DER SPIEGEL



JUSTIZ

Todesfahrt des Kommissars

Von Schrep, Bruno

Ein Polizist betrinkt sich auf der Wache und überfährt einen Jungen. Dessen Tod löst bis heute heftigste Reaktionen aus: Wut, Verzweiflung und den Wunsch nach Rache. Von Bruno Schrep

Es passierte in einer Sekunde. Ein Aufprall, ein Krachen, splitterndes Glas. Eine Sekunde, die Unglück gebracht hat über zwei Familien.

Eine Sekunde, deren Ursachen und Folgen das Vertrauen vieler Menschen erschüttert haben: in die Polizei, in die Justiz, in die Verwaltung.

1999 baute ein schwerbetrunkener Polizist nahe dem niedersächsischen Uelzen einen tödlichen Verkehrsunfall. Die Kollegen des Beamten hätten das womöglich verhindern können, die Justiz behandelte ihn milde, der Mann bekommt nun eine Pension - und die Verwaltung schaffte es erst jüngst, das Disziplinarverfahren gegen ihn abzuschließen.

Tatsache ist: Was in dieser Sekunde passierte, war nicht allein Ergebnis eines schicksalhaften Zufalls, einer Verkettung unglücklicher Umstände. Das Unheil kündigte sich lange vorher an.

Polizeiinspektion Uelzen, Ende der neunziger Jahre. Hier arbeitet Kriminaloberkommissar Klaus-Henning O., er ist zuständig für Öffentlichkeitsarbeit. Der gutaussehende Mittvierziger organisiert Pressekonferenzen, schreibt Meldungen für die Lokalzeitungen, beschwichtigt Bürger, die sich über zu rabiate Polizeikollegen beschweren. In Uelzen und Umgebung kennt ihn fast jeder. Bei Auftritten in Schulen beschwört er die Schüler, niemals bei Rot über die Straße zu gehen. Die Eltern mahnt er, streng darauf zu achten, dass ihre Kinder keine illegalen Drogen konsumieren.

Doch der Mahner und Warner, ehrgeizig, sensibel, hat selbst Probleme. Fühlt sich bei Beförderungen übergangen, findet, dass seine zahlreichen Einsätze abends und an Wochenenden viel zu wenig gewürdigt werden. Glaubt sich von seinen Vorgesetzten ungerecht behandelt.

Eine chronische Erkrankung, ausgelöst durch Stress, zwingt den Oberkommissar zur Einnahme starker Medikamente, macht mehrmonatige Kuren notwendig, Schlafstörungen und Kopfschmerzen kommen hinzu. Immer öfter trinkt der Familienvater, der mit Ehefrau und zwei schulpflichtigen Söhnen in einem winzigen Nest in der Lüneburger Heide wohnt, Alkohol. Und er trinkt zu viel.

Nach feuchtfröhlichen Feiern muss der Polizist mehrfach nach Hause gebracht werden. Zwei Kollegen, unterwegs auf Funkstreife, entdecken ihn eines Abends sturzbetrunken am Steuer seines parkenden Autos; der Kommissar kann weder aufrecht gehen noch deutlich sprechen.

Kein Kollege hält es offenbar für nötig, den Personalrat über den Alkoholkonsum des Familienvaters zu informieren, kein Vorgesetzter schreitet ein. "Ich gehe davon aus, dass Polizeibeamte mit Alkohol umzugehen wissen", sagt der damalige Inspektionsleiter.

Gelegenheiten zum Trinken gibt es genügend: Zu Geburtstagen, Jubiläen oder Urlaubsbeginn wird auf der Polizeidienststelle gebechert, manchmal ein- bis zweimal im Monat. Oberkommissar O. ist meistens mit dabei, langt dann, wie sich Kollegen erinnern, stets kräftig zu.

Ein paar Kilometer weiter, in einem Nachbarort, wohnt seit kurzem die siebenköpfige Familie Schüssler. Vater Ingo, Fensterputzer aus Uelzen, hat das zweistöckige Haus in der Heide gekauft, so kann jedes der fünf Kinder in einem eigenen Zimmer wohnen. Mutter Veronika putzt täglich Büros, damit das Geld für die Hypothekenzinsen reicht.

