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Keine Ferndiagnostik, sondern Recherche

Gustl MollathZur Großansicht
SWR/ Report Mainz

Gustl Mollath

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In der vergangenen Woche habe ich auf SPIEGEL ONLINE über den Fall Gustl Mollath berichtet und den Fall in einem Kommentar im SPIEGEL dieser Woche noch einmal aufgegriffen.

In beiden Stücken habe ich die Position vertreten, dass es sich, anders als in vielen Medien und Blogs postuliert, nicht um einen Justiz- und Psychiatrieskandal handelt. Das hat viele empört. Der Shitstorm war enorm, damit hatte ich gerechnet.

Auch Jura-Blogger, die ich schätze, haben auf meinen Beitrag kritisch reagiert - teils auf den Ton, teils auf die Information. Auf zwei Kritiken möchte ich antworten:

Bleiben Sie dran, es kommt auch was zum Thema Schwarzgeld im Revisionsbericht der HVB.

Oliver Garcia von delegibus.com unterstellt mir "Sensationalismus" und "Journalismus, der es per 'Ferndiagnose' besser wissen will".

Lieber Herr Garcia,

als Journalistin betreibe ich keine Ferndiagnostik, sondern Recherche. Mit meinen Recherchen zum Fall Mollath könnte ich ein Buch füllen. Ich habe viele Quellen ausgewertet: Das Urteil, sämtliche Gutachten (auch die fachlich indiskutablen wie Weinberger), alles, was die Unterstützer ins Netz gestellt haben, Telefonate mit Geschädigten und Zeugen von damals, mit dem Arzt, der das Attest über die Verletzungen von Petra Mollath ausgestellt hat, den Revisionsbericht der Bank, Rückfragen bei der Bank, das Interview mit dem Schöffen Westenrieder auf delegibus, den Blog des Strafrechtlers Henning Müller, Mollath-Videos und etliches mehr. Herr Mollath wollte leider nicht mit mir sprechen, aber ich bin immerhin nach Bayreuth gefahren und habe es versucht.

In meinem Text habe ich nicht noch einmal alle Urteils- und Verfahrenskritik zusammengetragen und bewertet, das haben ja schon andere getan, auf welcher Informationsbasis und mit welcher Stichhaltigkeit ist für mich nicht immer bis ins Letzte nachzuvollziehen. Mag sein, dass in Mollaths Verfahren nicht alles nach Goldstandard gelaufen ist. Aber ein Skandal? Unrechtsurteil, Gefälligkeitsgutachten - das sind ja alles harte Vorwürfe, die im Raum stehen.

Es würde mich nicht überraschen, wenn bei der angekündigten Überprüfung seiner Unterbringung oder der Tatvorwürfe von damals kein anderes Ergebnis herauskommen würde.

Meine Absicht war, die Debatte an dem Punkt aufzugreifen, wo sie sich gerade bewegt. Exemplarisch habe ich Belege für meine These geliefert, dass wir es im Fall Mollath eher nicht mit einem Skandal zu tun haben, sondern mit einer skandalisierenden Berichterstattung. Sie erzeugt bei vielen Leuten ein pauschales Misstrauen gegenüber der Justiz und der Psychiatrie, das diese Institutionen meiner Überzeugung nach nicht verdienen.

Ich habe meinen Unmut darüber kundgetan, dass blindlings alles kolportiert und geglaubt wird, was irgendwie ins Bild von Gustl Mollath als Justiz- und Psychiatrieopfer passt. Vielleicht nicht von jedem, vielleicht nicht von Ihnen, aber von weiten Teilen der Netzöffentlichkeit. Auch auf den Leserbriefseiten der Tageszeitungen ist diese Tendenz erkennbar. Ich habe mit nicht wenigen Leuten gesprochen, die eher bereit sind zu glauben, dass Frau Mollath oder ein großer Unbekannter die 129 Reifen perforiert und anschließend den Brief gefälscht hat, in dem ihr Mann die Opfer der Serie namentlich aufzählt - anstatt zu glauben, dass er es war.

Weiter habe ich versucht, ein paar Aspekte hervorzuheben, die in der Berichterstattung bisher sehr kurz gekommen sind, wie zum Beispiel der lebensgefährliche Charakter und der Umfang der Reifenstechereien oder Argumente aus den Gutachten, etwa die Bewertung von Form und Inhalt von Mollaths Schreiben als einschlägig pathologisch.

Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, weshalb Kollegen von anderen Blättern oder Sendern, die offenbar sehr viel Zeit in diese Recherche gesteckt haben, diese Dinge einfach ausblenden. Mag sein, dass sich das Unverständnis darüber im Ton meines Textes niedergeschlagen hat.

Aber diese Berichterstattung finde ich fatal und auch ihre breite Rezeption. Und ich habe mir das mit dem "deutschen Mandela" ja nicht ausgedacht.

Freundliche Grüße


Und nun zu Thomas Stadler, dem Blogger von internet-law.de. Herr Stadler wirft mir "Verzerrungen und Unrichtigkeiten" in meinem Bericht vor, leistet sich dabei aber selber welche.

Lieber Herr Stadler,

über meinen Beitrag auf SPIEGEL ONLINE schreiben Sie: "Die Autorin lässt (...) wesentliche Aspekte unberücksichtigt, verfälscht andere Punkte (...)." Wer sich mit den "derzeit bekannten Fakten und Hintergründen des gesamten Falls befasst" habe (Sie?), merke das schnell. Dann stellen Sie ein paar dieser "bekannten Fakten und Hintergründe" den angeblichen "Verzerrungen und Unrichtigkeiten" gegenüber.

Ich greife hier exemplarisch einige Ihrer "Fakten" heraus, und zwar vor allem solche, die sich wie Leitmotive durch die Mollath-Berichterstattung ziehen.

Sie behaupten, die Gutachten, die zum Ergebnis kommen, Mollath sei weiterhin krank und gefährlich, seien sämtlich nur nach Aktenlage erstellt, ohne ausführliches Explorationsgespräch.

Wahr ist: Gutachter Klaus Leipziger (Erstgutachter in Bayreuth) stützte sich keineswegs nur auf Akten, er erlebte Mollath fünf Wochen lang auf seiner Station und versuchte in der Zeit mehrfach, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Herr Mollath zeigte in dieser Zeit vielfache bizarre Verhaltensweisen. Er lief dort tagelang spärlich bekleidet auf der Station herum, obwohl man ihn mehrfach bat, etwas überzuziehen. Er verweigerte das Waschen, bis er so stank, dass es zu Konflikten mit den Mitpatienten kam und schrieb sich von einer Tube mit Reinigungsmittel eine Telefonnummer ab, weil er glaubte, man wolle ihn in der Klinik mit Seife vergiften. All das und noch vieles mehr hat Dr. Leipziger sehr ausführlich in seinem Gutachten dokumentiert.

Der zweite - diesmal auf Wunsch der Verteidigung externe - Gutachter, Hans-Ludwig Kröber aus Berlin, war nach Bayreuth gereist, um mit Mollath zu sprechen, aber der lehnte ein Gespräch ab. Kröber stützte sich deshalb unter anderem auf die Strafakten, auf Mollaths Briefe, das Vorgutachten und auf die Pflegeberichte der Klinik. Das ist kein unwissenschaftliches Vorgehen, wie verschiedentlich behauptet wurde, sondern so wird notgedrungen immer dann verfahren, wenn jemand die Exploration verweigert, und wenn, wie im Fall Mollath, genügend anderes aussagekräftiges Material zur Verfügung steht.

Den dritten - ebenfalls externen - Gutachter, Friedemann Pfäfflin, hatte die Verteidigung ausgewählt. Er verbrachte in 2011 einen ganzen Tag im Gespräch mit Herrn Mollath und hat dies in seinem Gutachten sorgfältig und ausführlich dokumentiert, mit gleichem Ergebnis wie die beiden Vorgutachter.

Aus meinem Artikel zitieren Sie: "Anders als vielfach behauptet, begründen alle drei psychiatrischen Gutachter, die Mollath für krank und weiterhin gefährlich halten, die Diagnose seiner Wahnkrankheit nicht mit seinen Schwarzgeldbehauptungen."

Dies, schreiben Sie, sei "schlicht falsch. Um dies festzustellen, genüge "bereits die Lektüre des Strafurteils."

Das, Herr Stadler, ist schlicht unsinnig. Um die Begründung der psychiatrischen Gutachter für ihre Diagnose kennenzulernen, muss man auch als Jurist deren Gutachten lesen, und zwar ganz - und nicht das, was der Richter im Urteil dazu schreibt. Oder das, was aus dem Zusammenhang gerissen anderswo daraus zitiert wird.

Weiterhin schreiben Sie, anders als alle anderen Gutachter habe der leitende Arzt der Allgemeinpsychiatrie in Mainkofen "Mollath tatsächlich untersucht und nicht nach Aktenlage attestiert", und zwar, um zu klären, ob Mollath einen gesetzlichen Betreuer braucht, der Sorge für seine gesundheitlichen oder finanziellen Belange trägt (Betreuungsverfahren). Dieses Gutachten habe Mollath 2007 "als psychopathologisch unauffällig und geschäftsfähig" eingestuft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass bei Mollath mit Sicherheit keine schizophrentypischen Wahnideen vorliegen und es keine Hinweise auf psychotische Erkrankung gibt."

Allerdings haben Sie die Diagnose nicht komplett wiedergegeben, sondern nur das, was den Anschein erweckt, Dr. Simmerl habe Mollath für gesund gehalten. Tatsächlich diagnostizierte er aber "am ehesten eine Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatische Zügen (ICD 10- Nr. F 60.0)" (siehe Seite 38 des Gutachtens).

Ich habe mit Dr. Simmerl gesprochen. Er bestätigte mir, dass er Mollath sehr wohl für deutlich gestört gehalten habe, und dass er sich, was das betrifft, in vielen Medien nicht korrekt wiedergegeben sieht. Außerdem räumte er ein, dass er für sein Gutachten die Strafakten nicht herangezogen hat. Musste er ja auch für ein Betreuungsgutachten nicht. Aber ein vollständiges Bild wird er sich so kaum erworben haben können.

Nun noch eine Anmerkung zur Qualifikation der Gutachter: Leipziger ist Chefarzt der Forensischen Psychiatrie Bayreuth, Kröber ist Chef des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Charité in Berlin, Pfäfflin leitete über zehn Jahre die Sektion Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikums Ulm. Dr. Simmerl ist - zumindest ausweislich seiner Berufsbezeichnung auf dem Gutachten -"Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie". Damit ist er als einziger der vier Gutachter kein Facharzt für forensische Psychiatrie (musste er ja für die Frage der Betreuung auch nicht sein). Simmerls Gutachten ist vom Anspruch und Umfang her das dünnste, für die Aufgabenstellung mag das ausreichend gewesen sein. Aber es hat, was er ja auch nicht behauptet, keinerlei Aussagewert über die Gefährlichkeit von Gustl Mollath.

Und jetzt, wie versprochen noch was zum Thema "Schwarzgeld":

Da zitieren Sie mich: "Bislang gibt es keinen Beweis dafür, dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war, wie ihr Mann behauptet."

Das sei falsch, schreiben Sie, denn "auf S. 7 des Revisionsberichts der HVB ist explizit von Schwarzgeld die Rede". Das stimmt. Genauer gesagt geht es auf der vielzitierten Seite 7 um Sortengeschäfte, die ein Kollege von Petra Mollath, Herr D., ausgeführt hat.

Auch Herr Garcia verweist übrigens auf diese Passage, mit der nach seiner Darstellung die "SZ" die bayerische Justizministerin einer Falschbehauptung überführt hat.

In der zusammenfassenden Bewertung dieses Verhaltens im internen HVB-Bericht liest man allerdings auf S. 16 zu eben diesem Vorwurf: "Der Geldwäschebeauftragte der Bethmann-Bank verzichtet nach Abstimmung mit dem Geldwäschebeauftragten der HVB auf eine Verdachtsanzeige, da er annimmt, dass es sich nach Prüfung der Umstände nicht um deliktische Gelder handeln dürfte."

