STRAFJUSTIZ
Ein gutes familiäres Klima
Detlef S. vergewaltigte jahrzehntelang seine Töchter. Wie konnte die Mauer des Schweigens so lange halten? Von Gisela Friedrichsen
Staatsanwalt Thorsten Kahl hatte schon recht, als er sagte, es gebe keine Antwort auf die Frage, wie solche Taten überhaupt geschehen konnten. Und wie man den Täter, Detlef S., 48, für das Ungeheuerliche, das er angerichtet habe, bestrafen solle. Es falle ihm nur ein Wort ein: hart.
Es gibt einen Strafrahmen, der im Fall S. bis zu 15 Jahren reicht, und es gibt darüber hinaus die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung, damit ein Verurteilter nach der Haft nicht gleich wieder von neuem beginnen kann. Von beidem hat das Landgericht Koblenz Gebrauch gemacht, machen müssen.
Die Richter schlossen sich dem Staatsanwalt an, verhängten, weil S. aus Fluterschen im Westerwald ein zwar jämmerliches, aber zum Schluss doch ein Geständnis abgelegt hatte, eine Freiheitsstrafe von vierzehneinhalb Jahren. Sie ordneten an, dass es damit einst nicht sein Bewenden haben wird. Doch gibt es eine Strafe, und möge es die nach dem Gesetz härteste sein, die auch nur annähernd in einem Verhältnis zu dem Leid steht, das S. seinen Kindern angetan hat? Ist diese Schuld überhaupt in Zahlen zu fassen?
Seine Ehefrau hatte vier Kinder mit in die 1987 geschlossene Ehe gebracht, die S. später adoptierte. Vier weitere hat sie ihm geboren. Nun waren acht Kinder da.
Als seine Stieftochter 16 wurde, begann er, auch sie zu schwängern, achtmal. Sieben Kinder haben überlebt. Macht 15.
Diese 15 Menschen, die sich ihre Lebensverhältnisse nicht ausgesucht haben, werden eines Tages fragen, wer eigentlich dieser laut Gericht für die Allgemeinheit gefährliche Herr S. ist, von dem sie abstammen oder der sich ihr Vater nennt. Die Kleineren werden sich irgendwann nicht mehr an ihn erinnern, die Größeren vermutlich nicht erinnern wollen. Doch aus ihrem Leben tilgen können sie ihn alle nicht. Sie entkommen diesem Mann nicht. Er ist ihr lebenslanges Schicksal.
Aber wer ist dieser unscheinbare Herr S., den man neben seinem schwergewichtigen Verteidiger Thomas Düber im Koblenzer Gerichtssaal kaum wahrnahm?
Er ist ein Vater, der seine schreiende, blutende zwölfjährige Tochter im Auto vergewaltigte. Der zusah, wie Freier das Kind festhielten, um sich an ihm zu befriedigen, während er daneben eine Zigarette drehte und dann die eigene Hose öffnete. Ein Vater, der sagte, er dürfe das. Der wie ein Zuhälter den Dirnenlohn kassierte und befahl, das Mädchen möge lächeln beim Verkehr, das bringe mehr Geld. Der seine Stieftochter fotografierte, wie sie von alten, fettleibigen Männern bestiegen wurde, um mit diesen Fotos ihr Stillschweigen zu erzwingen.
Nicht einmal als seine leibliche Tochter einen schweren Unfall mit Beckenbruch erlitt, ließ er ab. Koitus ging nicht mehr. Also musste sie ihn oral bedienen.
Es ist Hunderte Male passiert, Aberhunderte Male. Er hat jahrelang zugeschlagen, misshandelt, gequält und gedemütigt. Wie hätten sich die Kinder, als sie klein waren, ihm entziehen sollen? Später waren sie seine Sklaven. Sie waren schutzlos. Und er war übermächtig. Er machte sie gefügig, indem er ihnen alle Sicherheit und Geborgenheit nahm. Es gab nur ihn, den Vater, den sie liebhaben wollten - und der ihnen doch Dinge antat, die sie verstummen und verzweifeln ließen.
Besonders grausam ging er mit den Stiefkindern um. Er hielt sie wie ein Despot in eisernem Griff. Am schlimmsten traf es die Stieftochter, die er zum Gebären zwang. Bis in die Geburtsklinik folgte er ihr, saß daneben, damit sie nichts preisgab. Jedes Kind, das er zeugte, machte sie wehrloser und abhängiger von ihm.
Die Koblenzer Staatsanwaltschaft klagte gar nicht alles an, was anzuklagen gewesen wäre, etwa weil eine Konkretisierung angesichts der Fülle der Verbrechen nicht mehr möglich war. Von der Unzahl blieben 162 Fälle, die, wenn man die Einzelstrafen zusammenzählte, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 500 Jahren geführt hätte. Doch das Strafrecht ist maßvoll. Es gewährt Begrenzung selbst dem Straftäter, der alle Grenzen verletzt. Es gewährt Strafminderung auch einem S., der vor Gericht log, bis er aus Eigennutz gestand, was nicht mehr zu leugnen war.
