Von Brauck, Markus; Hülsen, Isabell; Reuter, Wolfgang
Eigentlich müsste Bernhard Heitzer, Chef des in Bonn beheimateten Bundeskartellamts, wie ein Retter gefeiert werden. Findet man zumindest im Bundeskartellamt.
Wo gibt es das sonst, eine Behörde, die quasi im Alleingang eine nationale Institution vor dem Untergang bewahrt: Die patinierte ARD-"Sportschau" hat nun wieder so etwas wie eine Zukunft. Und nebenbei haben die Kartellwächter den Anspruch auf Bundesliga-Filmchen samstags vor 20 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen beinahe zu so einer Art Menschenrecht erklärt.
Wichtiger aber noch: Heitzer hat damit auch gezeigt, dass es sogar im Fußball eine Grenze gibt für Kommerz und Gier und dass sich auch die wie ein Konzern gemanagte Liga (DFL) an jene Regeln halten muss, die für alle Unternehmen gelten. Dazu gehört, dass dieser Konzern seine Kunden, die Fußball-Fans, eben nicht unter bewusster Ausschaltung von Konkur-
renz nach Lust und Laune ausnehmen und abzocken darf.
Doch kaum jemand, so scheint es, dankt es dem Beamten. Im Gegenteil: Die Fußball-Bosse greifen Heitzer heftig an. Die Vertreter des Privatfernsehens sowieso. Alles Mögliche sehen die Club-Profis seither in Gefahr. Die Jugendarbeit. Den Stadionbau. Die internationale Konkurrenzfähigkeit der Liga.
Eine gute Woche nach seinem Veto gegen die Milliardenpläne von Liga und Leo Kirch wirkt der Kartellamtschef wie ein Retter von sehr trauriger Gestalt: Seine Aufgabe sei es nicht, "über die vermeintliche Zukunft des deutschen Fußballs zu befinden", verteidigt er sich. "Unsere Aufgabe ist es, Kartelle zu verhindern."
Doch die notorischen Kritiker der Behörde haben nun leichtes Spiel. So donnert etwa der Tübinger Jurist Wernhard Möschel, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission: "Es ist fast ein Witz, wie in dieser Form von einem Amt Medienpolitik gemacht wird. Unter dem Namen Kartellamt haben wir eine neue Medienbehörde bekommen, die de facto stets die verstaubte ARD-Welt schützt."
Selbst die Berliner Politik ist hin- und hergerissen. Bis in die Regierungskoalition hinein findet man es einerseits zwar prima, wie da ein paar unbeugsame Beamte gegen den einst so verhassten, dann pleitegegangenen und schließlich wiederauferstandenen konservativen Medienmacher Kirch zu Felde ziehen.
Im Zweifel gegen Kirch zu sein kann nie verkehrt sein. Andererseits ist fraglich, wie gut die juristischen Chancen der Kartellkämpfer wirklich wären, wenn Leo samt Liga das Problem durch alle Instanzen zerren würde.
Wenn es für Heitzer schlecht läuft, könnte der Fußball-Krimi irgendwann enden wie so oft, wenn das Kartellamt sich in jüngster Vergangenheit mit der hiesigen Medienbranche befasst hat: Die Wettbewerbshüter halten sich strikt und stur an ihre Paragrafen. Sie meinen es gut. Und ein, zwei Jahre später, wenn die Folgen der Entscheidung zu begutachten sind, sieht es eher übel aus.
Das war so bei der Untersagung des Verkaufs der heimischen Kabelnetze an den US-Investor John Malone im Jahr 2002. Die Aktion führte letztlich dazu, dass die Kabelnetze deutlich langsamer digitalisiert werden.
Das war auch so beim Kartellamts-Nein zu den Plänen des Holtzbrinck-Verlags, die Berliner Blätter "Tagesspiegel" und "Berliner Zeitung" in einer Hand zu vereinen. Die Folge: Heute gehört die "Berliner Zeitung" zum britischen Mecom-Konzern, einer Finanzinvestorenfirma, die das Blatt allmählich ausbluten lässt.
