Bei der Debatte über Erbguttests an Embryonen teilen sich die Befürworter in zwei Lager. Umstritten ist unter ihnen, nach welchen Kriterien bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) künstlich gezeugte Embryonen genetisch getestet und ausgewählt werden dürfen. Die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz betont, sie könne sich wie andere Parlamentarier ein Ja zur PID nur für solche Paare vorstellen, "in deren Familien eine schwere Erbkrankheit am Nachwuchs zuvor bereits aufgetreten" ist. Nicht erlaubt sein soll die PID, um etwa eine Trisomie 21 auszuschließen, die erst bei der Befruchtung auftritt; gleiches soll laut Hinz für eine Krankheit wie Chorea Huntington gelten, die sich später im Leben entfaltet. Dagegen wirbt eine Gruppe um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach (FDP) dafür, die Grenzen weiter zu stecken. Noch streben die PID-Befürworter einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag an, um gegen die Anhänger eines Komplettverbots zu gewinnen. Angesichts der Differenzen könnten aber auch drei oder mehr Anträge zur Abstimmung stehen. Die CDU hatte sich auf ihrem Parteitag jüngst mit knapper Mehrheit gegen die Gentests ausgesprochen. Im Bundestag gibt es aber Unionsabgeordnete, die für eine PID-Zulassung stimmen wollen, etwa Arbeitsministerin Ursula von der Leyen und Familienministerin Kristina Schröder.
DER SPIEGEL 47/2010
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