Kampfpiloten der Luftwaffe wollen sich weigern, von Terroristen entführte Flugzeuge abzuschießen. Viele Jetführer halten das am Freitag im Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition verabschiedete Luftsicherheitsgesetz, das eine gezielte Abwehr von Terrorakten vorsieht, für unzureichend. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 und dem Irrflug eines verwirrten Mannes mit einem Motorsegler im Januar 2003 in Frankfurt auf eine Änderung der Rechtslage gedrungen, um Passagierflugzeuge in den Händen von Terroristen notfalls abschießen lassen zu können. Diese "Lizenz zum Töten", so der Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge (VBSK), bringe die Piloten in die Zwickmühle. Selbst mit dem neuen Gesetz, so VBSK-Chef Thomas Wassmann, begehe der Pilot eine Straftat, wenn er unbeteiligte Zivilisten töte; nach dem Soldatengesetz müsse er deshalb den Befehl verweigern. Halte er sich aber nicht an den Befehl, werde gegen ihn wegen Ungehorsam und Befehlsverweigerung ermittelt. Außerdem sehe das Grundgesetz einen solchen Einsatz der Bundeswehr im Inland nicht ausdrücklich vor.
Hilfestellung erhalten die Piloten von der CDU, die derarti- e Flugzeugabschüsse ohne Grundgesetzänderung ablehnt - unter anderem, so der Verfassungsrechtler und CDU-Politiker Rupert Scholz in einem Gutachten, weil der "Tatbestand terroristischer Gewaltakte nach wie vor rechtlich wenig geklärt ist". Neben den massiven zivil- und strafrechtlichen Folgen für den Piloten, der zum Beispiel eine Maschine mit 300 Passagieren abschießt, seien derzeit, so der VBSK, auch die beamtenrechtlichen und sozialen Folgen für die Flieger nicht geregelt. Zudem seien die Jagdflugzeuge der Luftwaffe unzureichend auf einen solchen Ernstfall vorbereitet. Es sei weder Leuchtspurmunition an Bord, mit der Warnschüsse abgegeben werden könnten, noch seien die Maschinen mit Stimm-Recordern ausgerüstet, um den Schießbefehl aufzeichnen zu können.
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© DER SPIEGEL 26/2004
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