Montag, 22. März 2010

DER SPIEGEL


12.11.2007

FINANZPOLITIK

Maulesel zum halben Satz

Von Neubacher, Alexander

Ein Bericht des Bundesfinanzministeriums listet die Absurditäten des deutschen Mehrwertsteuersystems auf - und verlangt endlich Änderungen.

Wer wissen will, was der Unterschied zwischen einem Maul- und einem Hausesel ist, sollte sich beim Bundesfinanzministerium erkundigen. Im Bemühen, die komplexe Lebenswirklichkeit detailgetreu in die hiesige Steuergesetzgebung zu überführen, hat sich die deutsche Bürokratie tief in die Eselmaterie eingearbeitet.

Fiskalisch sind die Unterschiede zwischen den Tieren jedenfalls erheblich. Auf Maulesel, also Kreuzungen aus Pferdehengst und Eselin, ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent anzulegen. Gleiches gilt für reinrassige Esel, aber nur, wenn sie frisch geschlachtet wurden und nun zum Verzehr bestimmt sind. Auf lebende Esel hingegen ist der normale Satz von aktuell 19 Prozent fällig.

Die Gründe für derlei Ungleichbehandlung liegen freilich im Dunkeln, und so ist es kein Wunder, dass sich der Finanzausschuss des Bundestags in nächster Zeit grundsätzlich mit dem Thema befassen möchte. Die Obleute der Parteien wollen sich zusammensetzen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Der FDP-Abgeordnete Volker Wissing träumt gar davon, das System einer gründlichen Revision zu unterziehen.

Auslöser der Expertendebatte ist ein Papier des Bundesfinanzministeriums, das vergangene Woche im Finanzausschuss einging. Auf fast 200 Seiten haben die Beamten das ganze Elend der deutschen Mehrwertbesteuerung zusammengetragen.

Für Hummer und Langusten ist demnach die volle Steuer fällig, für Krabben und Garnelen dagegen die ermäßigte. Islandmoos (Cladonia rangiferina) wird subventioniert, Isländisches Moos (Cetraria islandica) aber nicht. Wenn Adventskränze überwiegend aus "getrockneten und grün gefärbten Zweigen bestehen und mit künstlichen Früchten als Verzierung sowie mit Kerzenhaltern und Kerzen versehen sind", wird es teuer: 19 Prozent Mehrwertsteuer. Wurde der Kranz hingegen vorwiegend aus "frischem Material" anstatt aus Trockenzeug geflochten, sind nur sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Kein Wunder, dass die Parlamentarier bei der Lektüre des Berichts aus dem Staunen kaum herauskamen. Dass Quallen sowie "Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Bibern, Walen, Fröschen und Schildkröten" subventioniert werden, sofern sie, wie es in dem Ministeriumsbericht heißt, "zur menschlichen Ernährung geeignet sind", stieß allgemein auf Unverständnis.

Mit gesundem Menschenverstand kamen sie jedenfalls nicht weit. Warum wird ein Luxusprodukt wie Trüffel subventioniert, ein Malkasten für Kinder aber nicht?

Auch das Ministerium scheint neuerdings von Zweifeln an der Sinnhaftigkeit geplagt zu werden, wie der von der Parlamentarischen Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) übersandte Bericht nahelegt. "Die Regelungen sind dem Bürger gegenüber teilweise nicht mehr vermittelbar", heißt es in schonungsloser Offenheit in dem Papier. Viele Vergünstigungen seien "überkommen" und "eine stichhaltige Begründung in vielen Fällen entfallen".

Im Fazit legt das Ministerium deshalb auch nahe, zumindest einen Teil der Subventionen zu streichen. "Eine Ermäßigung der Umsatzsteuer ist kein geeignetes Mittel, Preissenkungen und damit eine Entlastung für den Verbraucher herbeizuführen", heißt es. "Ihre Abschaffung ließe die soziale Balance nicht ins Ungleichgewicht geraten", zumal die EU-Kommission ja ohnehin dränge, die Mehrwertsteuersubventionen möglichst zu verringern.

Das sehen die Finanzpolitiker im Bundestag ähnlich - im Prinzip. Dass der Staat durch den Umsatzsteuerrabatt auf jährlich mehr als 20 Milliarden Euro verzichtet, wird allgemein bedauert. Doch zugleich ist die Verlockung groß, sich durch weitere Nachlässe beliebt zu machen. So liebäugeln Teile der SPD mit dem Gedanken, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu senken, um die etwas triste Bilanz der zuständigen Ministerin Ulla Schmidt aufzumöbeln.

Der CSU wiederum gelang es, sich um den Alpintourismus verdient zu machen. Während der Finanzausschuss über Subventionskürzungen debattierte, verabredete die Große Koalition auf Drängen der Bayern erst mal das Gegenteil. Von der verminderten Umsatzsteuer werden künftig auch die Betreiber von Skiliften profitieren. ALEXANDER NEUBACHER



DER SPIEGEL 46/2007
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