Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird oft von Verwaltungsangestellten über Reha-Anträge entschieden, ohne dass die Unterlagen zuvor einem DRV-Arzt zur Beurteilung vorgelegt worden sind. Den Versicherten jedoch wird dabei mitunter das Gegenteil mitgeteilt. Im Ablehnungsbescheid der DRV heißt es dann, Ärzte hätten die Unterlagen umfassend geprüft - auch wenn nie ein DRV-Arzt die Unterlagen gesehen hat. "Das ist eine bewusste Täuschung der Versicherten", sagt der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Die Arbeitsbedingungen für DRV-Ärzte, die seit Monaten versuchen, sich eine bessere Bezahlung zu erstreiken, sind mittlerweile so unattraktiv, dass nach Informationen des Marburger Bundes im Schnitt 15 Prozent der Stellen unbesetzt bleiben. Inzwischen haben sich deshalb, nach Aussagen von DRV-Mitarbeitern, mehr als 30 000 Anträge auf Reha-Behandlung aufgestaut. Die DRV räumt ein, dass Entscheidungen über Reha-Anträge ohne das Einholen weiteren ärztlichen Rats gefällt würden. Den Vorwurf, den Versicherten werde mitunter das Gegenteil mitgeteilt, kann sie jedoch "nicht nachvollziehen".
DER SPIEGEL 5/2010
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