DER SPIEGEL



Logik des Krieges

Von Sontheimer, Michael

Ex-RAF-Mitglied Knut Folkerts, 55, über das 1980 gegen ihn ergangene Urteil wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, sein langes Schweigen und seine Verantwortung für die Taten der RAF

SPIEGEL: Herr Folkerts, Sie wurden 1979 von der Bundesanwaltschaft dafür angeklagt, dass Sie Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter erschossen hätten. Ein Jahr später wurden Sie als einer von mindestens drei Tätern dieser drei Morde zu Lebenslang verurteilt. Was genau haben Sie am 7. April 1977, dem Tag des Attentats der RAF auf Buback, gemacht?

Folkerts: An diesem Tag beobachtete ich morgens in Köln eine Bank, für eine geplante Geldbeschaffungsaktion.

SPIEGEL: Also einen Banküberfall.

Folkerts: Anschließend fuhr ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln Richtung Niederlande, ging zu Fuß über die Grenze und fuhr mit dem Zug weiter nach Amsterdam.

SPIEGEL: Ist demnach die Aussage des ehemaligen RAF-Mitglieds Silke Maier-Witt zutreffend, dass sie von Ihnen und dem RAF-Mann Rolf Heißler am Abend auf der niederländischen Seite der Grenze abgeholt und nach Amsterdam gefahren wurde?

Folkerts: Ja, das ist richtig. Ich erinnere mich daran, dass es für Silke Maier-Witt ein bedeutsamer Tag war. Sie ist an diesem 7. April 1977 der RAF beigetreten. Wir haben sie abgeholt und sind mit ihr nach Amsterdam gefahren.

SPIEGEL: Der Bundesanwalt Rainer Griesbaum hat kürzlich erklärt, dass es durchaus machbar sei, morgens bei der Ermordung Bubacks in Karlsruhe mitzumachen und abends Fahrdienst in den Niederlanden zu schieben.

Folkerts: Als Bundesanwalt mit einem Dienstwagen wäre die Strecke vielleicht zu bewältigen. Als RAF-Mitglied hat man sich im Jahr 1977 bei höchster Fahndungsstufe mit Bummelzügen auf Nebenstrecken bewegt. Hinzu kam ein zeitaufwendiger Grenzübertritt über die grüne Grenze. Aber jemand, der morgens an einer Aktion wie dem Attentat auf Buback dabei gewesen wäre, hätte ohnehin niemals am gleichen Tag noch einen Fahrerjob übernommen.

SPIEGEL: Sie reden darüber, als sei es das Normalste von der Welt, einen Menschen zu ermorden. Wussten Sie, dass es geplant war, Buback zu erschießen?

Folkerts: Ja, das wusste ich.

SPIEGEL: Und Sie fanden es gerechtfertigt, den Generalbundesanwalt Buback und seine Begleiter zu ermorden?

Folkerts: Im Gegensatz zu heute fand ich vor 30 Jahren als RAF-Mitglied die Aktion gegen Buback richtig. Ich habe sie auch in meinem Prozess, wie auch als Zeuge im Verfahren gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt, politisch verteidigt. Ich sah und sehe mich für alles, was die RAF in der Zeit tat, in der ich ihr als Illegaler angehörte, politisch und moralisch verantwortlich.

SPIEGEL: Sie wurden dann von der Bundesanwaltschaft wegen des Mordes an Buback angeklagt. Was haben Sie erwartet?

Folkerts: Ich war mir sicher, dass ich zur Höchststrafe verurteilt werden würde - obwohl ich nicht an der Vorbereitung und Ausführung des Attentats auf Buback beteiligt war und die Zeugenaussagen falsch waren und sind.

SPIEGEL: Warum waren Sie so sicher?

Folkerts: Wir von der RAF sahen damals die Justiz als Instrument einer verdeckten Kriegsführung gegen uns, der "Counterinsurgency". Es gab uns gegenüber einen absoluten Verurteilungswillen. Meine damalige Einschätzung, was ich von der Justiz zu erwarten hatte, hat sich ja auch als realistisch erwiesen.

SPIEGEL: Aber elf Zeugen haben ausgesagt, Sie vom 4. bis zum 7. April 1977 mal zusammen mit Christian Klar, mal mit Günter Sonnenberg, mal mit dem Motorrad, mal mit dem Fluchtwagen in Karlsruhe gesehen zu haben.