Hat schon jemand das Gegenteil nachgewiesen? Bitte um entsprechende Belege.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Lakotta

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72 Leserkommentare
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Lothar B. 19.12.2012
Frau Lakotta, Noch immer kein Wort zum Verhalten des Richters? Kein Wort zur Beweiswürdigung im Urteil? Noch immer kein Wort dazu, ob die Staatsanwaltschaft nicht auch einen Anfangsverdacht hätte entdecken müssen, wenn sich jemand selbst der Beihilfe zum Schwarzgeldschmuggel bezichtigt und wenn Namen und Daten genannt werden? Und am wichtigsten: kein Wort dazu, ob man ernsthaft jemanden für gemeingefährlich erklären kann, der nur eines gewaltsamen Ehestreits angeklagt war? Sind die dem Herrn Mollath vorgeworfenen Handlungen (aber nicht bewiesenen) für sie schwere Straftaten?
Umdenken 19.12.2012
Sehr geehrte Frau Lakotta, ich glaube viele Menschen bewegt dieser Fall, gerade weil es Ungereimtheiten gibt, die scheinbar nicht logisch zu erklären sind. Zum Beispiel, warum Herrn Mollath eben nicht in den Genuss des "Goldstandard" der Justiz gekommen ist. Warum er vom Gericht als Reifenstecher angesehen wurde, obwohl die Indizien auch einen anderen Schluss zulassen. Ein Drittes irritiert mich. Warum fahren Menschen mit Bargeld jede Woche in die Schweiz? Ist das der normale Geldverkehr zwischen Banken? Viertens frag ich mich, kann eine langsam scheiternde langjährige Lebensplanung nicht einen der Ehepartner völlig aus der Bahn werfen? Ja, es besteht die Möglichkeit, das ein gescheitertes Leben einen in Grenzbereiche des menschlichen Geistes führen. Der Kern des Falls ist aber der Transport von Bargeld von Deutschland in die Schweiz. Und mit Sicherheit handelt es sich kaum um deliktisches Geld. Zum Delikt wird es wohl erst wenn die Erträge in der Schweiz nicht angezeigt werden. Die Frage bleibt, warum bringt man regelmäßig Bargeld in die Schweiz?
thatandthis 19.12.2012
Thema verfehlt, oder: Der Ton macht die Musik.
Frau Lakotta, meines Erachtens geht Ihr Rechtfertigungsversuch am Thema der Kritik auf Ihren letzten Artikel vorbei. Erstens verfallen Sie direkt zu Anfang in den gleichen abfälligen Jargon, wie z.B. Unterstützer von Herrn Mollath als "Internet-Mob" zu bezeichnen, indem Sie von einem "Shitstorm" reden. Soweit ich den Großteil der Kritiken lese, so sind sie fundiert und meist in einem sachlichen Ton. Das zeigt schon Ihre geringe Wertschätzung für die Menschen, die sich in diesem Fall für einen aus deren Sicht richtigen Zweck einsetzen. Es geht in diesem Fall auch um keine "Hippies", die sich für freie Drogen einsetzen, es geht um eine breite Gruppe von Bürgern, *Akademikern, Ärzten, Richtern usw., die nach reiflicher Überprüfung der frei zugänglichen Fakten zu der Überzeugung gelangt sind, dass einem Menschen großes Unrecht angetan wurde und wird. Da sollten Sie erstmal ein wenig Respekt zeigen, auch wenn Sie scheinbar zu einem anderen Resultat kommen.* Das zweite Problem ist ihr grundsätzlicher Ansatz. Sie versuchen klarzumachen, dass es keinen Skandal gäbe und Herr Mollath zurecht dort ist, wo er jetzt ist. Sie unterstützen also, dass ein Mann eingesperrt und fast aller Rechte beraubt ist. Die Unterstützer Herr Mollaths wollen lediglich eine Wiederaufnahme und Untersuchung, da eine MASSE von Dokumenten und Aussagen vehement an den Wahn-Diagnosen und an der Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungszeugin zweifeln lassen. Man möchte, dass dies natürlich nach rechtsstaatlichen Verfahren verläuft, es hat niemand etwas zu befürchten. Niemand wird einfach so freigelassen. Ihre Argumentation (wie auch die von Justizministerin Frau Merk) drängt in Richtung einer Verhinderung der Untersuchung. Warum? Was gibt es denn zu befürchten? Das ist absurd! Es sei denn, man ist unzureichend informiert oder befangen. Dass Sie recherchiert haben, haben Sie gesagt. Ich frage mich also, welches Interesse kann man haben, eine neutrale Untersuchung der vielen neuen Fakten und Aussagen zu verhindern? Genau diese Frage stellt sich auch der "Internet-Mob", und die Antwort ist eben in keinem Fall erfreulich.
RA Thomas Stadler antwortet 19.12.2012: "Auch wenn Frau Lakotta mir (ebenfalls) Verzerrung vorwirft, bestätigt ihre Stellungnahme den Vorwurf des Tendenzjournalismus eher als ihn zu widerlegen. Denn Beate Lakotta relativiert ihre Aussagen zumindest teilweise und gibt zu erkennen, dass sie bestimmte Umstände gar nicht erwähnt hat, obwohl sie ihr bekannt und bewusst waren." http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html
Hamburgs Star-Anwalt Strate vertritt Gustl Mollath http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article112148395/Hamburgs-Star-Anwalt-Strate-vertritt-Gustl-Mollath.html Damit wird die rechtliche Seite abgedeckt.
angste 20.12.2012
Liebste Frau Lakotto, natürlich war die Geldwäsche nicht zu beweisen...zumindest nicht von der Bank. Sie hätte damit gleichzeitig ihre Kunden die in die Sache mit reinziehen müssen, denn Petra Mollath hat für Bankkunden das Geld in die Schweiz gebracht, die Bank hätte hätte das Bankgeheimnis verletzen müssen, ihren Ruf ruiniert.. Außerdem wissen wir doch heute, daß die Bank damals alles tun mußte, um staatsanwaltschaftliche Untersuchungen in der Bank zu vermeiden, die durch weitergehende Maßnahmen (außer der Kündigung) unweigerlich gekommen wären. Im Revisionsbericht steht: "...Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw Verstöße gegen interne Richtlinien WIE AUCH EXTERNE VORSCHRIFTEN (U.A. ABGABENORDNUNG, GELDWÄSCHEGESETZ, WERTPAPIERHANDELSGESETZ) anzulasten....Auf weitergehende Massnahmen wurde wegen der Trennung von den Mitarbeitern verzichtet..." Also nix mit Unschuld und Petra Mollath und demzufolge Schuld von Gustl Mollath. Sie wissen das sehr genau. "...der lebensgefährliche Charakter und der Umfang der Reifenstechereien..." Im Urteil ist von einem (von 2 an einem PKW) zerstörten Reifen, bei dem die Luft erst während der Fahrt entwich. Da hat jemand nicht richtig zugestochen, nicht perfide einen Unfall provozieren wollen. Prof. Kröber hat nach eigenen Angaben die Aussagen von Petra Mollath und die Akten herangezogen...um zu begutachten, ob eine Störung IMMER noch vorliegt.... wenn Frau Mollath also Jahre vorher bei Gericht gesagt hätte, Mollath hat ein Gipsbein, hätte Kröber daraus geschlossen, daß Mollath weiterhin ein Gipsbein hat? Ein Beleg dafür, daß Mollath weiterhin eine Gefahr ist, sind Aussagen und Akten nicht, so ein Urteil ist ohne persönliche Begutachtung gar nicht möglich. Oder reicht bei hochqualifizierten Gutachtern Hörensagen? Usw, usw.
Kurbjuhn 20.12.2012
Auf Seite 16 des HVB_Berichts heißt es doch eindeutig "Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u.a. Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) zu machen. Die Mitarbeiter, insbesondere Frau Mollath haben wenig dazu beigetragen, die gegen sie und die Bank erhobenen Vorwürfe zu entkräften." Zumindest bei der HVB scheint man der Ansicht zu sein, dass Frau Mollath gegen das ein oder andere Gesetz verstoßen hat. Ich versteh nicht so ganz, warum sie diese Passage unterschlagen, wenn Sie nur ein paar Zeilen weiter etwas zitieren.
dante_bon 20.12.2012
für frau lakotta und die redakteure, die ihren aufsatz passieren liessen, zwei lesetipps: http://www.humana-conditio.de/?p=184 http://www.newsandbuy.de/Mollath_Presse.htm so sieht journalismus aus. mfg, dante
creatext 20.12.2012
Frau Lakotta hat alles richtig gemacht, was man von einer guten Journalistin erwartet. Und doch verfestigt sich der Eindruck, dass sie eine "nützliche Idiotin" bestimmter Kreise geworden ist. Wenn in absehbarer Zeit herauskommt, dass die Ex-Frau von Gustl Mollath sowohl die Gewalttätigkeit ihres Mannes frei erfunden als auch die Reifenstecherei selbst in Auftrag gegeben hat, dann kann Frau Lakotta ihre zweifellos vorhandenen Recherche-Qualitäten einsetzen, um die Motive für das Handeln von Mollaths Ex-Frau herauszufinden.
shit_happens 20.12.2012
Wäre mir ja neu, dass Herr Kröber von der Verteidigung als Gutachter engagiert wurde. Aber wenn Frau Lakotta das weiss, dann wird es wohl so sein. Aber dann sollten doch wohl auch hier die Standards aufrechterhalten werden. Die Diagnose einer "wahnhaften Störung" nach ICD10: F 22.0 darf jedenfalls überhaupt nur gestellt werden, wenn der Wahncharakter vorgebrachter Äußerungen eindeutig erwiesen und ihr Realitätsgehalt wirklich ausgeschlossen sind, was im vorliegenden Fall nie geprüft wurde.
tolate 20.12.2012
"Es würde mich nicht überraschen, wenn bei der angekündigten Überprüfung seiner Unterbringung oder der Tatvorwürfe von damals kein anderes Ergebnis herauskommen würde". Mich schon.. Die Kommentierung, die insbesondere Frau Merk bis in die jüngste Zeit hinen betrieben hat, gleicht einem Staudamm, der alles zurückhalten sollte hinter dieser Mauer des "es ist alles nach Recht und Gesetz gelaufen, ein wegen seiner Krankheit gefährlicher Mensch sitzt in der Forensik, und zahlreiche Gutachter haben das immer wieder überprüft und immer wieder die Notwendigkeit bestätigt". Wurde die Kritik differenzierter, und umfangreicher, hat sie die Mauer halt ein bißchen höher gezogen, die Mauerkrone bestand aus dem ständig wiederholten Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte, die von den Kritikern nicht gesehen würde, nicht respektiert würde etc. Ja , hätte Herr Mollath ein fertiges Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens mit Anklagereife vorgezeigt, wäre die Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen, kionkrete Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht anzunehmen . Hätte sein Verteidiger dafür gesorgt, dass die Frage, wie im einzelnen die von Frau Mollath angeführte Tätlichkeit abgelaufen ist, die er nach seiner Aussage leider begangen habe im Rahmen der Abwehr eines von ihr ausgegangenen Angriffs, und hätte sein Verteidiger die keineswegs jedem gebotenen Anspruch standhaltende Beweiswürdigung hinsichtlich der Reifenstechereien bereits im Verfahrenund dann erst Recht zur Revisison gerügt, wäre vielleicht ein anderes Urteil gefällt worden. Aber, er hätte ja, so Frau Merk, ohne weiteres zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen können. Das wird ja jetzt wohl geschehen, und bis dahin sind die fundierten Kritiken am Verfahren und an den Gutachten sicher noch besser als jetzt schon. Denn das gefährdet nicht die Unabhängigkeit der Justiz, und das führt auch nicht zur Freilassung eines für die Allgemeinheit gefährlichen und kranken Menschen. Soweit ich weiß, sind bisher alle. auch die, die später wieder Straftaten begangen haben, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens freigekommen. Und die Gefahr, dass er des Nachts befreit werden könnte, bestand nicht und besteht nicht. Ob es sich um einen Justizskandal gehandelt hat, darüber wird nach dem Verfahren, so es zugelassen wird, und nach einem neuen Gutachten, das sicher kommen wird, noch zu reden sein.
spiegelleserol 20.12.2012
