Der Geflügelproduzent Wiesenhof versucht, juristisch gegen eine Reportage der ARD vorzugehen - obwohl er bisher nur den Titel kennt. "Das System Wiesenhof. Wie ein Geflügelkonzern Tiere, Menschen und Umwelt ausbeutet" heißt der halbstündige Beitrag, den das Erste Ende August ausstrahlen will. Der Titel lasse erkennen, "dass die Ausgestaltung des geplanten Beitrags bereits von vornherein festgelegt und vorbestimmt ist", heißt es in der Unterlassungsaufforderung, die der verantwortliche Südwestrundfunk (SWR) erhielt. Der Film sei schon mit dem "rufschädigenden" Titel beworben worden, obwohl die verantwortliche Redaktion erst Wochen später mit einem konkreten Fragenkatalog an Wiesenhof herangetreten sei. Beim SWR sieht man das anders: Grundlage des Films seien monatelange Recherchen, die den Titel untermauerten. "Wir haben mehrmals um Interviews und Drehgenehmigungen gebeten, auch schon bevor der Titel des Films feststand", so der zuständige Redakteur. Die Autoren hatten bereits in der Vergangenheit Beiträge über Wiesenhof erstellt, die auch zu juristischen Streitigkeiten führten. "Das zuständige Gericht hat seinerzeit zu erkennen gegeben, dass es die Berichterstattung für zulässig hält. Das Unternehmen hat seinen Antrag auf einstweilige Verfügung danach zurückgezogen. Wir werden den Unterlassungsantrag deshalb nicht unterschreiben", so der Redakteur. Marktführer Wiesenhof steht seit Monaten wegen seiner Tierhaltung und des Baus neuer Großmastanlagen in der Kritik.
DER SPIEGEL 31/2011
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG.
Dieser Artikel ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Sie dürfen diesen Artikel jedoch gerne verlinken.
Unter http://corporate.spiegel.de finden Sie Angebote für die Nutzung von SPIEGEL-Content zur Informationsversorgung von Firmen, Organisationen, Bibliotheken und Journalisten.
Unter http://www.spiegelgruppe-nachdrucke.de können Sie einzelne Artikel für Nachdruck bzw. digitale Publikation lizenzieren.