DER SPIEGEL



STEUERN

Einfach glauben

Von Bartsch, Matthias

Ausgerechnet bei Großverdienern schauen Finanzämter oft nicht genau genug hin. Angeblich sind die Beamten überlastet.

Es ist eine dieser Steuererklärungen, die Finanzbeamte fürchten: Der Manager mit hohem sechsstelligem Jahreseinkommen, verheiratet, hat seinem Mantelbogen eine Anlage N, zwei Anlagen V, die Anlage AUS, die Anlage KAP und die Anlage SO beigelegt, dazu einen dicken Stapel mit Rechnungsbelegen. Wann immer ein solches Werk auf seinem Schreibtisch landet, weiß Gerd Fleischhacker, 44, sofort: "Da müsste man eigentlich ganz genau hingucken."

Müsste. Der hessische Beamte und Steuergewerkschaftsvertreter ist Realist: Viele Angaben in hochkomplexen Einkommensteuererklärungen von Großverdienern müssen er und seine Kollegen im Arbeitsalltag einfach glauben, hinter mancher gewagten Konstruktion im steuerrechtlichen Graubereich mit gemischten Gefühlen ein Häkchen machen. "Zu mehr", sagt Fleischhacker, "reicht die Zeit nicht."

Wer eine halbe Million Euro und mehr verdient, hat gute Chancen, beim Fiskus auch mit fragwürdigen Steuererklärungen durchzukommen - zumindest in Hessen. Dort hat der Landesrechnungshof 350 Steuerakten aus vier Finanzämtern nachkontrolliert und festgestellt: Die mit vielen Anlagen und Steuersparmodellen angereicherten Erklärungen von Großverdienern wurden nicht intensiver geprüft als die Standarderklärungen von Durchschnittssteuerbürgern.

Das Problem ist nicht auf Hessen beschränkt: Seit Jahren warnt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die rund 135 000 Finanzamtsbeschäftigten könnten ihre Kontrollfunktion nicht mehr wahrnehmen, weil das Steuerrecht immer komplizierter und das Personal in den Ämtern ausgedünnt werde. Jedes Jahr entstünden dem Staat dadurch Einnahmeausfälle von mehr als 70 Milliarden Euro, sagt Gewerkschaftschef Dieter Ondracek. Ein Drittel dieser Summe würde reichen, um die Erhöhung der Mehrwertsteuer überflüssig zu machen.

Besonders die Angaben von Personen mit Einkünften von mehr als 500 000 Euro bergen "wegen komplexer Sachverhalte ein Risiko von Steuerausfällen", mahnt der hessische Rechnungshofpräsident Manfred Eibelshäuser. Zwar sollen solche Fälle nach den "Grundsätzen zur Neuorganisation der Finanzämter" besonders genau unter die Lupe genommen werden. Doch die Praxis sieht anders aus: Bei der hessischen Stichprobe hätten fast 100 der 350 Steuerakten einen genauen Check erfordert. "Eine intensive Prüfung unterblieb jedoch", monierte der Rechnungshof.

Eibelshäusers Leute stießen auf "gravierende Bearbeitungsmängel": Angaben über hohe Verluste aus selbständiger Tätigkeit seien häufig ungeprüft akzeptiert worden, ebenso angebliche Werbungskosten "in nicht unerheblicher Höhe" für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bezüge, die einfach als "steuerfrei" deklariert worden waren, wurden "oftmals ohne weitere Überprüfung steuerfrei belassen".

Das Risiko, beim Schummeln erwischt zu werden, ist gering. Viel zu selten, so der Rechnungshof, werde der Außendienst losgeschickt, um Angaben der Großverdiener zu kontrollieren. Zum Teil ließen die Außendienstler aber auch die Kontrollvorschläge ihrer Kollegen einfach unbearbeitet liegen - in einem Fall seit 1997.

"Der Zeitdruck ist oft enorm", rechtfertigen Praktiker wie Fleischhacker die Situation. Nach bundesweiten Zeitvorgaben habe ein Beamter für die Bearbeitung einer Manager-Steuererklärung mit sechs Anlagen genau 210,38 Minuten Zeit. "Das klingt viel, aber der Teufel steckt im Detail", sagt Fleischhacker. Die beiden Anlagen V für die Vermietung zweier Häuser muss der Steuerbeamte im Schnitt in knapp 20 Minuten gecheckt haben. Da lasse sich oft nicht einmal feststellen, ob sich hinter Modernisierungsausgaben ein "Erhaltungsaufwand" oder ein "Herstellungsaufwand" verbirgt - beide sind steuerrechtlich unterschiedlich zu behandeln.

Noch problematischer geht es bei der Anlage AUS für ausländische Einkünfte zu. "Da stoßen unsere Beamten oft an die Grenzen", gibt Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) zu. Regelungen wie das Halbeinkünfteverfahren oder Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern lassen die Prüfer nicht selten resignieren. "Wir müssen da oft glauben, was Steuerberater und Banken für ihre Kunden aufgeschrieben haben", sagt ein Experte aus Weimars Ministerium.

Weimar hofft, dass Reformen der Steuergesetze die Lage entschärfen werden - etwa eine Abgeltungsteuer, die viele Einzelregelungen zur Zinsbesteuerung überflüssig machen könne. Zudem will Hessen die Finanzämter umbauen. Bearbeiterteams mit Experten für verschiedene Steuerbereiche und Außendienstprüfern sollen den bisherigen Einzelsachbearbeiter bei der Prüfung von Steuererklärungen mit hohen Summen ablösen.

In Nordrhein-Westfalen, lobt die Steuer-Gewerkschaft, würden Großverdiener mit mehr als einer halben Million Euro Jahreseinkommen wie Betriebe behandelt; sie müssen dort - zumindest theoretisch - alle paar Jahre eine ausführliche Betriebsprüfung über sich ergehen lassen.

Dennoch haben Praktiker die Finanzminister im Verdacht, kein großes Interesse an personalintensiven Steuerprüfungen zu haben. Denn durch das System des Länderfinanzausgleichs profitiert ein Bundesland nur begrenzt von Investitionen in zusätzliche Prüfer: Einen großen Teil der Steuereinnahmen, die jeder neue Prüfer heranschaffen könnte, müsste der Minister gleich wieder an Länder mit unterdurchschnittlichen Einnahmen überweisen. MATTHIAS BARTSCH


DER SPIEGEL 32/2006
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