Von Tuma, Thomas
Vielleicht könnte Matthias Prinz einen Anwalt brauchen, aber er ist ja selbst einer. Sein Gegner fühlt sich jedenfalls von ihm hinters Licht geführt, ausgequetscht, benutzt und missbraucht. Vor allem aber: Er ist nicht irgendein Unbekannter, sondern eine lebende Legende - Peter Alexander, 83, einst größter Star des deutschen Showgeschäfts.
Wer derartigen Gegenwind spürt, könnte also juristischen Beistand benötigen. Aber wer wiederum wäre für diese Aufgabe besser geeignet als die Medienrechts-Koryphäe Prinz selbst? Der alerte 53-Jährige gilt als Jurist, dem Promis bislang vertrauen. So wurde er in den vergangenen Jahren gleichfalls zu einer Art Star - und sogar zu Alexanders Anwalt, was den jetzt entflammten Streit Legende vs. Koryphäe noch bizarrer macht. Das Ganze eskaliert mittlerweile.
Auf den Rängen sitzen deshalb große Teile der hiesigen Verlagsbranche und werden sich über diese Geschichte amüsieren, weil es sonst ja immer Prinz ist, der sie vor Gericht zerrt - von Axel Springer bis Burda und Heinrich Bauer. Weil er sie im Namen der Stars überzieht mit Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldansprüchen, Gegendarstellungen oder Unterlassungserklärungen. Und weil der Fall Alexander/Prinz nicht zuletzt ein paar seltene Einblicke erlaubt in das Geschäftsgebaren dieser schillernden Branche des Medienrechts.
Es ist Donnerstag vergangener Woche, und Prinz empfängt in den Hamburger Räumen seiner Kanzlei, die mit dem Satz wirbt: "Wir lösen Probleme." Im eigenen Fall vertraut er sich da nicht allein.
Morgens schon erklärte ein berühmter Hamburger Strafrechtler in seinem Namen per E-Mail, dass die "Vorwürfe schon in sich unschlüssig und letztlich - in ih-rer überschießenden rechtlichen Bewertung - frei phantasiert sind". Man wolle doch nicht wirklich …
Nun sitzt neben Prinz ein Koryphäen-Kollege des hiesigen Presserechts und schaut sehr ernst. Der Tisch ist aus Glas, die Stuckdecken sind hoch. Die ganze Stadtvilla verströmt den Charme hanseatischer Eleganz. Prinz gestikuliert, charmiert, bohrt. Die Lesebrille mit den sehr bunten Bügeln geht hoch, runter, hoch, runter. Nach eineinhalb Stunden besteht kein Zweifel daran, dass er alle Vorwürfe für absurd hält, auch wenn der Kontrahent bis vor wenigen Monaten sein Klient war: Peter Alexander, den die unter 30-Jährigen allenfalls noch zufällig kennenlernen. An den Wochenenden zeigen manche TV-Sender gern Heimatschinken und Wirtschaftswunderzeit-Klamotten wie "Die Abenteuer des Grafen Bobby", "Im weißen Rössl" oder "Charleys Tante". Alexander spielte in rund 60 solcher Filme mit. Der Generation Facebook sei gesagt, dass er quasi Thomas Gottschalk und Til Schweiger, Bully Herbig und Xavier Naidoo in Personalunion war in den fünfziger bis achtziger Jahren: TV-Entertainer und Kino-Star, Sänger, Tänzer, Comedian und Musiker, der über 40 Millionen Tonträger verkaufte, als CDs noch Schallplatten hießen.
Im Jahr 2003 starb seine Frau Hilde, mit der er fast 51 Jahre verheiratet war. Danach zog er sich in sein Wiener Domizil zurück, trat fortan nicht mehr öffentlich auf und beschied alle Einladungen mit Absagen. Als der SPIEGEL ihn im Jahr 2006 um ein Interview bat, bedankte er sich freundlich und erklärte: "Ich bin im Ruhestand, und das mit Leib und Seele."
Doch die Boulevardpresse ließ nicht locker. Mal fabulierte sie über seinen Gesundheitszustand, mal lauerten ihm Paparazzi am Grab seiner Frau auf. Er wollte, dass diese Attacken aufhören. So landete er im Jahr 2007 mit seiner Helferin und Beraterin Erika Swatosch bei Prinz.
Der habe ihm damals sogar versprochen, "dass mir durch sämtliche Verfahren keinerlei Kosten entstehen werden" und "sogar eine hohe sechsstellige Entschädigung in Aussicht gestellt", erinnert sich der Altstar später.
Davon könne keine Rede sein. Man sei allenfalls bemüht gewesen, "die Kosten der damals begonnenen Verfahren durch eingeklagte Schmerzensgelder zu decken", so Prinz. Immerhin unterschrieb Alexander auch eine Vereinbarung mit dem Anwalt, der allerlei Extragebühren durchaus vorsieht, Spesen exklusive.