Liebe Frau Lakotta, Sie haben sich um die Intelligenz, den gesunden Menschenverstand und einige führende Forensiker Deutschlands verdient gemacht. Sie haben recherchiert und die Fakten des forensischen Falles Mollath hervorragend genau dargestellt und damit den verwirrten Internetforisten eine Lektion erteilt von bleibender Güte. Allerlei engagierte Juristen, Gutmenschen, Journalisten, besonders in der SZ sind schachmatt gesetzt, denken jedoch noch über die nächsten Züge nach, die es nur noch in einer Phantasiewelt geben kann, weil das Spiel aus ist. Die Einzelheiten sind alle besprochen. Jetzt fehlt nur noch eine kurze Zusammenfassung der Beurteilung. Der grundsätzlicher Denkfehler, um nicht gleich Wahn zu sagen, dem alle Kritiker in Blogs und Foren verfallen sind, beruht auf dem Mißverständnis, dass es ohne 100% korrekte Gerichtsurteile gar keine berechtigten Unterbringungsgründe in der Forensik geben könne. Man spürt das förmlich, wenn krampfhaft Mängel juristischer Art dafür sprechen sollen, dass es gar keine berechtigten psychiatrischen Gründe für die Unterbringung gebe. Jeder Psychiater weiss es aber besser, nur ist ihm das zu dumm, diese Binse im Internet festzustellen. Ich wage mich jetzt meilenweit in die Spezialgebiete von jemandem wie Herrn RA Strate vor und behaupte, dass er genau diesen Fehler machte, wenn er meinte, die StA u.a. hätte dann und dann ermitteln müssen. Und deshalb ist Mollath also kerngesund und hätte nie untergebracht werden dürfen? Alle zitierten Forensiker sind der Meinung, dass Mollath aufgrund seines Wahns schwer gestört ist und aus den bekannten Gründen auch gefährlich ist. Der wichtigste Satz, ich zitiere aus dem Gedächtnis, ist eben, dass Mollath es nicht hinnehmen könne, dass Deutschland und die ganze Welt durch diese Transaktionen kaputtgemacht würden. Mollath selbst und all seine Unterstützer kommen einfach nicht von der fixen Idee los, dass diese Transaktionen doch durch etliche Untersuchungen bestätigt worden seien. Es ist eine Schande, dass ein Richter wie B. durch seine Lautstärke die Rechte eines Wahnkranken beschnitten haben soll, laut Internet-Shitstorm, wenn er in Wahrheit Mollath vor den unweigerlich kommenden Konsequenzen die Chance geben wollte, einen Rest Normalität in der Kommunikation zu beweisen. Ehrerbietung, Frau Lakotta!
spiegelleserol 20.12.2012
Liebe Frau Lakotta, Sie haben sich um die Intelligenz, den gesunden Menschenverstand und einige führende Forensiker Deutschlands verdient gemacht. Sie haben recherchiert und die Fakten des forensischen Falles Mollath hervorragend genau dargestellt und damit den verwirrten Internetforisten eine Lektion erteilt von bleibender Güte. Allerlei engagierte Juristen, Gutmenschen, Journalisten, besonders in der SZ sind schachmatt gesetzt, denken jedoch noch über die nächsten Züge nach, die es nur noch in einer Phantasiewelt geben kann, weil das Spiel aus ist. Die Einzelheiten sind alle besprochen. Jetzt fehlt nur noch eine kurze Zusammenfassung der Beurteilung. Der grundsätzliche Denkfehler, um nicht gleich Wahn zu sagen, dem alle Kritiker in Blogs und Foren verfallen sind, beruht auf dem Mißverständnis, dass es ohne 100% korrekte Gerichtsurteile gar keine berechtigten Unterbringungsgründe in der Forensik geben könne. Jeder Psychiater weiss es aber besser, nur ist ihm das zu dumm, diese Binse im Internet festzustellen. Ich wage mich jetzt meilenweit in die Spezialgebiete von jemandem wie Herrn RA Strate vor und behaupte, dass er genau diesen Fehler machte, wenn er meinte, die StA u.a. hätte dann und dann ermitteln müssen. Und deshalb ist Mollath also kerngesund und hätte nie untergebracht werden dürfen? Alle zitierten Forensiker sind der Meinung, dass Mollath aufgrund seines Wahns schwer gestört und aus den bekannten Gründen auch gefährlich ist. Der wichtigste Satz, ich zitiere aus dem Gedächtnis, ist eben, dass Mollath es nicht hinnehmen könne, dass Deutschland und die ganze Welt durch diese Transaktionen kaputtgemacht würden. Mollath selbst und all seine Unterstützer kommen einfach nicht von der fixen Idee los, dass diese Transaktionen doch durch etliche Untersuchungen bestätigt seien. Es ist eine Schande, dass ein Richter wie B. durch seine Lautstärke die Rechte eines Wahnkranken beschnitten haben soll, laut Internet-Shitstorm, wenn er in Wahrheit Mollath vor den unweigerlich kommenden Konsequenzen die Chance geben wollte, einen Rest Normalität in der Kommunikation zu beweisen. Ehrerbietung, Frau Lakotta!
deali_ 21.12.2012
Was mich sehr befremdet ist das die zahlreichen Gutachter mit denen Frau Lakotta gesprochen hat ihre Schweigepflicht gebrochen haben und ihr bereitwillig die Diagnose mitgeteilt haben. Das ist höchst seltsam. Deali
Hier kann Frau Lakotta lernen, was wirkliche Recherche ist, die die Realität erforscht: Oberstaatsanwältin a. D. Gabriele Wolff-Blog: Der Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie II: http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/, http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/, http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/21/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iv/
thatandthis 21.12.2012
Sehr geehrte Frau Lakotta, Herr Dr. Simmerl wollte wohl doch ein wenig anders verstanden werden als Sie es auslegten: http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2
swandue 21.12.2012
Sehr geehrte Frau Lakotta, Sie picken sich aus dem großen Fundus, den der Fall Mollath mittlerweile bietet, ein Detail heraus (wo es zurecht kritische Nachfragen gegeben hat, nachdem die Ärztin, deren Praxisstempel sich auf dem Gutachten befindet, erklärt hat „ich war es nicht“), liefern dazu eine möglicherweise zutreffende Erklärung – und meinen, damit gleich den kompletten Fall Mollath für erledigt erklären zu können. Ich habe mich gefragt, welche wichtige Information Ihr Text enthält. Ich kam zu dem Ergebnis, wichtig sei die Information, dass einem Gutachten, das in einem gerichtlichen Verfahren über Freiheit, Inhaftierung oder psychiatrische Unterbringung eines Menschen eine nicht ganz unwichtige Rolle gespielt hat, nicht völlig problemlos zu entnehmen ist, von wem es erstellt wurde. Sie finden das allerdings offenbar nicht kritikwürdig. Es stellt sich die Frage, ob man diesbezüglich an ein solches Gutachten weniger strenge Anforderungen stellen kann als an ein aus einem Schreibblock herausgerissenes Blatt Papier, auf dem mitgeteilt wird, dass ein 16-jähriger Schüler leider am letzten Schultag vor dem Sommerferien krankheitsbedingt nicht in die Schule kommen kann, wo ein pflichtbewusster Schuldirektor dann bitte schön wissen möchte, ob das von Mutter oder Vater ge- und unterschrieben wurde – oder vom Schüler selbst, der einige Stunden früher den Badesee aufsuchen wollte. Ich bin davon überzeugt, dass man Ihre Frau Friedrichsen nachts um drei aus dem Bett holen und sie dann aus dem Stand einen schönen Text dazu verfassen könnte. Titel möglicherweise „Saustall bei der Justiz“ oder so ähnlich. Ebenso könnte man einen Text dazu verfassen, dass in einem gerichtlichen Verfahren über nacheheliche Auseinandersetzungen (wie so oft in solchen Fällen stand Aussage gegen Aussage, neutrale Zeugen wichtiger Ereignisse gab es nicht) offenbar mehr oder weniger vorbehaltlos einer Frau geglaubt wurde, der einige Jahre zuvor in einem (leider keinem(?) anderen Prozessbeteiligten bekanntem) Sonderrevisionsbericht ihres früheren Arbeitgebers bescheinigt wurde, dass sie - unter zweifelhaften Umständen 800.000 DM von einem Kunden des Unternehmens geerbt hat, - Provisionen dafür erhalten hat, Kunden zum Schaden ihres Arbeitgebers an konkurrierende Unternehmen zu vermitteln, - „viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften“ begangen hat, - „wenig dazu beigetragen“ hat, „die gegen sie und die Bank erhobenen Vorwürfe zu entkräften,“ stattdessen „durch unkooperatives Verhalten und das teilweise Zurückhalten von Informationen die Recherchen erschwert und in die Länge gezogen“ und „Sachverhalte (...) meist erst nach Vorlegen von Belegen etc. zugegeben“ hat. Dies belegt, dass sie erstens offensichtlich im Allgemeinen kein Problem damit hat, zu lügen, wenn ihr das einen Vorteil bringen kann und zweitens im Besonderen ein Motiv hatte, ihren früheren Ehemann in jeder erdenklichen Weise zu bekämpfen, dafür, dass er die HVB auf all das aufmerksam gemacht hat. Die HVB hat diesen Bericht jahrelang unter Verschluss gehalten, obwohl er sehr wichtig sein kann für Herrn Mollath. Wenn die Banker damit kein Problem haben, dass Herr Mollath in der Psychiatrie weggesperrt ist – was sind denn dann schon lausige knapp 20.000 Euro "Abfindung" genannte Schweigegeld an Frau Mollath? Chancen in einem streitigen Gerichtsverfahren hätte sie keine gehabt, aber der Schaden, der der Bank entstanden wäre! Kunden sind sauer, weil solche Machenschaften stattfinden, andere Kunden sind sauer, weil sie sich nicht darauf verlassen können, dass so was geheim bleibt. Selbst wer möglicherweise für sich in Anspruch nehmen kann, stets nach bestem Wissen und Gewissen und keinesfalls böswillig zum Schaden des Herrn Mollath gehandelt zu haben, muss zugestehen, dass es bei dem inzwischen gewonnen zusätzlichen Wissen über den Fall angebracht ist, alles noch einmal aufzurollen und dann an der einen oder anderen Stelle anders als beim ersten Versuch zu handeln, z.B. wenn die frühere Frau Mollath als Zeugin befragt wird. Wahrscheinlich könnte der Spiegel mittlerweile eine mehrteilige Serie zu dem Fall bringen, mit den großen Themenbereichen Fehler bei der Justiz, Missbrauch der Psychiatrie und Umgang mit Steuersündern. Wenn es noch den „Spiegel“ früherer Zeiten gäbe, den „Spiegel“, den Sie kürzlich gefeiert haben beim Rückblick auf 50 Jahre Spiegel-Affäre, dann könnte der ganz aktuell auch einen Artikel bringen über einen „Skandal im Skandal“. Selbstverständlich hätte dieser "Spiegel" früherer Zeiten nicht das Problem, selbst darin verwickelt zu sein. Praktisch gleichzeitig haben vor einer Woche drei große Presseorgane Artikel rausgehauen, die Herrn Mollath in ein schlechtes Licht setzen sollen. Dies jeweils konträr zu dem, was man an gleicher Stelle zwei oder drei Wochen vorher zu dem Thema lesen konnte – ohne dass es in der Zwischenzeit neue Informationen gegeben hätte, die einen solchen Wandel rechtfertigen könnten. Man fragt sich, wer da die Fäden in der Hand hält und was der Ihrem Haus Tolles bieten muss, dass es sich für so was hergibt. Wird man diese neue Linie nun dauerhaft beibehalten? Was machen Sie und Ihre Kollegen, wenn sich letztlich Mollath und die Wahrheit durchsetzen sollten? Oder denken Sie soweit schon gar nicht mehr und man muss Ihnen auch gar nicht soviel bieten, weil auch der „Spiegel“ akut um seine Existenz kämpfen muss? Wenn dem so sein sollte, dann wird man sich wehmütig der Vergangenheit erinnern. Was die Gegenwart angeht, bin ich geneigt zu sagen: „Nun denn, wer nicht mit der Zeit geht, der geht dann halt mit der Zeit.“ Wenn Ihr Haus mit solchen Methoden ums Überleben kämpfen muss, dann ist es um diesen traurigen Rest auch nicht mehr schade. Das ist ein bisschen wie mit der Meldung über das Ende des Bochumer Opel-Werks, die auch viel von ihrem Schrecken verliert, wenn man hört, dass dort 3.000 Leute beschäftigt sind – nach früher mal über 20.000. Der größte Teil des Desasters ist längst passiert und Vergangenheit, 85 % der Arbeitsplätze sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten verlorengegangen, nun folgt nur noch der traurige Schlusspunkt.
acsmac 21.12.2012
Sorry, Frau Lakotta, aber wenn ich das alles hier so lese und nachprüfe, muss ich feststellen, sie wollen mich als Leser bewusst täuschen und lügen mich auch schlicht und einfach an. Ich bin sehr enttäuscht.
hgeismar 21.12.2012
