DER SPIEGEL



SOZIALSTAAT

Die große Geldvernichtung

Von Aden, Mareke

Die Hartz-IV-Gesetze der rot-grünen Jahre zeigen ihre grotesken Auswirkungen - als Beschäftigungsprogramm an Sozialgerichten. Echte und scheinbare Arme sorgen dort für die wohl größte Prozessflut der bundesdeutschen Geschichte.

Es war im elften Monat von Hartz IV, als Hans-Jürgen Schwahn im Jobcenter vorstellig wurde. Etwa 50 Arbeitslose warteten an jenem Tag. In der schönen neuen Reformwelt der Hartz-IV-Gesetze werden sie nun "Kunden" genannt.

Anders als die Menschen vor ihm in der Schlange wollte Kunde Schwahn nichts bekommen, er wollte etwas loswerden. 4800 Euro in Form von 50- und 100-Euro-Noten hielt er in der Innentasche seiner Lederjacke verwahrt. Der Staat hatte sie ihm zu viel gezahlt, nun sollte er sie wiederbekommen.

Als Schwahn vor seiner Sachbearbeiterin im Jobcenter in Berlin-Steglitz stand und das Bündel auf den Tisch legte, reagierte diese unerwartet kühl: "Das kann ich nicht nehmen."

"Das ist ja wohl das Schärfste überhaupt", beschwerte sich Schwahn und beschloss, das Geld erst mal einzubehalten. Bald darauf bekam er einen neuen Bescheid, in dem das Jobcenter nahezu doppelt so viel Geld von ihm zurückverlangte - 8676 Euro. So viel wollte er dann doch nicht hergeben. So kam, was kommen musste: Schwahn klagte vor dem Berliner Sozialgericht und ist nun einer von bundesweit fast 100 000 Arbeitslosen, die vom "Kunden" zum "Prozessgegner" wurden.

So schafft die Hartz-Gesetzgebung tatsächlich Arbeit, viel Arbeit sogar. Anders als gedacht entpuppt sich das Reformpaket als Jobmaschine für Juristen.

In allen Landesteilen Deutschlands sind sie gut beschäftigt mit der Hinterlassenschaft der rot-grünen Regierungszeit. Zwei Jahre nach Einführung der Großreform herrscht ein Chaos, das selbst notorische Pessimisten als Schönfärber dastehen lässt. Die Behörden erteilen falsche oder widersprüchliche Bescheide. Mal zahlen sie zu viel, dann wieder fordern sie Geld zurück, häufig halten sie die Fristen nicht ein. Antragsteller, Sachbearbeiter, Anwälte und Richter sind überfordert.

Gerhard Schröder hatte als Kanzler die "größte Arbeitsmarktreform seit Bestehen der Bundesrepublik" angekündigt, er wollte verkrustete Strukturen aufbrechen und Gesetze vereinfachen. Doch nahezu alle damaligen Ziele werden unterboten oder ins Gegenteil verkehrt.

Die nach dem damaligen VW-Vorstand Peter Hartz benannten Gesetze sollten für neue Beschäftigung sorgen - und sorgten doch nur für eine Scheinblüte am Arbeitsmarkt: Von den Zehntausenden Ich-AGlern und den Hunderttausenden Ein-Euro-Jobbern ging in der realen Wirtschaftswelt keine Schubkraft aus. Die versprochenen Milliardeneinsparungen durch das Reformpaket verkehrten sich in Mehrausgaben von beachtlicher Höhe. Gegenüber der Vor-Hartz-Ära hat der Sozialstaat seit 2005 für die Beschäftigungslosen einige Milliarden Euro mehr bezahlt als geplant. Auch aus der geplanten Vereinfachung der Leistungsberechnung wurde nichts. Kläger und Richter sorgen für jene Einzelfallgerechtigkeit, die der Gesetzgeber eigentlich durch Fallpauschalen beendet sehen wollte.

Die Sozialgerichte werden nun von der wohl größten Prozessflut der Nachkriegsgeschichte heimgesucht.

Vier Meter hoch ist der Stapel Post, der beim Sozialgericht in Berlin täglich eingeht. Drei Beschäftigte sind allein mit dem Öffnen und Stempeln der Briefe beschäftigt. Die Schriftsätze füllten in den vergangenen zwölf Monaten über 13 000 neuangelegte Akten.

