Ehemalige EU-Kommissare machen die in ihrer Amtszeit geknüpften Kontakte nach ihrem Ausscheiden gern zu Geld - ohne auch nur eine kurze Schamfrist zu wahren. Deshalb fordert Inge Gräßle, Haushaltsexpertin der EVP-Fraktion im EU-Parlament, es müsse eine zweijährige Karenzzeit gelten, bevor ausgeschiedene EU-Spitzenleute hochdotierte Jobs in der Privatwirtschaft annehmen dürfen: "Man muss die EU vor ihren Ex-Kommissaren schützen." Günter Verheugen zum Beispiel, der in der Kommission noch bis Februar für Unternehmen und Industrie zuständig war, gründete jüngst die Firma "The European Experience Company". Schon länger berät Verheugen unter anderem die Royal Bank of Scotland und den Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. Ex-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner aus Österreich ergatterte Posten beim Versicherer Munich Re und dem spanischen Energieunternehmen Gamesa. Der ehemalige Binnenmarktkommissar Charly McCreevy rückte in den Aufsichtsrat beim irischen Billigflieger Ryanair, Ex-Verbraucherkommissarin Meglena Kunewa aus Bulgarien wechselte zur französischen Bank BNP Paribas, und ihr zuvor für Fischerei zuständiger Kollege, Joe Borg aus Malta, heuerte bei der Consultingfirma Fipra an, die auch Reedereien berät. Der ehemalige Hohe Beauftragte für die Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, ist ebenfalls versorgt: Er kam beim spanischen Konzern Acciona unter, der regelmäßig EU-Fördergelder einstreicht. Zwar müssen die neuen Jobs von der EU-Kommission genehmigt werden, doch gebe es keine klaren Prüfkriterien dafür, hatte bereits 2009 eine Studie für das EU-Parlament kritisiert.
DER SPIEGEL 37/2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.
Dieser Artikel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diesen Artikel jedoch gerne verlinken.
Unter http://corporate.spiegel.de finden Sie Angebote für die Nutzung von SPIEGEL-Content zur Informationsversorgung von Firmen, Organisationen, Bibliotheken und Journalisten.
Unter http://www.spiegelgruppe-nachdrucke.de können Sie einzelne Artikel für Nachdruck bzw. digitale Publikation lizenzieren.