Von Brauck, Markus; Darnstädt, Thomas; Müller, Martin U.; Röbel, Sven
Für ihren Zugriff hatte die Staatsgewalt sich ein brennend interessiertes Publikum gesucht. In der Nacht zum Ostersonntag war der Frankfurter Musikclub "nachtleben" schon gut gefüllt, als sich ein ein paar Herren unter die Konzertbesucher mischten, die hier erkennbar nicht hergehörten. Einige nahmen an der Bar Platz, andere postierten sich vor der Künstlergarderobe, der Rest bezog Stellung im Eingangsbereich. Die Zivilpolizisten warteten, wie das gemeine Publikum auch, auf das Erscheinen des Stargasts, der Popsängerin Nadja Benaissa, Mitglied der No Angels.
Als die 26-Jährige in Begleitung einer Freundin zum Soundcheck erschien, griffen die Zivilen zu. Die "Ingewahrsamnahme" (Polizei) erfolgte öffentlichkeitswirksam auf dem Bürgersteig vor dem Club. In ihrer nächsten Ausgabe titelte "Bild": "No Angels-Nadja nachts in der Disco verhaftet!"
Die Hintergründe der Story musste der Boulevard nicht lange recherchieren - sie wurden frei Haus geliefert, von der Staatsanwaltschaft Darmstadt. In einer Presseerklärung war für jeden zu lesen, was sie der Sängerin vorwirft: dass sie "in den Jahren 2004 und 2006 ungeschützten Geschlechtsverkehr mit 3 Personen hatte, ohne diese zuvor darauf hinzuweisen, dass sie selbst HIV-positiv ist". Und dass "zumindest bei einem der drei Partner" ein Test ergeben habe, dass er "nunmehr ebenfalls HIV-positiv" sei. Der Vorwurf vorsätzlicher HIV-Infektion, strafrechtlich zwischen gefährlicher Körperverletzung und Mordversuch anzusiedeln, ist für Strafverfolger mittlerweile Routine. Weil sie nichtsahnende Liebhaber oder Liebhaberinnen mit dem tödlichen Virus mutwillig angesteckt haben, sind immer wieder Männer verurteilt worden.
Doch was sich in der hessischen Rechtspflege abspielte, war etwas Neues: Die amtliche Verlautbarung sexueller und medizinischer Details aus einem laufenden Ermittlungsverfahren öffnete die Schleusen für eine Flut von Sensationsgeschichten. Nach dem Motto: Schöne böse Frau lockt - mutmaßlich - Männer in die Falle, verführt und bestraft sie grausam.
Was für eine Story: Weil da offenbar nicht nur einigen männlichen Fahndern die Sicherungen durchbrannten, sondern auch Boulevardjournalisten ihren Phantasien freien Lauf ließen, geriet die Schmuddelgeschichte zur Justizaffäre: Offenbar haben die Strafverfolger, befeuert durch eine so fragwürdige wie delikate Strafanzeige, die Grenzen des Rechts überschritten und im Zusammenspiel mit der Presse am schönen Biest ein Exempel statuiert. Im Zentrum der Vorwürfe steht die Darmstädter Justiz, die den Fall mutwillig publik machte, obgleich sie für die Verhaftung nur eine geradezu abenteuerliche Begründung zu bieten hatte.
Der Fall hat zudem erneut den Grundsatzstreit angeheizt, welche Details aus dem Intimleben Prominenter Gegenstand öffentlicher Berichterstattung sein dürfen. Denn einerseits gehört es zum legitimen journalistischen Geschäft, mutmaßliche Täter schwerer Vebrechen, zumal, wenn es Prominente sind, beim Namen zu nennen. Andererseits ist gerade die in der Scheinwelt des Showbiz zu Ruhm gekommene Nadja Benaissa ein Beispiel dafür, wie leicht man unter die Räder der Klatschpresse geraten kann.
Die Tochter eines marokkanischen Einwanderers wurde zur öffentlichen Person, bevor sie Gelegenheit hatte, zu einer privaten heranzureifen. Kaum dass sie volljährig war, wurde sie 2001 als Mitglied der Retortenband No Angels in die Schlagzeilen katapultiert. Medienwirksame "Enthüllungen" über die dunklen Seiten ihrer Jugend ließen nicht lange auf sich warten: Noch im selben Jahr wartete ein "Ex-Freund" in der Boulevardpresse mit Behauptungen über Drogenprobleme und angebliche Kontakte ins Prostituiertenmilieu auf. Am vergangenen Donnerstag legte derselbe Mann nach und schilderte in der Berliner "B. Z." eine ärztliche Untersuchung aus dem Jahr 1999 ("Ich war dabei, als Nadja ihren Aids-Test machte").
