Knapp ein Jahr nach dem Auffliegen der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) schätzt das Bundeskriminalamt (BKA) die Gefahr durch rechtsextremistische Terroristen offenbar immer noch als hoch ein. Das geht aus einem vertraulichen Papier vom Juli 2012 hervor: "Es ist mit fremdenfeindlichen Gewaltdelikten von Einzeltätern oder Tätergruppen in Form von Körperverletzungen auch mit Todesfolge, Brandanschlägen (z. B. auf Asylbewerberunterkünfte) und in Einzelfällen auch mit Tötungsdelikten zu rechnen." Angriffe von Rechtsterroristen könnten sich nicht nur gegen Ausländer, sondern auch gegen "Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland wie Politiker, Personen des öffentlichen Lebens und Polizeibeamte" richten. Jüdische Institutionen seien ebenfalls gefährdet. Vor dem Hintergrund des derzeit erhöhten Strafverfolgungsdrucks wegen der Ermittlungen gegen den NSU warnt das BKA vor Folgetätern. Möglicherweise würden "in die Enge getriebene" rechtsextremistische Einzeltäter oder Kleinstgruppen "die eigene Handlungsfähigkeit durch Gewaltstraftaten unter Beweis stellen" wollen. Die Ermittler verweisen in diesem Zusammenhang auf die Anschläge des rechtsradikalen Massenmörders Anders Behring Breivik aus Norwegen. Es müsse auch "die Bildung bislang unbekannter terroristischer Gruppen innerhalb des rechten Spektrums" in Betracht gezogen werden. Aktuelle polizeiliche Maßnahmen belegen dem BKA-Bericht zufolge, "dass die rechtsextreme Szene über eine nicht unerhebliche Anzahl von Waffen und Munition verfügt". Unter dem Stichwort "terroristische Strukturen" werden in dem Bericht neben dem NSU-Verfahren "zwei weitere, aktuell eingeleitete Ermittlungsverfahren" wegen des Verdachts der Gründung rechtsterroristischer Vereinigungen angeführt.
DER SPIEGEL 37/2012
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