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Ausgabe 42/2004
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09.10.2004
 

Gesetzentwurf ermöglicht Gentest für Job-Suchende

Mit einem neuen Gesetzentwurf zur Gendiagnostik gerät die Bundesregierung in die Kritik. Laut Sozialministerium soll damit lediglich geregelt werden, dass beispielsweise Busunternehmen ihre Fahrer auf Farbblindheit untersuchen dürfen. Kritiker hingegen fürchten, dass Gentests bei Neueinstellungen zur Regel werden könnten. In der Vorlage heißt es, künftig seien "genetische Untersuchungen auf der Ebene des Phänotyps zulässig, so weit sie der Feststellung der gegenwärtigen Eignung für die vorgesehene Tätigkeit dienen". Damit würden Gentests Tür und Tor geöffnet, kritisiert der Vorsitzende des Nationalen Ethikrats, Spiros Simitis. Noch sind solche Tests die Ausnahme, und sie sind gesetzlich nicht klar geregelt. Einer Lehrerin aus Offenbach etwa, deren Vater unter der vererbbaren Nervenkrankheit Chorea Huntington leidet, verweigerte das Oberschulamt den Beamtenstatus, weil die Frau sich nicht testen lassen wollte - erst vor Gericht konnte sie den Zwangs-Check abwehren. Der Entwurf soll demnächst ins Bundeskabinett eingebracht werden.

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