Folkerts: Ich war in den Wochen vor und auch nach dem Attentat auf Buback nicht in Karlsruhe und Umgebung. Dennoch war mir schon vor der Anklageerhebung klar, was auf mich zukommen würde. Günter Sonnenberg war 1978 wegen der Schießerei in Singen zu Lebenslang verurteilt worden, aber die Bundesanwaltschaft konnte ihn wegen seiner schweren Kopfverletzung nicht noch einmal in einem Prozess öffentlich vorführen. Gleichzeitig brauchte man noch eine Verurteilung wegen des Attentats auf Buback, und da kam ich offensichtlich gerade recht.

SPIEGEL: Ein Zeuge wollte Sie sicher dabei erkannt haben, wie Sie am 1. April 1977 in Mönchengladbach zusammen mit Sonnenberg vergeblich versucht hätten, ein Motorrad anzumieten. Auch Phantasie?

Folkerts: Was auch immer, auf jeden Fall war ich definitiv nicht dort. Das Bundeskriminalamt benannte einen Tag nach dem Attentat auf Buback drei dringend Tatverdächtige, Christian Klar, Günter Sonnenberg und mich - denn wir stammten alle drei aus Karlsruhe. Unsere Fotos wurden über die Massenmedien verbreitet, und in der aufgeheizten Stimmung meldeten sich sofort etliche Zeugen, die uns gesehen haben wollten. Wenn damals ein Foto von Ihnen veröffentlich worden wäre, hätten sich auch Zeugen gemeldet, die beschworen hätten, Sie gesehen zu haben.

SPIEGEL: Aber das Oberlandesgericht Stuttgart hat all diese Zeugen für glaubwürdig gehalten.

Folkerts: Man brauchte und benutzte sie. In den Staatsschutzverfahren gegen die RAF waren Justiz, Zeugen und andere Beweismittel Mittel zum Zweck, und der war: den Feind ausschalten. In meinem Prozess lief das grotesk schlicht: Ein Zeuge wollte mich gleich zweimal an aufeinander folgenden Tagen gesehen haben und wurde deshalb vom Gericht als umso glaubwürdiger angesehen. Dieser Zeuge erinnerte sich angeblich an meinen "stechenden Blick" und meinen Bart. Einen Bart trug ich auf dem Polizeifoto von 1974, aber nicht mehr im April 1977.

SPIEGEL: Wie sahen Sie denn 1977 aus?

Folkerts: Natürlich sahen wir ganz anders aus als auf den Fahndungsfotos. Das heißt, ich hatte keinen Bart und keine langen Haare. Alle RAF-Mitglieder waren adrett gekleidet, wie Geschäftsleute. Um mich zu vergewissern, habe ich manchmal, wenn ich unterwegs war, einen Polizisten nach dem Weg gefragt. Wir hätten uns damals neben unsere Steckbriefe stellen können und keiner hätte uns erkannt.

SPIEGEL: Der ehemalige Bundesanwalt Klaus Pflieger hat kürzlich erklärt, dass Ihr Prozess und auch der gegen Christian Klar, auf keinen Fall "neu aufgerollt werden müssen". Denn "nach der Anklage und den Urteilen", so Pfliegers Argument, hätten Sie und Klar in Karlsruhe "nicht auf dem Motorrad gesessen".

Folkerts: Pflieger sagt die Unwahrheit. In der Anklageschrift gegen mich ist exakt beschrieben, wie ich, beziehungsweise "der Angeschuldigte und ein weiteres Bandenmitglied als harmlose Motorradfahrer getarnt" auf Bubacks Wagen gewartet hätten und ich dann vom Soziussitz in das Auto geschossen hätte. Im Urteil hieß es dann: "Ob der Angeklagte auf dem Motorrad saß oder in dem Pkw wartete, ließ sich nicht feststellen. Sicher ist, dass er das eine oder das andere tat." Dabei wusste das Bundeskriminalamt spätestens seit meiner Verhaftung, dass ich Linkshänder bin und deshalb rückwärts auf dem Motorrad hätte sitzen müssen, um gezielt von rechts in das Auto zu schießen.

SPIEGEL: Hatten Sie keinen Anwalt Ihres Vertrauens, der auf diese Ungereimtheiten

hätte hinweisen können?

