Frau Lakotta,
Noch immer kein Wort zum Verhalten des Richters? Kein Wort zur Beweiswürdigung im Urteil?
Noch immer kein Wort dazu, ob die Staatsanwaltschaft nicht auch einen Anfangsverdacht hätte entdecken müssen, wenn sich jemand selbst der Beihilfe zum Schwarzgeldschmuggel bezichtigt und wenn Namen und Daten genannt werden?
Und am wichtigsten: kein Wort dazu, ob man ernsthaft jemanden für gemeingefährlich erklären kann, der nur eines gewaltsamen Ehestreits angeklagt war? Sind die dem Herrn Mollath vorgeworfenen Handlungen (aber nicht bewiesenen) für sie schwere Straftaten?
Sehr geehrte Frau Lakotta,
ich glaube viele Menschen bewegt dieser Fall, gerade weil es Ungereimtheiten gibt, die scheinbar nicht logisch zu erklären sind. Zum Beispiel, warum Herrn Mollath eben nicht in den Genuss des "Goldstandard" der Justiz gekommen ist.
Warum er vom Gericht als Reifenstecher angesehen wurde, obwohl die Indizien auch einen anderen Schluss zulassen.
Ein Drittes irritiert mich. Warum fahren Menschen mit Bargeld jede Woche in die Schweiz? Ist das der normale Geldverkehr zwischen Banken?
Viertens frag ich mich, kann eine langsam scheiternde langjährige Lebensplanung nicht einen der Ehepartner völlig aus der Bahn werfen?
Ja, es besteht die Möglichkeit, das ein gescheitertes Leben einen in Grenzbereiche des menschlichen Geistes führen.
Der Kern des Falls ist aber der Transport von Bargeld von Deutschland in die Schweiz. Und mit Sicherheit handelt es sich kaum um deliktisches Geld. Zum Delikt wird es wohl erst wenn die Erträge in der Schweiz nicht angezeigt werden. Die Frage bleibt, warum bringt man regelmäßig Bargeld in die Schweiz?
Thema verfehlt, oder: Der Ton macht die Musik.
Frau Lakotta, meines Erachtens geht Ihr Rechtfertigungsversuch am Thema der Kritik auf Ihren letzten Artikel vorbei. Erstens verfallen Sie direkt zu Anfang in den gleichen abfälligen Jargon, wie z.B. Unterstützer von Herrn Mollath als "Internet-Mob" zu bezeichnen, indem Sie von einem "Shitstorm" reden. Soweit ich den Großteil der Kritiken lese, so sind sie fundiert und meist in einem sachlichen Ton. Das zeigt schon Ihre geringe Wertschätzung für die Menschen, die sich in diesem Fall für einen aus deren Sicht richtigen Zweck einsetzen. Es geht in diesem Fall auch um keine "Hippies", die sich für freie Drogen einsetzen, es geht um eine breite Gruppe von Bürgern, Akademikern, Ärzten, Richtern usw., die nach reiflicher Überprüfung der frei zugänglichen Fakten zu der Überzeugung gelangt sind, dass einem Menschen großes Unrecht angetan wurde und wird. Da sollten Sie erstmal ein wenig Respekt zeigen, auch wenn Sie scheinbar zu einem anderen Resultat kommen.
Das zweite Problem ist ihr grundsätzlicher Ansatz. Sie versuchen klarzumachen, dass es keinen Skandal gäbe und Herr Mollath zurecht dort ist, wo er jetzt ist. Sie unterstützen also, dass ein Mann eingesperrt und fast aller Rechte beraubt ist. Die Unterstützer Herr Mollaths wollen lediglich eine Wiederaufnahme und Untersuchung, da eine MASSE von Dokumenten und Aussagen vehement an den Wahn-Diagnosen und an der Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungszeugin zweifeln lassen. Man möchte, dass dies natürlich nach rechtsstaatlichen Verfahren verläuft, es hat niemand etwas zu befürchten. Niemand wird einfach so freigelassen. Ihre Argumentation (wie auch die von Justizministerin Frau Merk) drängt in Richtung einer Verhinderung der Untersuchung. Warum? Was gibt es denn zu befürchten? Das ist absurd! Es sei denn, man ist unzureichend informiert oder befangen. Dass Sie recherchiert haben, haben Sie gesagt. Ich frage mich also, welches Interesse kann man haben, eine neutrale Untersuchung der vielen neuen Fakten und Aussagen zu verhindern? Genau diese Frage stellt sich auch der "Internet-Mob", und die Antwort ist eben in keinem Fall erfreulich.
RA Thomas Stadler antwortet 19.12.2012:
"Auch wenn Frau Lakotta mir (ebenfalls) Verzerrung vorwirft, bestätigt ihre Stellungnahme den Vorwurf des Tendenzjournalismus eher als ihn zu widerlegen. Denn Beate Lakotta relativiert ihre Aussagen zumindest teilweise und gibt zu erkennen, dass sie bestimmte Umstände gar nicht erwähnt hat, obwohl sie ihr bekannt und bewusst waren." http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html
Hamburgs Star-Anwalt Strate vertritt Gustl Mollath http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article112148395/Hamburgs-Star-Anwalt-Strate-vertritt-Gustl-Mollath.html
Damit wird die rechtliche Seite abgedeckt.
Liebste Frau Lakotto,
natürlich war die Geldwäsche nicht zu beweisen...zumindest nicht von der Bank.
Sie hätte damit gleichzeitig ihre Kunden die in die Sache mit reinziehen müssen, denn Petra Mollath hat für Bankkunden das Geld in die Schweiz gebracht, die Bank hätte hätte das Bankgeheimnis verletzen müssen, ihren Ruf ruiniert..
Außerdem wissen wir doch heute, daß die Bank damals alles tun mußte, um staatsanwaltschaftliche Untersuchungen in der Bank zu vermeiden, die durch weitergehende Maßnahmen (außer der Kündigung) unweigerlich gekommen wären.
Im Revisionsbericht steht:
"...Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw Verstöße gegen interne Richtlinien WIE AUCH EXTERNE VORSCHRIFTEN (U.A. ABGABENORDNUNG, GELDWÄSCHEGESETZ, WERTPAPIERHANDELSGESETZ) anzulasten....Auf weitergehende Massnahmen wurde wegen der Trennung von den Mitarbeitern verzichtet..."
Also nix mit Unschuld und Petra Mollath und demzufolge Schuld von Gustl Mollath. Sie wissen das sehr genau.
"...der lebensgefährliche Charakter und der Umfang der Reifenstechereien..."
Im Urteil ist von einem (von 2 an einem PKW) zerstörten Reifen, bei dem die Luft erst während der Fahrt entwich. Da hat jemand nicht richtig zugestochen, nicht perfide einen Unfall provozieren wollen.
Prof. Kröber hat nach eigenen Angaben die Aussagen von Petra Mollath und die Akten herangezogen...um zu begutachten, ob eine Störung IMMER noch vorliegt....
wenn Frau Mollath also Jahre vorher bei Gericht gesagt hätte, Mollath hat ein Gipsbein, hätte Kröber daraus geschlossen, daß Mollath weiterhin ein Gipsbein hat?
Ein Beleg dafür, daß Mollath weiterhin eine Gefahr ist, sind Aussagen und Akten nicht, so ein Urteil ist ohne persönliche Begutachtung gar nicht möglich. Oder reicht bei hochqualifizierten Gutachtern Hörensagen?
Usw, usw.
Auf Seite 16 des HVB_Berichts heißt es doch eindeutig "Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u.a. Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) zu machen. Die Mitarbeiter, insbesondere Frau Mollath haben wenig dazu beigetragen, die gegen sie und die Bank erhobenen Vorwürfe zu entkräften." Zumindest bei der HVB scheint man der Ansicht zu sein, dass Frau Mollath gegen das ein oder andere Gesetz verstoßen hat.
Ich versteh nicht so ganz, warum sie diese Passage unterschlagen, wenn Sie nur ein paar Zeilen weiter etwas zitieren.
für frau lakotta und die redakteure, die ihren aufsatz passieren liessen, zwei lesetipps:
http://www.humana-conditio.de/?p=184
http://www.newsandbuy.de/Mollath_Presse.htm
so sieht journalismus aus.
mfg,
dante
Frau Lakotta hat alles richtig gemacht, was man von einer guten Journalistin erwartet. Und doch verfestigt sich der Eindruck, dass sie eine "nützliche Idiotin" bestimmter Kreise geworden ist. Wenn in absehbarer Zeit herauskommt, dass die Ex-Frau von Gustl Mollath sowohl die Gewalttätigkeit ihres Mannes frei erfunden als auch die Reifenstecherei selbst in Auftrag gegeben hat, dann kann Frau Lakotta ihre zweifellos vorhandenen Recherche-Qualitäten einsetzen, um die Motive für das Handeln von Mollaths Ex-Frau herauszufinden.
Wäre mir ja neu, dass Herr Kröber von der Verteidigung als Gutachter engagiert wurde. Aber wenn Frau Lakotta das weiss, dann wird es wohl so sein.
Aber dann sollten doch wohl auch hier die Standards aufrechterhalten werden.
Die Diagnose einer "wahnhaften Störung" nach ICD10: F 22.0 darf jedenfalls überhaupt nur gestellt werden, wenn der Wahncharakter vorgebrachter Äußerungen eindeutig erwiesen und ihr Realitätsgehalt wirklich ausgeschlossen sind, was im vorliegenden Fall nie geprüft wurde.
"Es würde mich nicht überraschen, wenn bei der angekündigten Überprüfung seiner Unterbringung oder der Tatvorwürfe von damals kein anderes Ergebnis herauskommen würde". Mich schon..
Die Kommentierung, die insbesondere Frau Merk bis in die jüngste Zeit hinen betrieben hat, gleicht einem Staudamm, der alles zurückhalten sollte hinter dieser Mauer des "es ist alles nach Recht und Gesetz gelaufen, ein wegen seiner Krankheit gefährlicher Mensch sitzt in der Forensik, und zahlreiche Gutachter haben das immer wieder überprüft und immer wieder die Notwendigkeit bestätigt".
Wurde die Kritik differenzierter, und umfangreicher, hat sie die Mauer halt ein bißchen höher gezogen, die Mauerkrone bestand aus dem ständig wiederholten Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte, die von den Kritikern nicht gesehen würde, nicht respektiert würde etc.
Ja , hätte Herr Mollath ein fertiges Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens mit Anklagereife vorgezeigt, wäre die Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen, kionkrete Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht anzunehmen . Hätte sein Verteidiger dafür gesorgt, dass die Frage, wie im einzelnen die von Frau Mollath angeführte Tätlichkeit abgelaufen ist, die er nach seiner Aussage leider begangen habe im Rahmen der Abwehr eines von ihr ausgegangenen Angriffs, und hätte sein Verteidiger die keineswegs jedem gebotenen Anspruch standhaltende Beweiswürdigung hinsichtlich der Reifenstechereien bereits im Verfahrenund dann erst Recht zur Revisison gerügt, wäre vielleicht ein anderes Urteil gefällt worden. Aber, er hätte ja, so Frau Merk, ohne weiteres zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen können.
Das wird ja jetzt wohl geschehen, und bis dahin sind die fundierten Kritiken am Verfahren und an den Gutachten sicher noch besser als jetzt schon. Denn das gefährdet nicht die Unabhängigkeit der Justiz, und das führt auch nicht zur Freilassung eines für die Allgemeinheit gefährlichen und kranken Menschen. Soweit ich weiß, sind bisher alle. auch die, die später wieder Straftaten begangen haben, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens freigekommen. Und die Gefahr, dass er des Nachts befreit werden könnte, bestand nicht und besteht nicht.
Ob es sich um einen Justizskandal gehandelt hat, darüber wird nach dem Verfahren, so es zugelassen wird, und nach einem neuen Gutachten, das sicher kommen wird, noch zu reden sein.
Liebe Frau Lakotta, Sie haben sich um die Intelligenz, den gesunden Menschenverstand und einige führende Forensiker Deutschlands verdient gemacht. Sie haben recherchiert und die Fakten des forensischen Falles Mollath hervorragend genau dargestellt und damit den verwirrten Internetforisten eine Lektion erteilt von bleibender Güte. Allerlei engagierte Juristen, Gutmenschen, Journalisten, besonders in der SZ sind schachmatt gesetzt, denken jedoch noch über die nächsten Züge nach, die es nur noch in einer Phantasiewelt geben kann, weil das Spiel aus ist.
Die Einzelheiten sind alle besprochen. Jetzt fehlt nur noch eine kurze Zusammenfassung der Beurteilung.
Der grundsätzlicher Denkfehler, um nicht gleich Wahn zu sagen, dem alle Kritiker in Blogs und Foren verfallen sind, beruht auf dem Mißverständnis, dass es ohne 100% korrekte Gerichtsurteile gar keine berechtigten Unterbringungsgründe in der Forensik geben könne. Man spürt das förmlich, wenn krampfhaft Mängel juristischer Art dafür sprechen sollen, dass es gar keine berechtigten psychiatrischen Gründe für die Unterbringung gebe. Jeder Psychiater weiss es aber besser, nur ist ihm das zu dumm, diese Binse im Internet festzustellen.
Ich wage mich jetzt meilenweit in die Spezialgebiete von jemandem wie Herrn RA Strate vor und behaupte, dass er genau diesen Fehler machte, wenn er meinte, die StA u.a. hätte dann und dann ermitteln müssen. Und deshalb ist Mollath also kerngesund und hätte nie untergebracht werden dürfen?
Alle zitierten Forensiker sind der Meinung, dass Mollath aufgrund seines Wahns schwer gestört ist und aus den bekannten Gründen auch gefährlich ist. Der wichtigste Satz, ich zitiere aus dem Gedächtnis, ist eben, dass Mollath es nicht hinnehmen könne, dass Deutschland und die ganze Welt durch diese Transaktionen kaputtgemacht würden. Mollath selbst und all seine Unterstützer kommen einfach nicht von der fixen Idee los, dass diese Transaktionen doch durch etliche Untersuchungen bestätigt worden seien.
Es ist eine Schande, dass ein Richter wie B. durch seine Lautstärke die Rechte eines Wahnkranken beschnitten haben soll, laut Internet-Shitstorm, wenn er in Wahrheit Mollath vor den unweigerlich kommenden Konsequenzen die Chance geben wollte, einen Rest Normalität in der Kommunikation zu beweisen.
Ehrerbietung, Frau Lakotta!
Liebe Frau Lakotta, Sie haben sich um die Intelligenz, den gesunden Menschenverstand und einige führende Forensiker Deutschlands verdient gemacht. Sie haben recherchiert und die Fakten des forensischen Falles Mollath hervorragend genau dargestellt und damit den verwirrten Internetforisten eine Lektion erteilt von bleibender Güte. Allerlei engagierte Juristen, Gutmenschen, Journalisten, besonders in der SZ sind schachmatt gesetzt, denken jedoch noch über die nächsten Züge nach, die es nur noch in einer Phantasiewelt geben kann, weil das Spiel aus ist.
Die Einzelheiten sind alle besprochen. Jetzt fehlt nur noch eine kurze Zusammenfassung der Beurteilung.
Der grundsätzliche Denkfehler, um nicht gleich Wahn zu sagen, dem alle Kritiker in Blogs und Foren verfallen sind, beruht auf dem Mißverständnis, dass es ohne 100% korrekte Gerichtsurteile gar keine berechtigten Unterbringungsgründe in der Forensik geben könne. Jeder Psychiater weiss es aber besser, nur ist ihm das zu dumm, diese Binse im Internet festzustellen.
Ich wage mich jetzt meilenweit in die Spezialgebiete von jemandem wie Herrn RA Strate vor und behaupte, dass er genau diesen Fehler machte, wenn er meinte, die StA u.a. hätte dann und dann ermitteln müssen. Und deshalb ist Mollath also kerngesund und hätte nie untergebracht werden dürfen?
Alle zitierten Forensiker sind der Meinung, dass Mollath aufgrund seines Wahns schwer gestört und aus den bekannten Gründen auch gefährlich ist. Der wichtigste Satz, ich zitiere aus dem Gedächtnis, ist eben, dass Mollath es nicht hinnehmen könne, dass Deutschland und die ganze Welt durch diese Transaktionen kaputtgemacht würden. Mollath selbst und all seine Unterstützer kommen einfach nicht von der fixen Idee los, dass diese Transaktionen doch durch etliche Untersuchungen bestätigt seien.
Es ist eine Schande, dass ein Richter wie B. durch seine Lautstärke die Rechte eines Wahnkranken beschnitten haben soll, laut Internet-Shitstorm, wenn er in Wahrheit Mollath vor den unweigerlich kommenden Konsequenzen die Chance geben wollte, einen Rest Normalität in der Kommunikation zu beweisen.
Ehrerbietung, Frau Lakotta!
Was mich sehr befremdet ist das die zahlreichen Gutachter mit denen Frau Lakotta gesprochen hat ihre Schweigepflicht gebrochen haben und ihr bereitwillig die Diagnose mitgeteilt haben. Das ist höchst seltsam.
