verwahrt sich jedoch energisch gegen die Unterstellung, sein Präparat sei zwar teurer, aber nicht besser als die den Berliner Kassenärzten empfohlenen Konkurrenz-Medikamente und mithin "unwirtschaftlich". Eine schlichte Gegenüberstellung der Normalpreise sei nämlich irreführend, weil dabei wesentliche "pharmakologische und medizinische Erkenntnisse außer acht gelassen" würden.
Man dürfe sich nicht damit begnügen, die Preise der Medikamente zu vergleichen, sondern müsse auch die Bestandteile analysieren. Dann aber stelle sich heraus, daß Eu-Med im Grunde billiger sei als mehrere von der AOK empfohlene "Ersatzmittel": In der Wirkung entspreche nämlich eine Tablette Eu-Med zum Preise von knapp acht Pfennig
- zwei Tabletten Ophinal (zusammen
neun Pfennig),
- 2,127 Tabletten Euffekt (10,10 Pfennig)
oder
- 2,5 Tabletten Pleon (zehn Pfennig).
Durch diese Analyse werde bewiesen, daß "der einfache Vergleich der Kosten je einer Packung der verschiedenen Präparate die Frage der 'Wirtschaftlichkeit' des Präparates nicht beantwortet, sondern verdunkelt".
Abgesehen von den medizinischen Irrtümern der AOK-Funktionäre hält Pflüger den Preisvergleich aber ohnehin für anfechtbar: Indem sie die Medikamente anderer Fabrikanten als preisgünstiger oder wirtschaftlicher bezeichne, betreibe die Ortskrankenkasse "negative vergleichende Werbung, die nach einhelliger Ansicht unzulässig und sittenwidrig ist".
Dazu die AOK: "Keineswegs und unter keinem Gesichtspunkt und mit keinem Gedanken" habe sie "wettbewerblich fördernd oder boykottierend, wettbewerblich vergleichend, diffamierend oder gar sittenwidrig" gehandelt.
Die Prozeßgegner sind sich schon heute darüber einig, daß die bevorstehende Entscheidung des Berliner Landgerichts wahrscheinlich nicht rechtskräftig wird. Sowohl die AOK-Funktionäre als auch die Eu-Med-Hersteller sind entschlossen, bei einem für sie negativen Prozeßausgang das Berliner Kammergericht und den Karlsruher Bundesgerichtshof anzurufen: Die Karlsruher Richter sollen die Grundsatzfrage entscheiden, mit welchen Mitteln die Krankenkassen auf die Rezeptur der Kassenärzte einwirken dürfen.
* "Richtlinien des Bundesausschusses - der Arzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der kassenärztlichen Versorgung".
Mediziner Voges*
Acht-Pfennig-Tabletten...
Pharmazeut Pflüger
... für AOK-Kranke zu teuer?
* SPIEGEL-Titel 6/1960.
DER SPIEGEL 37/1961
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