DER SPIEGEL



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Im Namen der Hose

Von Tietz, Janko

Mit einer beispiellosen Abmahnflut drangsaliert eine US-Modefirma deutsche Verbraucher, die Klamotten der Marke bei Ebay verhökern.

Wahrscheinlich weiß Mike Jeffries nicht einmal, wo Zerrenthin liegt. Geschweige denn Buxtehude, Plattling oder Schmiedefeld. Aber Jeffries ist überzeugt, dass in diesen eher verschlafenen Örtchen Menschen leben, die sein schönes Unternehmen bedrohen. Es sind Menschen, die sich ab und an bei Ebay tummeln. Es sind Leute, die dort Kleidung seiner Marke verkaufen.

Jeffries ist Vorstandschef des amerikanischen Modekonzerns Abercrombie & Fitch (A & F). Das Unternehmen aus New Albany im US-Bundesstaat Ohio setzt im Jahr knapp drei Milliarden Dollar um. Viele Prominente tragen A & F regelmäßig und haben der Marke auch in Europa zu einiger Bekanntheit verholfen. Doch richtig glücklich ist Jeffries darüber nicht, denn obwohl er hierzulande noch gar nicht Fuß gefasst hat, will er alle Vertriebswege unter rigider Kontrolle behalten - wie den Rest seines Imperiums.

A & F-Klamotten werden ausschließ- lich in firmeneigenen Geschäften in Nord-amerika sowie über deren Online-Versand verkauft. Die Läden sind höchst uniform gestylt. Wiedererkennung ist alles. Prompt unternimmt das Modelabel zurzeit "sämtliche legalen Schritte, um Verkäufe außerhalb des firmeneigenen Vertriebssystems zu unterbinden", so der A & F-Sprecher Tom Lennox. Was das bedeutet, bekam zum Beispiel Dörthe Dittmann aus Zerrenthin jüngst zu spüren.

Die Studentin machte den Fehler, ihre A & F-T-Shirts nicht in den schrillen US-Läden oder beim Abercrombie-Versand erworben zu haben, sondern bei der Internet-Plattform Ebay sowie einem Versandhaus in Deutschland. Schlimmer noch: Sie und etliche andere Modefans haben die US-Klamotten später bei der Online-Börse Ebay weiterversteigert - mit bösen Folgen.

Kaum waren die zehn Auktionen von Dörthe Dittmann zu Ende, bekam sie Post von der Anwaltskanzlei Dr. Winterstein und Dr. Ruhrmann in Frankfurt am Main. Mit den Ebay-Deals verletze sie die Markenrechte von A & F, das "nicht bereit" sei, "den Vertrieb der nicht autorisierten Waren in der BRD hinzunehmen". Kostenpunkt der strafbewehrten Unterlassungserklärung: 2080,50 Euro. Das sind nur die Anwaltsgebühren, die schon deshalb so drastisch ausfallen, weil der Streitwert sehr hoch angesetzt wird.

Der Hintergrund: Zwar hat A & F in Deutschland Markenrechte eingetragen, aber bislang nirgends in Europa die Lizenz erteilt, seine Waren auch zu verkaufen. Dass Frau Dittmann und viele andere Verbraucher vornehmlich Gebrauchtklamotten über die Internet-Auktionsplattform verhökern, interessiert die Anwälte ebenso wenig wie deren Mini-Umsatz: Die Versteigerungen brachten genau 123,48 Euro.

Wie Dittmann werden in Deutschland inzwischen mehrere hundert Ebay-Kunden von A & F drangsaliert. In manchen Foren ist sogar schon von über tausend die Rede. Alle bekommen die gleichlautende Unterlassungserklärung. Immer werden 2080,50 Euro fällig. Ganz egal, ob 10 gebrauchte Teile versteigert wurden oder 100. Wobei die Zahl der versteigerten Klamotten zumindest eine zentrale Bedeutung hat.

Denn die Frankfurter Kanzlei stützt sich bei ihrem Fashion-Feldzug auf Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach man bei Ebay bereits bei weniger als zehn "Verkäufen gleicher Art" pro Monat "im geschäftlichen Verkehr" handelt - sprich als gewerblich Handelnder eingestuft wird.

Nur dann ist eine Unterlassungserklärung mit entsprechenden Kosten zulässig. Wer weniger verkauft, gilt in der Regel als Privatperson und kann nicht behelligt werden. Zwar verkaufte Dittmann immer mal wieder getragene Kleidungsstücke, dennoch sieht sie sich bei Ebay nicht als professionelle Händlerin. A & F überzeugt das nicht. Das Unternehmen unterstellt ihr, "im geschäftlichen Verkehr" gehandelt zu haben.

Weil sie die Unterlassungserklärung nicht unterschrieb, erwirkte das Unternehmen gegen sie sofort eine einstweilige Verfügung wegen "besonderer Dringlichkeit". Mittlerweile sitzt die 26-Jährige auf Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehr als 7000 Euro.

"Markenartikler suchen zähnefletschende Anwälte wie uns", sagt Anwalt Thomas Stein aus der Frankfurter Kanzlei in fröhlicher Offenheit. Das sei "ein durchaus lukratives Mandat". Dabei gehen die juristisch geschulten A & F-Vorkämpfer nicht zimperlich ans Werk. Einer Abgemahnten, die sich bei der Frankfurter Anwaltskammer nach der Rechtmäßigkeit solcher Praktiken erkundigte, schrieb Winterstein-und-Ruhrmann-Anwalt Andreas Guhl eine E-Mail, sie hätte "sich einmal mehr zu weit aus dem Fenster gelehnt". Deshalb könne sie die angedachten Vergleichsverhandlungen nun vergessen.

Bei der ebenfalls abgemahnten Mutter eines krebskranken Kindes wurde erst dann von der exorbitanten Honorarforderung abgesehen, als die Frau ein ärztliches Attest vorlegte. "Wir sind ja keine Unmenschen", so A & F-Streiter Stein.

Ebay will derartige Methoden nicht länger hinnehmen. "Wenn sich Anwälte auf Kosten von Ebay-Nutzern bereichern, werden wir das über die Rechtsanwaltskammern zu unterbinden wissen", sagt Ebay-Sprecher Nerses Chopurian.

Die Abgemahnten jedenfalls haben genug von der US-Modefirma, die demnächst Europa erobern möchte - mit einer ersten Boutique in London. Auf durchschlagenden Erfolg darf das Unternehmen nach den juristischen Scharmützeln allerdings nicht hoffen. Erst kürzlich machte sich im Ebay-Forum ein Abgemahnter Luft: Vorstandschef Jeffries solle "seinen Scheiß doch selber anziehen". Auch das öffentliche Image ist ein wichtiger Teil des Werts einer Firma - und nicht einklagbar. JANKO TIETZ


DER SPIEGEL 43/2006
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