Deali
Hier kann Frau Lakotta lernen, was wirkliche Recherche ist, die die Realität erforscht: Oberstaatsanwältin a. D. Gabriele Wolff-Blog: Der Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie II: http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/, http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/, http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/21/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iv/
Sehr geehrte Frau Lakotta, Herr Dr. Simmerl wollte wohl doch ein wenig anders verstanden werden als Sie es auslegten:
http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2
Sehr geehrte Frau Lakotta,
Sie picken sich aus dem großen Fundus, den der Fall Mollath mittlerweile bietet, ein Detail heraus (wo es zurecht kritische Nachfragen gegeben hat, nachdem die Ärztin, deren Praxisstempel sich auf dem Gutachten befindet, erklärt hat ich war es nicht), liefern dazu eine möglicherweise zutreffende Erklärung und meinen, damit gleich den kompletten Fall Mollath für erledigt erklären zu können.
Ich habe mich gefragt, welche wichtige Information Ihr Text enthält. Ich kam zu dem Ergebnis, wichtig sei die Information, dass einem Gutachten, das in einem gerichtlichen Verfahren über Freiheit, Inhaftierung oder psychiatrische Unterbringung eines Menschen eine nicht ganz unwichtige Rolle gespielt hat, nicht völlig problemlos zu entnehmen ist, von wem es erstellt wurde. Sie finden das allerdings offenbar nicht kritikwürdig. Es stellt sich die Frage, ob man diesbezüglich an ein solches Gutachten weniger strenge Anforderungen stellen kann als an ein aus einem Schreibblock herausgerissenes Blatt Papier, auf dem mitgeteilt wird, dass ein 16-jähriger Schüler leider am letzten Schultag vor dem Sommerferien krankheitsbedingt nicht in die Schule kommen kann, wo ein pflichtbewusster Schuldirektor dann bitte schön wissen möchte, ob das von Mutter oder Vater ge- und unterschrieben wurde oder vom Schüler selbst, der einige Stunden früher den Badesee aufsuchen wollte. Ich bin davon überzeugt, dass man Ihre Frau Friedrichsen nachts um drei aus dem Bett holen und sie dann aus dem Stand einen schönen Text dazu verfassen könnte. Titel möglicherweise Saustall bei der Justiz oder so ähnlich.
Ebenso könnte man einen Text dazu verfassen, dass in einem gerichtlichen Verfahren über nacheheliche Auseinandersetzungen (wie so oft in solchen Fällen stand Aussage gegen Aussage, neutrale Zeugen wichtiger Ereignisse gab es nicht) offenbar mehr oder weniger vorbehaltlos einer Frau geglaubt wurde, der einige Jahre zuvor in einem (leider keinem(?) anderen Prozessbeteiligten bekanntem) Sonderrevisionsbericht ihres früheren Arbeitgebers bescheinigt wurde, dass sie
- unter zweifelhaften Umständen 800.000 DM von einem Kunden des Unternehmens geerbt hat,
- Provisionen dafür erhalten hat, Kunden zum Schaden ihres Arbeitgebers an konkurrierende Unternehmen zu vermitteln,
- viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften begangen hat,
- wenig dazu beigetragen hat, die gegen sie und die Bank erhobenen Vorwürfe zu entkräften, stattdessen durch unkooperatives Verhalten und das teilweise Zurückhalten von Informationen die Recherchen erschwert und in die Länge gezogen und Sachverhalte (...) meist erst nach Vorlegen von Belegen etc. zugegeben hat.
Dies belegt, dass sie erstens offensichtlich im Allgemeinen kein Problem damit hat, zu lügen, wenn ihr das einen Vorteil bringen kann und zweitens im Besonderen ein Motiv hatte, ihren früheren Ehemann in jeder erdenklichen Weise zu bekämpfen, dafür, dass er die HVB auf all das aufmerksam gemacht hat. Die HVB hat diesen Bericht jahrelang unter Verschluss gehalten, obwohl er sehr wichtig sein kann für Herrn Mollath. Wenn die Banker damit kein Problem haben, dass Herr Mollath in der Psychiatrie weggesperrt ist was sind denn dann schon lausige knapp 20.000 Euro "Abfindung" genannte Schweigegeld an Frau Mollath? Chancen in einem streitigen Gerichtsverfahren hätte sie keine gehabt, aber der Schaden, der der Bank entstanden wäre! Kunden sind sauer, weil solche Machenschaften stattfinden, andere Kunden sind sauer, weil sie sich nicht darauf verlassen können, dass so was geheim bleibt.
Selbst wer möglicherweise für sich in Anspruch nehmen kann, stets nach bestem Wissen und Gewissen und keinesfalls böswillig zum Schaden des Herrn Mollath gehandelt zu haben, muss zugestehen, dass es bei dem inzwischen gewonnen zusätzlichen Wissen über den Fall angebracht ist, alles noch einmal aufzurollen und dann an der einen oder anderen Stelle anders als beim ersten Versuch zu handeln, z.B. wenn die frühere Frau Mollath als Zeugin befragt wird.
Wahrscheinlich könnte der Spiegel mittlerweile eine mehrteilige Serie zu dem Fall bringen, mit den großen Themenbereichen Fehler bei der Justiz, Missbrauch der Psychiatrie und Umgang mit Steuersündern.
Wenn es noch den Spiegel früherer Zeiten gäbe, den Spiegel, den Sie kürzlich gefeiert haben beim Rückblick auf 50 Jahre Spiegel-Affäre, dann könnte der ganz aktuell auch einen Artikel bringen über einen Skandal im Skandal. Selbstverständlich hätte dieser "Spiegel" früherer Zeiten nicht das Problem, selbst darin verwickelt zu sein. Praktisch gleichzeitig haben vor einer Woche drei große Presseorgane Artikel rausgehauen, die Herrn Mollath in ein schlechtes Licht setzen sollen. Dies jeweils konträr zu dem, was man an gleicher Stelle zwei oder drei Wochen vorher zu dem Thema lesen konnte ohne dass es in der Zwischenzeit neue Informationen gegeben hätte, die einen solchen Wandel rechtfertigen könnten.
Man fragt sich, wer da die Fäden in der Hand hält und was der Ihrem Haus Tolles bieten muss, dass es sich für so was hergibt. Wird man diese neue Linie nun dauerhaft beibehalten? Was machen Sie und Ihre Kollegen, wenn sich letztlich Mollath und die Wahrheit durchsetzen sollten?
Oder denken Sie soweit schon gar nicht mehr und man muss Ihnen auch gar nicht soviel bieten, weil auch der Spiegel akut um seine Existenz kämpfen muss? Wenn dem so sein sollte, dann wird man sich wehmütig der Vergangenheit erinnern. Was die Gegenwart angeht, bin ich geneigt zu sagen: Nun denn, wer nicht mit der Zeit geht, der geht dann halt mit der Zeit. Wenn Ihr Haus mit solchen Methoden ums Überleben kämpfen muss, dann ist es um diesen traurigen Rest auch nicht mehr schade.
Das ist ein bisschen wie mit der Meldung über das Ende des Bochumer Opel-Werks, die auch viel von ihrem Schrecken verliert, wenn man hört, dass dort 3.000 Leute beschäftigt sind nach früher mal über 20.000. Der größte Teil des Desasters ist längst passiert und Vergangenheit, 85 % der Arbeitsplätze sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten verlorengegangen, nun folgt nur noch der traurige Schlusspunkt.
Sorry, Frau Lakotta, aber wenn ich das alles hier so lese und nachprüfe, muss ich feststellen, sie wollen mich als Leser bewusst täuschen und lügen mich auch schlicht und einfach an.
Ich bin sehr enttäuscht.
Sehr geehrte Frau Lakotta,
Sie weisen darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Komplex "Schwarzgeld" ein Nachweis strafbarer Handlungen der Ehefrau des Herrn M. noch nicht erbracht sei. Mir scheint hier ein Denkfehler vorzuliegen, da es in Bezug auf eine Entlastung des Herrn M. schon ausreicht, dass nicht auszuschließen war, dass Straftaten seitens der ehemaligen Ehepartnerin begangen wurden und mithin ein Belastungsmotiv mit einiger Wahrscheinlichkeit vorgelegen hat. Ein Nachweis, dass Straftaten begangen wurden, muss doch gar nicht erbracht werden. Denn es geht doch hier nicht um die Belastung Dritter, sondern um eine Entlastung des Herrn M, mithin um einen Bereich in dem der Grundsatz in dubio pro reo gilt. Für ein Wiederaufnahmeverfahren nach den §§ 359 ff. StPO müsste es ausreichen, wenn neue Beweismittel vorliegen, aus denen sich zumindest ein fundierter Verdacht ergibt, dass die ehemalige Ehepartnerin möglicherweise gravierende Konsequenzen zu befürchten hatte und mithin deshalb ein Belastungsmotiv existiert haben könnte. Dass sich aus dem HVB Revisionsbericht ein fundierter Verdacht ergibt, dass jedenfalls für der ehemalige Ehepartnerin gravierende Konsequenzen drohten, dürfte doch wohl unstreitig der Fall sein. Vor dem Hintergrund der übrigen Aussagen und sonstigen Beweismittel die dafür sprechen, dass ein Belastungsmotiv vorlag und im Lichte des Rechtstaatsprinzips scheint sich doch nach Bekanntwerden des HVB-Revisionsberichtes ein Wiederaufnahmeverfahren hier geradezu aufzudrängen. Vor diesem Hintergrund erscheint es ja auch befremdlich, dass seitens der Staatsministerin Frau Dr. Merk wenig hinterfragt durch die Medien weiterhin kategorisch behauptet wird, erst der Bericht der Nürnberger Nachrichten über einen durch den Vorsitzenden Richter getätigten Anruf hätte eine Bitte zur Wiederaufnahme möglich gemacht. Soweit ersichtlich, lag der Revisionsbericht der Ministerin ja bereits seit vielen Monaten vor. Gegenüber dem Bericht über den richterlichen Anruf scheint doch die sich aus dem Revisionsbericht ergebende Notwendigkeit der Neubeurteilung der entscheidenden Zeugenaussage der weitaus gewichtigere Anlass zur Wiederaufnahme zu sein. Da es jedenfalls nicht auszuschließen ist, dass nach dem Grundsatz in dubio pro reo viele/alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn M. in sich zusammen fallen könnten, sollte einem Wiederaufnahmeverfahren auch nicht vorgegriffen werden. Wäre durch das Gericht hier keine rechtwidrige Taten festgestellt worden, hätte doch auch eine Begutachtung des Herrn M. nicht in der Form erfolgen können.
Beste Grüße und ein frohes Weihnachtsfest!
Sehr veehrte Frau Lakotta, nachdem nun geklärt ist, dass ein Attest der Frau Dr. R. deshalb nicht von ihr erinnert werden kann, weil es ja von ihrem Sohn ausgestellt worden war, komme ich nun doch noch mal auf das Problem der Glaubwürdigkeit von Gutachten auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie zu sprechen. Das ist von Bedeutung, denn genauso wenig wie ein rechtskräftig gewordenes Urteil beweist, dass der dort vom Gericht für wahr befundene Sachverhalt stimmen muss, genauso wenig muss ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zutreffend sein.
Es wurde vom Gericht für zutreffend gehalten, das stimmt. Die Ausführungen der Sachverständigen wurden als überzeugend betrachtet, jedenfalls bei den Gutachtern, deren Ausführungen für eine Fortsetzung der Unterbringung gesprochen haben. Die Ausführungen der anderen Gutachter dagegen waren nicht überzeugend.
Noch ein paar Gedanken zu Verhaltensweisen während einer seit dem Jahr 2001 vom BVG für unzulässig erachteten zwangsweisen Unterbringung zur Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens. Ein Mensch wird gegen seinen Willen in die betreffende Anstalt gebracht, möglicherweise dem üblichen Aufnahmeritual mit Entkleidung unterzogen und muss nun für die nächsten Wochen mit den sanitären Möglichkeiten und er Küche vorlieb nehmen, wie sie halt dort gegeben sind. Er möchte protestieren, sich wehren, nicht gerade auf die aggressive Tour, aber nachhaltig obstinat. Da macht es doch Sinn, das Essen zu verweigern, in der Unterhose herumzulaufen, wann immer man das selbstbestimmt möchte, und sich nicht zu waschen. Nicht gerade die feine Art, und wie man sieht, auch nicht ungefährlich, aber zunächst einmal nachvollziehbar. Und "Nachvollziehbar" und "Wahn", das schließt sich aus.
Es gab mal einen Oberarzt in einer forensischen Psychiatrie, von Beruf eigentlich Postbote, namens Postel. Dieser hat es fertiggebracht, zirka 60 Sachverständigengutachten zu erstatten, nach einem in der Klinik vorhandenen Mustergutachten des renommierten Professor Dr. med. Leygraf, die auch bei einer Nachuntersuchung nach seiner Enttarnung nicht zur Aufhebung der jeweiligen Urteile genötigt haben. Ein Mustergutachten und ein Gespür dafür, was das Gericht würde hören wollen, waren laut dem Herrn Postel die Grundlage für seinen Erfolg als Gutachter. Er habe offensichtlich überzeugend mit den Worthülsen jongliert.
Dieser Mensch war auch in der Lage, mit einem erfundenen Thema seiner angeblichen Promotion sich gegen zahlreiche andere Bewerber durchzusetzen, sein Chef war hoch zufrieden mit ihm, seine Wahl zum Chefarzt stand an.
Entdeckt wurde er von einem Mitbewerber um die Stelle, ich unterstelle mal, dass dessen Motivation zu den angestellten Nachforschungen auch was mit Futterneid zu tun gehabt haben könnte.
Geehrte Frau Lakotta,
recherchieren Sie doch bitte mal ob es Belastungsgründe von Frau Mollath gegen ihren Mann geben könnte. Oder ob es reaktive Ursachen für Herrn Mollath's Verhalten geben könnte. Z.B Tod seiner Mutter, dann das für Herrn Mollath extrem Belastende wohl doch kriminelle Verhalten seiner Frau. Dies kann sehr wohl zu traumatischen Belastungsstörungen führen, in dehnen wahnhaftes Verhalten als Symptom auftreten kann. Recherchieren Sie doch mal in diese Richtung. Und warum wird in Deutschland eine PTBS durch kumulierende Stressereignisse nicht diagnostiziert, in anderen Ländern aber doch? Recherchieren Sie doch bitte auch: Warum ist Mollath nie zuvor auffällig gewesen? Was recherchieren Sie zu der Eidesstattlichen Erklärung von einem alten Bekannten, der die ehemalige Frau Mollath schwer belastet?
Geehrte Frau Lakotta,
recherchieren Sie doch bitte mal ob es Belastungsgründe von Frau Mollath gegen ihren Mann geben könnte. Oder ob es reaktive Ursachen für Herrn Mollath's Verhalten geben könnte. Z.B Tod seiner Mutter, dann das für Herrn Mollath extrem Belastende wohl doch kriminelle Verhalten seiner Frau. Dies kann sehr wohl zu traumatischen Belastungsstörungen führen, in dehnen wahnhaftes Verhalten als Symptom auftreten kann. Recherchieren Sie doch mal in diese Richtung. Und warum wird in Deutschland eine PTBS durch kumulierende Stressereignisse nicht diagnostiziert, in anderen Ländern aber doch? Recherchieren Sie doch bitte auch: Warum ist Mollath nie zuvor auffällig gewesen? Was recherchieren Sie zu der Eidesstattlichen Erklärung von einem alten Bekannten, der die ehemalige Frau Mollath schwer belastet?
oans, zwoa, gsuffa!
http://tinyurl.com/d6k5368
Nun noch eine Anmerkung zur Qualifikation... haben Sie Jura oder Germanistik studiert...?
Den "Shitstorm" von unter anderen höher qualifizierten Menschen wie Jura Bloggern haben Sie ja selbst ausgelöst. Warum nur?
"Es würde mich nicht überraschen, wenn bei der angekündigten Überprüfung seiner Unterbringung oder der Tatvorwürfe von damals kein anderes Ergebnis herauskommen würde."
Es würde viele Menschen nicht überraschen. Eine Frau Gabrielle Wolff vielleicht nicht, einen Herrn Prantl vielleicht auch nicht ganz, um in ihrer eigenen suggestiv - Rhetorik zu antworten. Doch diese wirklichen Fachleute mit Insiderwissen über die Justiz haben größte Zweifel an den bisherigen Urteilen. Und genau deshalb ist der "Shitstorm" so groß und ich hoffe er wird noch viel größer!
Sorry, Frau Lakotta, aber wenn ich das alles hier so lese und nachprüfe, muss ich feststellen, sie wollen mich als Leser bewusst täuschen und lügen mich auch schlicht und einfach an.
Ich bin sehr enttäuscht.
Ich finde es ja wenigstens mutig, sich hier zu äussern. Ich muss aber feststellen, dass doch viel unerwähnt bleibt. Da ganz viel schon geschrieben wurde möchte ich Folgendes anmerken.
Aus Sicht der Beweiswürdigung alleine ist das Urteil ein Skandal, haben Sie da mal mit Juristen gesprochen?
Für die Glaubwürdigkeit von Frau Mollath wäre alleine das Kündigungsverfahren als solches eine eindeutige Belastungstendenz gewesen, sie ist ja gekündigt worden, weil Mollath sie bei der Bank anschwärzte, es lag daher in ihrem Interesse, ihn verrückt dastehen zu lassen. Das Gericht beschied ihr aber, keinerlei Belastungstendenzen zu haben, das ist schlicht falsch.
