REGIERUNG
Wettbewerbs-TÜV für neue Gesetze
Künftig soll das Bundeskartellamt neue Gesetze darauf überprüfen, ob sich Nachteile für die Verbraucher und den Wettbewerb ergeben. Das geht aus dem Referentenentwurf für eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hervor, den Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) am vergangenen Freitag an seine Kabinettskollegen verschickte. "Gesetzgeberische Maßnahmen können negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben", heißt es in dem Entwurf, so etwa die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Post-Mindestlohns bei den Briefdienstleistungen. "Es soll sichergestellt werden, dass mögliche negative Wettbewerbseffekte neuer Gesetze oder Verordnungen gesehen und berücksichtigt werden." Deshalb werde dem Bundeskartellamt künftig "in seiner Funktion als Hüter des Wettbewerbs ein formales Stellungnahmerecht eingeräumt". Der Gesetzesplan des Wirtschaftsministeriums sieht auch vor, dass allzu marktbeherrschende Unternehmen entflochten und zum Verkauf von Unternehmensteilen gezwungen werden können. "Der scharfe Eingriff ist dann als Ultima Ratio gerechtfertigt, um Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher und der Gesamtwirtschaft anzustoßen oder zu ermöglichen", heißt es in dem Entwurf.
DER SPIEGEL 2/2010
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