In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl der Verfahren doppelt so hoch wie vor Einführung der Hartz-Gesetze, über 20 000 Fälle haben sich dort im vergangenen Jahr

angehäuft. Auch das Land Bayern erlebte 2006 den höchsten Eingang an Verfahren, seit es Sozialgerichte gibt. Bundesweit muss sich die Justiz in fast 100 000 Fällen mit Hartz IV beschäftigen.

Eine Kostenlawine kam in Gang, die die ohnehin miserable Hartz-Bilanz weiter verschlechtert. Vielerorts werden nun Sozialrichter eingestellt. Noch in diesem Jahr soll ihre Anzahl in Berlin von 73 auf 80 erhöht werden, in Nordrhein-Westfalen sind 13 neue Stellen zugesagt, obwohl schon in den vergangenen beiden Jahren 28 neue Kammern eingerichtet wurden.

Auch das Bundessozialgericht in Kassel kommt mit den Grundsatzurteilen nicht mehr hinterher und verkündete daher kürzlich, es wolle zum Sommer einen neuen, dreiköpfigen Senat bilden, der sich ausschließlich mit Hartz-IV-Verfahren befassen soll. "Der Scheitelpunkt der Flut" sei noch nicht erreicht.

Geklagt wird aus unterschiedlichen Gründen und nicht selten mit guten Argumenten. Denn das Personal in den Jobcentern ist oft im Schnellverfahren ausgebildet, die amtlichen Bescheide erweisen sich häufig als mangelhaft. Erleichtert wird der Gang vor Gericht dadurch, dass ein Sozialverfahren ohne Anwalt stattfinden kann und dann für den ALG-II-Empfänger kostenlos ist.

Dazu kommt: Auch in der Mittelschicht wächst offenbar die Mitnahmementalität. Jürgen Brand, Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, weiß von der Freundin eines Dortmunder Fabrikanten zu berichten, die Hartz IV beantragte, weil sie angeblich nicht mit ihm, sondern nur bei ihm wohnte. Damit handele es sich nicht um eine "Bedarfsgemeinschaft", gab sie vor. "Solche Leute sind früher nicht bei den Sozialgerichten aufgelaufen", sagt Brand.

So hat der Gesetzgeber erreicht, was er erreichen wollte: Die Entdiskriminierung einer Sozialleistung, die allerdings von vielen als eine Art Mindestausstattung des Wohlfahrtsstaats verstanden wird. Andreas Knipping, Sozialrichter im reichen München, empört sich darüber, dass "manche Eltern um jeden Schulranzen prozessieren". Knipping meint: "Wenn ich Hilfe beziehe, dann muss es für mein Kind etwas Billigeres geben als einen Markenranzen, da kann ich doch nicht gleich klagen."

Gerichtspräsident Brand schließt aus solchen Fällen: "Das verbreitete Gesellschaftsspiel 'Deutschland betuppt das Finanzamt' setzt sich bei Hartz IV fort."

Aber auch die wirklich Armen sind fleißige Kläger. In einem schmalen Budget schlagen ja schon geringe Summen zu Buche.

Der Arbeitssuchende Sven T. etwa fand sich ungerecht behandelt. Das Jobcenter warf ihm vor, er habe sich erst am 13. September 2005 arbeitslos gemeldet, er bestand darauf, dass er schon am 25. August "zum Arbeitsamt" gegangen sei. Von diesen 20 Tagen hängen für ihn, seine Freundin und deren Kinder über hundert Euro ab.

Drei Richter, ein Anwalt und eine Jobcenter-Vertreterin haben nun über die Frage nachzudenken, wann Herr T. im Spätsommer 2005 bei welchem Amt war. Denn "das Arbeitsamt", bei dem er sich schon im August 2005 gemeldet haben will, gibt es nicht mehr. Es gibt nun in den Jobcentern Arbeitsgemeinschaften (Argen) der Kommunen und der Bundesagentur. Aus Sven T.s Akten geht zwar hervor, dass er sich beim Amt blicken ließ, aber nicht, bei welchem. War er also bei der Bundesagentur für Arbeit? Oder im Jobcenter?

"Das war eine Frau mit roten Haaren, sie saß im vierten Stock, sie hieß Fleetmeier oder so ähnlich." Der Frage wird nun mit deutscher Gründlichkeit nachgegangen.

Die Argen sind selbst für Insider ein schwer zu durchschauendes Imperium. Sie wurden vor zweieinhalb Jahren geschaffen, danach hat man ihr Personal bundesweit von 35 000 auf 53 000 Mitarbeiter aufgestockt. Tausende, die früher bei Post, Bahn, Telekom oder auch beim Zoll arbeiteten, wurden abbeordert. "Amtshilfe" nannte man das.