Folkerts: Es war sehr schwierig, einen Verteidiger zu finden, denn damals gab es ein eigens zur besseren Aburteilung der RAF beschlossenes Gesetz, das die Mehrfachverteidigung verbot. Hatte ein Anwalt einmal ein RAF-Mitglied vertreten, durfte er kein weiteres mehr vertreten. Es waren deshalb keine erfahrenen Strafverteidiger mehr verfügbar. Als ich endlich einen jungen Anwalt aus Hamburg gefunden hatte, lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart seine Beiordnung ab, da wegen des langen Anfahrtsweges sein regelmäßiges Erscheinen nicht gesichert sei. Das Gericht suchte stattdessen

zwei Stuttgarter Zwangsverteidiger als Staffage aus. Ich ließ mich von der Verhandlung ausschließen, weil ich dabei nicht als Statist mitspielen wollte. Mein Prozess war eine Farce.

SPIEGEL: Wollten Sie sich denn überhaupt verteidigen? Bei der RAF war es doch üblich, nur politische Erklärungen abzugeben, aber sich zu den konkreten Tatvorwürfen überhaupt nicht zu äußern.

Folkerts: Eine juristische Verteidigung entsprach damals nicht meinem Selbstverständnis. Außerdem waren andere Angeklagte, die juristisch argumentiert hatten, dennoch auf der Grundlage falscher Anschuldigungen verurteilt worden.

SPIEGEL: Sie sind in Ihrem Prozess auch noch für einen Raubüberfall auf einen Waffenhändler in Frankfurt am Main wegen versuchten Mordes verurteilt worden. War diese Anschuldigung zutreffend?

Folkerts: Nein. Die Bundesanwaltschaft und das Gericht dachten wohl: Doppelt genäht hält besser. Am 1. Juli 1977, dem Tag dieses Überfalls, war ich nicht in Frankfurt. Ich war in Deutschland, aber weit von Frankfurt entfernt.

SPIEGEL: Das deckt sich mit Äußerungen eines anderen Ex-RAF-Mitglieds, mit dem Sie seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr haben und das dem SPIEGEL berichtet hat, Sie seien weder am Buback-Mord, noch an diesem Raubüberfall beteiligt gewesen. Demnach wären Sie zwar in den Niederlanden zu Recht wegen Polizistenmordes verurteilt worden, aber in Deutschland hätten Sie für zwei Taten Lebenslang bekommen, bei denen Sie nicht Täter waren - wir hätten es in diesen beiden Fällen mit einem Fehlurteil zu tun. Warum haben Sie die entlastenden Aussagen nicht schon spätestens während Ihres Prozesses gemacht?

Folkerts: Ich habe als RAF-Mitglied die Verantwortung für alles übernommen, was die RAF in der Zeit, in der ich Illegaler war, getan hat. Ich habe mich nicht juristisch verteidigt; aber selbst wenn ich damals das vorgebracht hätte, was ich Ihnen heute berichte, hätte dies am Ergebnis - Lebenslang - nichts geändert.

SPIEGEL: Aber Sie sind doch selbst mit daran Schuld, dass Sie wegen des Buback-Attentats und des Raubüberfalls zu Lebenslang verurteilt wurden, weil Sie über all die Jahre geschwiegen haben.

Folkerts: Jeder Angeklagte, auch ein Mitglied der RAF, hat das Recht zu schweigen. Wenn ich lese, die Unschuldsvermutung sei eine der "tragenden Säulen des Rechtsstaates", kann ich nur feststellen, dass die Stammheimer Justiz diese Säule erfolgreich demoliert hat. Wir haben es auch so gesehen, dass wir nicht gegen den Staat einen bewaffneten Kampf aufnehmen, aber dann nach der Verhaftung mit seiner Justiz kooperieren können. Außerdem: Eine Zusammenarbeit mit der Justiz durch Aussagen hätte zwangsläufig bedeutet, die eigene Lage auf Kosten anderer zu verbessern.

SPIEGEL: Brigitte Mohnhaupt hat als Zeugin in dem Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und andere erklärt, für das Verhältnis zwischen der RAF und "dem Gericht, der Justiz, der Bundesanwaltschaft" sei der "genaue Begriff: Krieg". Haben Sie das auch so gesehen?

Folkerts: Zwischen der RAF und dem Staat dominierte eine Logik des Krieges, aber die herrschte - und das ist meiner Mei-

nung nach sehr wichtig - auf beiden Seiten vor.

