Die Gegner des EU-weiten Werbeverbots für Tabakwaren glauben, dies sei erst der Anfang. Als nächstes, meinen sie, wird Brüssel gegen die Whisky- und Bierreklame vorgehen.
Daß ihm solche Absichten unterstellt werden, empört Pádraig Flynn zutiefst. Er ist in der Brüsseler Kommission für die Gesundheit der Europäer zuständig.
Der Ire und Ex-Wirt richtet sich zu voller Höhe auf, wenn er den "großen Unterschied" (Flynn) zwischen Tabak und Alkohol ein für allemal klarstellt. Nikotin sei für jedermann schon von der ersten kleinen Dosis an von Schaden, doziert der Mann von der Insel: "Beim Alkohol ist das grundlegend anders."
Das mag irischer Lebenserfahrung entsprechen, Juristen beeindruckt es wenig. Die Kenner des europäischen Rechts sind der Überzeugung, das Ende vorigen Jahres von den Gesundheitsministern der Union auf Vorschlag Flynns mit knapper Mehrheit beschlossene totale Werbeverbot für Tabak verfehle sein Ziel und verstoße gegen EU-Recht. Ein Mitglied des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg: "Da sind die Brüsseler eindeutig übers Ziel hinausgeschossen."
Flynns Verbot stehe auf derart wackeligen Füßen, so der hannoversche Staatsrechtler Hans-Peter Schneider, daß die Bonner Regierung, die im Dezember gegen Flynns Vorlage stimmte, geradezu verpflichtet sei, beim EuGH in Luxemburg auf Nichtigkeit der Tabakrichtlinie zu klagen.
Doch bevor die Juristen sich mit dem Fall beschäftigen werden, kann Flynn noch einen sicheren Sieg verbuchen. Nächste Woche stimmt das Europaparlament über das Werbeverbot ab. Die notwendige Mehrheit ist ihm sicher. "Wir haben nicht den Schimmer einer Chance", so die gesundheitspolitische Sprecherin der sozialdemokratischen Fraktion, Dagmar Roth-Behrendt. Sie hat vergeblich versucht, über ihre eigene Fraktion hinaus eine Mehrheit für eine Abmilderung des totalen Verbots im Parlament zu sammeln. Roth-Behrendt hat nur eine Erklärung für ihr Scheitern: "Argumente spielen keine Rolle, das sind mehr so Bauchgefühle."
Und aus dem Bauch heraus scheint es plausibel, für den durch Rauchen verursachten Krebs nicht auch noch zu werben.
Doch so einfach ist die Welt nicht. Werbeverbote, das läßt sich empirisch nachweisen, führen weder zu geringerem Tabakgenuß noch - was für Flynn besonders wichtig erscheint - zu reduziertem Alkoholkonsum.
Für das renommierte britische Institut of Economic Affairs untersuchte Hugh High von der Universität Kapstadt weltweit den Zusammenhang zwischen Werbung und Tabakkonsum. Das Ergebnis seiner Analyse, die Mitte des Monats in London veröffentlicht wird, brachte Erstaunliches zutage.
Im Durchschnitt konsumiert ein Erwachsener in jenen Ländern der OECD, in denen ein Werbeverbot für Tabak bereits besteht, 3,3 Prozent mehr Tabak als in jenen Ländern mit freier oder lediglich eingeschränkter Werbung.
Dies gilt auch für Europa. In Italien, Portugal, Frankreich und Norwegen - alle diese Länder haben ein generelles Werbeverbot - nahm die Qualmerei im Vergleich zum Rest Europas besonders zu.
Auch das Ziel, die Jugend vor dem Einstieg in die Rauchdroge zu schützen, wird offenbar durch ein totales Werbeverbot verfehlt - und sogar ins Gegenteil verkehrt. Nachdem in Finnland und Schweden, in Norwegen und in den USA Verbote eingeführt wurden, stieg die Zahl der jugendlichen Raucher - zuvor war sie gesunken.
Die Soziologen bieten dafür zwei Erklärungen an. Zum einen wird die Erkenntnis bestätigt, daß Heranwachsende sich zuvörderst am Verhalten ihrer Bezugsgruppe orientieren. Zum anderen fällt bei fehlender Werbung auch jene Warnung vor den gesundheitsschädigenden Wirkungen des Rauchens weg, die inzwischen in fast allen Ländern für die Tabakwerbung vorgeschrieben ist.
Highs Resümee: "Werbeverbote verringern nicht die Nachfrage, sie verringern lediglich die Wahrscheinlichkeit, daß sich Marktanteile verschieben."
Ein solches Ergebnis freut vor allem die Finanzminister in ganz Europa. Immerhin kassiert Theo Waigel 20 Milliarden Mark Tabaksteuer pro Jahr. Die 10 Milliarden englische Pfund, die Waigels Londoner Kollege den Rauchern abnimmt, entsprechen den Budgets des Innen- und Landwirtschaftsministers.
Viel wirksamer als ein Verbot, da sind sich die Sozialforscher einig, wäre eine noch stärker mit Auflagen verbundene Werbung. Die Brüsseler Kommission, die seit Jahren den Tabakanbau vor allem in Italien und Griechenland mit jährlich rund zwei Milliarden Mark subventioniert, hat die Tabakbauern jetzt verpflichtet, zwei Prozent von diesem Geld in einen Tabakfonds einzuzahlen. Damit soll das "Bewußtsein der Öffentlichkeit, besonders der Jugendlichen, über die gesundheitsschädigenden Folgen des Rauchens" erweitert werden.
Den preiswertesten Träger solcher Informationen, die Werbung, will die Kommission allerdings abschaffen.
Doch möglicherweise wird Flynn nun zum Verhängnis, daß er die Notwendigkeit des Verbots vor allem mit gesundheitspolitischen Argumenten stützt. Für die Gesundheit sind ohne Wenn und Aber laut Artikel 129 des EU-Vertrages die einzelnen Länder zuständig. Die Kommission darf deren Bemühungen allenfalls unterstützen, aber keinesfalls Gemeinschaftsrecht setzen.
Weil Flynn das weiß, hat er das totale Werbeverbot für legal produzierte und hochbesteuerte Produkte formal damit begründet, die derzeit unterschiedlichen Tabakwerberegeln in der EU führten zu Wettbewerbsverzerrungen, die nach Artikel 100 des Vertrages zu einer Harmonisierung des Rechts zwingen.
Europarechtler wie Schneider halten dieses Hilfsargument für Quatsch. Gerade ein Werbeverbot behindere den Binnenmarkt und begünstige die Abschottung nationaler Märkte. Schneider: "Somit wirkt sich gerade das Verbot grenzüberschreitender Tabakwerbung als Handelshemmnis erster Ordnung aus."
Im übrigen könne man mit dem Argument, Rechtsunterschiede bei der Werbung müßten als Handelshemmnisse des Gemeinsamen Marktes beseitigt werden, jede Art von Werbung in der Europäischen Union untersagen.
Schneider ist sicher, daß seine Kollegen beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg das genauso sehen.
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Tabak-Regelungen in der EU
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DER SPIEGEL 19/1998
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