Und auch das Verbot des Kaufs der Fernsehgruppe ProSiebenSat.1 durch die Axel Springer AG hatte für den Medienstandort D erhebliche Nachteile. Denn ein knappes Jahr nach dem Kartellamts-Veto stiegen mit KKR und Permira zwei angloamerikanische Beteiligungsfirmen ein.
Die Wettbewerbsbehörde bekam für ihre Entscheidung ein zweifelhaftes Lob. "Ich liebe das Kartellamt", sagte der Verkäufer der Sendergruppe, Haim Saban. Schließlich hatten die Finanz-"Heuschrecken" am Ende eine halbe Milliarde mehr bezahlt, als Springer geboten hatte. Nun leiden die Sender der TV-Gruppe - immerhin die Hälfte des Privatfernsehmarkts - unter immer neuen Spardiktaten, Managerwechseln und Programmproblemen.
"Man kann dem Kartellamt diese Folgen nicht anhängen", meint Horst Röper vom Medieninstitut Formatt. "Es sorgt nur dafür, dass Wettbewerb stattfindet. Wie der sich dann im Einzelnen auswirkt, ist ja auch Sache der Wettbewerber." Ganz anderer Ansicht ist wiederum Kartellrechtler Möschel: "Das waren zum Teil groteske Fehlentscheidungen, die die Branche um Jahre zurückgeworfen haben", sagt er. "Das Amt agierte da manchmal mit Marktabgrenzungen aus dem 19. Jahrhundert."
Auch im aktuellen Fall der Fußball-Bundesliga ist Möschels Argwohn verständlich. Das Kartellamt hatte sich in seiner Begründung so eng an die ARD-Linie geschmiegt, dass anschließend selbst innerhalb des Ersten die Losung ausgegeben wurde, in der Stunde des Triumphs möglichst nicht zu laut zu jubeln.
Das ging so weit, dass der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sogar einen Agenturtext richtigstellen ließ, in dem es hieß, auch er habe gejubelt. Diese "Unterstellung" sei "weder differenziert geurteilt, noch liegt ihr ein entsprechendes Zitat zugrunde".
Doch worum ging es eigentlich? Kirch hatte der Liga jedes Jahr Einnahmen von 500 Millionen Euro versprochen. Über geplante sechs Jahre hinweg wären das drei Milliarden. So viel Geld kann nur erlösen, wer den großen Reibach im Kommerzfernsehen macht, allen voran im Pay-TV.
Doch dagegen wiederum war das Kartellamt, das eine Zusammenfassung der Bundesliga-Spiele vor 20 Uhr im Free-TV verlangte. Es geht sozusagen um die Grundversorgung der deutschen Öffentlichkeit mit dem hohen Gut Fußball. Und für Grundversorgung ist die ARD mit zuständig, die nun klar im Vorteil ist. Sie hat die "Sportschau" als Plattform. Und allein mit Werbeeinnahmen lässt sich das Spektakel für die Privaten am Vorabend nicht finanzieren. Der öffentlich-rechtliche Sender kann zudem auf seine Gebühreneinnahmen zurückgreifen.
Das ist zwar nicht die Schuld des Kartellamts, und Heitzer betont, dass es seiner Behörde völlig egal sei, ob die Bundesliga-Zusammenfassung ab 2009 auf öffentlichrechtlichen oder privaten Kanälen zu sehen sein wird. Dennoch bietet das plötzliche ARD-Glück den Kritikern der Behörde eine große Angriffsfläche.
Unstrittig ist: Die zentrale Vermarktung der Fußball-Rechte jedes einzelnen Profi-Vereins durch die DFL ist ein Kartell. Darüber sind sich alle Experten wie auch die Beamten bei der Europäischen Wettbewerbskommission längst einig. Und Kartelle sind nun mal illegal.
Doch es gibt die gesetzliche Möglichkeit, Kartelle "freizustellen". Nämlich dann, "wenn die Verbraucher angemessen an den Vorteilen des Kartells beteiligt werden", so Heitzer. Hier freilich beginnt der Ermessensspielraum, denn diesen Vorteil sehen Heitzer und seine Beamten nur, wenn die Highlight-Berichterstattung vor 20 Uhr im Free-TV zu sehen ist.