Sohn Patrick, der Zweitjüngste, ist ein netter, freundlicher Junge. Der 14-Jährige, hellblond, groß für sein Alter, kann zwar zu Hause noch ganz kindlich sein, wirkt aber im Freundeskreis oft keck bis vorlaut. Patrick wird von Gleichaltrigen bewundert, weil er sich traut, mit einem älteren Mädchen anzubändeln. Und beneidet, weil er öfter von zu Hause wegbleiben darf als andere.

In der Hauptschule tut sich der Junge schwer. In Mathematik und Englisch ist er schlecht, in Deutsch auch nicht viel besser. Auf dem Fußballplatz gilt er dagegen als Ass, der Jugendspieler des VfL Suderburg wird sogar in die Kreisauswahl berufen.

Am 9. September 1999, einem strahlenden, wolkenlosen Spätsommertag, schwänzt der 14-Jährige das Training. Er trifft sich lieber mit der Freundin, danach mit Marcel, seinem besten Freund. Gegen 20.30 Uhr hat es Patrick plötzlich eilig.

Die Eltern haben ihm verboten, im Dunkeln nach Hause zu fahren, und es dämmert bereits. Sein Rad, ein Mountainbike, hat kein Licht, nur Reflektoren an den Speichen. Aber es sind ja nicht mehr als zwei Kilometer bis nach Hause.

Oberkommissar O. plagt an diesem Tag großer Ärger. Sein Chef wirft ihm vor, zu wenige Nachtdienste zu leisten, schreit ihn an. Nach einer Konferenz, die sich endlos hinzieht, muss O. nach kurzer Mittagspause zu einem Notfalleinsatz. Als er gegen 17 Uhr ins Uelzener Revier zurückkehrt, gereizt und gekränkt, sucht er ein Ventil.

Da passt es, dass ihn ein Kollege zu einer Flasche Whisky einlädt, "Statesman Old Scotch", 40 Prozent. Gemeinsam trinken

die beiden Beamten auf der Wache die halbe Flasche. Hinterher bleibt Oberkommissar O. allein auf der Dienststelle. Er hat noch etwas zu erledigen.

Der Beamte kramt in Aktenordnern mit Einsatzplänen, vergleicht seine Dienstzeiten mit denen von Kollegen, kommt zum Schluss, dass er völlig zu Unrecht angeraunzt wurde. Wird immer wütender. Trinkt die restliche halbe Flasche Whisky leer. Setzt sich ans Steuer seines Wagens.

Kreisstraße 28, 20.32 Uhr. Es ist nicht mehr hell, aber auch noch nicht dunkel. Der betrunkene Polizist bemerkt den vor ihm fahrenden Radler nicht. Mit rund 90 Stundenkilometern rammt sein Auto von hinten Patrick Schüsslers Mountainbike.

Der Schüler knallt mit dem Kopf gegen die rechte Dachkante des Autos, wird dann 33 Meter weit in den Straßengraben geschleudert. Er ist sofort tot. Sein Rad fliegt fast 50 Meter weit auf eine Wiese.

Zeugen beobachten von weitem, wie der Oberkommissar aussteigt, mehrfach sein Auto umkreist, etwas aufhebt. Die Windschutzscheibe seines Wagens ist geborsten, die Splitter liegen auf dem Beifahrersitz. Die Vorderfront ist verbeult.

Ob er das Unfallopfer bemerkt, das verbeulte Rad entdeckt, wird nie geklärt. Fest steht nur: Die Zeugen sehen, wie er nach ein paar Minuten weiterfährt. Erst ein Fahrlehrer, der mit seinem Wagen am Unfallort vorbeikommt, sieht das zerstörte Mountainbike und schlägt Alarm.

Schon Stunden später wird Klaus-Henning O. aus dem Bett geholt. Kollegen, die seinen alten Audi 100 kennen, sind anhand abgesplitterter Karosserieteile an der Unfallstelle auf ihn gekommen. O.s Ehefrau, ebenfalls aus dem Schlaf geschreckt, bricht beim Anblick des demolierten Fahrzeugs weinend zusammen.

24. Februar 2006. Patricks Geburtstag fällt dieses Mal auf einen Freitag. Mutter Veronika Schüssler fährt in aller Frühe zur Unfallstelle, an der ein verwittertes Holzkreuz an Patricks Tod erinnert, legt einen Blumenstrauß nieder. Fährt dann weiter zum Friedhof. Patrick wäre 21 Jahre alt geworden.