Diesem Milieu von Wichtigtuerei, Klatsch, Eifersucht und oft genug auch dem Rachebedürfnis enttäuschter Liebhaber entspringt offenbar auch das Verfahren gegen Benaissa, das die Betroffene schließlich in Untersuchungshaft führte. Eingeleitet wurden die Ermittlungen bereits im Juni 2008, kurz nach dem Medienwirbel um den Auftritt der No Angels beim "Eurovision Song Contest". Über einen Anwalt hatte ein Frankfurter Künstlerbetreuer Strafanzeige gegen Benaissa erstattet. Der Mann gab an, vier Jahre zuvor sexuell mit der Sängerin verkehrt zu haben. Anfang 2007, drei Jahre nach der Liaison, sei er dann über die HIV-Infektion Benaissas informiert worden und habe selbst einen Test machen lassen. Auch er sei HIV-positiv, und nur Nadja, die ihm damals nichts von ihrer Infektion erzählt habe, könne ihn angesteckt haben.
Die Anzeige ging bei der Staatsanwaltschaft ihren Dienstweg und landete im Juli 2008 auf dem Schreibtisch eines Darmstädter Oberamtsanwalts. Der schaltete nach einem weiteren Monat das Polizeipräsidium Südosthessen ein und beauftragte es mit den Ermittlungen. Die erwiesen sich als schwierig: Zwischen der angeblichen HIV-Ansteckung durch Benaissa und der Anzeigeerstattung waren mehr als vier Jahre vergangen - ein langer Zeitraum für eine lückenlose Beweisführung, dass niemand anders als die Beschuldigte die Infektion verursacht haben konnte. Zudem müsste nachgewiesen werden, dass Benaissa 2004 bereits selbst über die Infektion informiert war und diese dem Geschädigten tatsächlich verschwiegen hat.
Ende August 2008 informieren die Fahnder die Sängerin erstmals über das Verfahren gegen sie und laden sie zur Vernehmung. Benaissa schaltet einen Berliner Rechtsanwalt ein, der zunächst einmal Akteneinsicht beantragt und dann erklärt, dass seine Mandantin von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache.
Das Verfahren läuft fast schon ein halbes Jahr, als der Rechtsbeistand des Anzeigeerstatters die Geduld verliert. Es kommt zum Streit mit dem Darmstädter Ermittler, der die Beweislage gegen Benaissa offenbar für arg dünn hält. Dann wird von Seiten des Künstlerbetreuers eine Tante Benaissas ins Spiel gebracht, die sich mit ihrer Nichte offenbar zerstritten hat und der Polizei am 26. Februar ausschweifend aus Nadjas Intimleben berichtet. So will sie mitbekommen haben, wie die Sängerin Ende 2006 mit einem weiteren Mann ungeschützten Sex gehabt habe.
Neben dem angeblichen neuen Opfer, das dieser Darstellung widerspricht, gebe es noch einen dritten Mann, der als zusätzlicher Belastungszeuge in Betracht komme. Er halte sich in den USA auf.
Die Aussage der Tante bringt die Ermittler offenbar in Fahrt. Am 25. März ordnet ein Darmstädter Amtsrichter ein immunologisches Gutachten an, das klären soll, ob die Sängerin den Künstlerbetreuer angesteckt hat. Eine Woche später lässt er ein Frankfurter Klinikum durchsuchen und Benaissas Krankenakte kopieren. Auf den Aussagen sowie der auf drei erhöhten Zahl der angeblichen Opfer baut der Amtsrichter jetzt einen Haftbefehl auf - Jahre nach den angeblichen Taten, wegen Wiederholungsgefahr. "Obwohl sie Kenntnis davon hat, bereits mindestens eine Person mit dem HI-Virus angesteckt zu haben", stehe die Beschuldigte in dringendem Verdacht, "weiterhin ungeschützten Geschlechtsverkehr mit verschiedenen Männern" zu haben, ohne "diese über ihre Krankheit zu informieren". Damit bestehe "dauerhaft die Gefahr weiterer Infizierungen und Kettenansteckungen. Die Sicherungshaft ist daher erforderlich".
Nicht nur die äußerst dünne Beweislage, sondern vor allem der Haftgrund sorgen bei Kollegen des Strafjuristen für Kopfschütteln. Sie können sich nicht erklären, wie es zu einer derart offenkundigen Fehlleistung auf Kosten der prominenten Verdächtigen kommen konnte. Die Vorschrift, auf die sich der Haftbefehl stützte, Paragraf 112 a der Strafprozessordnung (StPO), sieht die rechtspolitisch umstrittene Vorbeugehaft für Ausnahmefälle vor, in denen die Gefahr von Untaten bestehe, die "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigen". Es gehe hier, so sagt der StPO-Kommentar von Lutz Meyer-Goßner, um Fälle, in denen ohne sofortige Haft "in weiten Kreisen das Gefühl der Geborgenheit im Recht" beeinträchtigt werde.
"Geradezu abwegig", sagt der Frankfurter Strafverteidiger Rainer Hamm, sei die Verhängung von Sicherungshaft gegen einen mutmaßlichen Täter, vor dem sich jedermann ohne weiteres schützen könne - spätestens, nachdem die Staatsanwaltschaft für eine bundesweite Verbreitung des entscheidenden Details gesorgt hat. Überdies setzt die Inhaftnahme der jungen Frau - gewollt oder nicht - ein fatales Signal: Dass man HIV-infizierte Bürger, weil sie wandelnde Zeitbomben seien, vorsorglich wegsperren sollte, war schon einmal die Forderung rechtspolitischer Hardliner, als vor zwei Jahrzehnten die Seuche Panikattacken bei den Deutschen auslöste.