In vielen Jobcentern entscheiden teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter oder nur vorübergehend eingestellte Kräfte über "Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch". Die rothaarigen Frau Fleetmeiers kommen und gehen, verdienen wenig, und in die Welt des SGB II, wie das Gesetz heißt, das sich um die 345 Euro Stütze rankt, sind sie nur unzureichend eingearbeitet.

345 Euro - diese einfache Zahl gibt es nur in Zeitungen und Politikerreden. Die Vielzahl der Zusatzleistungen sollte pauschal berechnet werden, die Ausnahmen wollte man auf ein Minimum reduzieren.

Aber gerade die Pauschalsätze treiben viele Menschen in die Gerichtssäle. Sie pochen auf Einzelfallgerechtigkeit.

Muss nicht ein autistisches Kind eine eigene teure Unfallversicherung haben dürfen, die mehr kostet, als die Versicherungspauschale vorsieht? Muss nicht in einer zugigen Wohnung mehr geheizt werden als in einem Neubau? Der 60-jährige Hans-Dieter A. aus Herten ist der Meinung, dass er nach seinem Herzinfarkt teure Diätprodukte brauche und dass auch die Sterbeversicherung vom Staat bezahlt werden müsse: "Wovon soll meine Frau mich denn begraben, wenn ich mal nicht mehr bin?"

Von 345 Euro gehe das nicht, beklagte er sich vor dem Gelsenkirchener Sozialgericht. Nachdem ihn der Richter über die Gesetzeslage aufgeklärt hatte, zog er die Klage zurück.

Aber auch die bürokratische Sturheit verursacht Prozesse. In vielen Fällen seien die Behörden einfach zu kleinlich, hat der Essener Gerichtspräsident Brand beobachtet. Wegen einer wenige Quadratmeter zu großen Wohnung würden sie auf einem Umzug bestehen.

Besonderen Fleiß verlangt den Richtern aber nach wie vor die Frage ab, wann zwei Menschen, die zusammenwohnen, eine "eheähnliche Gemeinschaft" bilden. Denn wenn zwei Erwachsene so leben, dass man daraus schließen darf, sie wollten füreinander einstehen, dann bekommen sie insgesamt weniger Hartz IV.

Aus der Anzahl der Betten in einer Wohnung, der Aufteilung des Kühlschranks oder gemeinsam genutzten Aktenordnern mit Versicherungsunterlagen müssen sich die Kammern daher ein Bild über das Innenleben zusammenwohnender Paare machen, genauer über die Bereitschaft, den anderen durchzufüttern.

Die "Bedarfsgemeinschaft" ist ein Konstrukt, für das Juristen den Grad der Zuneigung zwischen zwei Menschen in eine Anspruchshöhe übersetzen müssen. Wer den anderen liebt, muss zahlen. Wer ihn als eher lästigen Hausgenossen empfindet, steht deutlich besser da.

"Da hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die sehr vielen Menschen sehr viel Arbeit macht", klagt die Präsidentin des Gelsenkirchener Sozialgerichts, Silvia Fleck. An vielen Regelungen wurde mittlerweile herumgedoktert. Wenn Partner länger als ein Jahr miteinander leben, darf vermutet werden, dass sie auch füreinander einstehen wollen, heißt es jetzt. Aber die vielen Ergänzungen dieser Art führen nur zu neuen Problemen. Denn noch nicht mal auf ihre dicken Bücher, in denen die Paragrafen stehen, können sich die Juristen noch verlassen.

Dreistellig ist die Zahl der Änderungen seit Inkrafttreten des Gesetzes, die Einschübe sind mit einem "a" versehen. Paragraf 6 a oder Absatz 3 a. Das SGB II war in Rekordzeit übersät mit diesen kleinen Buchstaben. "Ich habe hier nur den neuen Wortlaut, damals galt ja noch die alte Regelung, da muss ich jetzt mal nachschauen" - solche Sätze von Richtern und die anschließenden Nachschlagpausen tragen auch nicht gerade zur Verfahrensbeschleunigung bei.

Selbstverständlich durfte sich die Berlinerin Emine Ö. nicht einfach für sechs Sommerwochen kurz nach der WM in die Türkei davonmachen, obwohl sie in der Zeit in Deutschland mehrere Vorstellungsgespräche hätte haben können. Dass ihr Hartz IV daraufhin komplett gestrichen wurde, war allerdings auch nicht rechtens. Denn ein entsprechendes Gesetz trat erst hinterher in Kraft, wie ein Berliner Sozialrichter im Januar in einer "rechtshistorischen Analyse" konstruierte.