Sehr geehrte Frau Lakotta, Sie weisen darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Komplex "Schwarzgeld" ein Nachweis strafbarer Handlungen der Ehefrau des Herrn M. noch nicht erbracht sei. Mir scheint hier ein Denkfehler vorzuliegen, da es in Bezug auf eine Entlastung des Herrn M. schon ausreicht, dass nicht auszuschließen war, dass Straftaten seitens der ehemaligen Ehepartnerin begangen wurden und mithin ein Belastungsmotiv mit einiger Wahrscheinlichkeit vorgelegen hat. Ein Nachweis, dass Straftaten begangen wurden, muss doch gar nicht erbracht werden. Denn es geht doch hier nicht um die Belastung Dritter, sondern um eine Entlastung des Herrn M, mithin um einen Bereich in dem der Grundsatz „in dubio pro reo“ gilt. Für ein Wiederaufnahmeverfahren nach den §§ 359 ff. StPO müsste es ausreichen, wenn neue Beweismittel vorliegen, aus denen sich zumindest ein fundierter Verdacht ergibt, dass die ehemalige Ehepartnerin möglicherweise gravierende Konsequenzen zu befürchten hatte und mithin deshalb ein Belastungsmotiv existiert haben könnte. Dass sich aus dem HVB Revisionsbericht ein fundierter Verdacht ergibt, dass jedenfalls für der ehemalige Ehepartnerin gravierende Konsequenzen drohten, dürfte doch wohl unstreitig der Fall sein. Vor dem Hintergrund der übrigen Aussagen und sonstigen Beweismittel die dafür sprechen, dass ein Belastungsmotiv vorlag und im Lichte des Rechtstaatsprinzips scheint sich doch nach Bekanntwerden des HVB-Revisionsberichtes ein Wiederaufnahmeverfahren hier geradezu aufzudrängen. Vor diesem Hintergrund erscheint es ja auch befremdlich, dass seitens der Staatsministerin Frau Dr. Merk – wenig hinterfragt durch die Medien – weiterhin kategorisch behauptet wird, erst der Bericht der Nürnberger Nachrichten über einen durch den Vorsitzenden Richter getätigten Anruf hätte eine Bitte zur Wiederaufnahme möglich gemacht. Soweit ersichtlich, lag der Revisionsbericht der Ministerin ja bereits seit vielen Monaten vor. Gegenüber dem Bericht über den richterlichen Anruf scheint doch die sich aus dem Revisionsbericht ergebende Notwendigkeit der Neubeurteilung der entscheidenden Zeugenaussage der weitaus gewichtigere Anlass zur Wiederaufnahme zu sein. Da es jedenfalls nicht auszuschließen ist, dass nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ viele/alle strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn M. in sich zusammen fallen könnten, sollte einem Wiederaufnahmeverfahren auch nicht vorgegriffen werden. Wäre durch das Gericht hier keine rechtwidrige Taten festgestellt worden, hätte doch auch eine Begutachtung des Herrn M. nicht in der Form erfolgen können. Beste Grüße und ein frohes Weihnachtsfest!
tolate 21.12.2012
Sehr veehrte Frau Lakotta, nachdem nun geklärt ist, dass ein Attest der Frau Dr. R. deshalb nicht von ihr erinnert werden kann, weil es ja von ihrem Sohn ausgestellt worden war, komme ich nun doch noch mal auf das Problem der Glaubwürdigkeit von Gutachten auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie zu sprechen. Das ist von Bedeutung, denn genauso wenig wie ein rechtskräftig gewordenes Urteil beweist, dass der dort vom Gericht für wahr befundene Sachverhalt stimmen muss, genauso wenig muss ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zutreffend sein. Es wurde vom Gericht für zutreffend gehalten, das stimmt. Die Ausführungen der Sachverständigen wurden als überzeugend betrachtet, jedenfalls bei den Gutachtern, deren Ausführungen für eine Fortsetzung der Unterbringung gesprochen haben. Die Ausführungen der anderen Gutachter dagegen waren nicht überzeugend. Noch ein paar Gedanken zu Verhaltensweisen während einer seit dem Jahr 2001 vom BVG für unzulässig erachteten zwangsweisen Unterbringung zur Erstellung eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens. Ein Mensch wird gegen seinen Willen in die betreffende Anstalt gebracht, möglicherweise dem üblichen Aufnahmeritual mit Entkleidung unterzogen und muss nun für die nächsten Wochen mit den sanitären Möglichkeiten und er Küche vorlieb nehmen, wie sie halt dort gegeben sind. Er möchte protestieren, sich wehren, nicht gerade auf die aggressive Tour, aber nachhaltig obstinat. Da macht es doch Sinn, das Essen zu verweigern, in der Unterhose herumzulaufen, wann immer man das selbstbestimmt möchte, und sich nicht zu waschen. Nicht gerade die feine Art, und wie man sieht, auch nicht ungefährlich, aber zunächst einmal nachvollziehbar. Und "Nachvollziehbar" und "Wahn", das schließt sich aus. Es gab mal einen Oberarzt in einer forensischen Psychiatrie, von Beruf eigentlich Postbote, namens Postel. Dieser hat es fertiggebracht, zirka 60 Sachverständigengutachten zu erstatten, nach einem in der Klinik vorhandenen Mustergutachten des renommierten Professor Dr. med. Leygraf, die auch bei einer Nachuntersuchung nach seiner Enttarnung nicht zur Aufhebung der jeweiligen Urteile genötigt haben. Ein Mustergutachten und ein Gespür dafür, was das Gericht würde hören wollen, waren laut dem Herrn Postel die Grundlage für seinen Erfolg als Gutachter. Er habe offensichtlich überzeugend mit den Worthülsen jongliert. Dieser Mensch war auch in der Lage, mit einem erfundenen Thema seiner angeblichen Promotion sich gegen zahlreiche andere Bewerber durchzusetzen, sein Chef war hoch zufrieden mit ihm, seine Wahl zum Chefarzt stand an. Entdeckt wurde er von einem Mitbewerber um die Stelle, ich unterstelle mal, dass dessen Motivation zu den angestellten Nachforschungen auch was mit Futterneid zu tun gehabt haben könnte.
maurice_13 21.12.2012
Geehrte Frau Lakotta, recherchieren Sie doch bitte mal ob es Belastungsgründe von Frau Mollath gegen ihren Mann geben könnte. Oder ob es reaktive Ursachen für Herrn Mollath's Verhalten geben könnte. Z.B Tod seiner Mutter, dann das für Herrn Mollath extrem Belastende wohl doch kriminelle Verhalten seiner Frau. Dies kann sehr wohl zu traumatischen Belastungsstörungen führen, in dehnen wahnhaftes Verhalten als Symptom auftreten kann. Recherchieren Sie doch mal in diese Richtung. Und warum wird in Deutschland eine PTBS durch kumulierende Stressereignisse nicht diagnostiziert, in anderen Ländern aber doch? Recherchieren Sie doch bitte auch: Warum ist Mollath nie zuvor auffällig gewesen? Was recherchieren Sie zu der Eidesstattlichen Erklärung von einem alten Bekannten, der die ehemalige Frau Mollath schwer belastet?
maurice_13 21.12.2012
Geehrte Frau Lakotta, recherchieren Sie doch bitte mal ob es Belastungsgründe von Frau Mollath gegen ihren Mann geben könnte. Oder ob es reaktive Ursachen für Herrn Mollath's Verhalten geben könnte. Z.B Tod seiner Mutter, dann das für Herrn Mollath extrem Belastende wohl doch kriminelle Verhalten seiner Frau. Dies kann sehr wohl zu traumatischen Belastungsstörungen führen, in dehnen wahnhaftes Verhalten als Symptom auftreten kann. Recherchieren Sie doch mal in diese Richtung. Und warum wird in Deutschland eine PTBS durch kumulierende Stressereignisse nicht diagnostiziert, in anderen Ländern aber doch? Recherchieren Sie doch bitte auch: Warum ist Mollath nie zuvor auffällig gewesen? Was recherchieren Sie zu der Eidesstattlichen Erklärung von einem alten Bekannten, der die ehemalige Frau Mollath schwer belastet?
hmhmhmhm 21.12.2012
oans, zwoa, gsuffa! http://tinyurl.com/d6k5368
maurice_13 21.12.2012
Nun noch eine Anmerkung zur Qualifikation... haben Sie Jura oder Germanistik studiert...? Den "Shitstorm" von unter anderen höher qualifizierten Menschen wie Jura Bloggern haben Sie ja selbst ausgelöst. Warum nur? "Es würde mich nicht überraschen, wenn bei der angekündigten Überprüfung seiner Unterbringung oder der Tatvorwürfe von damals kein anderes Ergebnis herauskommen würde." Es würde viele Menschen nicht überraschen. Eine Frau Gabrielle Wolff vielleicht nicht, einen Herrn Prantl vielleicht auch nicht ganz, um in ihrer eigenen suggestiv - Rhetorik zu antworten. Doch diese wirklichen Fachleute mit Insiderwissen über die Justiz haben größte Zweifel an den bisherigen Urteilen. Und genau deshalb ist der "Shitstorm" so groß und ich hoffe er wird noch viel größer!
acsmac 22.12.2012
Sorry, Frau Lakotta, aber wenn ich das alles hier so lese und nachprüfe, muss ich feststellen, sie wollen mich als Leser bewusst täuschen und lügen mich auch schlicht und einfach an. Ich bin sehr enttäuscht.
tizian 22.12.2012
Ich finde es ja wenigstens mutig, sich hier zu äussern. Ich muss aber feststellen, dass doch viel unerwähnt bleibt. Da ganz viel schon geschrieben wurde möchte ich Folgendes anmerken. Aus Sicht der Beweiswürdigung alleine ist das Urteil ein Skandal, haben Sie da mal mit Juristen gesprochen? Für die Glaubwürdigkeit von Frau Mollath wäre alleine das Kündigungsverfahren als solches eine eindeutige Belastungstendenz gewesen, sie ist ja gekündigt worden, weil Mollath sie bei der Bank anschwärzte, es lag daher in ihrem Interesse, ihn verrückt dastehen zu lassen. Das Gericht beschied ihr aber, keinerlei Belastungstendenzen zu haben, das ist schlicht falsch. Für die Glaubhaftigkeit der Aussage ist der späte Anzeigezeitpunkt zu beachten. In diesen Fällen habe ich nie erlebt, dass dann nur die Aussage der Frau reicht, sondern dass weitere Beweismittel erhoben werden, auch und gerade der Ersteller des Attestes wird dann als Zeuge geladen, u.U. auch die Beamten, die die Anzeige aufnahmen, einfach um zu klären, wie die zeitlichen Diskrepanzen erklärbar sind. Bei der Beweiswürdigung fällt vor allem im Bereich der Reifenstecherei auf, dass dort, bei einem Indizienurteil, richtig schlampig gearbeitet wurde. Auch hier hat wieder die Aussage der Frau alleine gereicht. Alleine das Video, auf dem ein Täter angeblich zu sehen war, nicht anzusehen ist ein kleiner Skandal. Ausserdem sagte selbst Frau Mollath, dass es ihr Mann nur sein könnte. Ich habe Ordnungswidrigkeitenverfahren erlebt, wo anthropologische Gutachten gefertigt wurden, um zu klären, ob der -bestreitende- Betroffene auf einem Foto zu sehen ist. Hier dagegen reicht -wie gesagt- die nicht eindeutige (!) Aussage der Frau. Gerade den Komplex finde ich skandalös, insbesondere weil es sich nur um Indizien handelte. Und was meinen Sie eigentlich mit "Goldstandard"? Gerade im Bereich der Strafjustiz bei all ihren belastenden Möglichkeiten für die Freiheit eines Menschen (wir reden im Fall Mollath nicht über eine kleine Geldstrafe!), sollte er dort gerade selbstverständlich sein, es ist traurig, mit welcher Selbstverständlichkeit das so von Ihnen geschrieben wird. Zum HVB-Bericht: Was Sie schreiben bezieht sich laut Bericht auf einen anderen, nämlich auf Wolfgang D., es steht explizit in dem Absatz, der mit seinem Namen überschrieben ist. Frau Mollath wurde einfach ausserordentlich gekündigt laut Bericht. Und der Satz "auf weitergehende Maßnahmen wurde wegen der Trennung von den MItarbeitern verzichtet" bedeutet übersetzt, dass die Bank einiges hätte hinterherschieben können, aber verzichtete. Wenn nichts weiter möglich gewesen wäre, hätte man auch nicht "verzichten" können. P.S.: Übrigens, auch wenn es von Ihnen anders gemeint war: Das mit dem Attest kann Herrn Mollath sehr wahrscheinlich nutzen, da das Attest dann eben nicht von Frau Dr. Reichel stammt wie im Urteil steht, vgl. § 359 Nr.1 StPO, sondern von ihrem Sohn, während sie als Ausstellerin bezeichnet wird, das macht die Urkunde i.S.d.G. "unecht". Ich hab das schonmal so bezeichnet und finde den Vergleich weiter passend: Es könnte der "entlastende" Aktenvermerk sein, mit dem Hintze prahlte...
maurice_13 22.12.2012
Hallo Frau Lakotta; Ich hoffe Sie lesen die Leserkommentare. Nein, Sie haben nicht richtig gut recherchiert: zum Beispiel: http://www.aufrecht.net/utu/psychose.html "Schwere Mängel im psychiatrischen Klassifikationssystem" Psychiatrie in D-land ist bisweilen tiefstes Mittelalter und mit Verlaub, ihre eigene "Schwarmintelligenz" verbreitet sich auf einer doch sehr konservativen Scheibe, ganz nach "keep calm and carry on". Psychologisch gesehen empfinde ich ihre Artikel über G. Mollath eher als typischen Verdrängunsreflex.
tizian 22.12.2012
Ich wusste nicht, ob das noch hinpasst, deswegen schreibe ich es extra: In Ihrem Artikel und in Ihrem Blogeintrag liest man davon, dass die HVB Mollath noch um Namen etc. bat und er die nicht geben wollte, damit -so erwecken Sie den Eindruck- diskreditieren Sie ihn und sein Material. Die Bank fertigt einen 16 seitigen Bericht, in dem x Verstöße festgestellt werden und aufgrund dessen die Bank sich von mehreren Mitarbeitern trennt... Fällt Ihnen der Widerspruch nicht auf? Offenbar hat das was Mollath gab, völlig ausgereicht für die bankinternen Ermittlungen -wie sonst hätte dieser Bericht gefertigt werden können?-, es war also auch konkret genug.