Das Amt betreibe "Silodenken", heißt es dagegen aus der Fußball-Delegation. Es kümmere sich nicht um die Folgen, die seine Entscheide habe. Für die Fußball-Bosse könnte das heißen: ein Total-Aus für gebündelte Berichterstattung, die auch das Kartellamt verbraucherfreundlich findet.
Die Behörde und die Medienkonzerne - es sind zwei Welten, die sich nicht verstehen. Die Beamten haben sozusagen qua Amt nur das Wettbewerbsrecht im Auge, während die Kritiker die Auswirkungen der Entscheidungen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten.
So bezichtigte Springer-Chef Matthias Döpfner auf einem Symposium Anfang des Jahres die Beamten des "regulatorischen National-Masochismus". In den USA kündige Microsoft die Übernahme von Yahoo für mehr als 40 Milliarden Dollar an, und in Deutschland untersage das Kartellamt den Erwerb einer Beteiligung von neun Prozent am "Bonner Generalanzeiger" durch den Verlag DuMont Schauberg. Solche Entscheidungen entsprängen "einem letztlich provinziellen Weltbild".
Oder doch einem historisch geprägten? "Wir haben hier schon einmal die Gleichschaltung der Presse erlebt", sagte Heitzer vergangene Woche dem SPIEGEL. "So etwas geht leichter, je größer die Konzerne sind. Die mediale Meinungsvielfalt ist ein Gut, das wir gar nicht hoch genug schätzen können. Deswegen gibt es die besonders strenge Pressefusionskontrolle."
Der Geist der Behörde wiederum blieb den Fußball-Vertretern und ihren Anwälten bei den Besuchen im Amt fremd. Wirklich zur Verzweiflung brachte die Delegation beispielsweise das Eingeständnis eines zuständigen Beamten, er gucke gar keinen Fußball und besitze nicht einmal einen Fernseher. Da lässt sich dann wenig mit Sport-Pathos erreichen.
15 Ordner füllt der Schriftverkehr zwischen den Kontrahenten mittlerweile. Die Kickervertreter sehen nicht ein, weshalb die deutschen Wettbewerbshüter überhaupt noch einmal in Tiefe prüften, was doch die Europäische Kommission zumindest dem Rahmen nach längst entschieden hatte. Mehr noch: Sie empfanden es als Anmaßung und Machtgehabe des Amts.
Tatsächlich hatten die Brüsseler 2004 keine Highlight-Berichterstattung vor 20 Uhr verlangt. Die Liga aber hat, aufgrund des Drucks der Ministerpräsidenten und der Sponsoren, "freiwillig" auf die späte Ausstrahlung verzichtet.
Heitzer dagegen meint: "Bis dato gab es keinen vergleichbaren Fall - und ob die EU beim heutigen Modell der DFL und den Erfahrungen in England genauso entscheiden würde, weiß niemand." In England habe ein vergleichbarer Vorstoß zu einem drastischen Einbruch der absoluten Zuschauerzahlen und zu einer Verteuerung für die Pay-TV-Nutzer geführt. Ab 2009 habe die EU die Entscheidung den nationalen Behörden überlassen.
Die Liga-Bosse sind jedenfalls sauer. Vergangene Woche legte Kirchs engster Vertrauter Dieter Hahn im SPIEGEL nach. Das Kartellamt habe "zum Betrug am Wettbewerb" aufgefordert.
Vorerst gibt es nur viele laute Verlierer und einen sehr leisen Gewinner: "Im Moment sind wir nur in einer Zuschauerposition. Die Handelnden sind nach wie vor die DFL, Kirch und das Kartellamt", sagt der ARD-Vorsitzende Raff.
Auf keinen Fall will die ARD jetzt die Liga reizen. Wer weiß schon so genau, wie einfallsreich die Clubs und Kirchs Leute sind, um die Auflagen des Kartellamts zu erfüllen und die "Sportschau" doch noch irgendwie zu beschädigen. MARKUS BRAUCK,
ISABELL HÜLSEN, WOLFGANG REUTER
DER SPIEGEL 32/2008
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