Billig sind andere. Dafür kennt Prinz den Boulevard wohl besser als jeder andere. Sein Vater Günter war einst Chefredakteur von "Bild" und sogar mal kurz Springer-Vorstandschef. Der Junior schlug die entgegengesetzte Karriererichtung ein, studierte Jura und entdeckte das Medienrecht als fruchtbaren Tummelplatz. Über die Jahre machte er sich einen Namen als Beistand des europäischen Hochadels wie der Niederungen des hiesigen Showgeschäfts. Er vertrat Reinhold Messner wie Claudia Schiffer oder Karl Lagerfeld.
Einerseits hat er tatkräftig daran mitgewirkt, dass in seinem Windschatten aus den berechtigten Ansprüchen von Medienopfern auch ein Millionengeschäft werden konnte, in dem manch hehrer Gerechtigkeitsgedanke heute zur schieren Honorarreiterei verkam.
Andererseits hat Prinz manches erreicht im Kampf gegen die allzu frechen Märchenerzähler des Boulevards. Unter anderem stritt er sich hoch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die monegassische Prinzessin Caroline hatte ihn ausloten lassen, wie weit der Schutz ihrer Privatsphäre geht. Weiter, als die Yellow Press bis dahin wahrhaben wollte, urteilten die Richter in den danach benannten Caroline-Urteilen.
Im Vergleich zu solchen Grundsatzentscheidungen sind die heimischen Gegendarstellungsansprüche für einen wie Prinz eher Stangenware und Alltagsgeschäft. Aber auch im Fall Alexander leistet die Kanzlei zunächst offenbar ganze Arbeit. Schon in der ersten Welle seit Erteilung des Mandats im September 2007 geht man laut interner Bilanz gegen 80 Veröffentlichungen vor. Bis Ende 2007 kommen weitere 21 dazu, 11 im Jahr 2008, 40 im darauffolgenden.
In einem Fall wie Alexander hat es ein gewiefter Medienrechtler leicht: Er kann förmlich mit der Schrotflinte in den Himmel schießen, und es stürzen immer etliche schräge Vögel ab. Oder anders: Man muss nur einen Stapel Yellow Press flöhen und hat genug Material für etliche neue Klagen.
Das Instrumentarium wurde in den vergangenen Jahren verfeinert: Es gibt heute viele Tricks, wie man den Wunsch nach Genugtuung in viel Geld verwandeln kann. Wenn eine Presse-Story fünf Autoren hat, werden einfach alle fünf verklagt - schon steigt das mögliche Honorar. Und wenn es gelingt, den Streitwert etwa auf eine Million Euro zu schrauben - gewinnt bei Erfolg vor allem der Anwalt.
Doch offenkundig wächst Alexanders Unmut über seinen eigenen Beistand. War ihm nicht versprochen worden, dass er nichts zu zahlen habe, sondern stattdessen auf hohe Schmerzensgelder hoffen könne?
Zu seinem Ärger kommen dauernd Abrechnungen über immer neue Gerichtskosten bei ihm an. Mit Datum vom 3. September 2009 unterschreibt Alexander zu der "unerfreulichen Angelegenheit" einen dreiseitigen Brief, in dem seine ganze Enttäuschung über den eigenen Juristen und dessen "merkwürdiges Geschäftsgebaren" kulminiert. Er habe mittlerweile "professionelle anwaltliche Beratung in Anspruch genommen". Seither eskaliert der Streit.
Alexanders Hauptvorwürfe: Prinz habe sich bisweilen ohne Rücksprache auf Vergleiche eingelassen, wo es Alexander um öffentliche Richtigstellungen, nicht um schnödes Geld ging. Und wo ist eigentlich das schon eingeklagte Geld geblieben? Er setzt "eine letzte Frist" bis 10. September "zur Erstattung der verauslagten Gerichtskosten in Höhe von 34 555,40 Euro".
Prinz antwortet am 18. September, die Vorwürfe hätten sein Team "schockiert". Die Kritik lässt er nicht gelten. Er habe "den Eindruck, dass hier einige Missverständnisse vorliegen, die aufgeklärt werden müssen" - was er dann auf zehn Seiten auch wortreich versucht.
Viele der Verfahren seien nun mal noch anhängig, nur in drei Fällen seien bislang Vergleiche erzielt worden, Frau Swatosch sei "immer über jeden Verfahrensschritt, und insbesondere über die Vergleiche informiert" gewesen. Ihre Anweisungen und die nun von Alexander ergangenen "widersprechen sich absolut". Und natürlich habe man nie unrechtmäßig Gelder einbehalten. Zwei Fakten seien zudem noch nicht absehbar gewesen, als er 2007 übernahm.
Einerseits ein Interview, das Alexander im Jahr 2003, kurz nach dem Tod seiner Frau, der "Bild am Sonntag" gab. Das sei ihm vorenthalten worden, werde vor Gericht aber als "schmerzensgeldmindernd" beurteilt: "Ohne dieses Interview hätten wir höhere Schmerzensgelder erzielt." Einfach weil die bloße Existenz dieses einen Textes der Gegenseite als Beleg dient, dass Alexander es mit seinem Ruhebedürfnis doch nicht so genau nimmt.