Umdenken 22.12.2012
Sehr geehrte Frau Lakotta, Prinzip dieses Blogs soll wohl die Diskussion der Leser mit den Autoren sein. Ich vermisse die Diskussion. Insbesondere ihre Stellungnahme zu ihrer Darstellung des Telefonats mit Dr. Simmerl und dem Widerspruch der sich aus dessen Darstellung ergibt. Ich vermisse auch ihre Reaktion auf die Darstellung der SZ von heute zu der Entwicklung der Gutachtertätigkeiten.
NewYorkRioTokio 23.12.2012
Hallo Frau Lakotta, heute schon die SZ Online gelesen? Kernseife! Tatsächlich Kernseife. Ganz bestimmt werden Sie bei der Recherche nur die richtigen Antworten erhalten, wenn Sie auch die richtigen Fragen stellen. Przybilla hat's getan.
camper2012 23.12.2012
Sehr geehrte Frau Lakotta Wie viel Zeit sie investiert haben und doch ist alles umsonst. Die Bürger des Freistaates Bayern, Deutschlands und der ganzen Welt scheinen offenbar fest davon überzeugt zu sein, dass Herrn Mollath in mherfacher Hinsicht unrecht geschehen ist. Unabhängigkeit der Justiz hin oder her. Dass gegen Herrn Dr. Leipziger inzwischen wegen Verdachts der Freiheitsberaubung inzwischen ermittelt wird, stand schon am 03.12.2012 in der Printausgabe der Süddeutschen. Trotzdem halten sie 16 Tage später noch an dessen Gutachten fest. Sie sollten ihre Energie lieber dazu benutzen, um festzustellen, ob auch gegen Herrn Dr. Körber und Hernn Brixner wegen des gleichen Delikts ermittelt wird und mit diesen Ergebnissen zuerst Frau Dr. Merk und dann die Leserschaft konfrontieren. An die Chefredaktion des Spiegels kann man nur appelieren, dafür Sorge zu tragen, dass Frau Lakotta bei ihrer Recherchen einen Anwalt zur Seite hat. Mit Pressefreiheit hat das meiner Meinung nach in einem Massenblatt wie dem Spiegel nichts mehr zu tun. Jeder der Mollath-Befürworter möchte lediglich ein Wiederaufnahmeverfahren. Frau Lakotta erweckt aber den Eindruck. als würden die Mollath-Befürworter sofortige Freiheit für einen gefährlichen Straftäter ohne ein weiteres Verfahren fordern. Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind extrem hoch. Herr Mollath scheint sie aber nun mit Hilfe mutiger und sachkundiger Anwälte zu überwinden. Dafür wünsche ich Ihm alles Gute.
justizkritiker 23.12.2012
Der Rechtsstaat ist wie der Weltuntergang am 21.12.2012 nur Fiktion! Einige Angaben von ehemaligen Richtern und Rechtssuchenden zur Justiz in unserer Gesellschaft: Unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (z.B.*http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 und http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf ). Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt - http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 . Anzeigen wegen Strafvereitelung werden von den Justizkameraden abgebürstet ( http://www.odenwald-geschichten.de/?p=501 ). Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ). Dass der Rechtsstaat nur Fiktion ist, kann man unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 nachlesen.
taxidriver 23.12.2012
Wieso veröffentlichen die Verantwortlichen bei Spiegel und Spon solch einseitig-verdrehtes und in weiten Teilen offensichtlich unsachliches und emotionales Material von einer eindeutig völlig überforderten Journalistin? Selbst falls es zutrifft (was ich mal vermute), dass sich auf Grund der mittlerweile entstandenen weitgehenden Unfähigkeit zum echten investigativen Journalismus in der Redaktion eine Haltung entwickelt hat, die man vielleicht so beschreiben könnte: "dann kompensieren wir das einfach indem wir ganz stark aufzeigen dass wir keinen Verschörungsteorien aufliegen und dann merkt keiner mehr dass wir unfähig sind in die Tiefe zu gehen", selbst dann darf soetwas nicht passieren. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es gibt tatsächlich eine Reihe von historischen Beispielen, in denen wohl auf Grund des Druckes einer journalistischen "Befreiungsberichterstattung" Schwerverbrecher entlassen wurden, die dann teilweise fast unmittelbar weitere Straftaten begingen, darunter Vergewaltigungen und Serienmorde. Und wenn es so wäre, dass der Betroffene im hiesigen Fall z.B. wahrscheinlich oder nachgewiesenermaßen eine Vergewaltigung begangen hätte, dann würde ich mich sowieso nicht zu Wort melden. Aber die Sachlage ist nunmal so, dass es mit Blick auf die jetzige Sachlage nicht nur nichts dergleichen gibt, sondern dass überhaupt keine belastbaren Indizien oder Beweise für auch nur eine einzige vorangegangene Straftat existieren! Die Aussagen der Exfrau sind im Gesamtkontext nicht mehr glaubwürdig. Und noch viel wichtiger: Die Reifenstechereien. Für mich ist, gegenteilig zu der Auffassung Frau Lakottas, gerade jener Umstand ein Hinweis auf eine Intrige, dass exakt die Leute die Monate zuvor in einem Brief Mollaths an den Anwalt der Ehefrau genannt wurden, dann plötzlich Opfer dieser Sabotagen wurden. Es gibt null Beweise in der Sache und so eine Aktion ist mit Leichtigkeit durchführbar um jemanden (z.B. einen unbequemen Briefeschreiber) fertigzumachen. Also, egal was jetzt noch kommt, ob es sich z.B. in den nächsten Wochen herausstellen sollte, dass Beckstein die ominöse Person aus der Nürnberger Gesellschaft ist oder nicht, oder ob das Wiederaufnahmeverfahren kommt oder nicht - der Spiegel hat in der Sache jetzt schon verloren.
tucaram 24.12.2012
Vielen Dank den vielen Kommentatoren, deren Beiträge ich zum allergrößten Teil für sachgerecht, lesens- und bedenkenswert halte. Ich prophezeie, dass dies die größte Justizaffäre der letzen 30 Jahre in der Bundesrepublik ist, Mollath in einem Wiederaufnahmeverfahren mit Pauken und Trompeten freigesprochen werden wird, das Ende der Frau Dr. jur. Merk naht und vielleicht sogar die CSU in Bayern abgewählt wird, weil Hotte Seehofer die Reißleine zu spät zog. Man kann nur hoffen, dass die skandalösen Gutachter und insbesondere Richter Brixner für ihre Machenschaften zur Verantwortung gezogen werden. Die hier bereits erwähnte Frau Wolff müsste den Pulitzerpreis erhalten, für einwandfreie, in jedem Punkt exakt beleg- und sofort nachprüfbare Recherche, ihre schöne Schreibe und ihr Augenmass, das weder Frau Lakotta noch leider auch Frau Rückert vermissen lassen. Die letztgenannten Damen werden sich noch sehr schämen.
maurice_13 24.12.2012
Frau Lakotta, haben Sie schon von Herrn Dr. Wilhelm Schlötterer gehört oder eventuell sein Buch "Macht und Missbrauch" gelesen? Oder die, wie hier im Blog erwähnt, die sehr gut recherchierten Kommentare einer Frau Wolff, Oberstaatsanwältin a.D. Handelt es sich wirklich um "Schwarmintelligenz", wenn einzelne Menschen aus vollkommen unterschiedlichen Gebieten gegen den Strom schwimmen, sich dabei völlig unabhängig auf ein gemeinsames Thema einlassen? So wie es sich nach klaren Fakten im Fall Mollath darstellt, ist doch eine "Schwarmintelligenz" wohl sehr viel eher in der Justiz oder der Psychiatrie in Deutschland vorhanden.
camper2012 25.12.2012
Warum steigt Frau Lakotta nicht in die direkte Diskussion ein? Ich würde es begrüssen, wenn sie als eine der wenigen, die das Vorgehen der bayerischen Justiz verteidigt, sich persönlich zu Wort melden würde. Vor allem aber würde ich es begrüssen, wenn sie uns mitteilt, wo sie ihre Informationen her hat, wenn zum Beispiel Herr Dr. Leipziger schon seit Ende November/Anfang Dezember mit Hinweis auf ein laufendes Ermittlingsverfahren gegen ihn keine Fragen in dieser Sache mehr beantwortet. Ich würde es auch begrüssen, wenn sich Frau Dr. Merk mit dem Volk und den Kritikern auseinander setzen würde, die sich auskennen. Herr Schindler (SPD) als Steigbügelhalter der Justizministerin und Herr Aiwanger der in der "Münchner Runde" nur pöbeln aber keine sachlichen Argumente vorweisen konnte, gelten in meinen Augen als wenig kompetent. Warum mal nicht eine Diskussionsrunde mit Frau Dr. Merk, Beate Lakotta, Sabine Rückert auf der einen Seite und Herrn Oliver Garcia, Herrn Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Herrn Dr. Hans Simmerl auf der anderen Seite. Das Ganze bei "Hart aber fair" mit anschließendem Faktencheck.
Alfredos 25.12.2012
Ich wäre schon zufrieden, wenn Frau Lakotta die wenigen Punkte, die sie anrührt, auch richtig wieder geben könnte. Die sogenannten "Recherchen" von Frau Lakotta sind einseitig und darum sind die Leser empört. Die Kritik als Shitstrom zu bezeichnen, zeigt eigentlich auf welchem Niveau sih Frau Lakotta bewegt. Die Aussagen von Dr.Simmerl konnte Frau Lakotta beim Interview nicht einmal richtig wiedergeben und das als Journalisten. Unglaublich. Dr.Simmerl: ""Richtig ist, dass ich kurz mit Frau Lakotta gesprochen habe. Richtig ist ebenfalls, dass ich die Formulierung, ich hätte Herrn Mollath als "normal" bezeichnet, zurückgewiesen habe. Dies entspricht schon gar nicht meinem Vokabular - ausserdem, wer ist denn schon "normal" und wer legt das fest? [s. Ergebnisse des Gutachtens Dr. Simmerl bei Dr. Rudolf Sponsel] Richtig ist ausserdem, dass ich in meinem Gutachten - das Frau Lakotta bekannt war - mit gewisser Einschränkung eine psychiatrische Diagnose gestellt habe. Meine Aussage - auch in anderen Medien - ging immer in die Richtung, dass ich bei meiner Untersuchung mit Sicherheit keine psychotische Symptomatik und nach meiner Einschätzung auch keinen aktuellen Wahn (9/2007) feststellen konnte. Weitere Aussagen zur Gefährlichkeit, Schuldfähigkeit etc. habe ich nie getroffen. Die Strafakten standen mir für ein Betreuungsgutachten nicht zur Verfügung, so dass ich sie auch gar nicht hätte einbeziehen können. Vielleicht bin ich dadurch aber auch unvoreingenommener an die "Sache" herangegangen, was nicht immer ein Nachteil sein muss. Viel Erfolg bei Ihren Bemühungen und schöne Feiertage, Dr. H. Simmerl." aus http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#Simmerl2
acsmac 26.12.2012
@Alfredos Ja gerade weil Frau Lakotta Journalistin ist, weiss sie genau was sie tut und schreibt. Sie will ganz bewust den Leser in die Irre führen und täuschen. Sie verbreitet ganz bewust die Unwahrheit. So einfach ist das. Da dreht oben wer an einem Rad. Der Mollath soll, kostet es was es wolle, mundtot gemacht werden. Der Mollath darf nicht raus kommen. Zitat von Winfried Sobottka der schreibt am: 21. Dezember 2012 um 02:07 Denn: Mollath hat das System kennen- und zu hassen gelernt, er will Gerechtigkeit für alle. Zudem ist Mollath intelligent und bekannt. Damit wäre er – erst einmal auf freiem Fuß – politisch noch hundertmal gefährlicher als damals mit seinen Schwarzgeldvorwürfen. An einen Gustl Mollath, auf freiem Fuß, rehabilitiert und in Talkshows sitzend, denken Deutschlands Systemverbrecher nur mit Schweißperlen auf der Stirn. Wir werden gemeinsam mit Mollath siegen, oder gemeinsam mit Mollath untergehen, und man kann nur hoffen, dass viele das verstehen und hinsichtlich seiner Tragweite begreifen.
Alfredos 26.12.2012
http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/ Dieses Interview mit dem Schöffen ist sehr interessant. 1) Der Pflichtverteidiger hat danach nur auf Freispruch plädiert. 2) Der Polizist, der Mollath angeblich auf dem Dachboden aufgefunden hatte, hat vor Gericht, bewusst gelogen. 3) Leipzigers Gutachten: "schwaches Gutachten" 4) Videobeweis der Reifenstecherei bei Gericht nicht durchgeführt. Mollath und seien Kleidung konnten nicht eindeutig identifiziert werden. zu 4.) "Kommen wir zum Reifen zerstechen. Die Reifen wurden zerstochen, aber keiner erhebt Schadensersatzforderungen. Die Reifen sollen langsam Luft verlieren. Dann muss der Reifenzerstecher, der die Reifen angeblich zerstochen oder präperiert haben soll, kurz vor der Fahrt dieses getan haben, ansonsten wäre der entsprechende Reifen schon vorher so platt, dass jeder Fahrer beim Anfahren den entsprechenden Drall beim Lenken bemerkt hätte. Das ist unmöglich für einen, der zwar Wut hat, aber nicht den Tagesablaufplan jedes Opfers kennt. Zudem sind bei alle Fahrzeugen annähernd gleich viel Luft entwichen, was bei unterschiedlichen Reifentyps schon fast unmöglich ist. Wer hat einen Nutzen für das Reifen zerstechen? Herr Mollath ohne Schadensersatzforderung? Nicht möglich, weil dann die Versicherungen die Reifen untersucht hätten und die beschriebenen Unmöglichkeiten aufgedeckt wären. Also durfte auf keinem Fall, wenn die Reifen zerstochen werden, eine Schadensersatzforderung gestellt werden und das bei allen Verkehrsteilnehmer, die die Schäden an den Reifen hatten. Und es könnte ja Herr Mollath sein, laut Aussage von Frau Mollath." Die Reifenstecherei ist eine Intrige. Herr Mollath hatte mit Fahrzeugen zu tun gehabt. Das erhärtet die Intrige. Der Schöffe hat alle Zeugen der betroffenen Fahrzeugen aufgeschrieben.