Ingo Schüssler, der Vater, ist nicht mitgekommen. "Er regt sich viel zu sehr auf", erklärt die Ehefrau. Die Familie hat den Verlust von Patrick nie verkraftet.

Die Mutter etwa lässt sein Zimmer jahrelang unverändert, verrückt nicht einen Stuhl, ganz so, als könnte der Sohn jeden Moment zurückkehren. Die Geschwister dagegen erwähnen die Existenz des Bruders seit der Beerdigung mit keinem Wort mehr, als hätte er nie gelebt - für Psychologen, die sich um die Familie kümmern, alarmierende Zeichen für unbewältigte, verdrängte Trauer.

Vater Schüssler wird krank, bekommt Magenprobleme. Wird mit 45 Jahren Teilinvalide, kriegt keinen Job mehr. Sobald die Rede auf Patricks Tod kommt, reagiert er mit heftigsten Gefühlsausbrüchen.

Unfallfahrer O. ist in seinen Augen eine Art Mörder. "Wenn ich ihm begegne, passiert ein Unglück", prophezeit er, ballt die Fäuste. "Der soll sich hier nie blicken lassen." Den schriftlichen Vorschlag des Polizisten, sich zu einem persönlichen Gespräch zu treffen, lehnt er empört ab. Und den Verlauf des Strafverfahrens empfindet er als persönlichen Affront, als eine schallende Ohrfeige für sich und seine Familie.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil vergehen weit über vier Jahre. Das Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten wird sogar erst kürzlich, nach über sechs Jahren, abgeschlossen.

Beim ersten Prozess verurteilt ein Lüneburger Amtsrichter den Oberkommissar wegen vorsätzlichen Vollrauschs. Bestraft wird nicht die Unfallfahrt, sondern die Sauferei vorher. Zumal der Polizist von Anfang an behauptet, er könne sich weder an den Zusammenstoß noch an die Zeit unmittelbar davor oder danach erinnern. Sein Gedächtnis ende beim Whiskytrinken auf der Wache und setze erst beim nächtlichen Aufschrecken, als plötzlich die Kollegen im Schlafzimmer standen, wieder ein.

Das Strafmaß, ein Jahr Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung, löst bei den Prozessbeteiligten Entsetzen aus. Alle legen Berufung ein.

Patricks Eltern, die den angeklagten Kripomann während der Verhandlung ständig fixieren, finden das Urteil empörend. "Mein Sohn ist tot, und der muss noch nicht einmal ins Gefängnis", kommentiert der Vater.

Der Oberkommissar wiederum bangt um seine Existenz. Ab zwölf Monaten Haft, ob mit oder ohne Bewährung, ist nach Beamtenrecht der Rausschmiss aus dem Polizeidienst zwingend. Drohende Konsequenz: Job weg, Altersversorgung weg, arbeitslos mit 45.

Dabei fühlt sich der Polizist doppelt bestraft. Er wird zunächst suspendiert, später auf einen Schreibtischposten abgeschoben. In den Heidedörfern rund um Uelzen, seine Heimat, empfindet er jeden Weg als Spießrutenlauf. Einheimische tuscheln bei seinem Anblick. Die Ehefrau, eine Krankenschwester, wird auf der Straße geschnitten.

Die Söhne, beide in der Pubertät, werden von Schulkameraden gemobbt. Zeugen hören den bösen Satz: "Dein Vater ist ein Kindermörder."

Beim zweiten Prozess kommt der Kommissar besser weg. Eine Kammer des Landgerichts Lüneburg reduziert das Urteil auf elf Monate mit Bewährung. Es gelte, so die Begründung, "eine Entsozialisierung durch Strafe" zu vermeiden. Im Klartext: Der Mann und seine Familie sollen nicht ruiniert werden. Unglücksfahrer O. kann Polizist bleiben.

Der Beamte wird nicht mehr wegen Vollrauschs belangt. Dazu, argumentieren die Richter, sei er viel zu trinkfest. Sie verurteilen O. wegen fahrlässiger Tötung - ein Delikt, das mit Haft bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. O.s Alkoholpegel, mindestens zwei Promille, wird jedoch, wie im deutschen Recht üblich, als Strafmilderungsgrund berücksichtigt - einerseits. Andererseits muss O. noch 4500 Euro wegen Trunkenheit am Steuer und Unfallflucht zahlen. Und 5000 Euro Wiedergutmachung an die Eltern.