So wurde etwa der Beischlaf mit der Stieftochter nur bis zu ihrem 14. Lebensjahr geahndet. Nicht angeklagt waren die Misshandlungen der Ehefrau, die er bewusstlos geschlagen haben soll, als sie einmal gegen die Übergriffe auf die Tochter einzuschreiten versuchte. Ausgeklammert wurden auch die Zeiten, in denen S. keinen Führerschein hatte - weil er die Töchter angeblich nur im Auto oder in den Wohnungen der Freier missbrauchte und das Gericht zu seinen Gunsten annahm, ohne Führerschein sei S. nicht gefahren. "Fahrt ihr wieder ficken?", rief einer der kleineren Brüder Vater und Tochter nach, wenn der sich wieder einmal mit ihr davonmachte. S. fuhr oft auch ohne Führerschein.
Die Schreckensherrschaft, die er innerhalb seines Hauses praktizierte, die unerbittliche Kontrolle, die er ausübte, muss Frau und Kinder gelähmt haben. Von einem "Gebäude der Angst" sprach der Sachverständige Gerhard Buchholz, nachdem er S. während des Prozesses in Koblenz untersucht hatte.
Es gab kein Entrinnen aus diesem Gebäude. Das Perfide bestand darin, dass S. niemanden einsperren musste. Die Abschottung durch Angst, Scham und Abhängigkeit war sicherer als jede Kerkermauer. Es war in dieser Familie wohl eine Frage des psychischen Überlebens, die stete Angst vor Gewaltausbrüchen und sexuellen Übergriffen des Kerkermeisters auszublenden, um sie irgendwann einmal nicht mehr zu spüren.
Kindliche Hilferufe liefen ins Leere - eine Lehrerin verwies ans Jugendamt, und dort hielt man Einmischung für aussichtslos, weil S. sofort zur Stelle war und abstritt und beschwichtigte oder drohte. Sehr viel mehr als ein "ewiges Hin und Her" fiel den Leuten vom Jugendamt an den Kindern nicht auf und bemüßigte sie nicht zu weiteren Anstrengungen. "Die jungen Leute", redete sich der Leiter des Jugendamts vor Gericht heraus, "die den Mann erst angezeigt haben, ließen sich schließlich später von ihm adoptieren." Wie zynisch.
Heidi Kastner, Psychiaterin aus Linz, hat 2008 den Österreicher Josef Fritzl begutachtet, der seine Tochter Elisabeth 24 Jahre im Keller seines Hauses gefangen hielt, wo er mit ihr sieben Kinder zeugte. In ihrem Buch "Täter Väter" schreibt sie über Inzestfamilien: "Die unausgesprochenen, aber deshalb nicht minder bindenden Familienregeln untersagen das direkte Ansprechen auch gravierender Differenzen, verbieten jeden Lösungsansatz, der den äußerlich sichtbaren Zerfall der Familie zur Folge haben könnte, halten damit eine immer hohlere Konstellation scheinbar am Leben und führen zu einer Zermürbung aller Beteiligten, die schließlich ihre moralischen Überzeugungen als Ballast auf dem Schlachtfeld des täglichen Kampfes um das psychische Überleben abwerfen."
Nur so könnten Mütter die Übergriffe auf ihre Töchter jahrelang tolerieren und sich stets aufs Neue davon überzeugen, dass ihre Wahrnehmung trügt. Denn es könne ja nicht sein, was nicht sein dürfe.
"Ich werde dich nie anzeigen, Mama", schrieb die von S. seit ihrem neunten Lebensjahr geschändete Tochter, als sie 18 wurde, in einem nicht abgeschickten Brief. "Mir hat nie einer geholfen. Ich habe nichts gesagt. Aber ihr hättet es wissen können!"
Keines der Kinder lehnt sich bis heute gegen die Mutter und ihre Selbstkorrumpierung auf. Die zermürbte Frau schwieg vor Gericht. Draußen stand zitternd einer ihrer Söhne und hoffte vergebens auf ihre Aussage. Nein, sie sagte nichts gegen den Mann, der nur zwei Meter von ihr entfernt auf der Anklagebank saß. Vielleicht hatte sie auch keine Worte dafür.
Der Vorsitzende Richter Winfried Hetger, der den aufwühlenden Prozess bewundernswert klar und souverän führte, sagte, die Kammer kenne dieses angststarre Schweigen von Kindern, die sich nicht einmal untereinander auszutauschen wagten. Von der Erfahrung solcher Richter könnte mancher lernen, zum Beispiel der Herr vom Jugendamt. Seine Untätigkeit erklärte er mit den Worten: "Das war doch ein gutes familiäres Klima." ◆
DER SPIEGEL 13/2011
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