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Ausgabe 5/2004
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24.01.2004
 

Abschiebeopfer Aamir Ageeb war falsch gefesselt

Der sudanesische Asylbewerber Aamir Ageeb, 30, der im Mai 1999 bei der Abschiebung vom Frankfurter Flughafen erstickte, war mit elf Plastikschlaufen gefesselt, obwohl dies an Bord von Flugzeugen ausdrücklich verboten war. Das ergibt sich aus einer Weisung des Bundesgrenzschutzamts Frankfurt am Main vom April 1997, wonach "die Anwendung von Stahl- oder Plastikfesseln nicht zulässig" ist, weil der Betroffene bei einem Flugzwischenfall nicht schnell genug freikommt. Stattdessen hätte der für die Aktion verantwortliche Bundesgrenzschutz ausschließlich Klettbänder verwenden dürfen, um den sich wehrenden Asylbewerber ruhig zu halten. Am 2. Februar beginnt in Frankfurt der Prozess gegen drei Grenzschutzbeamte des Begleitkommandos, die Ageeb angeblich zu Tode drückten. Die Plastikfesseln sollen dem Sudanesen allerdings schon vorher von anderen Beamten angelegt worden sein.

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