Von Kullmann, Kerstin und Schmidt, Caroline
Am Ende ist alles an den drei Tagen gescheitert. Jahrelange Gespräche, Hunderte Sitzungen, Tausende Seiten bedrucktes Papier. Und dann ging es nur noch um das: drei Tage Bedenkzeit für Frauen, die ein behindertes Kind abtreiben möchten, ja oder nein? Kerstin Griese sagt: "Nur so, und nicht anders." Christel Humme sagt: "Dann eben nicht." Jetzt gibt es zwei Gesetzentwürfe. Aus einer Partei.
Die beiden SPD-Politikerinnen Griese und Humme werden in dieser Woche dem Bundestag ihre Vorschläge zur Neuregelung der späten Abtreibungen präsentieren. Die Parlamentarier werden darüber abstimmen, ob sie den Frauen drei Tage Bedenkzeit vorschreiben möchten oder nicht.
Eigentlich ging es Griese und Humme mal um viel mehr. Es ging um Beratung, Hilfe, Unterstützung. All das, was man machen sollte, wenn eine schwangere Frau erfährt, dass ihr Kind vielleicht nicht gesund ist. Was muss passieren, damit Familien sich heute zutrauen, ein Kind mit einer Behinderung auf die Welt zu bringen? Was kann helfen, eine gute Entscheidung zu treffen?
All diese Fragen sind im Streit der roten Kontrahentinnen untergegangen. Griese schrammt mit ihrer Vorstellung von einer Bedenkzeit an der Realität vorbei. Humme verpasst aus Starrsinn die Chance, ihre Vorschläge zur besseren Beratung von Schwangeren in einem Gesetz zu verwirklichen.
Humme, 59, und Griese, 42, stammen aus der gleichen Partei (SPD), dem gleichen Bundesland (NRW) und dem gleichen Parlamentsausschuss (Familie). Und doch scheinen beide einander furchtbar fremd.
Kerstin Griese ist Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche und Tochter eines Pfarrers. Sie glaubt daran, dass man fast jedes Problem auf der Welt durch ein gutes Gespräch beseitigen kann. So, dachte sie, könne man das auch beim Thema Spätabtreibungen machen.
Bis kurz vor der Geburt darf eine Frau in Deutschland eine Schwangerschaft beenden, falls eine "medizinische Indikation" vorliegt. Dann also, wenn ein Arzt zu dem Ergebnis kommt, dass nur ein Abbruch die "Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes" der Schwangeren abwenden kann. Weniger als drei Prozent aller Abtreibungen werden in Deutschland erst nach der zwölften Woche vorgenommen. 2302 waren es im Jahr 2007, davon 229 nach der 22. Woche, zu einem Zeitpunkt, ab dem Frühchen außerhalb des Mutterleibes überleben könnten. In diesen Fällen spricht man von Spätabtreibungen. Bislang entscheidet der Arzt, wie schnell er nach einer Diagnose die medizinische Indikation ausstellt. Er kann es sofort tun, er kann aber auch warten. Kerstin Griese vermutet, dass Ärzte ihre Patientinnen häufig zu schnell zu einem Abbruch drängen und sich nicht die Zeit nehmen, sie an Beratungsstellen weiterzuverweisen.
Doch ob es wirklich so ist, weiß Griese auch nicht. Genaue Daten gibt es nicht. Um die Frauen zu schützen, dürfen über die späten Abbrüche keine ausführlichen Informationen erhoben werden.
Griese aber will handeln. Mindestens drei Tage zum Nachdenken möchte sie den Betroffenen lassen. Die Ärzte will sie verpflichten, mit der schriftlichen Indikation zu warten. Die Frauen, die Familien, sollen sich laut Griese nicht vom ersten panischen Gefühl zu einer Entscheidung verleiten lassen. "Sie sollen Zeit haben, eine Entscheidung zu treffen, mit der sie später leben können." Das war ihr Vorschlag.
Schnell hatte Griese damit die Mehrheit der SPD-Fraktion gegen sich. Die Partei versteht sich traditionell als abtreibungsliberal. So hat Griese Verbündete bei Union, Grünen und FDP gesammelt. Sie hat sich eine eigene Mehrheit im Parlament gesucht, und bislang sieht es so aus, als würde ihr Entwurf in dieser Woche gewinnen. Die Abstimmung über die Spätabtreibung wird, wie bei Gewissensentscheidungen üblich, frei vom Fraktionszwang sein. "Drei Tage", sagt Griese, "sind ein Schutz für die Frauen."
