Die versuchte Übernahme des VW-Konzerns hat für Porsche ein weiteres juristisches Nachspiel: Christoph von Arnim von der Berliner Anwaltskanzlei FPS hat beim Landgericht Stuttgart Klage gegen Porsche und die Maple Bank eingereicht. Die Maple Bank hatte für Porsche während der Übernahme VW-Aktienoptionen ge- und verkauft. Der Anwalt fordert für einen Mandanten Schadensersatz in Höhe von 3,1 Millionen Euro. So viel Geld habe sein Klient im Jahr 2008 durch den Kauf und Verkauf von VW-Aktienoptionen verloren. Der Anleger war wie viele Analysten davon ausgegangen, die VW-Aktie sei überbewertet. Er habe, heißt es in der Klage, auch auf die öffentlichen Erklärungen von Porsche vertraut, dass der Sportwagenhersteller nicht 75 Prozent von VW erwerben wolle, und auf sinkende VW-Kurse gesetzt. Porsche habe ihn "bewusst über die Übernahmeabsichten getäuscht". Ein Versuch, sich außergerichtlich mit Porsche zu einigen, war zuvor gescheitert. Porsche betont, das Unternehmen habe seine Entscheidungen zur VW-Übernahme stets korrekt kommuniziert.
DER SPIEGEL 2/2011
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