Bei der Bundespolizei häufen sich Beschwerden von Reisenden, die sich von Beamten rassistisch behandelt fühlen. Seit Mai 2009 listeten die Bundespolizeidirektionen 57 Fälle auf, in denen sich Betroffene oder Zeugen beklagten, dass Menschen aufgrund ihrer ausländischen Herkunft oder ihrer Hautfarbe von Bundespolizisten diskriminiert worden seien, etwa bei Kontrollen in Zügen. In einem Fall monierte eine Hauptdirektorin beim Europäischen Patentamt, dass eine ihrer Mitarbeiterinnen immer wieder aufgrund ihrer Hautfarbe gezielt kontrolliert werde. Bei der Bundespolizeidirektion im ostdeutschen Pirna beschwerte sich ein Mann, der angab, dass die Bundespolizeibeamten nur Menschen mit nicht weißer Hautfarbe kontrollierten. Ein anderer gab zu Protokoll, er sei bei einer Leibesvisitation wegen seiner Beschneidung als Jude bezeichnet worden. Die Beschwerden richteten sich gegen acht von neun Bundespolizeidirektionen. Fehler räumte die Bundespolizei aber nur in zwei der 57 Fälle ein.
In der Auflistung fehlen allerdings jene Vorkommnisse, die die Bundespolizeidirektion Koblenz betreffen. Dort hatte ein deutscher Student geklagt, weil er wegen seiner schwarzen Hautfarbe gezielt kontrolliert worden war, mindestens drei weitere hatten sich ebenfalls dort beschwert. Im Oktober erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Praxis des sogenannten Racial Profiling, das die Beamten im Fall des Studenten zugegeben und angewandt hatten, für rechtswidrig. Nach dem Urteil entschuldigte sich die Bundespolizei bei ihm.
DER SPIEGEL 2/2013
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