Alfredos 26.12.2012
@acsmac: Die Frage besteht, warum halten sich einige Journalisten, wie Frau Lakotta, trotz aller Fakten an jedem Strohhalm fest. Ihre beiden Artikel sind eigentlich zusammengefasst für die Leser eine intellektuelle Beleidigung. Daher kritisieren auch hier alle Kommentarenschreiber Frau Lakotta. Die paar Punkte, die Frau Lakotta anrührt, dienen dem gesamten Kontext nicht und in den paar Punkten, sucht Frau Lakotta auch einige Sachen heraus, welches im gesamten Artikel erscheinen lässt, es sei so. Das Problem was Frau Lakotta hat, die Fakten wurden schon längst durchgekaut und zum größten Teil von amtlichen Stellen bestätigt worden. Die Leser kennen die meisten Fakten vor den Artikeln von Frau Lakotta. Wenn Frau Lakotta den "Internetmob", so betiteln Frau Lakotta ihre Kritiker, entgegentreten möchte, muss Frau Lakotta besondere Sorgfalt walten lassen und vor allem bei den Fakten nicht schlampen. Das haben die Gerichte, Gutachter, Steuerbehörden, Polizist (im Gericht gelogen), Bank HVB und die Justizministerium schon reichlich getan. Der Bericht der Bank lag dem Justizministerium schon 2003 vor, wo Beckstein noch Minister war und der Familie Frau Mollath nahe stand. Warum die Staatsanwalt bei solchen konkreten Fakten nicht ermittelt, muss einen Grund haben. Die Antwort, zu pauschal, lasse ich nicht gelten, weil die deutsche Sprache eindeutig ist und auch gerade bei diesen Gesetzen. Dann bräuchte die Staatsanwalt nie ermitteln wegen Schwarzgeld, wenn ihre Rechtfertigung im Bezug Mollath stimmen würde. Sie stimmt natürlich nicht.
maurice_13 26.12.2012
Die Natur der Seele. In: Der Spiegel (2005): Frau Lakotta, bitte setzen Sie die damalige Recherche fort. Ein Trauma kann die Wahrnehmung oder das Verhalten verändern. Eine traumatisierende Situation muss keine tödliche Bedrohung sein. Auch das Leben in ständiger Angst kann traumatisierend sein. Die Symptome können vielfältig sein. 'Hypervigilance' ist so ein Syndrom, jedoch keine Paranoia; leider gibt es da keinen passenden Ausdruck in der deutschen Sprache. Muss ein Mensch in Deutschland deswegen gleich einen paranoiden Wahn haben? Liest man ihren Artikel von 2005 ist es sehr verwunderlich wie sie den Fall Mollath beurteilen.
tokchii 27.12.2012
Schön, Frau Lakotta, dass Sie als wiss. Redakteurin auf die Einwände reagieren, die von eindeutig identifizierbaren Fachleuten vorgetragen werden. Unschön allerdings, dass Sie darüber alle anderen Ihrer Kommentatoren weiterhin als pöbelnder Internetmob da stehen lassen. Fachlich völlig inakzeptabel, zumindest von psychologisch/psychiatrischer Seite, bleibt allerdings, wie Ihre Beurteilung der Gutachten ausfällt. Sie zeugt von Unkenntnis des aktuellen Stands der Wissenschaft und wissenschaftlicher Standards. Dafür hätte ich gerne, auch wenn ich kein namhafter Jurist mit eigenem Blog bin, eine Erklärung. Vorerst werde ich die sicherlich nicht bekommen, da ich als Teil des dummen Internetmobs für Frau Lakotta, die nur mit renommierten Menschen kommuniziert, unwichtig bin. Ich verabschiede mich mich diesem Beitrag jedoch aus dem Forum des SPON und werde in Zukunft zehnmal nachdenken, ob ich SPON überhaupt noch anklicke, mit Sicherheit werde ich niemals wieder eine Ausgabe, geschweige denn ein Abo kaufen. Es sei denn, meine hier geäußerten Einwände werden von Frau Lakotta selbstkritisch behandelt.
taxidriver 27.12.2012
Ich glaube nicht, dass sich Frau Lakotta nochmal zu diesem Thema äußern wird. Was soll sie auch sagen, alleine die von der SZ aufgedröselten zeitlichen Entwicklungen rund um den Gutachtersalat machen ja deutlich, dass sie sogar die wichtigsten Details rund um den Beginn der Psycho-Jagd unterschlagen hat, also die ausschließlich auf einer Vorsprache der Frau Mollath beruhende, wohl regelwidrig erfolgte "ärztliche Stellungnahme" einer Fachärztin der Institutsambulanz am Bezirksklinikum Erlangen aus September 2003. Frau Lakotta muss durch ihre selbst behaupteten umfangreichen Recherchen auf diesen Dreh- und Angelpunkt der Geschichte aufmerksam geworden sein und sie hatte ja auch Kenntnis über die eidesstattliche Versicherung des Zahnarztes bzgl der vorangegangenen einschlägigen Ankündigung der Frau Mollath. Es gibt in der Geschichte nichts mehr das wirklich solide gegen Herrn Mollath spricht. Der Mann ist mit größter Wahrscheinlichkeit Opfer einer kriminellen Intrige geworden und er wird spätestens im Rahmen des Wiederaufnahmeverfahrens freikommen. Was Lakotta nun versuchen könnte, wäre es zu beweisen dass Mollath sich nach der Zwangseinweisung nicht jeden Abend die Zähne geputzt oder sich vielleicht nicht ordentlich rasiert hat. Den seriösen Medien würde ich hingegen empfehlen, sich als einen Schwerpunkt auf die Reifenstechereinen zu konzentrieren. Am besten auch nach dem Ausschlussverfahren vorgehen: Hätte Mollath überhaupt theoretisch ausreichend Kenntnis über die PKW der Opfer haben können, also auch die Kennzeichen, Abstellplätze usw? Kannte er überhaupt die Adressen der Leute bzw. waren die z.B. im öffentlichen Telefonverzeichnis? Wie genau ist die Aktion rund um den Aufbau der verstecken Kamera gelaufen, wann und warum an welcher Stelle, wer hatte die Leitung usw? Warum wurden die Aufnahmen in der Verhandlung nicht vorgeführt? Lassen die Aufnahmen die Aussage der Ehefrau nachvollziehen es "könnte sich der Kleidung nach um ihren Mann handeln"? Warum hat keines der Opfer Schadenersatz verlangt? Wer außer dem Anwalt, der Monate zuvor den Brief erhalten hatte in dem die späteren Opfer genannt werden und der die Polizei auf Mollath gebracht hat, hatte Kenntnis von dem Brief? Und noch einiges mehr, es gibt also schon Ansätze für diese und andere echte Recherchen.
camper2012 27.12.2012
Dann sollte Frau Lakotta Ross und Reiter nennen. Wer hat sie wie reingelegt? Das Justizministerium? Die Justiz selber? Woher hat sie Unterlagen für ihre umfangreiche Recherche (nach ihren eigenen Worten) bekommen?
sinasina 29.12.2012
Mittlerweile stelle ich mir die Frage, ob solche „Berichte“ wie der von Frau Lakotta nicht ernsthaft die Reputation des Spiegels beschädigen? Wo ist der Leitsatz des Spiegels geblieben „Alle im Spiegel verarbeiteten und verzeichneten Nachrichten, Informationen, Tatsachen müssen unbedingt zutreffen. Jede Nachricht und jede Tatsache ist […] peinlichst genau nachzuprüfen.“? Frau Lakotta hat nicht im privaten Rahmen unter Freunden kontrovers diskutiert, sondern hat diese vom Spiegel-Online zur Verfügung gestellte öffentliche Plattform dazu benutzt, Menschen zu herabzuwürdigen, die berechtigte Fragen stellen. Aber laut Frau Lakotta finden sich „für viele Ungereimtheiten einfache Erklärungen“, aber die Beweise für diese Aussage bleibt sie durchweg schuldig. Oder reicht einem Journalisten als Beweis heutzutage schon die Aussage aus, jemand sei „gut beleumundet“? Viele Priester von kirchlichen Gemeinden und Lehrer der Odenwaldschule waren ebenfalls gut beleumdet, was sie dennoch nicht davon abhielt, Kinder zu misshandeln und zu vergewaltigen. ------------------------------- Was das Attest betrifft, gibt es laut Frau Lakotta ebenfalls eine „einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.“ Frau Lakotta nimmt die Aussage des Sohnes einfach als gegeben hin. Obwohl es im Gerichtsurteil vom 13.02.2007 auf Seite 17, Absatz 2 heißt: „durch ein ärztliches Attest von Dr. Madeleine Reichel vom 3.6.2002 bestätigt“ Wenn ein Gericht einen Menschen zu einer langjährigen Strafe oder zu einem langjährigen Psychiatrie-Aufenthalt verurteilt, dann gehe ich als Bürger davon aus, diese Gericht hat die Ärztin Dr. Madeleine Reichel bezüglich des Attests befragt, denn immerhin dient dieses Attest dem Gericht in Ermanglung von Zeugen als ein sehr wichtiger Beweis. Und nun soll es plötzlich der Sohn gewesen sein, der dieses Attest erstellt hat? Wie hat Frau Lakotta dieses nachgeprüft? Des Weiteren heißt es in etlichen Berichten, der Sohn der Ärztin Dr. Madeleine Reichel sei zu der Zeit der Attesterstellung „Arzt im Praktikum“ gewesen. Hat Frau Lakotta diese Darstellung nachgeprüft? Und weiß Frau Lakotta, dass Ärzte im Praktikum viele Tätigkeiten nicht oder nur unter direkter oder mittelbarer Aufsicht durch einen voll approbierten Arzt ausführen durften? Kann ein „Arzt im Praktikum“ ohne weitreichende Berufserfahrung überhaupt beurteilen, wie Verletzungen entstanden sind? Als es im Kachelmann Prozess darum ging, ob Frau sich bestimmte Verletzungen selbst zufügen kann, habe ich die Beschreibung in die Tat umgesetzt und bin mit dem Ergebnis zu unserem langjährigen Hausarzt marschiert. Obwohl es mir kaum wehgetan hat, mir die Hämatome beizubringen, kann ich so einen Selbstversuch niemanden empfehlen, denn ehe ich noch „Papp“ sagen konnte, hat der Arzt einen meiner Söhne mit den Worten angerufen “Du musst sofort kommen, es ist etwas schreckliches passiert“. Und einen neuen Arzt musste ich mir danach auch suchen. Was mir der Selbstversuch aber gezeigt hat ist, wie schwierig die Beurteilungen von Verletzungen offenbar auch für langjährig tätige Ärzte ist. Frau Lakotta, nachdem Sie sich in Ihren Beiträgen vom 19.12.2012 als ausgewiesene Kennern der Falls beschreiben: Wer hat den nun die Verletzungen von Frau Mollath tatsächlich gesehen - der Sohn oder die Ärztin Dr. Madeleine Reichel? Oder der Computer, in dem sich die Aufzeichnungen befinden? Und: Darf ein Gericht ein Attest zu einer der Grundlagen für sein Urteil machen, welches womöglich gar nicht von der Ärztin erstellt wurde?. Ich bin sehr gespannt auf Ihre konkreten Antworten. Sina
acsmac 29.12.2012
@Sina Besten Dank für diesen Kommentar. Sowas tut gut und motiviert.
paranoid android 06.01.2013
Hallo Frau Lakotta, Sie schreiben: "Mit meinen Recherchen zum Fall Mollath könnte ich ein Buch füllen. Ich habe viele Quellen ausgewertet: Das Urteil, sämtliche Gutachten ..." Tolles und zugleich erstaunliches Eigenlob. Warum Sie manche Quellen überhaupt zur Verfügung hatten und wie wenig es Ihnen scheinbar ausmacht, dass Dr. Simmerl das in seinem Beitrag subtil kritisiert hat, ist ein eigenes Thema. Aber "ausgewertet" haben Sie z.B. das Urteil mitnichten. Sonst wäre Ihnen - neben anderen Ungereimtheiten – aufgefallen, dass die Akzeptanz der im Urteil genannten Hauptbeschuldigung einen (feministischen?) Märchenglauben voraussetzt. Glauben Sie nicht? Dann lesen Sie mit mir: "1. Am 12.08.2001 schlug der Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung (…) seiner Ehefrau ohne Grund mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper. Außerdem biss er sie derartig kräftig in den Arm, dass von der blutenden Bisswunde noch heute eine Narbe zu sehen ist. Zudem brachte der Angeklagte seine Frau zu Boden, setzte sich auf sie und würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Als seine Ehefrau wehrlos am Boden lag, trat er ihr mindestens dreimal mit den Füßen, an denen er kein festes Schuhwerk, sondern Hausschuhe oder Mokkassins(!) trug, gegen die untere Körperhälfte. Erst dann ließ er von ihr ab. Diese kam in der Folgezeit auf dem Boden liegend wieder zu sich." Viele KritikerInnen haben bereits die Faustschläge und die blutenden Bisswunde als unvereinbar mit den angeblich "vorliegenden Befunden" aufgezeigt - was Ihnen scheinbar egal ist. Dass aber die ganze vermeintliche Gewaltorgie Mollats nichts anderes als das erfundenen Produkt extremen "Belastungseifers" seiner Ex-Frau (Frau M) sein kann, zeigt sich, wenn wir einen kritisch hinterfragenden Richter einschalten. R: "Ihr Ex-Mann hat Sie also gewürgt, bis Sie ohnmächtig wurden"? Frau M.: "Ja." R: "Und Sie wurden erst einige Zeit später, auf dem Boden liegend, wieder wach?" Frau M: "Ja" R: "Wie konnten Sie dann die mindestens drei Tritte gegen die untere Körperhälfte wahrnehmen?" Frau M: "Äh...em" R: "Oder wollten Sie sagen, dass Sie von den drei Tritten mit den Füßen ohne festes Schuhwerk bewusstlos geworden sind?" Frau M: "Ich weiß nicht ..." Spätestens hier wäre die Belastungsstory zusammengebrochen. Die ganze Geschichte hätte … Ja, - hätte, wäre, würde … Mit einem Richter, den es freilich in diesem Prozess nicht gab.