Für die Glaubhaftigkeit der Aussage ist der späte Anzeigezeitpunkt zu beachten. In diesen Fällen habe ich nie erlebt, dass dann nur die Aussage der Frau reicht, sondern dass weitere Beweismittel erhoben werden, auch und gerade der Ersteller des Attestes wird dann als Zeuge geladen, u.U. auch die Beamten, die die Anzeige aufnahmen, einfach um zu klären, wie die zeitlichen Diskrepanzen erklärbar sind.
Bei der Beweiswürdigung fällt vor allem im Bereich der Reifenstecherei auf, dass dort, bei einem Indizienurteil, richtig schlampig gearbeitet wurde. Auch hier hat wieder die Aussage der Frau alleine gereicht. Alleine das Video, auf dem ein Täter angeblich zu sehen war, nicht anzusehen ist ein kleiner Skandal. Ausserdem sagte selbst Frau Mollath, dass es ihr Mann nur sein könnte. Ich habe Ordnungswidrigkeitenverfahren erlebt, wo anthropologische Gutachten gefertigt wurden, um zu klären, ob der -bestreitende- Betroffene auf einem Foto zu sehen ist. Hier dagegen reicht -wie gesagt- die nicht eindeutige (!) Aussage der Frau. Gerade den Komplex finde ich skandalös, insbesondere weil es sich nur um Indizien handelte.
Und was meinen Sie eigentlich mit "Goldstandard"? Gerade im Bereich der Strafjustiz bei all ihren belastenden Möglichkeiten für die Freiheit eines Menschen (wir reden im Fall Mollath nicht über eine kleine Geldstrafe!), sollte er dort gerade selbstverständlich sein, es ist traurig, mit welcher Selbstverständlichkeit das so von Ihnen geschrieben wird.
Zum HVB-Bericht:
Was Sie schreiben bezieht sich laut Bericht auf einen anderen, nämlich auf Wolfgang D., es steht explizit in dem Absatz, der mit seinem Namen überschrieben ist. Frau Mollath wurde einfach ausserordentlich gekündigt laut Bericht.
Und der Satz "auf weitergehende Maßnahmen wurde wegen der Trennung von den MItarbeitern verzichtet" bedeutet übersetzt, dass die Bank einiges hätte hinterherschieben können, aber verzichtete. Wenn nichts weiter möglich gewesen wäre, hätte man auch nicht "verzichten" können.
P.S.:
Übrigens, auch wenn es von Ihnen anders gemeint war: Das mit dem Attest kann Herrn Mollath sehr wahrscheinlich nutzen, da das Attest dann eben nicht von Frau Dr. Reichel stammt wie im Urteil steht, vgl. § 359 Nr.1 StPO, sondern von ihrem Sohn, während sie als Ausstellerin bezeichnet wird, das macht die Urkunde i.S.d.G. "unecht". Ich hab das schonmal so bezeichnet und finde den Vergleich weiter passend: Es könnte der "entlastende" Aktenvermerk sein, mit dem Hintze prahlte...
Hallo Frau Lakotta;
Ich hoffe Sie lesen die Leserkommentare.
Nein, Sie haben nicht richtig gut recherchiert: zum Beispiel:
http://www.aufrecht.net/utu/psychose.html
"Schwere Mängel im psychiatrischen Klassifikationssystem"
Psychiatrie in D-land ist bisweilen tiefstes Mittelalter und mit Verlaub, ihre eigene "Schwarmintelligenz" verbreitet sich auf einer doch sehr konservativen Scheibe, ganz nach "keep calm and carry on". Psychologisch gesehen empfinde ich ihre Artikel über G. Mollath eher als typischen Verdrängunsreflex.
Ich wusste nicht, ob das noch hinpasst, deswegen schreibe ich es extra:
In Ihrem Artikel und in Ihrem Blogeintrag liest man davon, dass die HVB Mollath noch um Namen etc. bat und er die nicht geben wollte, damit -so erwecken Sie den Eindruck- diskreditieren Sie ihn und sein Material. Die Bank fertigt einen 16 seitigen Bericht, in dem x Verstöße festgestellt werden und aufgrund dessen die Bank sich von mehreren Mitarbeitern trennt... Fällt Ihnen der Widerspruch nicht auf? Offenbar hat das was Mollath gab, völlig ausgereicht für die bankinternen Ermittlungen -wie sonst hätte dieser Bericht gefertigt werden können?-, es war also auch konkret genug.
Sehr geehrte Frau Lakotta,
Prinzip dieses Blogs soll wohl die Diskussion der Leser mit den Autoren sein. Ich vermisse die Diskussion. Insbesondere ihre Stellungnahme zu ihrer Darstellung des Telefonats mit Dr. Simmerl und dem Widerspruch der sich aus dessen Darstellung ergibt. Ich vermisse auch ihre Reaktion auf die Darstellung der SZ von heute zu der Entwicklung der Gutachtertätigkeiten.
Hallo Frau Lakotta, heute schon die SZ Online gelesen?
Kernseife! Tatsächlich Kernseife.
Ganz bestimmt werden Sie bei der Recherche nur die richtigen Antworten erhalten, wenn Sie auch die richtigen Fragen stellen.
Przybilla hat's getan.
Sehr geehrte Frau Lakotta
Wie viel Zeit sie investiert haben und doch ist alles umsonst. Die Bürger des Freistaates Bayern, Deutschlands und der ganzen Welt scheinen offenbar fest davon überzeugt zu sein, dass Herrn Mollath in mherfacher Hinsicht unrecht geschehen ist. Unabhängigkeit der Justiz hin oder her.
Dass gegen Herrn Dr. Leipziger inzwischen wegen Verdachts der Freiheitsberaubung inzwischen ermittelt wird, stand schon am 03.12.2012 in der Printausgabe der Süddeutschen. Trotzdem halten sie 16 Tage später noch an dessen Gutachten fest.
Sie sollten ihre Energie lieber dazu benutzen, um festzustellen, ob auch gegen Herrn Dr. Körber und Hernn Brixner wegen des gleichen Delikts ermittelt wird und mit diesen Ergebnissen zuerst Frau Dr. Merk und dann die Leserschaft konfrontieren.
An die Chefredaktion des Spiegels kann man nur appelieren, dafür Sorge zu tragen, dass Frau Lakotta bei ihrer Recherchen einen Anwalt zur Seite hat. Mit Pressefreiheit hat das meiner Meinung nach in einem Massenblatt wie dem Spiegel nichts mehr zu tun.
Jeder der Mollath-Befürworter möchte lediglich ein Wiederaufnahmeverfahren. Frau Lakotta erweckt aber den Eindruck. als würden die Mollath-Befürworter sofortige Freiheit für einen gefährlichen Straftäter ohne ein weiteres Verfahren fordern.
Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind extrem hoch. Herr Mollath scheint sie aber nun mit Hilfe mutiger und sachkundiger Anwälte zu überwinden. Dafür wünsche ich Ihm alles Gute.
Der Rechtsstaat ist wie der Weltuntergang am 21.12.2012 nur Fiktion!
Einige Angaben von ehemaligen Richtern und Rechtssuchenden zur Justiz in unserer Gesellschaft:
Unzählige Kollegen erlebt, die man schlicht kriminell nennen kann (z.B.http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf ).
Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird kollegialiter unter den Teppich des Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit gekehrt - http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 .
Anzeigen wegen Strafvereitelung werden von den Justizkameraden abgebürstet ( http://www.odenwald-geschichten.de/?p=501 ).
Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ).
Dass der Rechtsstaat nur Fiktion ist, kann man unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 nachlesen.
Wieso veröffentlichen die Verantwortlichen bei Spiegel und Spon solch einseitig-verdrehtes und in weiten Teilen offensichtlich unsachliches und emotionales Material von einer eindeutig völlig überforderten Journalistin? Selbst falls es
zutrifft (was ich mal vermute), dass sich auf Grund der mittlerweile entstandenen weitgehenden Unfähigkeit zum echten investigativen Journalismus in der Redaktion eine Haltung entwickelt hat, die man vielleicht so beschreiben könnte: "dann kompensieren wir das einfach indem wir ganz stark aufzeigen dass wir keinen Verschörungsteorien aufliegen und dann merkt keiner mehr dass wir unfähig sind in die Tiefe zu gehen", selbst dann darf soetwas nicht passieren.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es gibt tatsächlich eine Reihe von historischen Beispielen, in denen wohl auf Grund des Druckes einer journalistischen "Befreiungsberichterstattung" Schwerverbrecher entlassen wurden, die dann teilweise fast unmittelbar weitere Straftaten begingen, darunter Vergewaltigungen und Serienmorde. Und wenn es so wäre, dass der Betroffene im hiesigen Fall z.B. wahrscheinlich oder nachgewiesenermaßen eine Vergewaltigung begangen hätte, dann würde ich mich sowieso nicht zu Wort melden. Aber die Sachlage ist nunmal so, dass es mit Blick auf die jetzige Sachlage nicht nur nichts dergleichen gibt, sondern dass überhaupt keine belastbaren Indizien oder Beweise für auch nur eine einzige vorangegangene Straftat existieren! Die Aussagen der Exfrau sind im Gesamtkontext nicht mehr glaubwürdig. Und noch viel wichtiger: Die Reifenstechereien. Für mich ist, gegenteilig zu der Auffassung Frau Lakottas, gerade jener Umstand ein Hinweis auf eine Intrige, dass exakt die Leute die Monate zuvor in einem Brief Mollaths an den Anwalt der Ehefrau genannt wurden, dann plötzlich Opfer dieser Sabotagen wurden. Es gibt null Beweise in der Sache und so eine Aktion ist mit Leichtigkeit durchführbar um jemanden (z.B. einen unbequemen Briefeschreiber) fertigzumachen.
Also, egal was jetzt noch kommt, ob es sich z.B. in den nächsten Wochen herausstellen sollte, dass Beckstein die ominöse Person aus der Nürnberger Gesellschaft ist oder nicht, oder ob das Wiederaufnahmeverfahren kommt oder nicht - der Spiegel hat in der Sache jetzt schon verloren.
Vielen Dank den vielen Kommentatoren, deren Beiträge ich zum allergrößten Teil für sachgerecht, lesens- und bedenkenswert halte. Ich prophezeie, dass dies die größte Justizaffäre der letzen 30 Jahre in der Bundesrepublik ist, Mollath in einem Wiederaufnahmeverfahren mit Pauken und Trompeten freigesprochen werden wird, das Ende der Frau Dr. jur. Merk naht und vielleicht sogar die CSU in Bayern abgewählt wird, weil Hotte Seehofer die Reißleine zu spät zog. Man kann nur hoffen, dass die skandalösen Gutachter und insbesondere Richter Brixner für ihre Machenschaften zur Verantwortung gezogen werden. Die hier bereits erwähnte Frau Wolff müsste den Pulitzerpreis erhalten, für einwandfreie, in jedem Punkt exakt beleg- und sofort nachprüfbare Recherche, ihre schöne Schreibe und ihr Augenmass, das weder Frau Lakotta noch leider auch Frau Rückert vermissen lassen. Die letztgenannten Damen werden sich noch sehr schämen.
Frau Lakotta, haben Sie schon von Herrn Dr. Wilhelm Schlötterer gehört oder eventuell sein Buch "Macht und Missbrauch" gelesen?
Oder die, wie hier im Blog erwähnt, die sehr gut recherchierten Kommentare einer Frau Wolff, Oberstaatsanwältin a.D.
Handelt es sich wirklich um "Schwarmintelligenz", wenn einzelne Menschen aus vollkommen unterschiedlichen Gebieten gegen den Strom schwimmen, sich dabei völlig unabhängig auf ein gemeinsames Thema einlassen?
So wie es sich nach klaren Fakten im Fall Mollath darstellt, ist doch eine "Schwarmintelligenz" wohl sehr viel eher in der Justiz oder der Psychiatrie in Deutschland vorhanden.
Warum steigt Frau Lakotta nicht in die direkte Diskussion ein? Ich würde es begrüssen, wenn sie als eine der wenigen, die das Vorgehen der bayerischen Justiz verteidigt, sich persönlich zu Wort melden würde. Vor allem aber würde ich es begrüssen, wenn sie uns mitteilt, wo sie ihre Informationen her hat, wenn zum Beispiel Herr Dr. Leipziger schon seit Ende November/Anfang Dezember mit Hinweis auf ein laufendes Ermittlingsverfahren gegen ihn keine Fragen in dieser Sache mehr beantwortet. Ich würde es auch begrüssen, wenn sich Frau Dr. Merk mit dem Volk und den Kritikern auseinander setzen würde, die sich auskennen. Herr Schindler (SPD) als Steigbügelhalter der Justizministerin und Herr Aiwanger der in der "Münchner Runde" nur pöbeln aber keine sachlichen Argumente vorweisen konnte, gelten in meinen Augen als wenig kompetent. Warum mal nicht eine Diskussionsrunde mit Frau Dr. Merk, Beate Lakotta, Sabine Rückert auf der einen Seite und Herrn Oliver Garcia, Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Herrn Dr. Hans Simmerl auf der anderen Seite. Das Ganze bei "Hart aber fair" mit anschließendem Faktencheck.
Ich wäre schon zufrieden, wenn Frau Lakotta die wenigen Punkte, die sie anrührt, auch richtig wieder geben könnte. Die sogenannten "Recherchen" von Frau Lakotta sind einseitig und darum sind die Leser empört. Die Kritik als Shitstrom zu bezeichnen, zeigt eigentlich auf welchem Niveau sih Frau Lakotta bewegt. Die Aussagen von Dr.Simmerl konnte Frau Lakotta beim Interview nicht einmal richtig wiedergeben und das als Journalisten. Unglaublich.
Dr.Simmerl: ""Richtig ist, dass ich kurz mit Frau Lakotta gesprochen habe.
Richtig ist ebenfalls, dass ich die Formulierung, ich hätte Herrn Mollath als "normal" bezeichnet, zurückgewiesen habe. Dies entspricht schon gar nicht meinem Vokabular - ausserdem, wer ist denn schon "normal" und wer legt das fest? [s. Ergebnisse des Gutachtens Dr. Simmerl bei Dr. Rudolf Sponsel]
Richtig ist ausserdem, dass ich in meinem Gutachten - das Frau Lakotta bekannt war - mit gewisser Einschränkung eine psychiatrische Diagnose gestellt habe.
Meine Aussage - auch in anderen Medien - ging immer in die Richtung, dass ich bei meiner Untersuchung mit Sicherheit keine psychotische Symptomatik und nach meiner Einschätzung auch keinen aktuellen Wahn (9/2007) feststellen konnte.
Weitere Aussagen zur Gefährlichkeit, Schuldfähigkeit etc. habe ich nie getroffen.
Die Strafakten standen mir für ein Betreuungsgutachten nicht zur Verfügung, so dass ich sie auch gar nicht hätte einbeziehen können.
Vielleicht bin ich dadurch aber auch unvoreingenommener an die "Sache" herangegangen, was nicht immer ein Nachteil sein muss.
Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen und schöne Feiertage,
Dr. H. Simmerl." aus http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2
@Alfredos
Ja gerade weil Frau Lakotta Journalistin ist, weiss sie genau was sie tut und schreibt.
Sie will ganz bewust den Leser in die Irre führen und täuschen.
Sie verbreitet ganz bewust die Unwahrheit.
So einfach ist das.
Da dreht oben wer an einem Rad.
Der Mollath soll, kostet es was es wolle, mundtot gemacht werden. Der Mollath darf nicht raus kommen.
Zitat von Winfried Sobottka der schreibt am:
21. Dezember 2012 um 02:07
Denn:
Mollath hat das System kennen- und zu hassen gelernt, er will Gerechtigkeit für alle. Zudem ist Mollath intelligent und bekannt. Damit wäre er erst einmal auf freiem Fuß politisch noch hundertmal gefährlicher als damals mit seinen Schwarzgeldvorwürfen. An einen Gustl Mollath, auf freiem Fuß, rehabilitiert und in Talkshows sitzend, denken Deutschlands Systemverbrecher nur mit Schweißperlen auf der Stirn.
Wir werden gemeinsam mit Mollath siegen, oder gemeinsam mit Mollath untergehen, und man kann nur hoffen, dass viele das verstehen und hinsichtlich seiner Tragweite begreifen.
http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/
Dieses Interview mit dem Schöffen ist sehr interessant.
1) Der Pflichtverteidiger hat danach nur auf Freispruch plädiert.
2) Der Polizist, der Mollath angeblich auf dem Dachboden aufgefunden hatte, hat vor Gericht, bewusst gelogen.
