Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist die Standesvertretung der Professoren und als solche angehalten, Schaden von der eigenen Herde abzuwenden. Eine Richtlinie, die der DHV kürzlich veröffentlichte, wendet sich auch an schwarze Schafe und solche, die es werden könnten. Sie trägt den Titel »Der Umgang mit >externen< Diplomarbeiten: Empfehlungen für Hochschullehrer« und spart nicht mit deutlichen Worten. Die Betreuung von externen Diplomarbeiten, so heißt es dort, gehöre zu den Dienstaufgaben eines Hochschullehrers. »Dies verbietet die Annahme jeglicher mit der Betreuung von Diplomarbeiten verknüpften Gegenleistungen (Honorare, sonstige geldwerte Vorteile).« Die Rechtsprechung habe sich jüngst »mit Korruptionsfällen in diesem Umfeld beschäftigen« müssen. Gegebener Anlass für den Warnschuss ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Die Richter verurteilten im Dezember einen Informatikprofessor der Fachhochschule Konstanz wegen Vorteilsannahme und versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 32 400 Euro (Az: 3 Ss217/05). Der Hochschullehrer hatte von einem Studenten eine Drittmittelspende von 1500 Mark für die Diplombetreuung verlangt. Als der Student die Zahlung des Bakschisch verweigerte, erhielt er eine schlechtere Note. Der Fall wiegt besonders schwer, ist aber keine Ausnahme: Konstanzer Kollegen hatten ebenfalls die Hand aufgehalten, und auch an anderen Hochschulen beschwerten sich Studenten (siehe UniSPIEGEL 5/2004).
UniSPIEGEL 1/2006
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