Schon damals gaben umsichtige Rechtspolitiker zu bedenken, dass auch ein HIVinfizierter Bürger noch immer ein Bürger ist, der nicht als gefährliches Subjekt gestempelt und seiner Grundrechte beraubt werden dürfe. Diese - mittlerweile herrschende - Sicht auf die Opfer gilt unabhängig davon, ob es sich um mutmaßliche Verbrecher handelt oder nicht.
Weil Aids kein Verbrechen ist, sondern intimste Privatsache, gelang es dem Berliner Medienanwalt der Inhaftierten, beim Landgericht ein Verbot der Berichterstattung über den Fall seiner Mandantin durchzusetzen. Ein Verbot, an das sich kaum ein Blatt in Deutschland hält, auch der SPIEGEL nicht. Denn längst ist aus der Boulevardgeschichte ein Politikum geworden. Die fragwürdige "Sicherungshaft" und die staatlich ausgelöste Medienlawine müssen kritisch hinterfragt werden, und das geht nicht, ohne auf konkrete Fakten einzugehen. Der Versuch einer wirksamen Anonymisierung Benaissas, deren Fall seit einer Woche die deutschen Schlagzeilen bestimmt, wäre absurd.
Und auch bei der schwierigen Abwägung zwischen dem Interesse des Betroffenen, Informationen über seine intimsten Angelegenheiten für sich zu behalten, und dem Informationsinteresse über mögliche Straftaten Prominenter überwiegt die Berichtspflicht. Wie sollten Medien sonst über einen Fall wie den des SPD-Politikers Jörg Tauss berichten, der - alles nur Verdacht - in eine öffentliche Affäre mit Kinderpornografie verwickelt ist? Ist das nicht auch eine intime Angelegenheit?
Bei der Frage, wie weit Journalisten gehen dürfen, "seid ihr allein", sagt der Ex-Verfassungsrichter und Ex-Datenschutzbeauftragte Winfried Hassemer, der mittlerweile als Strafrechtsanwalt in Frankfurt am Main arbeitet: "Es gibt keine Antworten, es gibt nur Maßstäbe" - und ein Maßstab für die nötige Diskretion im Fall Benaissa sei sicher, "wie weit sich die Beschuldigte mit ihrer ganzen weiblichen Persönlichkeit in die Öffentlichkeit stellt".
Solange es aber kein öffentliches Interesse daran gibt, sind auch die wunderlichsten Dinge tabu. So war es im Fall Max Mosley. Die Vorliebe des britischen Motorsportpräsidenten für Sadomaso-Sex geht keinen Journalisten und keinen Leser etwas an. Allenfalls die - unzutreffende - Unterstellung, der Brite habe besonderes sexuelles Vergnügen an einer KZ-Travestie gefunden, hätte öffentliches Nachdenken über seine Eignung als Verbandsfunktionär erregen dürfen.
Mosley verklagte "Bild" und "bild.de" auf 1,5 Millionen Euro Schadensersatz, weil die heimlich aufgenommene Sexszenen mit ihm veröffentlicht hatten. Diverse Medien, darunter der SPIEGEL, gaben Unterlassungserklärungen ab. "Sie haben es gemacht, um ein paar Zeitungen mehr zu verkaufen und ihren Lesern einen lustigen Sonntag zu verschaffen", erklärte Mosley später dem SPIEGEL.
Ein fatales Zusammenspiel von Medien und Behörden kann mühelos ganze Karrieren auslöschen. Als ein damals bekannter Fernsehmann 2003 der Vergewaltigung bezichtigt wurde, dümpelten die Ermittlungen ein ganzes Jahr dahin, ohne dass irgendjemand in der Öffentlichkeit Wind davon bekam. Als sich abzeichnete, dass das angebliche Vergewaltigungsopfer wenig glaubwürdig war, geriet der Fall auf rätselhafte Weise an die Öffentlichkeit. Die Staatsanwaltschaft bestreitet, Informationen an Medien gegeben zu haben.
Doch die Schmuddel-Welle, die dadurch ausgelöst worden war, drohte alles wegzuspülen: Berichte von einer "Sex-Akte" und von zwei Menschen, "die sich wie Hunde nachts auf einer Brücke oral befriedigen" ("Bild"); Zeitungen, Online-Portale, Fernsehsender informierten ein gieriges Publikum fortlaufend über den Fall.
Am Ende stand der Freispruch des Fernsehmoderators. Es blieb ein juristischer Sieg, mehr nicht. Auf den Bildschirm ist er bis heute nicht zurückgekehrt. Prozessbeobachter waren sich nach dem Urteil einig: Das Strafverfahren gegen den TV-Mann hätte nie eröffnet werden dürfen.
Manches spricht dafür, dass der Fall Benaissa ähnlich endet. Ist sie dann ein Opfer der Justiz - oder der Presse?
MARKUS BRAUCK, THOMAS DARNSTÄDT,
MARTIN U. MÜLLER, SVEN RÖBEL
DER SPIEGEL 17/2009
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