3) Leipzigers Gutachten: "schwaches Gutachten"
4) Videobeweis der Reifenstecherei bei Gericht nicht durchgeführt. Mollath und seien Kleidung konnten nicht eindeutig identifiziert werden.
zu 4.) "Kommen wir zum Reifen zerstechen. Die Reifen wurden zerstochen, aber keiner erhebt Schadensersatzforderungen. Die Reifen sollen langsam Luft
verlieren. Dann muss der Reifenzerstecher, der die Reifen angeblich zerstochen oder präperiert haben soll, kurz vor der Fahrt dieses getan haben, ansonsten wäre der entsprechende Reifen schon vorher so platt, dass jeder Fahrer
beim Anfahren den entsprechenden Drall beim Lenken bemerkt hätte. Das ist unmöglich für einen, der zwar Wut hat, aber nicht den Tagesablaufplan jedes Opfers kennt. Zudem sind bei alle Fahrzeugen annähernd gleich viel Luft entwichen, was bei unterschiedlichen Reifentyps schon fast unmöglich ist. Wer hat einen Nutzen für das Reifen
zerstechen? Herr Mollath ohne Schadensersatzforderung? Nicht möglich, weil dann die Versicherungen die Reifen untersucht hätten und die beschriebenen Unmöglichkeiten aufgedeckt wären. Also durfte auf keinem Fall, wenn die Reifen zerstochen werden, eine Schadensersatzforderung
gestellt werden und das bei allen Verkehrsteilnehmer, die die Schäden an den Reifen hatten. Und es könnte ja Herr Mollath sein, laut Aussage von Frau Mollath."
Die Reifenstecherei ist eine Intrige. Herr Mollath hatte mit Fahrzeugen zu tun gehabt. Das erhärtet die Intrige. Der Schöffe hat alle Zeugen der betroffenen Fahrzeugen aufgeschrieben.
@acsmac: Die Frage besteht, warum halten sich einige Journalisten, wie Frau Lakotta, trotz aller Fakten an jedem Strohhalm fest. Ihre beiden Artikel sind eigentlich zusammengefasst für die Leser eine intellektuelle Beleidigung.
Daher kritisieren auch hier alle Kommentarenschreiber Frau Lakotta. Die paar Punkte, die Frau Lakotta anrührt, dienen dem gesamten Kontext nicht und in den paar Punkten, sucht Frau Lakotta auch einige Sachen heraus, welches im gesamten Artikel erscheinen lässt, es sei so. Das Problem was Frau Lakotta hat, die Fakten wurden schon längst durchgekaut und zum größten Teil von amtlichen Stellen bestätigt worden. Die Leser kennen die meisten Fakten vor den Artikeln von Frau Lakotta. Wenn Frau Lakotta den "Internetmob", so betiteln Frau Lakotta ihre Kritiker, entgegentreten möchte, muss Frau Lakotta besondere Sorgfalt walten lassen und vor allem bei den Fakten nicht schlampen. Das haben die Gerichte, Gutachter, Steuerbehörden, Polizist (im Gericht gelogen), Bank HVB und die Justizministerium schon reichlich getan. Der Bericht der Bank lag dem Justizministerium schon 2003 vor, wo Beckstein noch Minister war und der Familie Frau Mollath nahe stand. Warum die Staatsanwalt bei solchen konkreten Fakten nicht ermittelt, muss einen Grund haben. Die Antwort, zu pauschal, lasse ich nicht gelten, weil die deutsche Sprache eindeutig ist und auch gerade bei diesen Gesetzen. Dann bräuchte die Staatsanwalt nie ermitteln wegen Schwarzgeld, wenn ihre Rechtfertigung im Bezug Mollath stimmen würde. Sie stimmt natürlich nicht.
Die Natur der Seele. In: Der Spiegel (2005):
Frau Lakotta, bitte setzen Sie die damalige Recherche fort. Ein Trauma kann die Wahrnehmung oder das Verhalten verändern. Eine traumatisierende Situation muss keine tödliche Bedrohung sein. Auch das Leben in ständiger Angst kann traumatisierend sein. Die Symptome können vielfältig sein. 'Hypervigilance' ist so ein Syndrom, jedoch keine Paranoia; leider gibt es da keinen passenden Ausdruck in der deutschen Sprache. Muss ein Mensch in Deutschland deswegen gleich einen paranoiden Wahn haben?
Liest man ihren Artikel von 2005 ist es sehr verwunderlich wie sie den Fall Mollath beurteilen.
Schön, Frau Lakotta, dass Sie als wiss. Redakteurin auf die Einwände reagieren, die von eindeutig identifizierbaren Fachleuten vorgetragen werden.
Unschön allerdings, dass Sie darüber alle anderen Ihrer Kommentatoren weiterhin als pöbelnder Internetmob da stehen lassen.
Fachlich völlig inakzeptabel, zumindest von psychologisch/psychiatrischer Seite, bleibt allerdings, wie Ihre Beurteilung der Gutachten ausfällt. Sie zeugt von Unkenntnis des aktuellen Stands der Wissenschaft und wissenschaftlicher Standards.
Dafür hätte ich gerne, auch wenn ich kein namhafter Jurist mit eigenem Blog bin, eine Erklärung.
Vorerst werde ich die sicherlich nicht bekommen, da ich als Teil des dummen Internetmobs für Frau Lakotta, die nur mit renommierten Menschen kommuniziert, unwichtig bin.
Ich verabschiede mich mich diesem Beitrag jedoch aus dem Forum des SPON und werde in Zukunft zehnmal nachdenken, ob ich SPON überhaupt noch anklicke, mit Sicherheit werde ich niemals wieder eine Ausgabe, geschweige denn ein Abo kaufen.
Es sei denn, meine hier geäußerten Einwände werden von Frau Lakotta selbstkritisch behandelt.
Ich glaube nicht, dass sich Frau Lakotta nochmal zu diesem Thema äußern wird. Was soll sie auch sagen, alleine die von der SZ aufgedröselten zeitlichen Entwicklungen rund um den Gutachtersalat machen ja deutlich, dass sie sogar die wichtigsten Details rund um den Beginn der Psycho-Jagd unterschlagen hat, also die ausschließlich auf einer Vorsprache der Frau Mollath beruhende, wohl regelwidrig erfolgte "ärztliche Stellungnahme" einer Fachärztin der Institutsambulanz am Bezirksklinikum Erlangen aus September 2003. Frau Lakotta muss durch ihre selbst behaupteten umfangreichen Recherchen auf diesen Dreh- und Angelpunkt der Geschichte aufmerksam geworden sein und sie hatte ja auch Kenntnis über die eidesstattliche Versicherung des Zahnarztes bzgl der vorangegangenen einschlägigen Ankündigung der Frau Mollath. Es gibt in der Geschichte nichts mehr das wirklich solide gegen Herrn Mollath spricht. Der Mann ist mit größter Wahrscheinlichkeit Opfer einer kriminellen Intrige geworden und er wird spätestens im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens freikommen.
Was Lakotta nun versuchen könnte, wäre es zu beweisen dass Mollath sich nach der Zwangseinweisung nicht jeden Abend die Zähne geputzt oder sich vielleicht nicht ordentlich rasiert hat. Den seriösen Medien würde ich hingegen empfehlen, sich als einen Schwerpunkt auf die Reifenstechereinen zu konzentrieren. Am besten auch nach dem Ausschlussverfahren vorgehen: Hätte Mollath überhaupt theoretisch ausreichend Kenntnis über die PKW der Opfer haben können, also auch die Kennzeichen, Abstellplätze usw? Kannte er überhaupt die Adressen der Leute bzw. waren die z.B. im öffentlichen Telefonverzeichnis? Wie genau ist die Aktion rund um den Aufbau der verstecken Kamera gelaufen, wann und warum an welcher Stelle, wer hatte die Leitung usw? Warum wurden die Aufnahmen in der Verhandlung nicht vorgeführt? Lassen die Aufnahmen die Aussage der Ehefrau nachvollziehen es "könnte sich der Kleidung nach um ihren Mann handeln"? Warum hat keines der Opfer Schadenersatz verlangt? Wer außer dem Anwalt, der Monate zuvor den Brief erhalten hatte in dem die späteren Opfer genannt werden und der die Polizei auf Mollath gebracht hat, hatte Kenntnis von dem Brief? Und noch einiges mehr, es gibt also schon Ansätze für diese und andere echte Recherchen.
Dann sollte Frau Lakotta Ross und Reiter nennen. Wer hat sie wie reingelegt? Das Justizministerium? Die Justiz selber? Woher hat sie Unterlagen für ihre umfangreiche Recherche (nach ihren eigenen Worten) bekommen?
Mittlerweile stelle ich mir die Frage, ob solche Berichte wie der von Frau Lakotta nicht ernsthaft die Reputation des Spiegels beschädigen?
Wo ist der Leitsatz des Spiegels geblieben Alle im Spiegel verarbeiteten und verzeichneten Nachrichten, Informationen, Tatsachen müssen unbedingt zutreffen. Jede Nachricht und jede Tatsache ist [
] peinlichst genau nachzuprüfen.?
Frau Lakotta hat nicht im privaten Rahmen unter Freunden kontrovers diskutiert, sondern hat diese vom Spiegel-Online zur Verfügung gestellte öffentliche Plattform dazu benutzt, Menschen zu herabzuwürdigen, die berechtigte Fragen stellen.
Aber laut Frau Lakotta finden sich für viele Ungereimtheiten einfache Erklärungen, aber die Beweise für diese Aussage bleibt sie durchweg schuldig.
Oder reicht einem Journalisten als Beweis heutzutage schon die Aussage aus, jemand sei gut beleumundet?
Viele Priester von kirchlichen Gemeinden und Lehrer der Odenwaldschule waren ebenfalls gut beleumdet, was sie dennoch nicht davon abhielt, Kinder zu misshandeln und zu vergewaltigen.
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Was das Attest betrifft, gibt es laut Frau Lakotta ebenfalls eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.
Frau Lakotta nimmt die Aussage des Sohnes einfach als gegeben hin.
Obwohl es im Gerichtsurteil vom 13.02.2007
auf Seite 17, Absatz 2 heißt:
durch ein ärztliches Attest von Dr. Madeleine Reichel vom 3.6.2002 bestätigt
Wenn ein Gericht einen Menschen zu einer langjährigen Strafe oder zu einem langjährigen Psychiatrie-Aufenthalt verurteilt, dann gehe ich als Bürger davon aus, diese Gericht hat die Ärztin Dr. Madeleine Reichel bezüglich des Attests befragt, denn immerhin dient dieses Attest dem Gericht in Ermanglung von Zeugen als ein sehr wichtiger Beweis.
Und nun soll es plötzlich der Sohn gewesen sein, der dieses Attest erstellt hat?
Wie hat Frau Lakotta dieses nachgeprüft?
Des Weiteren heißt es in etlichen Berichten, der Sohn der Ärztin Dr. Madeleine Reichel sei zu der Zeit der Attesterstellung Arzt im Praktikum gewesen.
Hat Frau Lakotta diese Darstellung nachgeprüft?
Und weiß Frau Lakotta, dass Ärzte im Praktikum viele Tätigkeiten nicht oder nur unter direkter oder mittelbarer Aufsicht durch einen voll approbierten Arzt ausführen durften?
Kann ein Arzt im Praktikum ohne weitreichende Berufserfahrung überhaupt beurteilen, wie Verletzungen entstanden sind?
Als es im Kachelmann Prozess darum ging, ob Frau sich bestimmte Verletzungen selbst zufügen kann, habe ich die Beschreibung in die Tat umgesetzt und bin mit dem Ergebnis zu unserem langjährigen Hausarzt marschiert.
Obwohl es mir kaum wehgetan hat, mir die Hämatome beizubringen, kann ich so einen Selbstversuch niemanden empfehlen, denn ehe ich noch Papp sagen konnte, hat der Arzt einen meiner Söhne mit den Worten angerufen Du musst sofort kommen, es ist etwas schreckliches passiert. Und einen neuen Arzt musste ich mir danach auch suchen.
Was mir der Selbstversuch aber gezeigt hat ist, wie schwierig die Beurteilungen von Verletzungen offenbar auch für langjährig tätige Ärzte ist.
Frau Lakotta, nachdem Sie sich in Ihren Beiträgen vom 19.12.2012 als ausgewiesene Kennern der Falls beschreiben:
Wer hat den nun die Verletzungen von Frau Mollath tatsächlich gesehen - der Sohn oder die Ärztin Dr. Madeleine Reichel?
Oder der Computer, in dem sich die Aufzeichnungen befinden?
Und:
Darf ein Gericht ein Attest zu einer der Grundlagen für sein Urteil machen, welches womöglich gar nicht von der Ärztin erstellt wurde?.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre konkreten Antworten.
Sina
@Sina
Besten Dank für diesen Kommentar.
Sowas tut gut und motiviert.
Hallo Frau Lakotta,
Sie schreiben:
"Mit meinen Recherchen zum Fall Mollath könnte ich ein Buch füllen. Ich habe viele Quellen ausgewertet: Das Urteil, sämtliche Gutachten ..."
Tolles und zugleich erstaunliches Eigenlob. Warum Sie manche Quellen überhaupt zur Verfügung hatten und wie wenig es Ihnen scheinbar ausmacht, dass Dr. Simmerl das in seinem Beitrag subtil kritisiert hat, ist ein eigenes Thema. Aber "ausgewertet" haben Sie z.B. das Urteil mitnichten. Sonst wäre Ihnen - neben anderen Ungereimtheiten aufgefallen, dass die Akzeptanz der im Urteil genannten Hauptbeschuldigung einen (feministischen?) Märchenglauben voraussetzt. Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie mit mir:
"1. Am 12.08.2001 schlug der Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung (
) seiner Ehefrau ohne Grund mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper. Außerdem biss er sie derartig kräftig in den Arm, dass von der blutenden Bisswunde noch heute eine Narbe zu sehen ist. Zudem brachte der Angeklagte seine Frau zu Boden, setzte sich auf sie und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Als seine Ehefrau wehrlos am Boden lag, trat er ihr mindestens dreimal mit den Füßen, an denen er kein festes Schuhwerk, sondern Hausschuhe oder Mokkassins(!) trug, gegen die untere Körperhälfte. Erst dann ließ er von ihr ab. Diese kam in der Folgezeit auf dem Boden liegend wieder zu sich."
Viele KritikerInnen haben bereits die Faustschläge und die blutenden Bisswunde als unvereinbar mit den angeblich "vorliegenden Befunden" aufgezeigt - was Ihnen scheinbar egal ist.
Dass aber die ganze vermeintliche Gewaltorgie Mollats nichts anderes als das erfundenen Produkt extremen "Belastungseifers" seiner Ex-Frau (Frau M) sein kann, zeigt sich, wenn wir einen kritisch hinterfragenden Richter einschalten.
R: "Ihr Ex-Mann hat Sie also gewürgt, bis Sie ohnmächtig wurden"?
Frau M.: "Ja."
R: "Und Sie wurden erst einige Zeit später, auf dem Boden liegend, wieder wach?"
Frau M: "Ja"
R: "Wie konnten Sie dann die mindestens drei Tritte gegen die untere Körperhälfte wahrnehmen?"
Frau M: "Äh...em"
R: "Oder wollten Sie sagen, dass Sie von den drei Tritten mit den Füßen ohne festes Schuhwerk bewusstlos geworden sind?"
Frau M: "Ich weiß nicht ..."
Spätestens hier wäre die Belastungsstory zusammengebrochen. Die ganze Geschichte hätte
Ja, - hätte, wäre, würde
Mit einem Richter, den es freilich in diesem Prozess nicht gab.
Hallo Frau Lakotta,
es ist mir nicht begreiflich, wieso Ihre Recherche die Problematik ganz anders darstellt, als die Reportage von Reprrt Mainz vom 13.Dezember 2012. Hier der Link:
http://www.swr.de/report/-/id=233454/gp1=fromDetail/did=9021218/pv=video/nid=233454/1tqz2lk/index.html
MfG
Sehr geehrte Frau Lakotta,
Sie sprechen sich gegen eine pauschale Verteufelung unseres Justizwesens aus.
Dies kann ich als Betroffener nicht nachvollziehen.
Ich selbst habe erlebt, wie Richter Urteile des BGH und BVerfG einfach ignorieren, an Sachaufklärung null Interesse zeigen und auf der Basis von "Gutachten" urteilen, welche, selbst für den medizinischen Laien erkennbar, in krassem Widerspruch zu geltender Lehrmeinung stehen.
Fragwürdige Paragraphen der ZPO (hier §522) machen es der Berufungsinstanz mehr als leicht, eine Berufung einfach so zurückzuweisen, wohl wissend, daß der Betroffene keine Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen.
Das beschämendste ist, daß dann auch noch Verfgassungsbeschwerden ohne jegliche Begründung nicht angenommen werden.
Was erwarten Sie denn anderes, als daß in diesem mehr als fragwürdigen "Fall Mollath" viele eine Möglichkeit sehen, unser Justizsystem mal so richtig abzuwatschen.
Mein Vertrauen in unsere Justiz ist auf jeden Fall nachhaltig gestört.
Gut, daß ich damit nicht alleine stehe, auch ehemalige Richter teilen meine Meinung und die vieler tausender Bürger dieses Landes. Nachzulesen hier:
http://www.buergeranwalt.com/2008/05/14/ein-richter-im-ruhestand-gesteht-tiefer-ekel/
Weiterer Kommentar erübrigt sich damit.
