1. Kirchlicher Leitungsdienst muß nicht unbedingt Beruf sein. Zwar wäre es eine Illusion zu meinen, gerade unsere hochdifferenzierte technische Gesellschaft könnte -- etwa für die großen Pfarreien und bestimmte funktionale Gemeinden (Hochschulgemeinde, Krankenhaus) -- auf vollberufliche Gemeindeleiter verzichten. Im Gegenteil, sie wird immer wieder besonders auf sie angewiesen sein. Aber andererseits stellen nebenberufliche Gemeindevorsteher (half-time-priest), die ihren Beruf als Arbeiter, Techniker. Beamte, Lehrer, Arzt weiterbetreiben (mit dem Apostel Paulus als Vorbild). eine zumindest ebenso ernsthafte Möglichkeit dar wie der durch das Zweite Vatikanische Konzil wieder eingeführte Diakonat.
2. Kirchlicher Leitungsdienst muß nicht lebenslänglich sein: Er muß nicht unbedingt Lebensaufgabe sein. Zwar wird der Dienst an einer Gemeinde im Geiste des Evangeliums den Menschen zweifellos in einer anderen Tiefe seiner Existenz ergreifen als ein anderer Beruf und wird für manche nur auf der Ebene eines Lebensprojektes einen Sinn haben. Selbst der nebenberufliche kirchliche Leitungsdienst wird nie einfach ein Job unter anderen sein. Es geht ja hier unmittelbar um ein Glaubensengagement. Trotzdem ... ist nicht einzusehen, weswegen der kirchliche Dienst -- der vollberufliche und erst recht der nebenberufliche -- nicht unter bestimmten Umständen durchaus ein Dienst auf Zeit sein kann. Dem Ernst des Engagements braucht dies ebensowenig Abtrag zu tun wie ein zeitlich beschränkter Einsatz etwa im Friedenskorps oder in der Entwicklungshilfe. Zeitliche Befristung kann größere Intensität zur Folge haben.
3. Kirchlicher Leitungsdienst muß nicht standesgemäß sein: Er muß nicht ein sozialer Stand sein. Zwar war der kirchliche Dienst lange Zeit mit dem Klerikerstand identisch. Aber mit dem Vatikanum II ist auch in der katholischen Kirche deutlich geworden, daß Kleider nicht den Pfarrer machen und daß die Zeit der Standessymbole und Standesprivilegien nun auch für den kirchlichen Dienst abgelaufen sein dürfte. Zugleich ist deutlich geworden, daß es nicht nur soziologisch, sondern auch theologisch kein Fundament gibt für jene die soziale Standesbildung begleitende Sakralisierung des kirchlichen Dienstes, durch die der Träger als eine heilige Person aus den übrigen Menschen ausgesondert und über die gewöhnlichen Christen zum Mittler mit Gott erhoben wird; hierbei erscheint die Ordination wichtiger als die Taufe.
Der heutige Priester ist nicht mehr bereit, für die Belange der bürgerlichen Gesellschaft -- von der Wiege bis zum Grab, von der Weihe der Vereinsfahne bis zum Nationalfeiertag -- die Rolle des Konsekrators aller möglichen familiären, örtlichen und nationalen Ereignisse zu spielen, wo diese mit Christentum kaum mehr etwas zu tun haben. Es ist somit in. der demokratischen Gesellschaft von heute nicht nur psychologisch verständlich, sondern auch theologisch legitim, daß der Gemeindeleiter Christ unter Christen und Mensch unter Menschen sein will, um seine Menschlichkeit in engagierter Mitmenschlichkeit aus seinem Glauben heraus zu bestätigen.
4. Kirchlicher Leitungsdienst muß nicht akademisch gebildet sein; er muß nicht Wissenschaft sein. Wissen kann man heute gerade in der praktischen Seelsorge kaum zu viel. Aber trotz der Wichtigkeit akademischer Bildung und der Bedeutung der "Lehrer", Theologen in der Kirche: Es ist die Frage, ob nur der akademisch Gebildete Gemeindeleiter sein kann. Gibt es doch Gemeinden -- territoriale oder funktionale -, die nicht unbedingt akademisches Niveau des Gemeindeleiters erfordern. Auch kann gerade der nebenberufliche Gemeindeleiter über eine andere Art von Ausbildung verfügen (etwa des Facharbeiters), welche den Mangel an akademischer Ausbildung unter Umständen aufwiegt.
5. Kirchlicher Leitungsdienst muß nicht zölibatär sein: er muß nicht Ehelosigkeit einschließen. Auch wer in der katholischen Kirche das Zölibatsgesetz noch immer als mit der Freiheit des Evangeliums Jesu Christi vereinbar und zugleich als seelsorglich zweckmäßig verteidigt, wird zugeben, daß es sich um ein reines Kirchengesetz aus dem Mittelalter handelt. Es wächst indessen die Mehrheit im katholischen Klerus und Volk, welche der Überzeugung ist, daß Ehelosigkeit vom Evangelium her nur als eine frei ergriffene Berufung (Charisma) und nicht als allgemein verbindliches Gesetz vertreten werden kann.
6. Kirchlicher Dienst muß nicht ausschließlich männlich sein: Er muß nicht ein Männerbund sein. Zu einer angemessenen erneuerten Kirche gehört heute die volle Teilnahme der Frau am Leben der Kirche auf der Basis der Gleichberechtigung. Das schließt nicht nur die Heranziehung der Frau zur Mitverantwortung in den verschiedenen Beratungs- und Entscheidungsgremien ein, sondern auch die Zulassung der Frau zu allen besonderen kirchlichen Diensten und zur Ordination.
Von einem "Priestertum" der Frau ("Priesterinnen") sollte man noch weniger reden als von einem "Priestertum" des Mannes. Aber gegen eine Ordination der Frau für den territorialen und vielleicht besonders den nichtterritorialen Leitungsdienst sind sozio-kulturelle, aber keine entscheidend theologischen Gründe erbracht worden.
DER SPIEGEL 43/1971
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