DER SPIEGEL



Bürokratie / Zweitwohnsitz

Steuer frisst Wohngeld

Für die Städte sind Studenten bares Geld wert. Die Rechnung der Kämmerer: höhere Einwohnerzahlen, größere Finanzzuweisungen vom Land. Das klappt aber nur, wenn die Nachwuchsakademiker den Erstwohnsitz am Studienort anmelden und nicht daheim bei den Eltern.

Fast alle größeren deutschen Uni-Städte haben mittlerweile die Zweitwohnungsteuer eingeführt - wie etwa München Anfang Februar. Studierende Neubürger, die ihre Hauptwohnung lieber in der alten Heimat melden wollen, müssen kräftig zahlen: 5 Prozent der Netto-Kaltmiete sind es in Berlin, 16 Prozent in Erfurt. Der Steuersatz ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, liegt im Durchschnitt bei etwa 10 Prozent. Bei etwa 250 Euro Kaltmiete für eine Studentenbude kommen so im Jahr 300 Euro zusammen.

Mitunter müssen sogar Empfänger von Bafög und anderen Sozialleistungen zahlen. Ein Nullsummenspiel der unangenehmen Art erlebte etwa ein Auszubildender vor dem Mainzer Verwaltungsgericht. Er behielt den Erstwohnsitz bei seinen Eltern, meldete aber eine Zweitwohnung in Mainz an. Gleichzeitig beantragte er Wohngeld. Das wurde auch bewilligt - 26 Euro pro Monat. Im Gegenzug erhob die Stadt aber 23 Euro Zweitwohnungsteuer. Weil ihm so von seinem Wohngeld fast nichts mehr übrig blieb, klagte er gegen die Stadtverwaltung - und verlor. Das Gericht entschied: In Einzelfällen könne die Erhebung der Steuer zwar unangebracht sein. Allein der Bezug von Wohngeld sei aber kein Grund dafür, von der Abgabe befreit zu werden.


UniSPIEGEL 2/2006
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