Sehr geehrte Frau Lakotta,
nachstehend zitiere ich den Text einer E-Mail, die ich am Dienstag dieser Woche an eine Journalistin verschickt habe:
"Sehr geehrte Frau F[.],
gestern Abend konnte ich meine Antwort auf Ihre Frage zu den angeblichen Sachbeschädigungen Mollaths leider nicht zu Ende führen. Deshalb versuche ich es auf diesem Weg:
Sie bezogen sich ja auf den SPON-Artikel von Frau Lakotta. Zu den Sachbeschädigungen schreibt Frau Lakotta:
"(...) Am Silvestertag 2004 nimmt er das Recht selbst in die Hand, so stellt es später das Landgericht Nürnberg fest: Er beginnt, Reifen zu zerstechen. Opfer werden Personen, die er verdächtigt, mit seiner Frau im Bunde zu sein: der Gerichtsvollzieher, Psychiater, Scheidungsanwälte seiner Frau, ein Transportunternehmer. Am Ende kommt eine Serie von 129 Reifen zusammen. Die Polizei braucht nach dem Täter nicht lange suchen: In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften.
Mollath kennt sich aus mit Reifen. Er zersticht sie auf eine Weise, dass die Luft nicht sofort entweicht, sondern erst beim Fahren. Einigen Fahrern passiert dies auf der Autobahn, bei hohem Tempo, reine Glückssache, dass niemand zu Schaden kam. (...)"
Frau Lakotta schöpft ihre Aussagen eindeutig aus dem Text des Urteils vom 8.8.2006. Und das ist das Problem: Normalerweise sollte man das rechtskräftige Urteil eines deutschen Gerichtes als eine gute Quelle betrachten dürfen. Normalerweise. Im Fall Mollath ist aber leider so gut wie nichts >normal< - ausgenommen Mollath selbst.
In den letzten Wochen des abgelaufenen Jahres konnte ich mir die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zu diesen angeblichen Sachbeschädigungen Mollaths ansehen. Das habe ich sehr gründlich getan. Mein Bericht zu diesen Untersuchungen hat über 20 Seiten, auf denen, teils sehr detailliert, eine auf Mollath zielende >Tatnachweisführung< seitens der Polizei in enger Kooperation mit Privatpersonen und der Staatsanwaltschaft aufgezeigt wird, einschließlich Aktenmanipulationen, Negierung entlastender Indizien, Verlegung von Tatorten usw. usf. Mein Untersuchungsergebnis, salopp formuliert: Herr Mollath hat mit diesen Sachbeschädigungen etwa so viel zu schaffen, wie Frau Lakotta, Sie und ich.
Insbesondere die folgenden Aussagen Frau Lakottas sind erwiesenermaßen falsch:
- "In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften."
Laut Polizeiakte gab es insgesamt 14 Geschädigte. In dem genannten Fax-Schreiben Mollaths an einen der Geschädigten werden mehr oder weniger beiläufig 19 Namen genannt. Davon wurden einige Monate später 5 die Reifen zerstochen. D.h. 9 >Serientats-Geschädigte< werden in dem Schreiben nicht namentlich erwähnt. Falsch ist auch, dass es in diesem Schreiben um die Verbindung aller genannten Personen zu Schwarzgeldgeschäften gehen soll (siehe Anhang). Das behauptete noch nicht mal das Gericht, das behauptet m.W. nur Fau Lakotta.
- "Mollath kennt sich aus mit Reifen. Er zersticht sie auf eine Weise, dass die Luft nicht sofort entweicht, sondern erst beim Fahren."
Nach meinen Untersuchungen können von den angeklagten Fällen nur zwei Geschädigte für sich >in Anspruch nehmen
Sehr geehrte Frau Lakotta,
der Text meines Beitrages ist unvollständig.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Bixler
Fortsetzung meines Beitrages: ... in der beschriebenen Art und Weise geschädigt worden zu sein.
- "Einigen Fahrern passiert dies auf der Autobahn, bei hohem Tempo, reine Glückssache, dass niemand zu Schaden kam. (...)"
Es gab nur einen Fahrer, der diese Art der Gefährdung für sich reklamierte.
Ich bin zuversichtlich, dass sich die Öffentlichkeit in absehbarer Zeit ein eigenes Bild von dem Wahrheitsgehalt des Artikels von Frau Lakotta und des Artikels in der ZEIT vom 13.12.12 machen kann.
Hallo Herr Bixler,
vielen Dank für Ihre interesanten Hinweise...
Ich bin gespannt und hoffe auf eine baldige Veröffentlichung Ihrer gesamten Erkenntnisse.
D.h. 9 >Serientats-Geschädigte< werden in dem Schreiben nicht namentlich erwähnt.
Das erklärt eine der beiden Fragen, die ich hier stellte:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/#comment-1679
Können Sie auf diesem Wege auch noch meine dortige zweite Frage klären, nämlich WO denn nun die Videoaufzeichnung der Tat (vier Reifen zweier Autos zerstochen) stattgefunden hat: Vor dem Hause Fam. Greger (Urteil S. 16) oder Woertge (Urteil S. 19) ???
MfG, Fotobiene
Danke, Frau Lakotta!
Ihre Beiträge haben mit dafür gesorgt, dass sich die Argumente für eine Überprüfung des Urteils Mollath weiter vertieft haben. Allein die Untersuchung des Attests, angeblich vom Sohn und nicht der Mutter Madeleine R. ausgestellt, war besonders bemerkenswert.
Vermißt habe ich allerdings die sich m.E. aufdrängende journalistische Prüfung, ob dieser Sohn damals schon das war, was man landläufig unter einem Arzt verstehen darf. Ergäben sich da etwa weitere Untiefen, die das Urteil noch zusätzlich zum Wackeln bringen könnten?
Dass in Bayern inzwischen mehrere Staatsanwaltschaften unter Koordinierung des Justizministeriums dabei sind, den Fall Mollath aufzuarbeiten, verstehe ich auch als Erfolg Ihrer Beiträge! Die leichten Verstimmungen, die u.U. zwischen Ihnen und den anderen Verfechtern eines Wiederaufnahmeverfahrens festgestellt werden könnten, fallen vor dem Hintergrund dieser doch erfreulichen Entwicklung kaum ins Gewicht.
Sehr geehrte Frau Lakotta,
eher zufaellig stiess ich auf Ihren Artikel, auch die Artikel der SZ und diesen Blog. Ich freue mich, dass Sie die Fahne des gesunden Menschenverstandes hochhalten. Ungereimtheiten zu finden ist immer leicht, da wir nicht in einer perfekten Welt leben. Vielleicht waere es daher interessanter, die Frage zu stellen, was denn die Gegenhypothese ist. Hat die HBV alle an dem Fall Beteiligten (Gutachter, Richter, Ehefrau, Spiegel Redaktion, Aerzte....) bestochen? Das ist recht teuer und wenig zuverlaessig. Zumal die Bestechungsgelder (20.000 EURO fuer die Ehefrau) doch recht niedrig auszufallen scheinen - ich denke, dass mancher Verlag fuer ein Exklusivinterview mit einem der auspackt noch mehr zahlen wuerde. Oder hat die HBV eine Bande Killer angeheuert, die jeden Beteiligten unter Druck setzt? Obwohl die HBV inzwischen zu einer italienischen Bank gehoert scheint dies wenig wahrscheinlich. Nicht nur ist die Gefahr, dass jemand trotzdem auspackt doch recht gross. Und jahrelang muss die HBV immer wieder gute Kontakte zur bezahlten Kriminalitaet halten, nur fuer den Fall eines Falles. Ueblich ist auch, dass man die Zeugen vor der Aussage umbringt, nicht danach.
Wer ist dann verdaechtig? Welches kriminelle Genie hat es geschafft, eine Verschwoerung dieses Ausmasses (HBV, Gutachter, Richter, bayerische Justizministerin, Sie, Der Spiegel, .....) nicht nur zu organisieren sondern, was noch viel schwieriger ist, geheimzuhalten.
Vielleicht die 'bestimmten Kreise', die in solchen Faellen gerne verdaechtigt werden und auch weiter oben erwaehnt werden. Das Problem ist natuerlich, dass Sie und ich auch zu diesen 'bestimmten Kreisen' zaehlen und damit per Definition unglaubwuerdig sind.
Wäre ja schön, wenn Frau Lakotta oder die Spiegelredaktion einmal auf die neuesten Erkentnisse zu Mollath eingehen würden. Frau Gabriele Wolff liefert beständig neueste Ungeheuerlichkeiten in diesem Fall. Aber der Spiegel hat sich durch die Berichterstattung von Frau Lakotta ja nun selbst ins Aus geschossen, ebenso wie Zeit mit ihrer Starreporterin Frau Rückert. Nur noch peinlich das Ganze.
Sehr geehrte Frau Lakotta, was mich immer noch umtreibt ist ihre Formulierung "Mag sein, dass in Mollaths Verfahren nicht alles nach Goldstandard gelaufen ist." Heißt das für sie, dass nicht alle Menschen vor unseren Gesetzen gleich sind? Und sieht eben kein "Goldstandard" aus wie es derzeit von der Süddeutschen Zeitung dargelegt wurde und es bei RA Strate nachzulesen ist? Und welches Licht werfen diese Erkenntnisse auf ihre Recherchen?
Lieber Spiegel,
eigentlich sollte es für Sie zutiefst beschämend sein, daß man mangels anderer Foren nur hier seine Meinung zum Fall Mollath posten kann.
Ist dieser Fall Mollath nicht einer größeren Plattform wert ?
Nach allem, was jetzt nach und nach zu Tage getreten ist, nach dem Wiederaufnahme-Antrag von Herrn Strate, nach der wirklich üppigen Internet-Präsenz dieses Falles, der doch exemplarisch aufzeigt, wohin Vernetzung von Politik, Wirtschaft und Justiz führen kann - nach all dem ist dem Spiegel dieser Fall keinen neuen Artikel wert?
Gut, wir wissen alle, warum dies so ist.
Nur - hat der Spiegel noch nie seine Meinung zu einem Thema auch mal gewechselt, mehr noch, ist es für die größte Wochenzeitung im Land nicht möglich, mehr als nur eine Meinung vorzutragen als die im oben stehenden Artikel von Frau Lakotta?
Ich finde das Ganze schon sehr befremdlich und könnte fast schon froh sein, wenn dieses Verfahren wirklich nur der Angst vor Gesichtsverlust geschuldet wäre und nicht Teil des oben beschriebenen Netzwerks wäre.
Sorry, auf solche Gedanken kommt man eben, wenn eine Zeitschrift so agiert wie der Spiegel in diesem Fall.
Maulkorb für den SPON?
Wir haben einen Verteidiger, der gleichzeitig Zeuge der Anklage ist, im Urteil nachzulesen...
Wir haben eine ärztliche Stellungsnahme aus Gefälligkeit, von Fachärtin Dr. Krach von 2003, daß Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit an einer enstzunehmenden psychiatrischen Krankheit leide.
Sie kannte Mollath nicht, hatte ihn nie gesehen geschweige denn gesprochen, kannte nur unbewiesene Erzählungen seiner Frau.
Trotzdem gabs die Stellungsnahme schriftlich, sie floß ins Urteil ein.
Das gabs mal in Deutschlands dunkelsten Tagen, gibts nur in Unrechstaaten.
Und wieder in Deutschland.
Und Frau Lakotta behauptet, alles hätte seine Richtigkeit, SPON schweigt seitdem.
Ist nur mit Maulkorb zu erklären.
.
Vielleicht kämen wir der Wahrheit näher, würden eventuelle Verbindungen zu diesem Fall untersucht (der Steuerfahnderin wurde ähnlich übel mitgespielt wie Gustl Mollath):
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geheimgutachten-deal-mit-diehl-1.525735
Karl Diehl, Träger aller wichtigen Verdienstorden, Strauss- und CSU-Spezi, Rotarier, Konzernboss und Produzent von Tötungswerkzeugen der übelsten Art - 2008 verstorben - gehörte, lt. Mollath, zu den Kunden seiner Ex.
Auszeichnung für die Berichte über Mollath
für SZ-Redakteurs Olaf Przybilla und SZ-Wirtschaftskorrespondent Uwe Ritzer
"...Die beiden recherchierten schwere Versäumnisse der Justiz und psychiatrischer Gutachter in dem Verfahren gegen Mollath, der nach Geldwäsche- und Schwarzgeldvorwürfen gegenüber der Hypo-Vereinsbank seit Jahren in der geschlossenen Psychiatrie sitzt. In Folge der Veröffentlichungen wird die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen....
Der Wächterpreis zeichnet "couragierte Reporter" aus, die "Missstände schonungslos aufdecken". Preisverleihung ist am 3. Mai im Frankfurter Römer."
In einem in der bayerischen Justizgeschichte einmaligen Vorgang hat die Staatsanwaltschaft jetzt selbst die Wiederaufnahme beantragt. Und der Spiegel? Hat die Brisanz dieses einmaligen Justizskandals völlig verpennt. Dank einer zu journalistischen Recherchen gänzlich unfähigen Beate Lakotta.
Mich nun mal eine Stellungnahme von Beate Lakotta interessieren.
Bleibt Sie denn dabei, dass keine Anhaltspunkte für einen Justizskandal vorliegen, wenn schon dies der Fall ist:
"Anträge auf Wiederaufnahme von rechtskräftigen Verfahren sind selten. Sie werden üblicherweise von Anwälten gestellt. Dass eine Staatsanwaltschaft einen eigenen Antrag stellt, gilt in der modernen Rechtsgeschichte Bayerns als einzigartig."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-staatsanwaltschaft-beantragt-wiederaufnahme-1.1627535
Vielleicht hatten die Kritiker der Frau Lakotta doch verdamt recht?
Ich wollte es lassen, kann's mir aber doch nicht verkneifen...
@angste
Die Gesichter von Lakotta, Rückert und Co. hätte ich gern gesehen, als diese von den Wächterpreisträgern gehört haben ;)
@Lakotta
Wohl doch eher Ferndiagnostik denn Recherche, hä?
Unglaublich - danach erfolgte die Einweisung Mollaths wohl auf der Basis eines gefaketen Gefälligkeits-Gutachtens und der Aussage einer unvereidigt gebliebenen, vermutlich kriminellen Ehefrau mit besten Verbindungen zum Nürnberger Geldwäscher- und Steuervermeider-Milieu!
http://www.br.de/nachrichten/meldungen/mollath-gruende-wiederaufnahmeantrag-100.html
Frau Friedrichsen übernehmen Sie!
Eines muss man der Frau Lakotta jedoch hoch anrechnen: Sie war diejenige, die einen zentralen Punkt des jetzigen Wiederaufnahmeantrages der Staatsanwaltschaft, nämlich das unechte Attest, recherchiert und aufgedeckt hat. Zwar hat sie als Journalistin kläglich versagt und die Brisanz ihrer Recherche gänzlich verkannt, jedoch hätte sich die StA ohne Stern und ohne Frau Lakotta erheblich schwerer getan. So steht aber fest, dass ein Azubi, ein noch lernender Arzt, ein Weiterbildungsassistent ein Attest unter Vortäuschung eines Facharzttitels und unter anderem Namen ausgestellt hat. Wäre das dem Gericht und der Verteidigung bekannt gewesen, wäre er zwingend als Zeuge geladen worden. Mittlerweile sieht auch die Staatsanwaltschaft einen Zusammenhang mit der Tätigkeit von Verwandten der Ex-Frau Mollath in dieser Arztpraxis und sieht deren Aussage als unglaubhaft und die Frau selbst als unglaubwürdig an. Auch dank des gefälschten Attestes. Nix Verschwörungswahn, Frau Lakotta, sondern knallharte Täuschung des Gerichtes hätten Sie aufdecken können, wenn Sie nur ein wenig weiter gedacht hätten! Shit happens... etwas Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.
Iris6000, Sie waren schneller. Auch von mir Glückwünsche, Frau Lakotta, Ihr Artikel war maßgeblich für das Wiederaufnahmeverfahren der Staatsanwaltschaft.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahmeantrag-der-staatsantwaltschaft-fall-mollath-die-liste-der-zweifel-1.1631545-2
" Als Beleg legte diese Monate später ein Attest ihrer Hausärztin vor. Es trägt die Unterschrift einer Nürnberger Ärztin. Tatsächlich aber hat es deren Sohn ausgestellt und unterschrieben, der damals noch Assistent war.
Allein das sei ein Grund, das Verfahren gegen Mollath wieder aufzurollen, befindet die Staatsanwaltschaft. Denn eine Wiederaufnahme ist dann zulässig, wenn in einem Prozess ein gefälschtes Dokument zu Lasten des Angeklagten verwendet wurde. Das Nürnberger Landgericht hatte sich beim Prozess gegen Gustl Mollath nicht die Mühe gemacht, das Attest zu hinterfragen oder die Ärztin als Zeugin zu vernehmen."
Hätten Sie sich von jemand mit Strafrechtshintergrund beraten lassen bei Ihrem Artikel, dann wäre da etwas ganz anderes herausgekommen, u.a. den Teil mit dem "Goldstandard" finde ich immer noch völlig daneben. Wohin mangelnder "Goldstandard" führen kann, nämlich 7 Jahre Psychiatrie, hätte Sie mal wachrütteln sollen...