Auch dieses Urteil, das nach langem juristischem Gezerre rechtskräftig wird, stößt auf Unverständnis. Der Lüneburger Oberstaatsanwalt Jürgen Wigger schlägt Alarm. Die "milde Strafe", warnt er, erschüttere "das Vertrauen der Bevölkerung" in die Rechtsordnung.

In der Redaktion der Lüneburger Lokalzeitung stapeln sich prompt Briefe empörter Leser, die über die "lächerliche Bewährungsstrafe" wettern. "Dieses Urteil spricht jedem Rechtsempfinden hohn", schimpft Leser Jürgen Block.

Es wirft jedenfalls Fragen nach dem Sinn und dem Ziel von Strafe auf. Zum Beispiel, wem damit gedient wäre, wenn der Kommissar, der nicht resozialisiert werden muss, hinter Gitter müsste? Patricks verbitterten Eltern, deren Wunsch nach Rache mit rechtsstaatlichen Mitteln ein wenig

befriedigt würde? Empörten Bürgern, die am Rechtsstaat zweifeln?

Andererseits: Ist es nachvollziehbar, dass ein Schiedsrichter, der ein paar Fußballspiele verschoben hat, jahrelang ins Gefängnis soll, ein Polizist, der fahrlässig einen Menschen getötet hat, dagegen keinen Tag?

Fest steht jedenfalls: In ähnlich gelagerten Fällen sind höhere Strafen verhängt worden. Ein Berliner Autofahrer, der mit 1,75 Promille im Blut einen 17-jährigen Radfahrer von der Straße rammte, wurde zu zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Radler, der noch am Unfallort starb, war wie Patrick Schüssler mit einem unbeleuchteten Mountainbike unterwegs.

Den Tod eines Motorradfahrers ahndete das Amtsgericht Bad Segeberg gar mit drei Jahren Freiheitsentzug. Das Opfer war beim Abbiegen von einem Fiat überrollt worden. Der Fahrer, schwer betrunken, hatte eine rote Ampel übersehen.

In Uelzen wird die Aufregung noch größer, als Oberkommissar Klaus-Hennig O. kurz nach dem Urteil vorzeitig pensioniert wird, im Alter von nur 48 Jahren.

Kein glücklicher Ruheständler allerdings. Der Polizist ist körperlich und seelisch beschädigt. Seine Krankheit ist schlimmer geworden, nach der Todesfahrt sind psychische Probleme dazugekommen: O., der beteuert, seit dem Unfall kaum noch Alkohol zu trinken, wirkt zutiefst niedergeschlagen, traut sich nur selten aus dem Haus. Nachdem mehrere Klinikaufenthalte keine Besserung bringen, schreibt ihn ein Amtsarzt dienstunfähig für immer.

Um dem ehemaligen Kollegen weitere Unbill zu ersparen, versucht die Polizeibehörde, das eingeleitete Disziplinarverfahren gegen O. still und heimlich einzustellen - und setzt sich damit dem Vorwurf der Kumpanei aus.

Erst auf Druck des niedersächsischen Innenministeriums ringen sich die Disziplinarvorgesetzten zu einer Entscheidung durch: Die Pension des Beamten wird zwei Jahre lang um fünf Prozent gekürzt. Die Strafe läuft bis zum 30. Juni 2007.

"Für mich ist dieser Fall auch in zehn Jahren nicht vorbei", ahnt der pensionierte Polizist, "der verfolgt mich bis ans Lebensende." Sein Wunsch, mit der Familie weit wegzugehen, scheitert an der betagten Mutter, die nicht mehr umziehen will.

Er weiß, dass er in der Provinz immer der Polizist bleiben wird, der im Suff das Kind totgefahren hat. Er weiß, dass er sich in seiner Heimat nie mehr unbefangen bewegen kann. Und er weiß, dass ihm Patricks Eltern nie verzeihen werden.

"Wenn es nach mir ginge, müsste dieser Mann lebenslänglich ins Gefängnis", erklärt Patricks Mutter Veronika Schüssler, "unmöglich, dass er frei herumläuft."

"Ich lebe doch schon fast wie in einem Gefängnis", sagt Klaus-Henning O., "es sind nur keine Gitter drum herum."


DER SPIEGEL 16/2006
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DER SPIEGEL 16/2006

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