Der Anwalt versuchte, seine Mandantin zu beruhigen. Sie brauche sich überhaupt keine Sorgen zu machen. Es sei ausgeschlossen, daß ihr Telefon überwacht werde. Dazu brauche die Staatsanwaltschaft den Beschluß eines Ermittlungsrichters. "Und den", so der Verteidiger, "gibt es sicher nicht." Es gab ihn. Ein Jahr, einen Monat und 13 Tage nach dem Anruf entdeckte der Münchner Rechtsanwalt Steffen Ufer das Gespräch mit seiner Mandantin am vorvergangenen Samstag Wort für Wort in einem bis dahin unter Verschluß gehaltenen Akt der Staatsanwaltschaft München II. Für Ufer ein "unfaßbarer Vorgang", ein "illegaler Lauschangriff", "ein Rechtsbruch durch die Justiz, wie man ihn sich schlimmer kaum vorstellen kann".
Erstmals in seiner Tätigkeit stieß der Advokat in Akten auf Protokolle von Telefonaten, die er selbst geführt hatte. Dabei unterliegen Gespräche zwischen Verteidigern und Mandanten laut Strafprozeßordnung einem besonderen Schutz.
Über neun Monate hinweg, von Januar bis Oktober vorigen Jahres, ließen die Ermittler die Telefone wichtiger Zeugen in einem Strafverfahren abhören und schnitten dabei auch Gespräche mit Verteidigern mit. Unglaublicher noch: Sogar Anrufe des Vorsitzenden Richters und eines Kollegen der Strafkammer wurden belauscht. Die Opposition sieht bereits "Anzeichen für den größten Justizskandal in der Ära Stoiber".
Es geht um das Verfahren gegen den "Ausbrecherkönig" Hermann Sterr. Sterr, 53, muß sich seit 16 Monaten vor der Vierten Strafkammer des Landgerichts München II wegen des Vorwurfs verantworten, vor zwölf Jahren mit einem noch immer flüchtigen Kompagnon, Karl-Heinz Egle, einen Banküberfall versucht und einen zweiten in Karlsfeld bei München begangen zu haben. Beute: 880 000 Mark. Sterr bestreitet die Tat und beschuldigt Egle.
Die Anklage stützt sich im wesentlichen auf zwei Kronzeugen, denen der mehrfach vorbestrafte Sterr die Tat gestanden haben soll, sowie ein Indiz: Kurz nach dem Karlsfelder Raub gerieten Sterr und Egle in eine Polizeikontrolle. Dabei entdeckten die Beamten unter Egles Autositz eine Plastiktüte mit 70 000 Mark. Sieben Scheine davon stammten aus der registrierten Beute. Egle gab an, das ganze Geld gehöre ihm.
Zehn Tage vor Beginn des Prozesses gegen Sterr erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht München die Genehmigung für das Abhören mehrerer Anschlüsse, darunter die zweier Zeugen, die in dem Prozeß aussagen sollten.
Formal wurde die Telefonüberwachung (TÜ) allerdings nicht im Verfahren Sterr beantragt, sondern in einem parallel laufenden gegen den flüchtigen Egle. Deswegen blieb die Lauschaktion sowohl dem Gericht als auch Sterrs Anwälten Ufer und Hartmut Wächtler zunächst verborgen.
Die Abhöraktionen bewegten sich nicht nur nach deren Ansicht außerhalb der Legalität. Noch vor Prozeßbeginn am 28. Januar 1997 wurden die Anschlüsse von Egles Vater und Egles früherer Frau angezapft, denen als Angehörigen gesetzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Außerdem belauschten die Beamten die Ex-Frau des Hauptbelastungszeugen Gerhard W., Antje S. Begründung: Bei allen dreien handle es sich um "Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie Gespräche entgegennehmen, die von dem Beschuldigten herrühren oder die Auskunft über den Aufenthalt" Egles geben könnten - eine offensichtlich vorgetäuschte Begründung. Schon die Auswahl der Gespräche, die sich protokolliert in den Akten finden, legt ein ganz anderes als das angegebene Ermittlungsinteresse nahe.