Warum zieht die Journalistin solchen Unfug aus ihrem Material? Das geht doch nur, wenn Sie schon vorher wusste, was Sie schreiben möchte. Anders kann ich es mir nicht erklären. Ihre Antworten sind dann auch recht unprofessionell und unnötig. Vlt brauchte Sie auch nur die Aufmerksamkeit? Schade, dass das auf dem Rücken eines Mannes passieren muss, der es kaum noch leicht haben wird im Leben.
Das hohe Ansehen ist den Entscheidungsträgern wichtiger als Menschenrechte!
Ein Richter a.D.: Ich war ... Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie .... vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. (vgl. z.B. http://www.natuerlicheperson.de/Anhänge/article/45/Richter a.D. Frank Fahsel Süddeutsche Zeitung 090408.pdf ). Sakrosankt bedeutet geheiligte Unverletzlichkeit. Reputation ist das Ansehen einer Gruppe.
Nicht Herr Mollath, sondern unsere Gesellschaftsform ist krank!
Unsere Gesellschaftsform wurde offenbar hauptsächlich nach John Locke (1632 bis1704) konstruiert. Es wird ein primitiver Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (s. auch Art. 20 Abs. 2 GG sowie http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm sowie http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Verwaltung_und_Legitimation.png ). Das von Locke erwähnte Widerstandsrecht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke ) wurde in Art. 20 Abs. 4 GG aufgenommen, wird aber z.B. mit dem Überwachungswahn immer mehr abgebaut. Insgesamt geht der Trend Richtung Niedergang des (nie vorhandenen) Rechtsstaats (siehe http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 u.a. Seiten).
Weiter wurde z.B. irrtümlich davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz das Handeln des Machtapparates nach dem Volkswillen bzw. nach den Gesetzen programmieren lässt (s. auch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, Art. 97 GG).
Das Interesse an Unterjochung (z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ), Ächtung von Kritikern, Gruppenaggressivität, Neid, Missgunst usw. wurde fehlerhaft überhaupt nicht berücksichtigt. Beispiel: Mit der Gehörsrüge beschwert man sich z.B. nochmal bei demselben (!) Richter und bittet ihn einzusehen, dass er den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehörverletzt und damit das Recht mit Füßen getreten hat. (vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt ). Rechtsbrüche sind systemkonform (vgl. http://wikimannia.org/Frank_Fahsel ).
Herrschende scheinen aus Selbstliebe keinen Rechtsstaat zu wollen. Die selbstgefällige Grundhaltung in Bezug auf Grundrechte tritt auch bei der Bundesregierung zutage ( vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Heuchler sind gefragt und Kritiker werden geächtet (aus http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ). Hinzu kommen noch sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen, vgl. Milgram-Experiment und Stanford-Prison-Experiment. Wenn Heuchler beliebt sind und sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen normal sind, wie sollen da in unseren Strukturen Rechtsmittel, Beschwerden und Petitionen, die ja alles Kritiken darstellen, überhaupt funktionieren?
Ergebnis:
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen... fehlt... zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit.... ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
Es sieht schlecht aus für Herrn Mollath, weil bei unserer Gesellschaftsform nicht das Verhalten (der Herrschenden) berücksichtigt wurde. Dadurch kann keine den Menschenrechten entsprechende Rechtspolitik geboten werden. Herr Mollath ist vom Wohlwollen der Gruppe der Psychiater und der Justiz abhängig. Dieses Wohlwollen ist durch die von bekannten Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram Experiment und vom Stanford Prison Experiment - http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ) nicht vorhanden. Außerdem gibt es eine bekannte Selbstliebe, den Narzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ), eine Gruppenaggressivität, die Xenophobie (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ) und das Bestreben, Kritiker zu ächten ( vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm ). Rechtsmittel und auch Petitionen sind übrigens Kritiken. Es gibt auch weitere egoistische Interessen wie auch Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier usw.. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist auch bekannt.
Das kausale schlüssige Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: "Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren" (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Ein derartiges, vom Narzissmus geprägtes selbstgefälliges Gruppenverhalten kann z.B. auch bei der Bundesregierung beobachtet werden (vgl. z.B. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ).
Herrn Mollath sollte gestattet werden, aus der Staatsbürgerschaft der BRD entlassen und ihm überlassen werden, in einem Land politisches Asyl zu bekommen.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt sollten keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Sehr geehrte Frau Lakotta,
leider haben sie immer noch keine Stellung zu Herrn Mollath und den widersprüchlichen Fakten genommen. Mich interessieren wirklich die unterschiedlichen Meinungen. Mir geht es um die möglichst objektive Meinung zu den Fakten. Warum äußern sie sich nicht?
Sehr geehrte Frau Lakotta, haben Sie kein Interesse mehr an diesem Thema? Es ist auch aufallend, das SPON sich bei der Berichterstattung von diesem Fall sehr zurück hält. Zuerst wird mutig Meinung anstatt anstatt Informtion verbreitet. Danach diese als sorgfältige Recherche verteidigt. Als diese Sorgfalt der Vielzahl der Gegenargumenten nicht mehr standhält, wird das Thema, obwohl sehr aktuell, totgeschwiegen. Frau Lakotta zeigen Sie Bitte Mut zur Selbstreflexion und informieren die Leser über den neusten Stand Ihrer sorgfältigen Recherche! Danke!
Beate Lakotta nutzt die Geldquelle der Stunde, den Fall Mollath, und schreibt ein Buch!
Da fast schon alles geschrieben und berichtet ist, bleibt nur, um sich interessant zu machen, genau das Gegenteil zu behaupten, und der Umsatz ist garantiert.
Pfui!
Jeder müsste sich einmal vorstellen, wie es ist, wenn gegen einen Behauptungen erhoben werden, die nicht wahr sind. Im Zweifel für den Angeklagten bedeutet, dass erst vor der Strafe die Beweiserhebung kommt. Und dann wird man eingesperrt, nicht in Untersuchungshaft, sondern weggesperrt.
In diesem Fall geht es um die Gefahr, dass der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft Gehör verschaffen könnte, im üblichen Beweisverfahren und dann wäre ja die Sicherheit krimineller Machenschaften des Geschäftsmodells Steuerhinterziehungsorganisation gefährdet.
Also muss man den "Querulanten, von dem man Gefahr erkennt, dass er zu viel Wissen könnte, unschädlich machen. Das geht aber nur, wenn er mundtod gemacht und aus der Öffentlichkeit entfernt ist. Der einzige Weg ist die Psychiatrie, die steht dafür mit ihrer Institution alles "gefährliche" zu entrechten und somit "unschädlich" zu machen. (Gut dargestellt von Stieg Larsson in seiner Trilogie)
Jeder kann sich vorstellen, wenn man von einem Tag auf den anderen in einer Geschlossenen Anstalt eingesperrt ist, aller seiner Rechte beraubt, dass das eine Traumatisierung bedeutet. Und genau in solcher Traumatisierung befindet sich Mollath, dem ja nun schon seit 7 Jahren alle Menschenrechte entzogen sind. Traumatisierte verhalten sich anders, als jene ohne solche ein Trauma.
Jeder Einbrecher, jeder Mörder, Kinderschänder würde mit all seinen Rechten in Haft befinden, aber nicht in einer Psychiatrie. Da steht der Anlass nicht angemessen zum nicht nicht bewiesenen Vorwurf.
Jeder Kinderschänder ist im Vergleich zum angeblichen Reifenzerstecher im Gefährlichkeitsmaßstab ein harmloser Verbrecher.
Das muss man sich erst mal im Verstand zergehen lassen, denn mit normalem Verstand ist das nicht nachvollziehbar.
Wo sind die Belege, Frau Lakotta? Haben Sie etwa Herrn Mollath in flagranti bei seiner speziellen Messerstich-Technik überführt? Wurden die Zeugen, deren Fenster eingeworfen worden sein sollen, auch vereidigt? In der Form, in der Sie es hier niederschreiben, ist das nichts weiter als Klatsch und Tratsch.
Das Vorgehen bei Verweigerung der Exploration mag üblich sein. Trotzden ist es nicht rechtens. Werfen Sie doch hierfür einfach einen Blick in die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Geheimtipp: 28. August 2001 - 3 Ws 154/01. Fazit: Totalbeobachtung, um aus alltäglichem Verhalten eines Subjekts einen Rückschluss auf den Geisteszustand zu ermöglichen, ist unzulässig.
Herr Mollath gab an, sich ausschließlich mit Kernseife zu waschen, da er Allergiker sei. Ich beglückwünsche Sie, Frau Lakotta, wenn Ihre Haut sämtliche chemischen Zusätze in handelsüblichen Duschgels verkraftet. Allergiker hingegen tun gut daran, sich nicht mit ihren Allergenen einzuseifen. Nix für Ungut, ein peinlicher Versuch, Herrn Mollath als Irren hinzustellen, selbst wenn Kernseife eine unbegründete Vorliebe von ihm wäre.
Sehr geehrte Kollegin Lakotta,
ohne eine dieser sattsam bekannten sogenannten Genderdiskussionen vom Zaun brechen zu wollen: Sind Sie wirklich sicher, dass Ihnen beim Abfassen Ihrer Artikel nicht Ihre mitschwesterliche Sympathie zu Frau Mollath denselben üblen Streich gespielt hat, wie seinerzeit Alice Schwarzer als BILD-Expertin im Kachelmann-Prozess? Denn wie anders wären Ihre Manipulationsversuche zu werten, nachweisbare Fakten wie den HBV-Bericht einfach zu unterschlagen, die ersichtlich zusammengefaselten Behauptungen über die angeblichen Reifenstecherein als Tatsache zu verkaufen? Und was ist mit Dr. Simmerl, der sich öffentlich gegen Ihre Falschdarstellungen zur Wehr setzen musste? Es reichte Ihnen offenbar nicht, Ihre Artikel und Ihre Rechtfertigung in diesem Blog mit halbgaren und verstümmelten Zitaten zu garnieren.
Vor einem halben Jahrhundert hätte der Chefredakteur mich hochkant aus dem Volontariat geworfen, wenn ich auch nur ansatzweise gewagt haben würde, jeglichen journalistischen Standard vermissen zu lassen, wie Sie das mit Ihren tendenziösen Artikeln im Mollath-Fall praktizieren. Weder Ihnen selbst noch dem SPIEGEL und SPON gereichen ein solch unprofessionelles Vorgehen zur Ehre!
Bericht zum Spiegelbericht Gustl Mollath am 12.06.2013
Beate Lakotta
http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html#sp.goto.blogcomment=36707
Werte Beate
Das alles riecht nach bewusster Verzerrung von Realitäten im Auftrag Dritter. Wie sonst sollte man sich eine Verzerrung der Fakten wie Sie das tun erklären?
Stutzig muß einem sofort machen die auf die Empore Erhebung von Gutachtern im Mollath Fall.
Diesbezüglich kann ich persönlich auf einen 7 Jahren andauernden Prozess zurückgreifen, den ich letztendlich gewonnen habe.
3 Tage vor der Gerichtsentscheidung hatte sich eine " namhafte Gutachterin, mehrfach akademisch ausgebildet professionell um 1000% geirrt. Die anderen 7 bis 8 Gutachter ( Realitätsferne Theoretiker )
erwähne ich hier gar nicht.)
Dies ist nur ein Detail das ich hier aus Ihrer Stellungnahme aufgreifen möchte.
Das Wort Kollegin Lakotta, nehme ich deswegen nicht in den Mund, da dies meine eigene Reputation abwerten würde. Versuchen Sie einfach erwachsen zu werden. Ich habe schon 4 Kinder zu erziehen und im wahren Leben einzuweisen.
W. Fricke freier Journalist und parteiloser Kreis und Bundestagswahlkandidat Jung & Alt
Hab' vergangene Woche zufällig die dreiviertelstündige Berichterstattung zu dieser Sache in der ARD verfolgt, vorher hatte ich noch nix vom Fall Mollath gehört.
Dass Herr Mollath einen der bestellten Gutachter zur Untersuchung nicht empfangen hat, obwohl er dies augenscheinlich hätte tun können, wurde in der "Dokumentation" nicht erwähnt.
Auch von sage und schreibe 129 zerstochenen Autoreifen war dort nicht die Rede.
So kommt es mir im Nachhinein schon so vor, als seien hier von der zuständigen ARD-Redaktion aktenkundige Informationen gezielt zurückgehalten worden, um einseitig Stimmung zu machen.
Wahrlich kein Ruhmesblatt für einen deutschen TV-Sender....
Rieslingrübe - Gustl Mollath hatte erbeten den Termin der Begutachtung vorab mitgeteilt zu bekommen. Der bestellte Gutachter, Dr. Körber, tat dies auch. Nur leider "vergaß" die Klinik diesen Termin Hr. Mollath mitzuteilen. Der Gutachter reiste an. Wollte begutachten, Mollath wurde überrascht und sollte sich von einer Minute auf die andere unvorbereitet einem unbekannten Menschen anvertrauen. Dies lehnte er ab. Daraufhin gutachtete Dr. Körber doch aus der Ferne.
Zum Komplex der zerstochenen Reifen ist zu sagen: es könnten 129 gewesen sein, vielleicht auch ein paar mehr oder auch ein paar weniger. Beweise gegen Hr. Mollath waren: 1. er kennt sich mit Reifen aus, 2. Auf einem Video ist ein Mann zu sehen, der könnte G. Mollath gewesen sein, 3. angeblich wurden allen in einem Brief von ihm erwähnten Personen die Reifen zerstochen, leider stimmt das so auch nicht ganz. Es wurden auch Reifen von Personen zerstochen, die nicht in dem Brief standen.
Meine Kritik im Beitrag vom 14. 6. betrifft unverändert die zuständige ARD-Redaktion und die zitierte Sendung.
Zumindest die Tatsache, dass ein externer Gutachter vergebens angereist ist, hätte man in einer halbwegs ausgewogenen "Doku" erwähnen sollen. In Verbindung mit den oben erklärten Versäumissen der Klinikleitung, wenn dies denn so ablief.
Und wer auch immer die über 100 Reifen zerstochen hat - zumindest den Vorfall und Vorwurf an sich, zumal aktenkundig, kehrt man in einer seriös recherchierten und unvoreingenommenen moderierten Berichterstattung nicht unter den Teppich....
Frau Lakotta stellt zwar die Frage wer sonst könnte denn der Reifenstecher sein?
"Ich habe mit nicht wenigen Leuten gesprochen, die eher bereit sind zu glauben, dass Frau Mollath oder ein großer Unbekannter die 129 Reifen perforiert und anschließend den Brief gefälscht hat, in dem ihr Mann die Opfer der Serie namentlich aufzählt - anstatt zu glauben, dass er es war."
Dass man eine nachvollziehbare Beweisfhrung benötigt um einen Täternachweis zu führen, das vergisst sie dabei, wobei ihr das bei Frau Mollath zu betonen doch wichtig scheint.
"Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet."
Ihre "Tendenz" ist offensichtlich, sie stellt sich in den Dienst derer, die möglicherweise schwere Schuld auf sich geladen und einem Menschen bisher immerhin 7 Jahre seines Lebens gestohlen haben.
Vielleicht sollte sie mit etwas Abstand erneut an das Thema gehen aber wenn da nur die Sicht aus "Rechtfertigungsposition" vorhanden ist, so wird das nichts.
Inzwischen wäre es an der Zeit das Frau Lakotta endlich einräumt kompletten Unfug geschrieben zu haben. Ein Großteil der von ihr "recherchierten" Dinge haben sich ja inzwischen sogar für die Staatsanwaltschaft als unhaltbar herausgestellt, andere sind schlicht nach Bauchgefühl "recherchiert" Die Gefährlichkeit der Reifenstechereien, für die es faktisch keinen Beweis gibt, lässt sich anhand eines einfachen Gutachtens leicht widerlegen. Auf sämtliche weiteren Verfehlungen möchte ich hier gar nicht mehr eingehen, diese sind auf vielen seriösen Seiten nachzulesen. Aber was will man von einer Jounalistin erwarten, die aus Gutachten zitiert die sie gar nicht haben dürfte und die von der Pharmaindustrie "Journalistenpreise" bekommt. Unabhängige ,objektive Berichterstattung ist etwas anderes.....
Inwieweit von G. Mollath überhaupt Straftaten begangen worden sind, daran zweifeln wir Leser in jüngster Vergangenheit immer mehr. So wird in einem Medienartikel vom 28.06.2013 auf Süddeutsche Online unter der Schlagzeile Bar jeder Beweisführung der beiden Autoren O. Przybilla und U. Ritzer aus dem »Entwurf für den Wiederaufnahmeantrag« des Regensburger Oberstaatsanwaltes W. Meindl zitiert (http://www.sueddeutsche.de/bayern/2.220/vorwuerfe-gegen-gustl-mollath-bar-jeder-beweisfuehrung-1.1707511). Danach wird der Vorwurf der Reifenstecherei gegen G. Mollath als Teil »fataler Behauptungen bezeichnet. In dem Beitrag der Autorin B. Lakotta ist die Reifenstecherei ab Silvester 2004 allerdings weiterhin elementares unverrückbares Indiz für die Gefährlichkeit von G. Mollath. Der Widerspruch zwischen diesen beiden Versionen ist als Leser nicht ohne Weiteres aufzulösen aber die Ersteinschätzung eines OStAes hat schon ein deutliches Gewicht; und wir Leser gehen auch davon aus, dass OStA Meindl sich selbst vom Leben nicht ungerecht behandelt fühlt (Zitat: Lakotta). Auch das omniöse Attest durch die Hausarztpraxis als Beweis von häuslicher Gewalt bleibt unklar. Wenn der angestellte Sohn die Untersuchung selbst und aufgrund eigener In-Augenscheinnahme auf einem Formular der Mutter und Praxisinhaberin dokumentiert hat, dürfte das sicher kein Problem sein; es bleibt die Frage nach dessen ärztlichen Erfahrung. Wenn aber quasi das Diktat der Hausärztin (und Mutter) mit der Unterschrift des Sohnes als angestellter Arzt versehen wurde, dann gibt es ein Dokumentenproblem.