Und noch immer hat der Nachbesserungsdrang des Gesetzgebers nicht nachgelassen. Erst im Oktober machte die CDU im Bundestag mit einem Papier mit 18 Änderungsvorschlägen von sich reden.

"Wir sind ein hochverschuldetes Land", sagt Ralf Brauksiepe, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Fraktion, "wir müssen die Missbrauchsanfälligkeit reduzieren." In der SPD hört man das mit Murren. Klaus Brandner, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD, findet, es sei "kontraproduktiv, ständig neue Änderungen zu fordern, das verunsichert die Menschen nur noch mehr und hätte weitere Klagen zur Folge."

Der Mann hat recht. Die Computer in den Jobcentern kommen bei dem von Parlamentarierhand verursachten Nachbesserungstempo nicht mit. Noch immer gibt es eine Liste mit über 20 "manuellen Umgehungslösungen", weil die Rechner in den Jobcentern nicht mitspielen. Während das Computerchaos in den ersten Monaten der neuen Sozialgesetze noch Schlagzeilen machte, ist ein zweitägiger Systemabsturz in 400 Jobcentern vor sechs Wochen kaum bekannt.

Wann immer Hartz IV während der ersten beiden Lebensjahre nachgebessert wurde, mussten auch die Software-Entwickler der Bundesagentur für Arbeit ran. Nach einer Neuregelung für die unter 25-Jährigen manipulierten die Sachbearbeiter in einigen Jobcentern sogar kurzzeitig die Geburtsdaten der jungen Leistungsempfänger. Das Computerprogramm A2LL erfasste nämlich nur EHBs und MUKs, "Erwerbsfähige Hilfebedürftige" und "Minderjährige Unverheiratete Kinder". Ein Kind über 18, das noch zu Hause lebt und zur Bedarfsgemeinschaft gehören soll, das kannte der Computer nicht, konnte also auch keinen Anspruch auswerfen - bis die Zuweisung Vu25 geschaffen wurde, "Volljähriger unter 25". Ein Meilenstein in der Sozialverwaltung.

Solche Pannen wären nur für die Beschäftigten der Jobcenter ein Problem, nämlich ein Überstundenproblem, wenn sich die verschlungenen Wege des A2LL nicht auf die Bewilligungsbescheide auswirken würden. Oft sind die Klagen auf unübersichtliche Bescheide zurückzuführen. In A2LL werden die Finanzdaten eines kompletten Lebens eingespeist, das Programm rechnet dann den Anspruch aus und erstellt eine Zahlentabelle, die für die Empfänger praktisch unverständlich ist.

Den Bescheid dem Kläger einfach noch mal zu erklären, das ist eine gängige Serviceleistung der Sozialgerichte. Selbst das Bundessozialgericht hat anerkannt, dass

die Rechtslage kaum zu verstehen ist. Mit "großzügiger Auslegung" der Anträge sollen die Irritationen der Betroffenen zumindest in einer Übergangszeit abgefedert werden, empfahl es im November.

Am Berliner Sozialgericht vermutet man, dass sogar die Verwaltungsangestellten den Arbeitslosen zu einem Eilverfahren raten, wenn sie selbst nicht mehr durchblicken. "Die Sachbearbeitung beginnt dann praktisch vor Gericht", heißt es in einem internen Schreiben der Berliner Justizverwaltung.

In der Tat werden Gerichtssäle an vielen Orten zu einer Art Volkshochschule in Sachen Hartz IV. "Die Leute gehen hier oft raus und sind zufrieden, auch wenn sie ihren Fall gar nicht gewonnen haben, weil sie sagen: 'Endlich habe ich es mal verstanden'", berichtet die Gelsenkirchener Gerichtspräsidentin Fleck.

Das ganze Theater freut vor allem die WASG. Die "Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit" gründete sich aus Protest gegen Hartz IV und ist durch ihre geplante Fusion mit der Linkspartei zu einer ernsthaften Gefahr für die SPD geworden, die die Arbeitsmarktreform einst auf den Weg brachte.

Die Berliner WASG-Truppe um die Trotzkistin Lucy Redler hat sich sogar mit den eher bürgerlichen Sozialrichtern solidarisiert, weil "organisatorische Defizite und Vollzugsprobleme bei den Jobcentern zu einer außergewöhnlichen und dramatisch angestiegenen Belastungssituation am Sozialgericht Berlin" führten.