Während der neun Monate laufenden Überwachung, die mehr als 1000 Telefonate umfaßte, rief weder Egle ein einziges Mal irgendwo an, noch gab irgend jemand Auskunft über dessen Aufenthalt. Also hätte - genaugenommen - kein einziges Gespräch protokolliert werden müssen. In den Akten aber finden sich, penibel abgetippt, auf 227 Seiten ausführliche Mitschriften von über 100 Telefonaten.
Aus der Auswahl der Gespräche, die schriftlich festgehalten wurden, und aus den Passagen, die die Ermittler jeweils in den Protokollen markierten, ergibt sich für Sterrs Verteidiger der eigentliche Zweck der Lauschangriffe: "Zeugen und Prozeßbeteiligte" sollten "illegal ausgeforscht" werden. Um Sterr hinter Gitter zu bringen, habe sich die Anklage durch das Abhören einen "Informationsvorsprung" für Vernehmungen verschafft, "den sie auf legale Weise nie hätte erringen können".
So wurden über neun Seiten Gespräche Ufers mit der Ex-Frau des Kronzeugen W. protokolliert, deren Vertretung der Anwalt zeitweise ebenfalls übernommen hatte. Auf sechs Seiten sind Telefonate von Antje S. mit dem Vorsitzenden der Vierten Strafkammer, Klaus Poleck, festgehalten, in denen es nie um Egle ging, sondern unter anderem um die Rolle von S. als Zeugin im Sterr-Prozeß.
Für Sterrs Verteidiger ist klar, daß die Abhöraktion gegen S. vor allem dazu diente, Wissen über die "aus Sicht der Anklage gefährliche Zeugin" zu sammeln. Damit sollte diese in Schwierigkeiten gebracht und ihre Glaubwürdigkeit erschüttert werden. Denn S. hatte angekündigt, sie werde im Prozeß über ihren Ex-Mann auspacken. Der, mehrfach vorbestraft, habe der Justiz jahrelang "Lügen aufgetischt".
Am 20. Februar vorigen Jahres ließen die Ermittler Antje S. nach deren Aussage mittags ohne Vorankündigung an ihrem Arbeitsplatz abholen und mit einem vergitterten Polizeibus nach München karren.
Dort, so schilderte S. in einem abgehörten Telefonat dem Richter Poleck, habe sie Oberstaatsanwalt Wolfram Schubert, der die Anklage gegen Sterr vertritt, mehr als drei Stunden gegen ihren Willen festgehalten und "fertiggemacht". "Hergefallen" seien Schubert und ein zweiter Staatsanwalt über sie, hätten ihr "gedroht" und sie gezwungen, eine Aussage zu unterschreiben, die sie so gar nicht gemacht habe.
Poleck: "Warum haben Sie das dann doch unterschrieben?" Antje S.: "Ich hatte das Gefühl, ich habe keine andere Wahl. Ich hab' mir gedacht, wenn ich das Teil nicht unterschreib', sperren die mich ein." Offenbar, mutmaßte sie, sollte sie kurz vor ihrer Vernehmung als Zeugin eingeschüchtert werden.
Am Tag nach dem Telefonat hatte Oberstaatsanwalt Schubert das Abhörprotokoll schon auf dem Tisch. Er war, wie aus den Akten hervorgeht, stets schnellstens und umfassend im Bilde über das, was die im Prozeß auftretenden Zeugen - und zum Teil auch das Gericht und die Anwälte - gerade bekümmerte und was sie dachten.
Die anderen Prozeßbeteiligten ließ die Anklage freilich über all dies im dunkeln. Und auch hinsichtlich eines weiteren skandalösen Details der Ermittlungen waren diese lange Zeit ahnungslos.
Bereits 1988 hatten Zielfahnder des Bundeskriminalamts, die Sterr und Egle damals weltweit auf den Fersen waren, zwei V-Leute vernommen. Beide gaben an, Sterr im Sommer 1986, kurz nach dem Überfall von Karlsfeld, gemeinsam in Genua getroffen zu haben. In einem wichtigen Punkt allerdings unterschied sich ihre Aussage beträchtlich: Der eine teilte bei seiner Vernehmung mit, Sterr habe ihnen praktisch seine "Täterschaft" gestanden. Der andere gab zu Protokoll, Sterr habe gesagt, er habe mit dem Überfall "nichts zu tun".
Während die Aussage, die Sterr belastete, in die Ermittlungsakte wanderte, bekam das entlastende Vernehmungsprotokoll den Stempel "Nur zur internen Information! Nicht für Gerichtsakten bestimmt". Eher durch Zufall kam es im Prozeß trotzdem ans Licht: Bei der Vernehmung eines Zielfahnders wurde das unter Verschluß gehaltene Papier bekannt.
Mit den TÜ-Protokollen lief es ähnlich. Als die Staatsanwaltschaft rund ein Jahr nach Beginn der Hauptverhandlung den Angeklagten Sterr mit Aussagen eines Zeugen konfrontierte, die sich nicht in den Prozeßakten fanden, wurden Ufer und Wächtler hellhörig. Sie stellten den Antrag, das Gericht solle die nunmehr bekanntgewordenen Unterlagen aus dem Egle-Verfahren beiziehen. Die Kammer lehnte jedoch ab.
Zur Begründung verwies der Vorsitzende Poleck, der zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung davon hatte, daß er Opfer eines Lauschangriffs des Staatsanwalts geworden war, darauf, die Staatsanwaltschaft habe zugesagt, sie werde Ermittlungsergebnisse aus dem Egle-Verfahren, die für den Sterr-Prozeß "von Bedeutung sind, sofort der Kammer vorlegen". Das Gericht sehe "keine Veranlassung", dieses Versprechen "in Zweifel zu ziehen".
Als Ufer und Wächtler Anfang April die Akteneinsicht einklagen wollten, begann innerhalb der Justiz ein aufgeregtes Hin und Her. Mit Unterstützung des Generalstaatsanwalts beantragte die Staatsanwaltschaft München II beim bayerischen Justizministerium, die TÜ-Protokolle sperren zu lassen. Dies geht laut Strafprozeßordnung - aber nur, wenn "das Bekanntwerden des Inhaltes dieser Akten dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde".
Dem Ministerium wurde die Sache zu heikel. Der Leiter des Referats E 4 ("Strafrechtliche Einzelsachen"), Christoph Strötz, ließ die Staatsanwaltschaft wissen, sie müsse ihren Antrag "näher begründen". Daraufhin gab diese klein bei.
Oberstaatsanwalt Schubert forderte den Vorsitzenden Richter Poleck jedoch auf, "sicherzustellen, daß von den Inhalten der aufgenommenen Telefonate keine Kopien gefertigt und auch sonst keine Informationen an Dritte weitergegeben werden".
Justizminister Hermann Leeb hält das "gesamte Vorgehen der Staatsanwaltschaft für absolut zulässig und nicht zu beanstanden". Richter Poleck hingegen äußert vorsichtig Zweifel. Er halte das Verhalten der Anklagevertreter für "äußerst ungut", so der Vorsitzende zum SPIEGEL. Diese hätten das Gericht "nicht korrekt" informiert. Bei einer "vorläufigen Beurteilung" kämen ihm zudem "Bedenken, ob die Abhörmaßnahmen alle zulässig waren".
Ufer und Wächtler haben beantragt, das Verfahren einzustellen und ihren Mandanten unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Ein "fairer Prozeß" sei aufgrund der "rechtswidrigen Manipulationen" der Anklage "nicht länger gewährleistet".
Am Freitag soll Poleck die Entscheidung verkünden.
DER SPIEGEL 21/1998
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