Ein Jahr nach Jörg Kachelmanns Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung ist Alice Schwarzer dem Moderator vor Gericht erneut unterlegen. Streitpunkt war eine Passage in ihrer Zeitschrift "Emma", die sich als Vorwurf der Vergewaltigung lesen lässt - die Schwarzer aber nicht so gemeint haben will. "Emma" hatte "Claudia D." in eine Reihe gestellt mit "86 800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden". Mit "Claudia D." hatte die Presse den Namen von Kachelmanns Ex-Geliebter abgekürzt, die ihn angezeigt hatte. Sein Anwalt Ralf Höcker hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, Schwarzer legte Widerspruch ein. "Claudia D." sei ein Allerweltsname, so ihr Anwalt, und nicht zwingend jene Frau; zudem wisse der Leser, dass Kachelmann freigesprochen wurde. Das Gericht sah das anders. Schwarzer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
DER SPIEGEL 27/2012
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