Die Unruhe unter den Arbeitslosen ist der Nährboden für die Linkspartei. Simon Kipper, ein überarbeiteter Richter in Gelsenkirchen, glaubt nicht, dass es bald viel weniger Klagen sein werden. Er sieht bisher drei Wellen.

Erst klagten alle, weil sie ihre Kosten senken sollten. "Dann kam die Sanktionswelle", sagt Kipper, aus Verfahren, in denen es um Leistungskürzungen wegen Fehlverhaltens der Arbeitslosen ging. Im Moment rolle die dritte Woge, diesmal richte sie sich gegen die Erstattungsbescheide: Weil die Behörden im Chaos des ersten Jahres oft zu viel Geld ausbezahlten, fordern sie nun ihr Geld zurück.

So bekommt die Bilanz, nach der das Sozialsystem seit der Einführung von Hartz IV teurer geworden ist, eine neue Note. Denn diese dritte Welle zeigt erst, wie viel Geld im ersten Durcheinander versickerte. Immer wieder müssen die Behörden Tausende Euro zurückfordern, weil sie vorhandenes Einkommen wie Kindergeld, Renten oder Zuverdienste falsch addierten.

Längst ist eine eigene Beraterszene rund um die Arbeitslosen entstanden. "Bei Zwangsumzügen haben wir schon ein Blatt mit Fragen an die Jobcenter vorbereitet, so können die Leute besser Widerspruch einlegen", sagt Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum in Bonn. Dort weiß man auch, wo die Behörden kulant sind und wo man besser sofort ein gerichtliches Eilverfahren anstrengt.

Auch der bekannteste Arbeitslose Deutschlands, Henrico Frank, hätte fast noch zur Klagewelle beigetragen. Der Mann, der vom SPD-Vorsitzenden Kurt Beck in der Vorweihnachtszeit den Ratschlag erhielt, sich für seine Jobsuche zu rasieren, hatte zuvor Angebote ausgeschlagen - was eine Sanktion des Wiesbadener Sozialamts nach sich zog. Dagegen erwog er zeitweilig gerichtliche Schritte. "Das wäre eine schöne Musterklage gewesen, da hätten alle Arbeitslosen sehen können, dass das so nicht geht", bedauert seine ehemalige "Sprecherin" Barbara Vallenthin von der örtlichen "Hartz 4 Plattform", die in Verbindung mit Henrico Frank ebenfalls bekannt wurde.

Daraus wurde nichts, denn Frank hat inzwischen einen Job bei einem Musiksender und will mit der Hartz 4 Plattform nichts mehr zu tun haben. Die knapp hundert Euro Kürzung schmerzen ihn nicht mehr. So muss Vallenthin allein weiterkämpfen. Und das tut sie. "Ich zähle die Klagen nicht mehr", sagt sie. "Die Urteile sind unser Futter, weil wir da sehen, an welcher Stelle man noch eine Chance hat, etwas herauszuholen."

Für Sozialrichter ist dagegen oft eine "gütliche Einigung" ohne Urteil der Rettungsanker.

Die Jobcenter lassen bei solchen Vergleichen von ihren Forderungen ab, dafür kann der Stapel aus Bewilligungs-, Ablehnungs- und Rückforderungsbescheiden beiseitegelegt werden. "Wären Sie denn bereit auf 4000 Euro runterzugehen?" ist eine Frage, die man jetzt häufiger so oder ähnlich hört an den Sozialgerichten.

Auch der Fall von Hans-Jürgen Schwahn endete im Januar mit einem Unentschieden. Er berichtete dort von der wundersamen Geldmehrung, dass ihm die 4800 Euro überwiesen worden seien, und von seinem fehlgeschlagenen Versuch, das Geld wieder loszuwerden.

Der Richter staunte, lachte und schlug einen Vergleich vor: 4800 Euro sollte Schwahn zurückzahlen, der Rest wurde ihm erlassen. Trotzdem ärgert sich Schwahn: "Hätte ich einfach alles ausgegeben, hätten die nichts von mir wiederbekommen. Ist ja nichts zu holen."

Und die Verantwortlichen? Sie träumen weiter den Traum von einer Reform, die doch noch wirken könnte. Bald schon, sagt Heinrich Alt vom Vorstand der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit, werde sich "eine positive Routine" einstellen.

MAREKE ADEN

* Mit dem Programmdirektor des Musiksenders iMusic TV, Mola Adebisi, in Frankfurt am Main.

DER SPIEGEL 7/2007
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