Zu (wie auch Beitrag von mir um 17:06 Uhr von heute) Ich trete aus dem Rechtsstaat aus. Warum Gustl Mollath zurecht in die Psychiatrie eingewiesen wurde", Spiegel 27.2013 (Print), Seiten 40-44 von Beate Lakotta. Unklar bleibt auch, wie die Autorin zu dem Fazit kommt, dass darunter viele sind (unter den Menschen, die der tragische Held G. Mollath anzieht), die sich selbst vom Leben ungerecht behandelt fühlen. Wenn bürgerliches Engagement so verbrämt wird, dann müssen wir uns in der Gesellschaft nicht wundern, wenn es eines Tages unterbleibt das aber darf es nicht (mehr) geben. Vielleicht sind es solche polarisierenden Aussagen, die die Autorin zur Projektionsfläche von »Shitstormes« im Internet und sonstiger heftiger Reaktionen werden lassen. Dennoch gibt es für militante Unterstützung durch Bedrohungen gegenüber Journalisten, Gutachter und Justizangehörige u.a., die andere Positionen vertreten, keine Berechtigung! Verachtende Verbalangriffe sind niemals legitim. Die Berichte der Autorin B. Lakotta sind sicher ein wichtiger Beitrag, Wahrheit und Klarheit in der Causa G. Mollath schrittweise näher zukommen. Für uns Leser sind alle Positionen dazu wichtig und dass diese ohne Repressionsdruck den Weg in die Öffentlichkeit finden können. Und gerade auch Positionen, die sich immer mehr als kritisch erweisen, sind wichtig, um sich der einen Gewissheit um die tatsächliche Wirklichkeit immer sicherer zu werden.
Zu Ich trete aus dem Rechtsstaat aus. Warum Gustl Mollath zurecht in die Psychiatrie eingewiesen wurde", Spiegel 27.2013 (Print), Seiten 40-44 von Beate Lakotta. Wie schreibt B. Lakotta: Die Betrachtung seines (Mollaths, eigene Anmerkung hier im Blog) Falls ist vertrackt, weil er viele Wahrheiten enthält, die oft vermengt werden, obwohl sie nebeneinander betrachtet werden müssen. Fest steht: die Wirklichkeit sollte sich nur in einer Wahrheit abbilden lassen, in Übereinstimmung des urteilenden Denkens mit der Sache: »adaequatio intellectus et rei« (Thomas von Aquin). Und im Zweifel bedeutet dies, Auslegung für den Angeklagten: in dubio pro reo. Verworrenes wird nicht verständlicher, in dem das Verworrene, wie von der Autorin, bloß reproduzierend beschrieben wird. Es bedarf dazu der Entwirrung, etwa im gerichtlichen Strafverfahren, der eindeutigen Zuordnung von Fakten und Fiktionen. Doch dabei, so scheint es in der Öffentlichkeit immer klarer, hat es offenbar im Verfahren 2006 eklatante Mängel gegeben. In dem Artikel von B. Lakotta werden schwere Verfahrensfehler zwar eingeräumt (Seite 41), aber das wird von ihr an einer weiteren Stelle wieder relativiert (Seite 44): Die Patzer im Urteil reichen von einem falschen Datum bis hin zum falsch dargestellten Festnahmeszenario. Das wohl gravierendste Versäumnis im Verfahren: Als man Mollath vorläufig in die Psychiatrie einwies, ließ man ihn Tage dort sitzen, ohne ihn über die Gründe zu informieren ein schwerer Grundrechtsverstoß. Aber, so der Grundtenor im Artikel der Autorin, bedeutet eigentlich keine Konsequenzen für das Urteil. Das erscheint sehr kühn. Kennen wir Leser denn schon alle Verfahrensfehler oder werden möglicherweise im anvisierten Wiederaufnahmeverfahren weitere »Versäumnisse« entdeckt, die dann auch das ursprüngliche Urteil von 2006 Urteil in einem anderen, kritischeren Licht erscheinen lassen? Immerhin: es ist in der Rechtsgeschichte wohl einmalig, dass eine Staatsanwaltschaft das Wiederaufnahmeverfahren beantragt.
Nicht ernsthaft
Zitat von medman21Zu (wie auch Beitrag von mir um 17:06 Uhr von heute) Ich trete aus dem Rechtsstaat aus. Warum Gustl Mollath zurecht in die Psychiatrie eingewiesen wurde", Spiegel 27.2013 (Print), Seiten 40-44 von Beate Lakotta. Unklar bleibt auch, wie die Autorin zu dem Fazit kommt, dass darunter viele sind (unter den Menschen, die der tragische Held G. Mollath anzieht), die sich selbst vom Leben ungerecht behandelt fühlen. Wenn bürgerliches Engagement so verbrämt wird, dann müssen wir uns in der Gesellschaft nicht wundern, wenn es eines Tages unterbleibt das aber darf es nicht (mehr) geben. Vielleicht sind es solche polarisierenden Aussagen, die die Autorin zur Projektionsfläche von »Shitstormes« im Internet und sonstiger heftiger Reaktionen werden lassen. Dennoch gibt es für militante Unterstützung durch Bedrohungen gegenüber Journalisten, Gutachter und Justizangehörige u.a., die andere Positionen vertreten, keine Berechtigung! Verachtende Verbalangriffe sind niemals legitim. Die Berichte der Autorin B. Lakotta sind sicher ein wichtiger Beitrag, Wahrheit und Klarheit in der Causa G. Mollath schrittweise näher zukommen. Für uns Leser sind alle Positionen dazu wichtig und dass diese ohne Repressionsdruck den Weg in die Öffentlichkeit finden können. Und gerade auch Positionen, die sich immer mehr als kritisch erweisen, sind wichtig, um sich der einen Gewissheit um die tatsächliche Wirklichkeit immer sicherer zu werden.
Das können sie jetzt ja wohl kaum ernsthaft so meinen, wenn hier auf SPON wochenlang als einige Meinung die von Frau Lakotta stand. Zumindest warte ich immer noch auf den entsprechenden Widerrufartikel, nachdem sich so ziemlich alles als unhaltbarer, wenn nicht gar grotesker Unsinn herausgestellt hat, jedenfalls ganz sicherlich als unwürdig für einen Spiegeljouralisten. Zudem sollte sie sich ernsthaft schämen, auch mit ihrer Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass ein Mensch immer noch vollständig zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie einsitzt.
Zitat von medman21Inwieweit von G. Mollath überhaupt Straftaten begangen worden sind, daran zweifeln wir Leser in jüngster Vergangenheit immer mehr. So wird in einem Medienartikel vom 28.06.2013 auf Süddeutsche Online unter der Schlagzeile Bar jeder Beweisführung der beiden Autoren O. Przybilla und U. Ritzer aus dem »Entwurf für den Wiederaufnahmeantrag« des Regensburger Oberstaatsanwaltes W. Meindl zitiert (http://www.sueddeutsche.de/bayern/2.220/vorwuerfe-gegen-gustl-mollath-bar-jeder-beweisfuehrung-1.1707511). Danach wird der Vorwurf der Reifenstecherei gegen G. Mollath als Teil »fataler Behauptungen bezeichnet. In dem Beitrag der Autorin B. Lakotta ist die Reifenstecherei ab Silvester 2004 allerdings weiterhin elementares unverrückbares Indiz für die Gefährlichkeit von G. Mollath. Der Widerspruch zwischen diesen beiden Versionen ist als Leser nicht ohne Weiteres aufzulösen aber die Ersteinschätzung eines OStAes hat schon ein deutliches Gewicht; und wir Leser gehen auch davon aus, dass OStA Meindl sich selbst vom Leben nicht ungerecht behandelt fühlt (Zitat: Lakotta). Auch das omniöse Attest durch die Hausarztpraxis als Beweis von häuslicher Gewalt bleibt unklar. Wenn der angestellte Sohn die Untersuchung selbst und aufgrund eigener In-Augenscheinnahme auf einem Formular der Mutter und Praxisinhaberin dokumentiert hat, dürfte das sicher kein Problem sein; es bleibt die Frage nach dessen ärztlichen Erfahrung. Wenn aber quasi das Diktat der Hausärztin (und Mutter) mit der Unterschrift des Sohnes als angestellter Arzt versehen wurde, dann gibt es ein Dokumentenproblem.
@doc 123: In der öffentlichen Causa G.Mollath ist es zu einer regen Diskussion in der Öffentlichkeit gekommen. Und ein Ergebnis ist, dass inzwischen sogar das höchste Gericht in Deutschland sich des Rechtsfalles annimmt. Das ist enorm! Und Grundlage dafür ist ohne jeden Zweifel die Entwicklung der freien Argumentation. Im Abwägen des Für und Widers haben sich plötzlich völlig neue Gewissheiten ergeben. Aus diesem Grund wäre es ungeschickt, nun das Wechselspiel des Pro und Contras zu unterdrücken. Die Autorin B. Lakotta vetritt ihre Position. Ich denke, meine Position in den Blogeinträgen von heute zeigt, nach der Lektüre des Artikels im aktuellen Spiegel bleiben fragen. Diese Fragen können wir der Autorin stellen, wir können sie auf Widersprüche etc. Hinweisen, es besteht die Möglichkeit diese ggf. zu klären. Auf der Sachebene nähern wir uns in der öffentlichen Diskussion der tatsächlichen Wirklichkeit im Fall Mollath. Die Berichte seit Dezember 2012 im Spiegel bzw. Spiegel online sind nicht die Grundlage für die forenische Einweisung von G. Mollath und diese sind aktuell auch nicht irgendein belastbarer Grund für die ausbleibende Entlassung in die Freiheit. Wenn die anderen Positionen nicht akzeptiert werden können, dann unterscheidet sich dies durch nichts von dem, was gerade in der Causa Mollath so heftig kritisiert wird: die Ungerechtigkeit. Es darf nicht dazu kommen, dass sich die Kritiker der Elche selbst als Elche herausstellen.
Keine neuer Ermittlungsstand: Wiederaufnahmeantrag
In dem aktuellen Artikel aus der Süddeutsche Zeitung Online (SZO) vom 28.06. wird auf einen Entworf zum Wiederaufnahmeantrag (WA-A) des OStA Regensburg eingegangen. Dieser entstand wohl im Dezember 2012. Dass der endgültige WA-A von diesem Entwurf differiert, bedeutet nicht einen neuen Ermittlungsstand. Es handelt sich vielmehr um eine Kürzung im Sinne einer pragmatischen Zielführung, nämlich den konkreten WA-A. D.h. zwischen WA-A-Entwurf (OStA) und WA-A-Einreichungsversion sind nicht unterschiedliche Fakten entstanden. Sondern die Fakten (GStA) werden unterschiedlich bewertet hinsichtlich des anvisierten konkreten juristischen Verfahrens. Diese Unterscheidung ist elementar. Die Wirklichkeit wird unterschiedlich beleuchtet. Dennoch steht für die Öffentlichkeit fest - der Vorwurf der Reifenstecherei gegen G. Mollath bleibt Teil juristisch »fataler Behauptungen, deren Evidenz durch keine substanziellen Angaben in dem Verfahren gesichert ist! Im Gegensatz zu der Autorin gehe ich nicht davon aus, dass in der SZO in der Vorwoche alte Ermittlungsstände veröffentlich worden sind, sondern durchaus noch hochaktuelle Fakten, die aber erst mit der Verzögerung von sechs Monaten an die Öffentlichkeit (hier: die Medien) gelangt sind. Mit dem Ansatz, dass die WA-A-Arbeitsversion der OStA Regensburg durch die Autorin als nicht mehr aktuelle Ermittlungsstände interpretiert werden, wird der überraschende Standpunkt von B. Lakotta verständlicher. Aber dadurch wird dieser nicht richtiger. In dubio pro reo! Übrigens: Die Bedeutung dieses Rechtsprinzips ist besonders nachvollziehbar in dem Filmklassiker "Die zwölf Geschworenen" mit Henry Fonda in der Hauptrolle.
Nicht wirklich ernsthaft!
Zitat von medman21@doc 123: In der öffentlichen Causa G.Mollath ist es zu einer regen Diskussion in der Öffentlichkeit gekommen. Und ein Ergebnis ist, dass inzwischen sogar das höchste Gericht in Deutschland sich des Rechtsfalles annimmt. Das ist enorm! Und Grundlage dafür ist ohne jeden Zweifel die Entwicklung der freien Argumentation. Im Abwägen des Für und Widers haben sich plötzlich völlig neue Gewissheiten ergeben. Aus diesem Grund wäre es ungeschickt, nun das Wechselspiel des Pro und Contras zu unterdrücken. Die Autorin B. Lakotta vetritt ihre Position. Ich denke, meine Position in den Blogeinträgen von heute zeigt, nach der Lektüre des Artikels im aktuellen Spiegel bleiben fragen. Diese Fragen können wir der Autorin stellen, wir können sie auf Widersprüche etc. Hinweisen, es besteht die Möglichkeit diese ggf. zu klären. Auf der Sachebene nähern wir uns in der öffentlichen Diskussion der tatsächlichen Wirklichkeit im Fall Mollath. Die Berichte seit Dezember 2012 im Spiegel bzw. Spiegel online sind nicht die Grundlage für die forenische Einweisung von G. Mollath und diese sind aktuell auch nicht irgendein belastbarer Grund für die ausbleibende Entlassung in die Freiheit. Wenn die anderen Positionen nicht akzeptiert werden können, dann unterscheidet sich dies durch nichts von dem, was gerade in der Causa Mollath so heftig kritisiert wird: die Ungerechtigkeit. Es darf nicht dazu kommen, dass sich die Kritiker der Elche selbst als Elche herausstellen.
Ich bin nach dieser Lektüre jedenfalls vollständig fassungslos und in meiner Ansicht noch mehr als bestätigt, ja geradezu ernsthaft bedient. Gibt es eigentlich keine Chefredaktion kann man sich da allenfalls nur noch fragen?
Jedenfalls:
- Nichts, aber auch rein gar nichts ist über die aktuellen Sachverhalte und Umstände zum Fall Mollath, die mittlerweile auch in den SPON-Foren ganz ausführlichst dargestellt und diskutiert wurden zu lesen, in denen Frau Lakotta zahrlichste Hinweise bekommen hätte können, so sie den überhaupt ernsthaft wollte.
- Nichts darüber, dass der Psychiater Simmerl, der die Möglichkeit hatte, Mollath persönlich zu untersuchen, diesem zumindest keine ernsthafte psychische Störung bescheinigt hat, im Gegensatz zu den fernbegutachtenden Ärzten. Nichts über den Bonner Psychiatrie-Professor, Vizepräsident der deutschen Gesellschaft für Ehtik in der Psychiatrie, der in seiner Analyse gerade die Gutachten von Leipziger und Pfäfflin als derartig ABSURD bezeichnet hat, wie er dies noch nie erlebt habe.
- Nichts über den wohl ziemlich einmaligen Vorgang, dass mittlerweile selbst das Verfassungsgericht eine Stellungenahme angefordert hat.
- Nichts darüber, dass ein mehr als sieben jähriger Freiheitsentzug für einen wie Mollath kaum zu rechtfertigen ist und selbst die Regensburger Staatsanwaltschaft mittlerweile für nicht bewiesen hält, dass er seine Frau geschlagen und Reifen auf gefährliche Weise zerstochen hat.
- Nichts über das Debakel für die bayrische Justizministerin, wenn nicht gar für die gesammte bayerische Justiz und deren jahrelanges vollständig unverhältnismäßiges Handeln.
- Nichts über den geradezu unmenschlichen Aspekt, einen Menschen vollständig grundlos in der Psychiatrie geradezu verrotten zu lassen, während andere Straftäter wie Kinderschänder, Vergewaltiger, Mörder mit wesentlich mehr Privilegien in einem "normalen" Gefägnis einsitzen, und dies mit der Möglichkeit, selbst wenn alle behaupteten und Mollath angelasteten "Taten" wirklich zuträfen, bereits seit Jahren wieder auf freiem Fuß zu sein.
Wie schon erklärt, warte ich eigentlich immer noch auf einen Artikel bei SPON oder Spiegel, der den Sachverhalt nach dem akutellen Stand der Dinge zumindest einmal vollständig und inhaltich korrekt darstellt. Dass man Frau Lakotta jetzt jedenfalls nochmalig die Möglichkeit gegeben hat, ihre vollständig eigne Sicht der Dinge darzustellen, die allenfalls auf eine unsägliche und geradezu kindische Rechtfertigungsschrift hinausläuft, nachdem man in so ziemlich allen Punkten hinlänglich widerlegt wurde und letztlich so gar rein keine Argumente mehr dafür hat, wieso Mollath denn überhaupt in der Psychiatrie einsitzt (wenn Sie ihren Beitrag einmal ernsthaft selbst lesen würde, würde ihr das ganz sicherlich auch auffallen), halte ich jedenfalls für den Spiegel für unwürdig.