SPIEGEL: Bei der sizilianischen Mafia gibt es die "Omertà", das Gesetz des Schweigens. Warum hatte die RAF eine ähnliche Maxime, und warum schweigen die meisten ihrer einstigen Mitglieder bis heute?

Folkerts: Der zutreffende Begriff ist Solidarität. Die eigenen Genossen zu schützen, ist doch ein natürliches Verhalten. Im Übrigen gibt es auch Bundesanwälte, die bis heute gut geschwiegen haben. Der Bundesanwalt Wolfgang Pfaff zum Beispiel, der 1980 die Anklage in meinem Prozess vertrat, nach der ich der Todesschütze von Buback gewesen sei, kannte seit 1982 die Aussage von Verena Becker gegenüber dem Verfassungsschutz, nach der ich an dem Attentat nicht beteiligt war. Dennoch hat die Bundesanwaltschaft noch Anfang der neunziger Jahre beantragt, dass ich wegen der "besonderen Schwere der Schuld" für die Ermordung Bubacks eine Haftdauer verbüßen müsse, die "ganz erheblich über dem Mindestmaß von 15 Jahren liegen muss".

SPIEGEL: Falls Sie Michael Buback, dem Sohn des Generalbundesanwalts, begegnen sollten, was würden Sie zu ihm sagen?

Folkerts: Ich würde ihm sagen, dass ich sein persönliches Leid - wie das aller Angehörigen von RAF-Opfern - bedauere.

SPIEGEL: Michael Buback sagt beständig: "Ich will wissen, wer meinen Vater erschossen hat." Hat er nicht ein Recht dazu?

Folkerts: Alle, die im April 1977 in der RAF waren, sind für das Attentat verantwortlich. Und alle sind - wenn auch nicht ausdrücklich für das Attentat - zu Lebenslang verurteilt worden.

SPIEGEL: Hätten Sie ein Interesse an einer Wiederaufnahme Ihres Verfahrens?

Folkerts: Überhaupt nicht. Die Justiz ist denkbar ungeeignet, etwas Positives zur Aufarbeitung der Geschichte der RAF beizutragen.

SPIEGEL: Sehen Sie sich als Justizopfer?

Folkerts: Nein. Ich sehe mich als ehemaliges RAF-Mitglied nicht als Opfer. Das Urteil gegen mich war nach rechtsstaatlichen Kriterien ein Fehlurteil, aber in Stammheim ging es nicht um Recht und Gerechtigkeit, sondern um Staatsräson.

SPIEGEL: Sind Ihnen ähnliche Fälle wie Ihr eigener bekannt, in denen RAF-Mitglieder für Taten verurteilt wurden, an denen sie nicht beteiligt waren?

Folkerts: Ja. Aber ich überlasse es den Betroffenen, ob sie diese öffentlich machen wollen.

SPIEGEL: Herr Folkerts, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Knut Folkerts

wurde am 1. Januar 1952 im badischen Singen als Sohn eines Bundesbahnbeamten geboren. Ab 1973 lebte er in einer Karlsruher Kommune mit Adelheid Schulz, Günter Sonnenberg und Christian Klar, die sich allesamt Ende 1976 der RAF anschlossen. Bei seiner Festnahme am 22. September 1977 im niederländischen Utrecht erschoss Folkerts einen Polizisten und wurde dafür zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er wurde im Oktober 1978 an die Bundesrepublik ausgeliefert, wobei die niederländische Regierung davon ausging, dass er in Deutschland zu Lebenslang verurteilt werden würde. Nachdem er 1980 in Stammheim auch wegen des Mordes an Martin Buback verurteilt wurde, wandelte die niederländische Regierung in Übereinkunft mit der Bundesregierung die "bedingte" in eine "endgültige Auslieferung" um und verzichtete auf die Vollstreckung der niederländischen Strafe. Folkerts wurde 1995, nach insgesamt 18 Jahren Haft, auf Bewährung entlassen. Doch 2005 richtete das niederländische Außenministerium überraschend ein Strafvollstreckungsbegehren an die Bundesrepublik, Folkerts solle noch 19 Jahre der niederländischen Strafe in Deutschland absitzen. Das Landgericht Hamburg muss darüber noch entscheiden.


* Oben: Witwe Inge und Sohn Michael Buback bei einer Gedenkveranstaltung an Siegfried Buback am 7. April in Karlsruhe; unten: mit Redakteur Michael Sontheimer in Hamburg.

DER SPIEGEL 20/2007
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