Doch viele Ärzte, Hebammen und Berater halten eine solche Frist für lebensfern. "Manche Frauen brauchen einen Tag, um zu einer richtigen Entscheidung zu kommen, andere fünf Wochen", sagt die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes Helga Albrecht.
Die Ärzte, berichten Beraterinnen wie Annegret Braun vom Diakonischen Werk Württemberg, hätten längst begriffen, dass ein übereilter Abbruch die Frauen traumatisiert: "Die meisten Gynäkologen", sagt Braun, "bitten die Frauen, sich für die Entscheidung Zeit zu nehmen." Zudem benötigen die Schwangeren oft einen Termin in der Klinik, weil die meisten niedergelassenen Ärzte keine Spätabtreibungen vornehmen. Allein auf den Termin warten sie in der Regel mehrere Tage.
So viel Beistand aus der Praxis ist eigentlich ganz im Sinne von Christel Humme. Humme ist seit Jahr und Tag gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkfrist. Sie will am liebsten gar kein Gesetz und stattdessen die Beratung der Frauen vor den Untersuchungen verbessern. Aber
Humme hat leider noch ein anderes Problem - ein feministisches. Humme ist SPD-Fraktionsvize und seit 1973 in der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen. Wenn sie das Wort Abtreibung hört, denkt sie an den Kompromiss von 1995 und an den langen Kampf, den ihre Frauengeneration dafür ausfechten musste. Seitdem kann sich eine Frau bis zur zwölften Woche ohne Angabe von Gründen gegen ein Kind entscheiden, wenn sie sich vorher beraten lässt. Diese Errungenschaft sieht Humme durch Griese und deren Mitstreiter nun gefährdet.
Grieses Pragmatismus ist Humme fremd. Sie will, dass der Paragraf 218 und das Schwangerschaftskonfliktgesetz so bleiben, wie sie sind. Jede neue Frist oder Strafe ist für sie der Beginn einer neuen Offensive von Abtreibungsgegnern. Alte Kämpfe in neuem Gewand. Sie findet, dass sich Griese mit den falschen Leuten verbündet hat. Denn unter Grieses Gesetzentwurf steht auch der Name Singhammer.
Der CSU-Politiker Johannes Singhammer ist für Frauen wie Humme eine Provokation auf zwei Beinen. Als sein Name fällt, massiert sie sich die Stirn, als hätte sie Kopfschmerzen. "Erzkonservativ, uraltes Frauenbild." Für Humme waren es Männer wie Singhammer, die jahrzehntelang die Liberalisierung des Abtreibungsrechts verhindert haben. Und sie würden, so ihr Verdacht, jederzeit versuchen, den Paragrafen 218 zurückzudrehen.
Seit 1998, seitdem Christel Humme im Bundestag sitzt, schlug sie Versuche, am Kompromiss zu rütteln, nieder. Doch diesmal, meint sie, habe Singhammer einen besonders geschickten Schachzug getan.
Im Frühjahr 2008 teilte der CSU-Mann seinen Fraktionskollegen mit, dass er nur das Schwangerschaftskonfliktgesetz ändern wolle. Den "heiligen 218" werde die Union nicht anrühren. Damit konnte er auch Pragmatiker wie Kerstin Griese gewinnen. Nun wird der Paragraf 218 zwar nicht geändert, Christel Humme bleibt aber trotzdem skeptisch. Für sie hat Singhammer nur Kreide gefressen.
Humme, die nie ein Gesetz wollte, hat nun selbst einen Entwurf ins Parlament eingebracht. Es ist ein Gesetz, das keines ist. Darin steht, dass mit dem Mutterpass Aufklärungsbroschüren ausgehändigt werden sollen. Doch die eigentliche Absicht ist es, den Antrag von Griese und Singhammer zu verhindern.
Humme hat Griese mehrmals vorgeschlagen, aus den drei Tagen eine "ausreichende Bedenkzeit" zu machen. Griese hat Humme mehrfach vorgeschlagen, ihre Forderungen zur Beratung ins Gesetz zu übernehmen, falls sie den drei Tagen Bedenkzeit zustimmt. Mehr Beratung, aufmerksamere Ärzte. Gemeinsam hätten sie einen guten Gesetzentwurf hinbekommen können. Aber keine wollte über ihren Schatten springen. KERSTIN KULLMANN,
CAROLINE SCHMIDT
DER SPIEGEL 20/2009
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