Von Ludwig, Udo
Hans-Jürgen Quathamer, 61, war ein Arzt, den seine Patienten liebten. Schwangeren Drogenabhängigen besorgte er schon mal Geld für die Bezahlung einer Hebamme. Junkies half er, ihren Führerschein wiederzubekommen, und er kümmerte sich, wenn der Gang zum Arbeits- oder Sozialamt bevorstand.
Die Methoden des Neurologen und Psychiaters aus dem niedersächsischen Winsen an der Luhe waren manchmal unkonventionell. Quathamer behandelte Heroinsüchtige mit Methadon und traf sich an ungewöhnlichen Plätzen, um den Drogenersatzstoff zu übergeben. Mal am Lüneburger Friedhof, mal an einer Tankstelle in Maschen, mal auf einem Parkplatz neben einer Bundesstraße. "Ich habe dafür gesorgt, dass diese Patienten in einen Zustand der körperlichen und sozialen Stabilisierung gelangten", begründete Quathamer seinen Einsatz.
Sein Unglück war es, dass sich seine Methoden oft nicht mit den strengen Vorgaben des staatlichen Methadon-Programms vertrugen. Und so ermittelten schließlich die Staatsanwaltschaft Lüneburg und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) gegen Quathamer, der im Hauptberuf den Sozialpsychiatrischen Dienst im Landkreis Harburg leitete.
Am Ende wurde Anklage gegen ihn erhoben, der Prozess sollte in den nächsten Wochen beginnen. Die ärztliche Standesvereinigung forderte über 660 000 Euro Honorar zurück, die sich Quathamer gesetzeswidrig erschlichen habe. Und die AOK wollte 126 000 Euro für unrechtmäßig ausgestellte Rezepte zurück.
Zehn Tage vor Weihnachten hielt Quathamer, der wegen der Ermittlungen von seinem Dienst suspendiert worden war, den Druck nicht mehr aus. Er beging Selbstmord.
"Dieses Leben hat die KV auf dem Gewissen", sagt seine Witwe in aller Öffentlichkeit. Auch andere Suchtärzte klagen über die "Hetzjagd" gegen ihre Berufsgruppe und kritisieren öffentlich die Arbeit der Staatsanwälte und KV-Mitarbeiter.
Der Fall Quathamer hat wieder einmal eine Debatte über das Drogenersatzprogramm ausgelöst. Zwar gibt es längst keine ernsthaften Zweifel mehr daran, dass die politisch lange Jahre umstrittene Behandlung von Schwerstabhängigen mit Methadon sinnvoll ist. Denn immerhin gelang es so, die Beschaffungskriminalität und die Zahl der Herointoten zu reduzieren. 72 200 Süchtige bekamen 2008 Methadon auf Rezept.
Doch die betroffenen Ärzte fühlen sich seit langem schon durch die strengen Vorschriften drangsaliert. Jeder einzelne Behandlungsschritt muss penibel dokumentiert werden, um Missbrauch zu verhindern. In der Praxis sind die gesetzlichen Vorgaben nur schwer zu erfüllen, und so hat es in den vergangenen Jahren entsprechend viele Verfahren gegen Mediziner gegeben.
Staatsanwälte, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen stellten immer wieder erhebliche Regelverstöße, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten fest. Einige Ärzte sitzen deshalb im Gefängnis, andere wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt. Und gegen etliche wird weiter ermittelt.
Über 2600 Ärzte arbeiten im Methadon-Programm. Viele von ihnen fühlen sich zu Unrecht kriminalisiert und fordern neue Regeln. Und einige vermuten, dass hinter den Ermittlungen in Wahrheit die Gegner des Methadon-Programms stehen, die es so insgeheim wieder abschaffen wollten.
Die Aufregung der Suchtärzte begann vor etwas mehr als drei Jahren. Damals ging eine spezielle Ermittlungsgruppe für Abrechnungsbetrug bei der AOK Niedersachsen anonymen Hinweisen nach, dass Mediziner illegal an dem Anti-Drogen-Programm verdienten. In vier Fällen wurde die AOK tatsächlich fündig. Die KV Niedersachsen forderte daraufhin alle 236 Methadon-Ärzte in ihrem Bereich auf zu belegen, dass sie sich an die Regeln gehalten hatten.
Bei immerhin 104 Ärzten wurden so Unregelmäßigkeiten festgestellt. "Wir waren gezwungen, diese Fälle den Staatsanwaltschaften zu übergeben", sagt KVN-Sprecher Detlef Haffke. Die meisten Vergehen stellten sich zwar später als Kleinigkeiten heraus, aber mit zehn schwereren Fällen beschäftigen sich Strafbehörden und Gerichte heute noch.
So wurde in Diepholz ein Arzt wegen Methadon-Handels zu drei Jahren Haft verurteilt. Süchtige hatten mit Urinbechern und Mineralwasserflaschen in der Hand vor seiner Praxis Schlange gestanden. Statt die Medikamente selbst zu schlucken, sei später ausgerechnet auf dem Parkplatz der AOK damit gedealt worden. Ein Mediziner aus Uelzen kam für vier Jahre ins Gefängnis. Er sei schuldig in 1164 Fällen, urteilte das Landgericht Lüneburg.
Auch Quathamer gehörte zu den gravierenden Fällen. Im April 2009 erhob die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen ihn Anklage wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in mehr als 1200 Fällen und des Abrechnungsbetrugs in fünf Fällen.
