Sie zitieren mich mit den Worten: "Auf eine Art ist Horst Mahler ja auch ein politischer Gefangener." Ich habe dabei auf das erhöhte Sicherheitsbedürfnis eines Landes wie Aserbaidschan hingewiesen, das gemeinsame Grenzen mit Iran und Armenien hat. Aber selbst im demokratischen Deutschland in einer unvergleichlich gesicherteren Lage gibt es Einschränkungen bei politischen Freiheitsrechten, wie zum Beispiel bei Demonstrationen und Meinungsfreiheiten. In diesem Zusammenhang nannte ich auch den Fall Mahler und hob hervor, dass "er" sich selbst strenggenommen auch für einen politischen Gefangenen hält.
Dr. Michael-Andreas Butz, Berlin
DER SPIEGEL 3/2012
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