Von Thomas Darnstädt
Das Copyright sollte ein Anreiz für Autoren und Wissenschaftler sein, im öffentlichen Interesse des Fortschritts das Publikum mit Ideen zu versorgen. Auch im kontinentalen Europa stand in der Geschichte des Urheberrechts stets das Interesse der Öffentlichkeit an klugen Werken und wissenschaftlichem Fortschritt im Raum. Dass der Vertrieb von Liedern und Texten so etwas wie das Privatinteresse der Autoren sei, kam erst in der Französischen Revolution auf - die Aufständischen von Paris erfanden das "geistige Eigentum" wie alle bürgerlichen Freiheitsrechte als Abwehrrecht gegen die Bevormundung durch den Absolutismus. Erst im deutschen Idealismus dann entstand die Figur der Urheberpersönlichkeit, die um ihrer selbst willen zu schützen sei.
Nun hat sich kürzlich die wichtigste deutsche Instanz für dieses Gebiet, das Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht umbenannt: Jetzt geht es nur noch um "Immaterialgüterrecht".
Die Namenskosmetik signalisiert eine Wende: Das Urheberrecht muss sich ändern. Das Pochen auf das Eigentum aus der Welt der beweglichen Dinge führt nicht weiter. "Eine offene gesellschaftliche Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen technischer Lösungen" zum Urheberschutz im Netz forderte 2011 die Enquetekommission des Bundestags. "Sinnvoller", so mahnt der Experte Thomas Hoeren, "als eine weitere Verschärfung der jetzigen Rechtslage wäre eine grundsätzliche Reform des Urheberrechts."
Ganz grundsätzlich: "Warum Urheberrecht?", lautet der provokante Titel eines Werkes von Gerd Hansen. Er erklärt: Das Urheberrecht könne seine "Legitimationskrise" nur überwinden, wenn es eine neue "Balance" zwischen dem öffentlichen Interesse des Publikums an Kultur und dem berechtigten Wunsch der Kulturschaffenden an der Finanzierung ihrer Arbeit finde. Sogar die Politik stimmt zu, ein Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, das in der vergangenen Woche verbreitet wurde, spricht vom nötigen Ausgleich der Interessen.
Doch wie könnte der aussehen? Das Nachdenken hat gerade erst begonnen. Balance-Theoretiker wie Hansen fordern eigenständige Rechte für User, sich im Internet zumindest da ohne Erlaubnis zu bedienen, wo es niemandem wirtschaftlich schadet.
Die Idee des "fair use" kommt aus den USA: Diejenigen Eingriffe ins Urheberrecht sind danach zulässig, die keinen Schaden anrichten oder die zu verbieten unverhältnismäßig wäre.
So eine pragmatische Lösung ist mit dem deutschen Rechtsdenken nur schwer vereinbar. Sie trifft aber ziemlich genau eines der zentralen Argumente der User-Gemeinde. "Warum ist es illegitim, wenn jemand aus dem Netz amerikanische Fernsehserien herunterlädt, solange er sie hier ohnehin nicht legal erwerben kann?", argumentiert etwa Ulf Buermeyer, ein Berliner Netzaktivist, im Hauptberuf Strafrichter.
Ebenso wenig ist nach Ansicht vieler Experten die Kriminalisierung der im Netz üblichen künstlerischen Weiterverarbeitung fremder Werke - "Remix" und "Mashup" - zu rechtfertigen.
Pragmatische Lösungen für einen Interessenausgleich mahnt auch die Mehrheit der Bundestags-Enquetekommission an. Man müsse "danach fragen, in welchen Fällen ein Ausschließlichkeitsrecht erforderlich ist und wo es genügt, die wirtschaftliche Beteiligung des Urhebers zu sichern".
Diese Vergütungslösung hat sich bei Zweitverwertungen von Werken teilweise auch schon durchgesetzt. Verwertungsgesellschaften wie die Gema kassieren für Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken am Eigentumsrecht vorbei: Jeder darf ohne Erlaubnis Musik spielen, wenn er einen Obolus dafür an die Gema zahlt. Jeder darf den SPIEGEL am Kopierer vervielfältigen: Den Obolus dafür kassiert über den Copyshop oder per Geräteabgabe die VG Wort.
So ist es naheliegend, auch die Kopiererei im Netz - zumindest, soweit es um anderweitig bereits vermarktete Werke geht - vom großen Verbot des Urheber-Eigentumsrechts zu befreien und stattdessen nach einer schlanken Vergütungslösung zu suchen.
Am weitesten bei der Suche sind bislang die Grünen. Die Bundestagsfraktion arbeitet an einem Modell einer Internet-Flatrate für das private Herunterladen von Filmen und Musik. Der Netzexperte Notz: "Das könnte zumindest ein Baustein eines neuen Vergütungssystems sein." Das Rechenexempel der Erfinder: Schon eine Monatsrate von fünf Euro pro Breitbandanschluss würde bei knapp 30 Millionen Anschlüssen eine Milliardensumme im Jahr bringen. Zu verteilen wäre die mit überschaubarem Zusatzaufwand über die Verwertungsgesellschaften.
Es könnte gehen - zumindest juristisch. Der Saarbrücker Medienrechtler Alexander Roßnagel hat in einem Gutachten die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Probleme untersucht und kommt zu dem Ergebnis: "Keine Bedenken".
Doch der Widerstand gegen Flatrate-Modelle ist groß. Auch die SPD lehnt in ihrem Grundsatzpapier so eine Lösung ab: Das "würde zu einer erheblichen Belastung derjenigen führen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen". Roßnagel weist die Bedenken zurück: Der Tarif könne ja differenziert werden nach Geschwindigkeit des Internetzugangs.
Auch das gängige Gegenargument, ein legalisierter Download gegen Pauschale würde zu Erlöseinbrüchen bei den etablierten Bezahlangeboten wie iTunes führen, weisen viele Experten zurück. Jetzt und auch in Zukunft gebe es genügend Publikum im Netz, das ein stilvolles Komfortangebot für ein paar Extra-Euro dem möglicherweise virenverseuchten Schmuddelkram aus den privaten Tauschbörsen vorzieht.
Netzpolitiker Notz erlebt derweil ein "richtiges Bashing", wenn er Vertretern der Urheberrechtsindustrie grüne Ideen vorschlägt: "Dabei sind wir es doch, die den Urhebern zu einer besseren Vergütung verhelfen wollen."
So wird weiter nachgedacht. Mit der neuen Balance im Urheberrecht wird es dauern. Derweil werden weiter Tag und Nacht mit großer Datenbandbreite ausgerüstete Internetdetektive durchs Netz surfen und Dossiers füttern über Oberschüler, die das Urheberrecht mit ihrer Maus verletzen. Personal für den Drei-Schichten-Betrieb gibt's genug: Musiker, die dringend ein bisschen Geld brauchen.
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