Die Ermittler warfen ihm unter anderem vor, er habe "unzulässige Abgabeorte" gewählt, keine "ordnungsgemäße Dokumentation" vorweisen können und auf die zwingend vorgeschriebene Psychotherapie während der Methadon-Behandlung verzichtet. Er habe sich wohl gefühlt wie der "John Wayne der Drogenhilfe", sagt ein Ermittler. In den Vernehmungen räumte Quathamer schließlich ein, "wesentliche Pflichten" verletzt zu haben. Er sei überarbeitet gewesen, doch es sei ihm immer darum gegangen, "die Patienten zu unterstützen".
Die Ermittler hielten ihm vor, er habe sein Gehalt als Amtsarzt durch das Drogenprogramm um bis zu 80 000 Euro im Jahr aufgebessert, doch Quathamer beteuerte, er habe niemals eine "Bereicherungsabsicht" gehabt.
Er war eine "Seele von Mensch", sagt Sebastian Stierl, Ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Klinik Lüneburg. Quathamers Problem sei womöglich gewesen, dass "er sich zu sehr für seine Patienten engagiert" habe. Und diese Eigenschaft sei gerade in der Arbeit mit Drogensüchtigen gefährlich.
"Die Klientel neigt dazu, die Menschen, die ihnen helfen, auszunutzen", sagt Folke Sumfleth, Nachfolger Quathamers als Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes. "Drogenpatienten haben manipulative Techniken drauf, mit denen sie die Helfer genau ausloten können." Auch deshalb gibt es sehr strenge Vorschriften, an die sich die Ärzte, die mit Methadon arbeiten, halten müssen.
Quathamer ist an dem Spagat zwischen den strikten Regeln und den Ansprüchen der Patienten offenbar gescheitert. Als gegen ihn ermittelt wurde, sah der Arzt, der zwischenzeitlich bis zu 80 Schwerstabhängige betreute, sein Lebenswerk zerstört. Kollegen, die ihre Hilfe anboten, ließ er nicht mehr an sich heran - ein typisches Symptom in Helferberufen. In den letzten Jahren lebte er allein, getrennt von seiner Familie.
Quathamer war noch nicht beerdigt, da attackierten seine Kollegen schon die Ermittlungsbehörden. Im Visier hatten sie vor allem die AOK Niedersachsen. Die Task- Force der Krankenkasse gilt als besonders aggressiv im Kampf gegen Abzocker im Gesundheitswesen. Unnachgiebig wird jeder verfolgt, der die Vorschriften nicht einhält. "Aber aus unserer Arbeit den Schluss zu ziehen, wir hätten etwas gegen die Substitution oder die darin tätigen Ärzte, ist grober Unfug", sagt AOK-Sprecher Klaus Altmann.
Der Freitod von Quathamer hat den Graben zwischen Suchtärzten auf der einen und den Kassen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung auf der anderen Seite vertieft. Dabei gibt es längst Ideen, wie das Regelungsdilemma in der Methadon-Verordnung gelöst werden könnte. Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept) hat dem Bundesministerium für Gesundheit bereits entsprechende Verbesserungen vorgeschlagen.
"Es gibt unter den Ärzten sicherlich schwarze Schafe, die sich zum Teil auch von den Patienten ausnutzen lassen", sagt akzept-Geschäftsführerin Christine Kluge-Haberkorn, "auf der anderen Seite gehören einige Gesetze und Richtlinien abgeschafft oder verändert."
Den Spagat, den die Substitutionsärzte täglich versuchen müssen, hat Hermann Schweiger in einem offenen Brief beschrieben. Das Landgericht Ansbach hatte den Arzt aus Feuchtwangen wegen unerlaubter Abgabe von Methadon in 27 Fällen und "vorsätzlichen unerlaubten Verschreibens" in 428 Fällen zu neun Monaten Haft verurteilt.
Er habe eben "nicht immer mit der maximalen Akribie gehandelt", schreibt Schweiger. Letztlich sei er deshalb trotz seines "bewussten Engagements persönlich gescheitert". Aber es sei mehr "Ernsthaftigkeit" in der Behandlung der Süchtigen notwendig, sonst scheitere die Substitution, weil kein Arzt mehr wisse, was schwerer wiege: "die Befolgung von gesetzlichen Normen" oder die "menschliche Versorgung von Kranken".
Quathamer trieben die gleichen Fragen um wie seinen Kollegen Schweiger. Aber als Einzelgänger war er irgendwann offenbar nicht mehr in der Lage, diesen Konflikt auszuhalten. "Auch wir wissen, dass die Regeln in keinem anderen medizinischen Bereich so umfangreich, gravierend und kompliziert sind wie in der Substitutionsbehandlung", sagt KVN-Sprecher Haffke, "es wird gefährlich für jeden, der sich nicht daran hält."
Die KV Niedersachsen wird jetzt versuchen, die 660 000 Euro bei den Erben des Arztes einzutreiben. "Wir müssen es tun, weil wir uns sonst strafbar machen", sagt Haffke, "aber wir wissen auch, dass wir ein Problem haben, weil dieses Vorgehen gegenüber dem Freitod eines Menschen schrecklich bürokratisch aussieht." UDO LUDWIG
DER SPIEGEL 1/2010
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