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Ausgabe 34/2002
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17.08.2002
 

Überraschende Mehrheit gegen Strafverfolgung von Cannabis-Besitzern

Erstmals lehnt eine deutliche Mehrheit der Deutschen die Strafverfolgung von Haschisch- Besitz zum Eigenkonsum ab. Der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sollte lieber, ähnlich wie falsches Parken, als einfache Ordnungswidrigkeit geahndet werden, entschieden die von Emnid im Auftrag der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Drogen befragten Bürger mehrheitlich. 36 Prozent der Befragten der repräsentativen Stichprobe votierten für die Bußgeld-Variante, 26 Prozent gingen noch weiter und forderten, den Verkauf oder zumindest den Besitz der Droge zu gestatten. Nur ein gutes Drittel der Befragten (36 Prozent) besteht laut Umfrage auf einer Strafverfolgung der Kiffer. Ohnehin wurden seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 Erwerb und Besitz geringer Cannabis-Mengen zum Eigenkonsum weniger streng verfolgt. Bis vor kurzem drohte Haschisch-Besitzern noch der Entzug des Führerscheins. Im vergangenen Monat erklärten jedoch die Karlsruher Verfassungsrichter diese Praxis bei kleinen Mengen für unzulässig.

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