Andererseits habe sich der juristische Aufwand erhöht. Im März 2009 starb nämlich Alexanders Tochter Susanne bei einem Autounfall auf der thailändischen Insel Ko Samui. Die Yellow Press machte wieder Jagd.
Die erhobenen Vorwürfe weist Prinz "nachdrücklich zurück", auch wenn in seiner Antwort an Alexander dann alles sehr schnell sehr kompliziert wird. Es geht um Sammelklagen und Hauptsacheverfahren und Kostenausgleichsverfahren, -festsetzungsbeschlüsse und Vergleichsbeträge und Dutzende von noch laufenden Verfahren. Prinz selbst spricht von "insgesamt fast 200 Mandaten".
Am Ende ahnt auch der Laie zumindest, dass es teuer werden kann, wenn einem jemand wie Prinz zu seinem Recht verhilft. Sehr teuer.
Die Honorarvereinbarung, die Alexander einst unterschrieb, zeigt, dass Prinz nicht nur die gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, sondern auch satte persönliche Honorare einfordert: Demnach verlangt der Chef selbst 750 Euro - pro Stunde. Die anderen Juristen seiner Firma rechnen 330 beziehungsweise 500 Euro ab. Umsatzsteuern, Reisekosten, Tagegelder oder Schreibauslagen werden extra berechnet. Das muss man erst mal wieder reinklagen.
Ende September jedenfalls sind die Fronten klar, der Ton wird nun deutlich ruppiger: Eine neue Kanzlei meldet sich bei Prinz und widerruft mit sofortiger Wirkung sämtliche alten Vollmachten, weil Alexander "sich von Ihnen nachhaltig hintergangen fühlt und das Vertrauen in Ihre Person verloren hat".
Die "ihm zustehenden Berichtigungs- und Schmerzensgeldansprüche" seien "geradezu verschachert" worden, schreibt die neu ins Spiel gebrachte Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk. Prinz habe zudem "in den Verfahren völlig unverhältnismäßig hohe Gegenstandswerte angesetzt", um seine "Honoraransprüche in die Höhe zu treiben".
Eine Weile geht es hin und her. Man trifft sich, droht sich, sucht nach Vergleichsmöglichkeiten. Die Kanzlei Prinz will die alten Akten bis heute nicht an Alexanders neue Juristen abgeben. Sie macht ihr "Zurückbehaltungsrecht" geltend. Es geht wieder ums Geld, die ausstehenden Honorare.
Prinz habe "dem Verkauf von Berichtigungsansprüchen ohne Einwilligung unseres Mandanten zugestimmt, um seine eigene Kasse aufzufüllen", so Stephan Schulenberg. Alexander habe erkennen müssen, "dass derjenige, dessen Hilfe er erhoffte, ihn schamlos ausnimmt", schreibt er am 22. Februar. Für die Gegenseite sind diese Vorwürfe völlig absurd.
Hat der Promi-Anwalt - im Nachhinein betrachtet - Fehler gemacht? Eine lange Pause. Prinz schaut auf den Glastisch. Vielleicht hätte er sich mehr kümmern müssen? Einfach mal nach Wien fahren und klingeln? Mit Alexander direkt reden? Fürs Tagesgeschäft hatte er ja ohnehin immer andere Hilfskräfte.
Alexanders neue Medienanwältin ist übrigens seine alte: Sie heißt Patricia Kinzel, ist 32 Jahre alt und war bis vergangenen Sommer bei Prinz zwei Jahre lang für den Wiener Entertainer zuständig. Dann verließ sie die Kanzlei. Sie ging ohne Groll, wie sie heute versichert. Eine andere Aufgabe lockte. Erst drei Monate nach ihrem Weggang habe ihr Alexander überraschend angeboten, das Mandat zu übernehmen. Man habe einfach sehr gut zusammengearbeitet, heißt es auch in Wien.
Wer wüsste besser als sie, wie es bei Prinzens intern wirklich zugeht? Wer könnte genauer Auskunft geben, ob Alexanders harsche Vorwürfe gerechtfertigt sind?
Ihrer Doppelrolle ist sich Kinzel bewusst: Ihr neuer Mandant liegt im Clinch mit ihrem alten Arbeitgeber. Aber darüber gebe es nichts zu reden: Sie sei nur für die medienrechtlichen Fragen Alexanders zuständig.
Mittlerweile hat sie sich selbständig gemacht und ist wieder nach Hamburg zurückgekehrt. Ihr Büro liegt im selben Haus wie das von Schulenberg, der nun gegen Prinz vorgeht.
Bis zu dessen Kanzlei ist es nur ein kleiner Spaziergang. Aber es liegen Welten dazwischen.
DER SPIEGEL 16/2010
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