Hallo Frau Lakotta, es ist mir nicht begreiflich, wieso Ihre Recherche die Problematik ganz anders darstellt, als die Reportage von Reprrt Mainz vom 13.Dezember 2012. Hier der Link: http://www.swr.de/report/-/id=233454/gp1=fromDetail/did=9021218/pv=video/nid=233454/1tqz2lk/index.html MfG
kadejott 09.01.2013
Sehr geehrte Frau Lakotta, Sie sprechen sich gegen eine pauschale Verteufelung unseres Justizwesens aus. Dies kann ich als Betroffener nicht nachvollziehen. Ich selbst habe erlebt, wie Richter Urteile des BGH und BVerfG einfach ignorieren, an Sachaufklärung null Interesse zeigen und auf der Basis von "Gutachten" urteilen, welche, selbst für den medizinischen Laien erkennbar, in krassem Widerspruch zu geltender Lehrmeinung stehen. Fragwürdige Paragraphen der ZPO (hier §522) machen es der Berufungsinstanz mehr als leicht, eine Berufung einfach so zurückzuweisen, wohl wissend, daß der Betroffene keine Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen. Das beschämendste ist, daß dann auch noch Verfgassungsbeschwerden ohne jegliche Begründung nicht angenommen werden. Was erwarten Sie denn anderes, als daß in diesem mehr als fragwürdigen "Fall Mollath" viele eine Möglichkeit sehen, unser Justizsystem mal so richtig abzuwatschen. Mein Vertrauen in unsere Justiz ist auf jeden Fall nachhaltig gestört. Gut, daß ich damit nicht alleine stehe, auch ehemalige Richter teilen meine Meinung und die vieler tausender Bürger dieses Landes. Nachzulesen hier: http://www.buergeranwalt.com/2008/05/14/ein-richter-im-ruhestand-gesteht-tiefer-ekel/ Weiterer Kommentar erübrigt sich damit.
winler 11.01.2013
Sehr geehrte Frau Lakotta, nachstehend zitiere ich den Text einer E-Mail, die ich am Dienstag dieser Woche an eine Journalistin verschickt habe: "Sehr geehrte Frau F[.], gestern Abend konnte ich meine Antwort auf Ihre Frage zu den angeblichen Sachbeschädigungen Mollaths leider nicht zu Ende führen. Deshalb versuche ich es auf diesem Weg: Sie bezogen sich ja auf den SPON-Artikel von Frau Lakotta. Zu den Sachbeschädigungen schreibt Frau Lakotta: "(...) Am Silvestertag 2004 nimmt er das Recht selbst in die Hand, so stellt es später das Landgericht Nürnberg fest: Er beginnt, Reifen zu zerstechen. Opfer werden Personen, die er verdächtigt, mit seiner Frau im Bunde zu sein: der Gerichtsvollzieher, Psychiater, Scheidungsanwälte seiner Frau, ein Transportunternehmer. Am Ende kommt eine Serie von 129 Reifen zusammen. Die Polizei braucht nach dem Täter nicht lange suchen: In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften. Mollath kennt sich aus mit Reifen. Er zersticht sie auf eine Weise, dass die Luft nicht sofort entweicht, sondern erst beim Fahren. Einigen Fahrern passiert dies auf der Autobahn, bei hohem Tempo, reine Glückssache, dass niemand zu Schaden kam. (...)" Frau Lakotta schöpft ihre Aussagen eindeutig aus dem Text des Urteils vom 8.8.2006. Und das ist das Problem: Normalerweise sollte man das rechtskräftige Urteil eines deutschen Gerichtes als eine gute Quelle betrachten dürfen. Normalerweise. Im Fall Mollath ist aber leider so gut wie nichts >normal< - ausgenommen Mollath selbst. In den letzten Wochen des abgelaufenen Jahres konnte ich mir die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zu diesen angeblichen Sachbeschädigungen Mollaths ansehen. Das habe ich sehr gründlich getan. Mein Bericht zu diesen Untersuchungen hat über 20 Seiten, auf denen, teils sehr detailliert, eine auf Mollath zielende >Tatnachweisführung< seitens der Polizei in enger Kooperation mit Privatpersonen und der Staatsanwaltschaft aufgezeigt wird, einschließlich Aktenmanipulationen, Negierung entlastender Indizien, Verlegung von Tatorten usw. usf. Mein Untersuchungsergebnis, salopp formuliert: Herr Mollath hat mit diesen Sachbeschädigungen etwa so viel zu schaffen, wie Frau Lakotta, Sie und ich. Insbesondere die folgenden Aussagen Frau Lakottas sind erwiesenermaßen falsch: - "In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften." Laut Polizeiakte gab es insgesamt 14 Geschädigte. In dem genannten Fax-Schreiben Mollaths an einen der Geschädigten werden mehr oder weniger beiläufig 19 Namen genannt. Davon wurden einige Monate später 5 die Reifen zerstochen. D.h. 9 >Serientats-Geschädigte< werden in dem Schreiben nicht namentlich erwähnt. Falsch ist auch, dass es in diesem Schreiben um die Verbindung aller genannten Personen zu Schwarzgeldgeschäften gehen soll (siehe Anhang). Das behauptete noch nicht mal das Gericht, das behauptet m.W. nur Fau Lakotta. - "Mollath kennt sich aus mit Reifen. Er zersticht sie auf eine Weise, dass die Luft nicht sofort entweicht, sondern erst beim Fahren." Nach meinen Untersuchungen können von den angeklagten Fällen nur zwei Geschädigte für sich >in Anspruch nehmen
winler 11.01.2013
Sehr geehrte Frau Lakotta, der Text meines Beitrages ist unvollständig. Mit freundlichen Grüßen Erwin Bixler
winler 11.01.2013
Fortsetzung meines Beitrages: ... in der beschriebenen Art und Weise geschädigt worden zu sein. - "Einigen Fahrern passiert dies auf der Autobahn, bei hohem Tempo, reine Glückssache, dass niemand zu Schaden kam. (...)" Es gab nur einen Fahrer, der diese Art der Gefährdung für sich reklamierte. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Öffentlichkeit in absehbarer Zeit ein eigenes Bild von dem Wahrheitsgehalt des Artikels von Frau Lakotta und des Artikels in der ZEIT vom 13.12.12 machen kann.
fotobiene 12.01.2013
Hallo Herr Bixler, vielen Dank für Ihre interesanten Hinweise... Ich bin gespannt und hoffe auf eine baldige Veröffentlichung Ihrer gesamten Erkenntnisse. D.h. 9 >Serientats-Geschädigte< werden in dem Schreiben nicht namentlich erwähnt. Das erklärt eine der beiden Fragen, die ich hier stellte: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/#comment-1679 Können Sie auf diesem Wege auch noch meine dortige zweite Frage klären, nämlich WO denn nun die Videoaufzeichnung der Tat (vier Reifen zweier Autos zerstochen) stattgefunden hat: Vor dem Hause Fam. Greger (Urteil S. 16) oder Woertge (Urteil S. 19) ??? MfG, Fotobiene
jowetz 20.01.2013
Danke, Frau Lakotta! Ihre Beiträge haben mit dafür gesorgt, dass sich die Argumente für eine Überprüfung des Urteils Mollath weiter vertieft haben. Allein die Untersuchung des Attests, angeblich vom Sohn und nicht der Mutter Madeleine R. ausgestellt, war besonders bemerkenswert. Vermißt habe ich allerdings die sich m.E. aufdrängende journalistische Prüfung, ob dieser Sohn damals schon das war, was man landläufig unter einem Arzt verstehen darf. Ergäben sich da etwa weitere Untiefen, die das Urteil noch zusätzlich zum Wackeln bringen könnten? Dass in Bayern inzwischen mehrere Staatsanwaltschaften unter Koordinierung des Justizministeriums dabei sind, den Fall Mollath aufzuarbeiten, verstehe ich auch als Erfolg Ihrer Beiträge! Die leichten Verstimmungen, die u.U. zwischen Ihnen und den anderen Verfechtern eines Wiederaufnahmeverfahrens festgestellt werden könnten, fallen vor dem Hintergrund dieser doch erfreulichen Entwicklung kaum ins Gewicht.
kober.christian 07.02.2013
Sehr geehrte Frau Lakotta, eher zufaellig stiess ich auf Ihren Artikel, auch die Artikel der SZ und diesen Blog. Ich freue mich, dass Sie die Fahne des gesunden Menschenverstandes hochhalten. Ungereimtheiten zu finden ist immer leicht, da wir nicht in einer perfekten Welt leben. Vielleicht waere es daher interessanter, die Frage zu stellen, was denn die Gegenhypothese ist. Hat die HBV alle an dem Fall Beteiligten (Gutachter, Richter, Ehefrau, Spiegel Redaktion, Aerzte....) bestochen? Das ist recht teuer und wenig zuverlaessig. Zumal die Bestechungsgelder (20.000 EURO fuer die Ehefrau) doch recht niedrig auszufallen scheinen - ich denke, dass mancher Verlag fuer ein Exklusivinterview mit einem der auspackt noch mehr zahlen wuerde. Oder hat die HBV eine Bande Killer angeheuert, die jeden Beteiligten unter Druck setzt? Obwohl die HBV inzwischen zu einer italienischen Bank gehoert scheint dies wenig wahrscheinlich. Nicht nur ist die Gefahr, dass jemand trotzdem auspackt doch recht gross. Und jahrelang muss die HBV immer wieder gute Kontakte zur bezahlten Kriminalitaet halten, nur fuer den Fall eines Falles. Ueblich ist auch, dass man die Zeugen vor der Aussage umbringt, nicht danach. Wer ist dann verdaechtig? Welches kriminelle Genie hat es geschafft, eine Verschwoerung dieses Ausmasses (HBV, Gutachter, Richter, bayerische Justizministerin, Sie, Der Spiegel, .....) nicht nur zu organisieren sondern, was noch viel schwieriger ist, geheimzuhalten. Vielleicht die 'bestimmten Kreise', die in solchen Faellen gerne verdaechtigt werden und auch weiter oben erwaehnt werden. Das Problem ist natuerlich, dass Sie und ich auch zu diesen 'bestimmten Kreisen' zaehlen und damit per Definition unglaubwuerdig sind.
shit_happens 19.02.2013
Wäre ja schön, wenn Frau Lakotta oder die Spiegelredaktion einmal auf die neuesten Erkentnisse zu Mollath eingehen würden. Frau Gabriele Wolff liefert beständig neueste Ungeheuerlichkeiten in diesem Fall. Aber der Spiegel hat sich durch die Berichterstattung von Frau Lakotta ja nun selbst ins Aus geschossen, ebenso wie Zeit mit ihrer Starreporterin Frau Rückert. Nur noch peinlich das Ganze.
Umdenken 21.02.2013
Sehr geehrte Frau Lakotta, was mich immer noch umtreibt ist ihre Formulierung "Mag sein, dass in Mollaths Verfahren nicht alles nach Goldstandard gelaufen ist." Heißt das für sie, dass nicht alle Menschen vor unseren Gesetzen gleich sind? Und sieht eben kein "Goldstandard" aus wie es derzeit von der Süddeutschen Zeitung dargelegt wurde und es bei RA Strate nachzulesen ist? Und welches Licht werfen diese Erkenntnisse auf ihre Recherchen?
stringa 22.02.2013
Lieber Spiegel, eigentlich sollte es für Sie zutiefst beschämend sein, daß man mangels anderer Foren nur hier seine Meinung zum Fall Mollath posten kann. Ist dieser Fall Mollath nicht einer größeren Plattform wert ? Nach allem, was jetzt nach und nach zu Tage getreten ist, nach dem Wiederaufnahme-Antrag von Herrn Strate, nach der wirklich üppigen Internet-Präsenz dieses Falles, der doch exemplarisch aufzeigt, wohin Vernetzung von Politik, Wirtschaft und Justiz führen kann - nach all dem ist dem Spiegel dieser Fall keinen neuen Artikel wert? Gut, wir wissen alle, warum dies so ist. Nur - hat der Spiegel noch nie seine Meinung zu einem Thema auch mal gewechselt, mehr noch, ist es für die größte Wochenzeitung im Land nicht möglich, mehr als nur eine Meinung vorzutragen als die im oben stehenden Artikel von Frau Lakotta? Ich finde das Ganze schon sehr befremdlich und könnte fast schon froh sein, wenn dieses Verfahren wirklich nur der Angst vor Gesichtsverlust geschuldet wäre und nicht Teil des oben beschriebenen Netzwerks wäre. Sorry, auf solche Gedanken kommt man eben, wenn eine Zeitschrift so agiert wie der Spiegel in diesem Fall.