Hallo Frau Lakotta,
wie erklären Sie denn, wenn Ihrer Meinung nach alle Vorwürfe der Frau Mollath gegenüber haltlos sind, die Tatsache das der HVB diese ausreichten um Frau M. ausserordentlich zu kündigen?
Desweiteren ist das Verhalten bei den internen Untersuchungen imo alles andere kooperativ an zu sehen, wie man es von Jemand Unschuldigen erwarten würde.
Haben Sie sich sich mit den detaillierten Vorwürfen Herrn Mollath's bei Ihren Recherchen überhaupt beschäftigt?
In Ihrem Artikel liest es sich als wären die Vorwürfe der "Reifenstecherei" erwiesen, vielleicht sollten Sie hier mal recherchieren anstelle nur ungeprüfte Behauptungen zu übernehmen?
Hallo Fr. Lakotta, nur eine (verspätete) sachliche Anmerkung zu Ihrem Eintrag vom Dezember 12.
Weder Dr.Leipziger, noch Prof. Kröber, noch Prof.Pfäfflin sind -ebenso wenig wie ich - "Facharzt für
forensische Psychiatrie". Ein solcher Facharzt existiert
schlicht nicht.
Schöne Grüße
Dr.H.Simmerl
Zwei Atteste
Jetzt taucht ein Attest von 2001 auf zusätzlich um Attest von 2002.
Am 14.12.2012 klingt ihre Geschichte zum Attest aber ganz anders.
>>> Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen:
..
Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen.
forensisch spezialisierter Facharzt für Psychaitrie
Zitat von maipsychHallo Fr. Lakotta, nur eine (verspätete) sachliche Anmerkung zu Ihrem Eintrag vom Dezember 12.
Weder Dr.Leipziger, noch Prof. Kröber, noch Prof.Pfäfflin sind -ebenso wenig wie ich - "Facharzt für
forensische Psychiatrie". Ein solcher Facharzt existiert
schlicht nicht.
Schöne Grüße
Dr.H.Simmerl
...ist das jetzt spitzfindig? Es gibt eine innerhalb der Facharztweiterbildung den Schwerpunkt Forensische Psychiatrie, die durch zusätzliche Weiterbildungszeit von 36 Monate erworben wird; es handelt sich also um eine weitere Spezialisierung von Psychiatern, formal zwar keine eigenständiger Facharzt, aber inhaltlich bleibt die Aussage klar: das korrekte Wording müsste wohl lauten forensisch spezialisierter Facharzt für Psychaitrie.
Gutachter
Zitat von medman21...ist das jetzt spitzfindig? Es gibt eine innerhalb der Facharztweiterbildung den Schwerpunkt Forensische Psychiatrie, die durch zusätzliche Weiterbildungszeit von 36 Monate erworben wird; es handelt sich also um eine weitere Spezialisierung von Psychiatern, formal zwar keine eigenständiger Facharzt, aber inhaltlich bleibt die Aussage klar: das korrekte Wording müsste wohl lauten forensisch spezialisierter Facharzt für Psychaitrie.
Möglicherweise spitzfindig, aber was nützt diese Diskussion?
Gutachter arbeiten nicht einwandfrei.
Das Gericht wählt das "passende" Gutachten aus.
Die für Mollath positiven Gutachten von Dr. Simmerl und Dr. Weinberger werden ignoriert.
Wichtig ist, was zum Fall Mollath Dr. Weinberger festhält.
>>> Kröber spricht das nur nicht aus. Mollaths Entlassung kann er jetzt nicht zustimmen, weil sich Mollath konsequent einer neuen Begutachtung verweigere. Zuletzt habe ihn Prof. Pfäfflin untersucht. Dieser habe ebenfalls die weitere Unterbringung befür*wortet. Solange es keine neuere Untersuchung gäbe, werde die Unterbringung fortgesetzt werden müssen.
Auch diese Darstellung Kröbers ist falsch. Bereits fünf Wochen nach dem Gutachten von Prof. Pfäfflin lag mein fachpsychiatrisches Gutachten vor.
Nach Pfäff*lin hatte ich Mollath eingehend untersucht und war zum Schluß gekommen, daß dieser gesund ist
Dieses neue Faktum wird von Kröber konsequent unterdrückt. Es ist jedoch die Auf*gabe eines Gutachters, alle bisher vorliegenden Gutachten im eigenen Gutachten zu berück*sichtigen und ggfs. Dar*zulegen, warum man zu einer anderen Meinung kommt.
Auch in der Stel*lungnahme des BKH Bayreuth vom 04.03.2013 fehlt eine Diskussion meines Gut*ach*tens.
Apropos Recherche:
Haben Sie schon einmal mit anderen Betroffenen über die tatsächlichen Verhältnisse der bayrischen Psychiatriepraxis gesprochen?
Ach ja, wenn man da in so eine psychiatrische Neuroleptika-Station blickt, findet man -ausser den konsequenten Behandlungsverweigerern wie Mollath- kaum ansprechbare Menschen.
Die meisten laufen dort apathisch die Gänge auf und ab und man müsste sie erstmal von der "Medikation" befreien, um da irgendetwas zu erfahren.
Macht man sich die Mühe, dann hört man fast immer das Gleiche:
Ich bin der Geschlagene und bin hier auf Antrag meiner Peiniger gelandet, um nun auch noch mit Nervengiften mundtot gemacht zu werden!
Ich kann Ihnen aus unmittelbarer Erfahrung ganz genau sagen, was herauskommen würde, wenn dort nicht Menschen mit gemeingefährlichen Nervengiften mundtot gemacht werden.
"Er lief dort tagelang spärlich bekleidet auf der Station herum, obwohl man ihn mehrfach bat, etwas überzuziehen. Er verweigerte das Waschen, bis er so stank, dass es zu Konflikten mit den Mitpatienten kam und schrieb sich von einer Tube mit Reinigungsmittel eine Telefonnummer ab, weil er glaubte, man wolle ihn in der Klinik mit Seife vergiften. All das und noch vieles mehr hat Dr. Leipziger sehr ausführlich in seinem Gutachten dokumentiert."
Hat dieser Herr Dr. Leipziger irgendwelche Beweise für seine Unterstellungen?
Wenn man die Behauptung aufstellt, dass diese "Gutachter" nicht nur im übertragenen Sinne Leichen ficken, dann ist das für sie natürlich etwas ganz anderes, oder?
Ich habe da übrigens sehr wohl Beweise...
So furchtbar ungerecht wie diese Entscheidung jetzt wieder mal für Herrn G. M. ist, war aber leider auch nicht anderes zu erwarten.
Denn von der Justiz in Bayern - die wie nachgewiesen, Entscheidungen bereits schon verkauft und danach bandenmäßig auf mafiöse Art versucht ihre Machenschaften zu vertuschen, von der kann wohl auch niemand irgendwelche Gerechtigkeit heute mehr erwarten.
Man muss sich deshalb fragen, wie lange sich die anständigen Bürger in diesem Land noch die verbrecherischen Machenschaften von der Politik staatlich genehmigten kriminellen Vereinigung in Bayern jetzt gefallen lassen ?
Wie man an der Sache von Herrn G. M. zweifelsfrei wieder auch erkennen kann, ist in Bayern wohl jeder selbst schuld wenn er Zivilcourage zeigt und sich damit an diese rechtlich unglaubwürdige Vereinigung dann damit wendet !
Also Leute überlegt, ob Ihr in Bayern von den Behörden weiterhin auch belogen und betrogen werden wollt !
Wer das tatsächliche Ausmass des Jahrtausendverbrechens namens "Psychiatrie" an der gesamten Menschheit realisiert, der weiss, dass diese Verbrecherbande eher die gesamte Menschheit ausrotten wird, als auch nur einen Hauch von Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.
Ich betrachte Psychiater heute als genau das, was sie "ihren" unfreiwilligen "Patienten" aus rein strategischen Gründen beweislos in die Schuhe schieben:
Hochgradig paranoide und gemeingefährliche Psychopathen, die man mit Gebeten nicht los wird!
Weiter in der Recherche:
So äussern sich Psychiater zu dem angeblichen Heil der Neuroleptika:
"Extrem auffällige Verhaltensweisen habe ich in dieser
"Übergangsphase" zur Ära der Psychopharmaka-
Psychiatrie noch selbst erleben können, z.B.
stundenlanges Stehen in bizarrer Haltung auf
einem Fleck, massive sexuelle Enthemmung
(permanente Masturbation vor den Mitpatienten),
autoaggressive Akte (Selbstverstümmelung) und
fremdaggressive Durchbrüche (der Versuch, den
Pfleger zu erwürgen) sowie Erregungszustände, in
denen der Kranke alle Fensterscheiben seines
Zimmers zerschlug, den ganzen Körper mit Kot
einschmierte und sich schließlich unter der
Bettdecke verkroch.
Ich berichte hier über meine frühen Erfahrungen
mit der Psychiatrie, um verständlich zu machen,
wie sehr sich das Bild der psychiatrischen
Anstalten, Kliniken und Abteilungen seit der
Einführung der Psychopharmaka zum Positiven
verändert hat."(Zum Vergleich mit den Beleidigungen des Herrn Dr. Leipziger.
Recherche heisst in Ihrem Fall, dass sie die Stereotypen mit denen Psychiater ihr Folterhandwerk beschönigen, ungeprüft wiedergeben.
In einem Rechtstaat müssten Sie mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung von Seiten des Herrn Mollath rechnen, sogar dann noch, wenn er sich tatsächlich nicht waschen würde, denn es gab ja mal soetwas wie eine Privatsphäre.
Doch machen Sie sich da mal keine Sorgen. In einer Zweiklassenjustiz mit Gewaltmonopol der Gewaltsympathisanten sind es immer die gleichen, die zuschlagen und es sind immer die gleichen, die einstecken.
Die Täter der häuslichen Gewalt müssen sich keine Sorgen machen, solange die Psychiatrie die Opfer mundtot macht.
Als mir meine Mutter in drei Fällen den Rücken mittels einer Fiberglasreitgerte mit tiefen Blutstriemen gezeichnet hatte, wäre ich aufgrund eines Schockzustands fast gestorben. Ich habe daraufhin meiner Schwester meinen geschändeten Rücken gezeigt und durfte mir dann am Mittagstisch aus ihrem Munde noch anhören:
"Wenn Du so weiter machst, kommen die mit den weissen Turnschuhen!"
Diesen Vorfall habe ich auch mehreren Psychiatern beschrieben, doch taucht der in den Akten genau so wenig auf wie alles andere, was ich den Herren tatsächlich gesagt habe.
Wer sich von solch feigen, nekrophilen Henkern etwas erzählen oder gar freiwillig "behandeln" lässt, der muss wirklich komplett wahnsinnig sein.
Man erfährt immer wieder: Das egoistische Gruppenverhalten ist stärker als die behauptete Achtung der Menschenrechte. Die Justiz ist nicht unabhängig und nur dem geschrieben Gesetz unterworfen. Sie ist vorrangig dem Verhaltensgesetz unterworfen.
Beispiel Justiz: Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird kollegialiter unter den Teppich des Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit gekehrt (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 ).
Danke, Frau Lakotta. Sie sind eine der ganz wenigen Stimmen der Vernunft, die es in der Sache Mollath gibt. Unglaublich, was sich derzeit in den Medien abspielt, von den Leserbriefen ganz zu schweigen. Dass sich selbst Fachleute auf diese schiefe Ebene begeben - traurig.
Der Rufer im Wald hat's schwer, aber ich bin guter Hoffnung, dass sich die Rechtmäßigkeit der Einweisung Mollaths herausstellen wird. Ob er allerdings sieben Jahre in der Psychiatrie bleiben musste?
Auch könnte man zur Abwechslung in der Brd G,bh auch mal wieder Richter /Gutachter einführen die ihre Urteile auch tatsächlich selbst unterschreiben und vor Allem ganz wichtg ! AUCH DA FÜR HAFTEN !
Trotz der hier verteidigten Recherche heisst es jetzt von Frau Lakotta:
http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=131058&p=16081519#post16081519
"Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte. "
Nach allem, was bei Artikelerstellung bekannt war (Gerichtsurteil war im Netz), hätte dieser Absatz bereits damals geschrieben werden können. Inzwischen ist das alles auch gerichtlich festgestellt, das ist der einzige Unterschied. Eine Rücksprache mit einem Juristen hätte diesen peinlichen Artikel verhindern können...
Frau Lakotta, meines Erachtens geht Ihr Rechtfertigungsversuch am Thema der Kritik auf Ihren letzten Artikel vorbei. Erstens verfallen Sie direkt zu Anfang in den gleichen abfälligen Jargon, wie z.B. Unterstützer von Herrn Mollath als "Internet-Mob" zu bezeichnen, indem Sie von einem "Shitstorm" reden. Soweit ich den Großteil der Kritiken lese, so sind sie fundiert und meist in einem sachlichen Ton. Das zeigt schon Ihre geringe Wertschätzung für die Menschen, die sich in diesem Fall für einen aus deren Sicht richtigen Zweck einsetzen. Es geht in diesem Fall auch um keine "Hippies", die sich für freie Drogen einsetzen, es geht um eine breite Gruppe von Bürgern, Akademikern, Ärzten, Richtern usw., die nach reiflicher Überprüfung der frei zugänglichen Fakten zu der Überzeugung gelangt sind, dass einem Menschen großes Unrecht angetan wurde und wird. Da sollten Sie erstmal ein wenig Respekt zeigen, auch wenn Sie scheinbar zu einem anderen Resultat kommen. Das zweite Problem ist ihr grundsätzlicher Ansatz. Sie versuchen klarzumachen, dass es keinen Skandal gäbe und Herr Mollath zurecht dort ist, wo er jetzt ist. Sie unterstützen also, dass ein Mann eingesperrt und fast aller Rechte beraubt ist. Die Unterstützer Herr Mollaths wollen lediglich eine Wiederaufnahme und Untersuchung, da eine MASSE von Dokumenten und Aussagen vehement an den Wahn-Diagnosen und an der Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungszeugin zweifeln lassen. Man möchte, dass dies natürlich nach rechtsstaatlichen Verfahren verläuft, es hat niemand etwas zu befürchten. Niemand wird einfach so freigelassen. Ihre Argumentation (wie auch die von Justizministerin Frau Merk) drängt in Richtung einer Verhinderung der Untersuchung. Warum? Was gibt es denn zu befürchten? Das ist absurd! Es sei denn, man ist unzureichend informiert oder befangen. Dass Sie recherchiert haben, haben Sie gesagt. Ich frage mich also, welches Interesse kann man haben, eine neutrale Untersuchung der vielen neuen Fakten und Aussagen zu verhindern? Genau diese Frage stellt sich auch der "Internet-Mob", und die Antwort ist eben in keinem Fall erfreulich.
In dem aktuellen Artikel aus der Süddeutsche Zeitung Online (SZO) vom 28.06. wird auf einen Entworf zum Wiederaufnahmeantrag (WA-A) des OStA Regensburg eingegangen. Dieser entstand wohl im Dezember 2012. Dass der endgültige WA-A von diesem Entwurf differiert, bedeutet nicht einen neuen Ermittlungsstand. Es handelt sich vielmehr um eine Kürzung im Sinne einer pragmatischen Zielführung, nämlich den konkreten WA-A. D.h. zwischen WA-A-Entwurf (OStA) und WA-A-Einreichungsversion sind nicht unterschiedliche Fakten entstanden. Sondern die Fakten (GStA) werden unterschiedlich bewertet hinsichtlich des anvisierten konkreten juristischen Verfahrens. Diese Unterscheidung ist elementar. Die Wirklichkeit wird unterschiedlich beleuchtet. Dennoch steht für die Öffentlichkeit fest - der Vorwurf der Reifenstecherei gegen G. Mollath bleibt Teil juristisch »fataler Behauptungen, deren Evidenz durch keine substanziellen Angaben in dem Verfahren gesichert ist! Im Gegensatz zu der Autorin gehe ich nicht davon aus, dass in der SZO in der Vorwoche alte Ermittlungsstände veröffentlich worden sind, sondern durchaus noch hochaktuelle Fakten, die aber erst mit der Verzögerung von sechs Monaten an die Öffentlichkeit (hier: die Medien) gelangt sind. Mit dem Ansatz, dass die WA-A-Arbeitsversion der OStA Regensburg durch die Autorin als nicht mehr aktuelle Ermittlungsstände interpretiert werden, wird der überraschende Standpunkt von B. Lakotta verständlicher. Aber dadurch wird dieser nicht richtiger. In dubio pro reo! Übrigens: Die Bedeutung dieses Rechtsprinzips ist besonders nachvollziehbar in dem Filmklassiker "Die zwölf Geschworenen" mit Henry Fonda in der Hauptrolle.
Jetzt taucht ein Attest von 2001 auf zusätzlich um Attest von 2002. Am 14.12.2012 klingt ihre Geschichte zum Attest aber ganz anders. >>> Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: .. Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen.