DER SPIEGEL



MISSBRAUCH

Es muss alles heraus

Von Hipp, Dietmar; Hornig, Frank; Neumann, Conny; Röbel, Sven; Wensierski, Peter

Nach langem Zögern stellt sich die Kirche ihrer Verantwortung. Doch ausgerechnet der Papst nahm als Münchner Erzbischof das Problem mit einem Kinderschänder nicht ernst.

Peter H. kann gar nicht begreifen, warum man ihm nun, nach all den Jahren, Vorwürfe macht. "Warum ausgerechnet ich?", fragte der Bad Tölzer Pfarrer am Telefon seinen Freund, den Garchinger Bürgermeister.

Ja, warum ausgerechnet er? Da es doch so viele Priester gibt, die sich an Kindern versündigt haben. Und da die Kirche ihn doch immer so milde behandelt hat. Selbst Joseph Ratzinger hatte 1980 als Münchner Erzbischof mitentschieden, das Problem mit dem Kinderschänder lieber intern zu regeln. Ohne Polizei, ohne Staatsanwaltschaft, ohne Prozess. Therapie und brüderliche Zuwendung sollten den Sünder bekehren.

Ratzinger und Peter H. - eine Geschichte, die vor Jahrzehnten begann, führt beide jetzt wieder zusammen. Vorige Woche wurde der eine, Peter H., vom Priesteramt suspendiert. Und der andere, Papst Benedikt XVI., unterschrieb einen Hirtenbrief über sexuellen Missbrauch. Benedikt will nun aufklären und den Opfern beistehen.

Ist das die Wende?

Endlich, nach viel zu langem Zögern, ist nun Bewegung in die Kirche gekommen, im Kleinen bei Peter H. - und im Großen beim Papst und der Deutschen Bischofskonferenz. Erstmals seit Beginn des Sexskandals geben die Hirten ernsthafte Signale. In Bayern wollen sie künftig jeden Fall sofort den Behörden melden, "die Folgen des abgrundtief Bösen in der Welt und in der Kirche haben wir alle mit aufzuarbeiten", sagt der Münchner Erzbischof Reinhard Marx. Sein Bamberger Kollege Ludwig Schick verlangt: "Diese Eiterbeule muss aufgestochen werden. Es muss alles heraus." Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, Missbrauchsbeauftragter der Bischofskonferenz, kritisiert offen die Amtskirche und räumt ein, "dass in einer ganzen Reihe von Fällen vertuscht worden ist".

Auch die Politik reagiert. Hessen will bei Verdachtsfällen eine Meldepflicht für öffentliche und private Schulen einführen und eine Sonderprüfung aller 33 Internatsschulen im Land beginnen. Bayern fordert ein präventives Therapieangebot für pädophil veranlagte Lehrer und Geistliche. In der Bundesregierung gibt es nun immerhin eine Einigung, wer am Runden Tisch sitzen darf und worüber gesprochen werden soll. Selbst eine unabhängige Untersuchungskommission soll es geben - so jedenfalls will es das Justizministerium.

Das kollektive Einlenken ist Ergebnis eines von Woche zu Woche steigenden Drucks. Die Bistümer werden von Beschwerden überrollt, der erste Missbrauchsbeauftragte trat bereits wegen Arbeitsüberlastung zurück: Er habe die Vielzahl von Anzeigen und Berichten nicht mehr bewältigen können, sagt Benno Grimm aus dem Bistum Limburg; die Missbrauchsschilderungen seien ihm zu sehr unter die Haut gegangen.

Auch die Staatsanwaltschaften bekommen gut zu tun. Bislang hatten sie wenige Möglichkeiten, weil die Taten oft lange verjährt sind. Doch jetzt gibt es bereits Ermittlungsverfahren gegen mindestens 14 Geistliche wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch - das hat eine Umfrage des SPIEGEL bei allen 24 deutschen Generalstaatsanwaltschaften ergeben, von denen sich allerdings neun nicht äußern wollten. Hinzu kommen Ermittlungen gegen elf weltliche Lehrer und Erzieher, darunter drei frühere Pädagogen der Odenwaldschule.

Zugleich rennen der Kirche die Mitglieder davon, gerade in Bayern, wo die Skandale um die Regensburger Domspatzen, die Klosterschule Ettal oder den von Ratzingers Erzbistum in München aufgenommenen H. viele Gläubige erschüttern: Allein in den Standesämtern Regensburg und München hat sich die Zahl der Kirchenaustritte in der ersten Märzhälfte im Vergleich zum Februar fast verdoppelt.

Die Menschen sind verunsichert, auch weil ihnen bislang niemand glaubhaft versichern konnte, dass nun alles getan wird, damit Schulen und Jugendgruppen sich nicht mehr fürchten müssen vor sexuellen Übergriffen.

Die Skepsis ist verständlich, und ausgerechnet der Fall Peter H. zeigt, wie schrecklich gut das Täterschutz-System der Kirche funktionierte.

H. zwang als junger Kaplan im Bistum Essen 1979 nach einer Jugendfreizeit einen Elfjährigen zum Oralverkehr, vorher soll er ihm Alkohol eingeflößt haben. In Essen gibt es mindestens noch drei weitere Opfer, doch angeblich verzichteten deren Eltern auf eine Strafanzeige, aus Rücksicht auf ihre Kinder. Stattdessen beschwerten sie sich beim Gemeindepfarrer von St. Andreas, dem Vorgesetzten des Kaplans: Der habe sich den Kindern während der Gemeindearbeit "unsittlich genähert", heißt es im handschriftlichen Protokoll des Pfarrers für den Personalchef und den Generalvikar des Bistums Essen.

Die Kirchenmänner verzichteten auf eine Strafanzeige und besorgten ihrem Bruder einen Therapieplatz in München. Im Übergabebrief an die dortige, von Ratzinger geleitete Erzdiözese hat klar erkennbar gestanden, dass der Pfarrer sich sexuell an Kindern seiner Gemeinde vergriffen habe. Man habe München nicht im Unklaren gelassen, was für ein Problemfall da komme - so erklärte es das Bistum Essen vorige Woche.

In München befasste sich am 15. Januar 1980 der Ordinariatsrat unter Vorsitz von Erzbischof Ratzinger mit dem Fall. Laut Sitzungsprotokoll kam die Rede unter Punkt 5d auf Peter H., der "für einige Zeit um Wohnung und Unterkunft" in einer Münchner Pfarrgemeinde bitte. "Kaplan H. wird sich einer psychisch-therapeutischen Behandlung unterziehen", heißt es darin.

Ratzinger, Sohn eines Polizisten, wusste, dass niemand bisher die Polizei eingeschaltet hatte und alles kirchenintern geblieben war. Meldung an die staatlichen Behörden haben weder er noch sein Erzbistum erstattet. Im Sitzungsprotokoll heißt es stattdessen lapidar über die Wohnungssuche des Kaplans: "Dem Gesuch wird zugestimmt."

Kaum zwei Wochen später war H. schon wieder als Seelsorger tätig. Ratzinger soll davon nichts erfahren haben. Doch an sein Sekretariat erging ein Vermerk seines Generalvikars Gerhard Gruber über den Einsatz des Kaplans in der Gemeinde St. Johannes Evangelist. Hat Ratzinger die Notiz übersehen? Alles sei allein seine Schuld, versichert Gruber heute.

In Grafing bei München missbrauchte H. erneut mehrere Schüler. Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte ihn 1986 deshalb - und wegen der Verbreitung pornografischer Darstellungen - zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 4000 Mark Geldstrafe.

Von Grafing verschob die Kirche den Pädophilen einfach nach Garching an der Alz, freilich ohne die dortige Gemeinde über seine Vorgeschichte zu informieren. Dort beschwerten sich später erneut Kinder, der Herr Pfarrer küsse sie immer auf den Mund. Das fanden sie eklig. Mütter beschwerten sich beim Pfarrgemeinderat, nichts passierte. 2008 meldete sich das erste Opfer von H. aus Essen, Wilfried Fesselmann. Der Pfarrer wurde wieder versetzt, diesmal nach Bad Tölz und wiederum ohne Warnung der neuen Gemeinde, in der er mit der Jugend Gottesdienste feierte. Erst vergangene Woche wurde H. endgültig suspendiert.

Und genau darum dreht sich nun die Diskussion: Welche Verantwortung tragen die Mitwisser, die Vorgesetzten der Täter? Wie konnten sie es zulassen, dass auffällige Priester immer weitermachen konnten? Und was hat der heutige Papst in seiner Kirchenkarriere gegen das ihm wohlbekannte Sexproblem unternommen?

Die Diskussion hat die deutsche Grenze längst überschritten. Vor allem im Angelsächsischen wird die Rolle von Benedikt XVI. kritisch beleuchtet. Dem US-Nachrichtenmagazin "Time" ist sie eine Titelstory wert.

Mit gutem Grund. Denn nicht nur in München, auch später in Rom verpasste Ratzinger immer wieder die Chance, den Missstand wirklich anzupacken. Über 23 Jahre - bis zu seiner Papstwahl - war er ab 1981 als Chef der Glaubenskongregation für das Thema sexueller Missbrauch verantwortlich.

Sein Palast im Vatikan war für ihn über viele Jahre wie eine Trutzburg, die er, der damalige Kardinal, morgens und abends in gebückter Haltung durch ein schweres, eisenbeschlagenes Portal passierte. Über dem Tor prangt noch immer das Wappen des "Heiligen Officium", der vatikanischen Inquisitionsbehörde, die hier einst Galileo Galilei unter Arrest hielt und Giordano Bruno als Ketzer zum Tod verurteilte.

Jahrzehntelang nahm Ratzinger es hin, dass sexueller Missbrauch kaum thematisiert wurde. Intensiv beschäftigte er sich stattdessen mit der Maßregelung lateinamerikanischer Befreiungstheologen oder befehdete missliebige Kirchenlehrer wie Eugen Drewermann und Hans Küng. Seine in dieser Zeit seltenen öffentlichen Stellungnahmen widmete er Lieblingsthemen wie "Glaube und Vernunft".

Erst 2001, nachdem ein Missbrauchsskandal die katholische Kirche in den USA erschüttert hatte, wurde Kardinal Ratzinger aktiv. Er verfügte, dass fortan die Ortskirchen alle Verdachtsfälle an seine Glaubenskongregation nach Rom zu melden hätten - unter strengster Geheimhaltung.

Gegenwärtig ist Monsignore Charles Scicluna der "Justizpromotor" an der Glaubenskongregation, also eine Art kirchlicher Staatsanwalt im Vatikan. Zwischen 2001 und 2010 ging er mehr als 3000 Vorwürfen gegen Kleriker nach, die gegen das Keuschheitsgebot verstoßen haben sollen.

Es ist eine unüberschaubare rechtliche Parallelwelt, in der sich die Kleriker bei solchen Verfahren bewegen. Die Rollen von Richter und "Justizpromotor" sind mit Priestern besetzt, die Akten werden geheim gehalten, Zeugen werden ausgefragt - aber nicht aufgeklärt, wozu ihre Aussagen gebraucht werden.

In 300 Fällen wurde schuldhaftes Vergehen festgestellt und deswegen die unumgängliche Höchststrafe verhängt, die Entlassung aus dem Klerikerstand. In weiteren 300 Fällen seien die Angeklagten dem Rausschmiss aus der Kirche zuvorgekommen und hätten selbst um Entlassung gebeten. Zu dieser Gruppe gehörten Priester, die etwa mit Kinderpornobildern erwischt worden waren. Rund 1800 Priester wurden aufgrund ihres hohen Alters jedoch nur mit einer milden Strafe belegt: dem Verbot, Sakramente zu spenden.

Staatsanwaltschaften waren gegenüber solcher Milde weitgehend machtlos - weil sie in der Regel nichts von den Vergehen erfuhren.

Wo kein Kläger, da kein Richter: Solange die Amtskirche keine Anzeige erstattet und die Angehörigen erfolgreich vom Behördengang abbringt, bewahrt sie ihren eigenen, strafrechtsfreien Raum; und nichts ließ sich bisher von außen dagegen tun.

Bislang sind auch keine Fälle bekannt, in denen vorgesetzte Bischöfe oder Generalvikare strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie pädophile Untergebene schützten und weiter in der Jugendarbeit einsetzten - wie zum Beispiel bei Priester Peter H.

Dass es auch anders geht, zeigt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). "Sobald ein Anfangsverdacht vorliegt", sagt EKD-Sprecher Reinhard Mawick, "wird Strafanzeige erstattet, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen."

In der Evangelischen Kirche von Westfalen etwa gibt es schon seit langem einen 64 Seiten starken Leitfaden zum Umgang mit sexueller Gewalt. Ausführlich werden Wege des Erkennens von Tätern und alle möglichen Hilfen für die Opfer dargestellt. Die Kirche müsse sich "aktiv und eindeutig für die Verhinderung sexueller Gewalt" einsetzen, heißt es darin.

Auf Anfrage des SPIEGEL hat die EKD überprüft, wie viele Missbrauchsfälle es dennoch gegeben hat. Inzwischen liegen die Zahlen aus neun von 22 Landeskirchen vor. In ihnen gab es in den vergangenen zehn Jahren genau elf Fälle, nur einmal ging es um Pädophilie.

Alle betroffenen Pfarrer oder Diakone wurden aus dem Dienst entfernt.


DER SPIEGEL 12/2010
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DER SPIEGEL 12/2010

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