angste 25.02.2013
Maulkorb für den SPON? Wir haben einen Verteidiger, der gleichzeitig Zeuge der Anklage ist, im Urteil nachzulesen... Wir haben eine ärztliche Stellungsnahme aus Gefälligkeit, von Fachärtin Dr. Krach von 2003, daß Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit an einer enstzunehmenden psychiatrischen Krankheit leide. Sie kannte Mollath nicht, hatte ihn nie gesehen geschweige denn gesprochen, kannte nur unbewiesene Erzählungen seiner Frau. Trotzdem gabs die Stellungsnahme schriftlich, sie floß ins Urteil ein. Das gabs mal in Deutschlands dunkelsten Tagen, gibts nur in Unrechstaaten. Und wieder in Deutschland. Und Frau Lakotta behauptet, alles hätte seine Richtigkeit, SPON schweigt seitdem. Ist nur mit Maulkorb zu erklären. .
regni 10.03.2013
Vielleicht kämen wir der Wahrheit näher, würden eventuelle Verbindungen zu diesem Fall untersucht (der Steuerfahnderin wurde ähnlich übel mitgespielt wie Gustl Mollath): http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberg/geheimgutachten-deal-mit-diehl-1.525735 Karl Diehl, Träger aller wichtigen Verdienstorden, Strauss- und CSU-Spezi, Rotarier, Konzernboss und Produzent von Tötungswerkzeugen der übelsten Art - 2008 verstorben - gehörte, lt. Mollath, zu den Kunden seiner Ex.
angste 13.03.2013
Auszeichnung für die Berichte über Mollath für SZ-Redakteurs Olaf Przybilla und SZ-Wirtschaftskorrespondent Uwe Ritzer "...Die beiden recherchierten schwere Versäumnisse der Justiz und psychiatrischer Gutachter in dem Verfahren gegen Mollath, der nach Geldwäsche- und Schwarzgeldvorwürfen gegenüber der Hypo-Vereinsbank seit Jahren in der geschlossenen Psychiatrie sitzt. In Folge der Veröffentlichungen wird die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.... Der Wächterpreis zeichnet "couragierte Reporter" aus, die "Missstände schonungslos aufdecken". Preisverleihung ist am 3. Mai im Frankfurter Römer."
iris6000 18.03.2013
In einem in der bayerischen Justizgeschichte einmaligen Vorgang hat die Staatsanwaltschaft jetzt selbst die Wiederaufnahme beantragt. Und der Spiegel? Hat die Brisanz dieses einmaligen Justizskandals völlig verpennt. Dank einer zu journalistischen Recherchen gänzlich unfähigen Beate Lakotta.
Mich nun mal eine Stellungnahme von Beate Lakotta interessieren. Bleibt Sie denn dabei, dass keine Anhaltspunkte für einen Justizskandal vorliegen, wenn schon dies der Fall ist: "Anträge auf Wiederaufnahme von rechtskräftigen Verfahren sind selten. Sie werden üblicherweise von Anwälten gestellt. Dass eine Staatsanwaltschaft einen eigenen Antrag stellt, gilt in der modernen Rechtsgeschichte Bayerns als einzigartig." http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-staatsanwaltschaft-beantragt-wiederaufnahme-1.1627535 Vielleicht hatten die Kritiker der Frau Lakotta doch verdamt recht?
tokchi'i 19.03.2013
Ich wollte es lassen, kann's mir aber doch nicht verkneifen... @angste Die Gesichter von Lakotta, Rückert und Co. hätte ich gern gesehen, als diese von den Wächterpreisträgern gehört haben ;) @Lakotta Wohl doch eher Ferndiagnostik denn Recherche, hä?
regni 22.03.2013
Unglaublich - danach erfolgte die Einweisung Mollaths wohl auf der Basis eines gefaketen Gefälligkeits-Gutachtens und der Aussage einer unvereidigt gebliebenen, vermutlich kriminellen Ehefrau mit besten Verbindungen zum Nürnberger Geldwäscher- und Steuervermeider-Milieu! http://www.br.de/nachrichten/meldungen/mollath-gruende-wiederaufnahmeantrag-100.html Frau Friedrichsen übernehmen Sie!
iris6000 23.03.2013
Eines muss man der Frau Lakotta jedoch hoch anrechnen: Sie war diejenige, die einen zentralen Punkt des jetzigen Wiederaufnahmeantrages der Staatsanwaltschaft, nämlich das unechte Attest, recherchiert und aufgedeckt hat. Zwar hat sie als Journalistin kläglich versagt und die Brisanz ihrer Recherche gänzlich verkannt, jedoch hätte sich die StA ohne Stern und ohne Frau Lakotta erheblich schwerer getan. So steht aber fest, dass ein Azubi, ein noch lernender Arzt, ein Weiterbildungsassistent ein Attest unter Vortäuschung eines Facharzttitels und unter anderem Namen ausgestellt hat. Wäre das dem Gericht und der Verteidigung bekannt gewesen, wäre er zwingend als Zeuge geladen worden. Mittlerweile sieht auch die Staatsanwaltschaft einen Zusammenhang mit der Tätigkeit von Verwandten der Ex-Frau Mollath in dieser Arztpraxis und sieht deren Aussage als unglaubhaft und die Frau selbst als unglaubwürdig an. Auch dank des gefälschten Attestes. Nix Verschwörungswahn, Frau Lakotta, sondern knallharte Täuschung des Gerichtes hätten Sie aufdecken können, wenn Sie nur ein wenig weiter gedacht hätten! Shit happens... etwas Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.
tizian 23.03.2013
Iris6000, Sie waren schneller. Auch von mir Glückwünsche, Frau Lakotta, Ihr Artikel war maßgeblich für das Wiederaufnahmeverfahren der Staatsanwaltschaft. http://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahmeantrag-der-staatsantwaltschaft-fall-mollath-die-liste-der-zweifel-1.1631545-2 " Als Beleg legte diese Monate später ein Attest ihrer Hausärztin vor. Es trägt die Unterschrift einer Nürnberger Ärztin. Tatsächlich aber hat es deren Sohn ausgestellt und unterschrieben, der damals noch Assistent war. Allein das sei ein Grund, das Verfahren gegen Mollath wieder aufzurollen, befindet die Staatsanwaltschaft. Denn eine Wiederaufnahme ist dann zulässig, wenn in einem Prozess ein gefälschtes Dokument zu Lasten des Angeklagten verwendet wurde. Das Nürnberger Landgericht hatte sich beim Prozess gegen Gustl Mollath nicht die Mühe gemacht, das Attest zu hinterfragen oder die Ärztin als Zeugin zu vernehmen." Hätten Sie sich von jemand mit Strafrechtshintergrund beraten lassen bei Ihrem Artikel, dann wäre da etwas ganz anderes herausgekommen, u.a. den Teil mit dem "Goldstandard" finde ich immer noch völlig daneben. Wohin mangelnder "Goldstandard" führen kann, nämlich 7 Jahre Psychiatrie, hätte Sie mal wachrütteln sollen...
Maccharoni 01.04.2013
Warum zieht die Journalistin solchen Unfug aus ihrem Material? Das geht doch nur, wenn Sie schon vorher wusste, was Sie schreiben möchte. Anders kann ich es mir nicht erklären. Ihre Antworten sind dann auch recht unprofessionell und unnötig. Vlt brauchte Sie auch nur die Aufmerksamkeit? Schade, dass das auf dem Rücken eines Mannes passieren muss, der es kaum noch leicht haben wird im Leben.
Regimegegner 19.04.2013
Das hohe Ansehen ist den Entscheidungsträgern wichtiger als Menschenrechte! Ein Richter a.D.: Ich war ... Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie .... vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. (vgl. z.B. http://www.natuerlicheperson.de/Anhänge/article/45/Richter a.D. Frank Fahsel Süddeutsche Zeitung 090408.pdf ). Sakrosankt bedeutet „geheiligte Unverletzlichkeit“. Reputation ist das Ansehen einer Gruppe. Nicht Herr Mollath, sondern unsere Gesellschaftsform ist krank! Unsere Gesellschaftsform wurde offenbar hauptsächlich nach John Locke (1632 bis1704) konstruiert. Es wird ein primitiver Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (s. auch Art. 20 Abs. 2 GG sowie http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm sowie http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Verwaltung_und_Legitimation.png ). Das von Locke erwähnte Widerstandsrecht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke ) wurde in Art. 20 Abs. 4 GG aufgenommen, wird aber z.B. mit dem Überwachungswahn immer mehr abgebaut. Insgesamt geht der Trend Richtung Niedergang des (nie vorhandenen) Rechtsstaats (siehe http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 u.a. Seiten). Weiter wurde z.B. irrtümlich davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz das Handeln des Machtapparates nach dem Volkswillen bzw. nach den Gesetzen programmieren lässt (s. auch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, Art. 97 GG). Das Interesse an Unterjochung (z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ), Ächtung von Kritikern, Gruppenaggressivität, Neid, Missgunst usw. wurde fehlerhaft überhaupt nicht berücksichtigt. Beispiel: Mit der Gehörsrüge beschwert man sich z.B. nochmal bei demselben (!) Richter und bittet ihn einzusehen, dass er den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf “rechtliches Gehör”verletzt und damit das Recht mit Füßen getreten hat. (vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt ). Rechtsbrüche sind systemkonform (vgl. http://wikimannia.org/Frank_Fahsel ).
Regimegegner 23.04.2013
Herrschende scheinen aus Selbstliebe keinen Rechtsstaat zu wollen. Die selbstgefällige Grundhaltung in Bezug auf Grundrechte tritt auch bei der Bundesregierung zutage ( vgl. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Heuchler sind gefragt und Kritiker werden geächtet (aus http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 ). Hinzu kommen noch sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen, vgl. Milgram-Experiment und Stanford-Prison-Experiment. Wenn Heuchler beliebt sind und sadistische bzw. obrigkeitshörige Verhaltensweisen „normal“ sind, wie sollen da in unseren Strukturen Rechtsmittel, Beschwerden und Petitionen, die ja alles Kritiken darstellen, überhaupt funktionieren? Ergebnis: Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen... fehlt... zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit.... ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).
Regimegegner 25.04.2013
Es sieht schlecht aus für Herrn Mollath, weil bei unserer Gesellschaftsform nicht das Verhalten (der Herrschenden) berücksichtigt wurde. Dadurch kann keine den Menschenrechten entsprechende Rechtspolitik geboten werden. Herr Mollath ist vom Wohlwollen der Gruppe der Psychiater und der Justiz abhängig. Dieses Wohlwollen ist durch die von bekannten Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram Experiment und vom Stanford Prison Experiment - http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ) nicht vorhanden. Außerdem gibt es eine bekannte Selbstliebe, den Narzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Narzissmus ), eine Gruppenaggressivität, die Xenophobie (vgl. z.B.http://users.auth.gr/gtsiakal/AcrobatArxeia/Tsiakalos_Xenophobie.pdf ) und das Bestreben, Kritiker zu ächten ( vgl. http://www.quality.de/quality-forum/2003/messages/4400.htm ). Rechtsmittel und auch Petitionen sind übrigens Kritiken. Es gibt auch weitere egoistische Interessen wie auch Neid, Missgunst, Bequemlichkeitsstreben, Geldgier usw.. Dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, ist auch bekannt. Das kausale schlüssige Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: "Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren" (vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ). Ein derartiges, vom Narzissmus geprägtes selbstgefälliges Gruppenverhalten kann z.B. auch bei der Bundesregierung beobachtet werden (vgl. z.B. http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html ). Herrn Mollath sollte gestattet werden, aus der „Staatsbürgerschaft“ der BRD entlassen und ihm überlassen werden, in einem Land politisches Asyl zu bekommen. Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sollte von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt sollten keine Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Umdenken 28.04.2013
Sehr geehrte Frau Lakotta, leider haben sie immer noch keine Stellung zu Herrn Mollath und den widersprüchlichen Fakten genommen. Mich interessieren wirklich die unterschiedlichen Meinungen. Mir geht es um die möglichst objektive Meinung zu den Fakten. Warum äußern sie sich nicht?

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