Briefe
Inakzeptable Paralleljustiz
Nr. 25/2012, Wie islamische Streitschlichter die Scharia in Deutschland anwenden
Joachim Wagner bezeichnet den Vorrang der Einheit der Familie vor dem Selbstbestimmungsrecht der Frau im Rahmen einer Schlichtung als Bestandteil des islamischen Rechts. Dies ist falsch. Ein solches Gebot mag sich aus dem Gewohnheitsrecht einzelner Volksgruppen ableiten lassen, ist aber keinesfalls dem klassischen islamischen Recht zu entnehmen. Wagner weist zwar darauf hin, dass die Streitschlichter keine juristische Ausbildung haben; viel schwerer wiegt jedoch, dass sie mehrheitlich über keine umfangreichen Kenntnisse des islamischen Rechts verfügen.
Lena-Maria Möller, Hamburg
Parallelgesellschaften sollte man angesichts der negativen Erfahrungen in aller Welt aus sozialen Gründen vermeiden. Keineswegs akzeptabel aber sind Paralleljustiz und Parallelrecht in einer Demokratie. Der Rechtsstaat muss uneingeschränkt für alle gelten.
Rainer Goetzendorf, Bonn
DER SPIEGEL 27/2012
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