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Ausgabe 11/2005
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12.03.2005
 

Bundesfrauenministerin Schmidt will "Apothekerin" in Verbraucherhinweisen

Die Bundesregierung will die Pharmaindustrie zwingen, die Gleichstellung von Mann und Frau auch bei der Reklame für Arzneimittel zu beachten. Mussten die Pillenhersteller den Verbrauchern bislang anraten, den "Arzt oder Apotheker" zu befragen, soll es künftig, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Ministerin Renate Schmidt (SPD), einen "geschlechtergerechten" Hinweis geben: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage, holen Sie ärztlichen Rat ein und fragen Sie Ihre Apothekerin oder Ihren Apotheker." Da es sich bei dieser Formulierung, die das Frauenministerium mit der Gesellschaft für deutsche Sprache abgestimmt hat, um eine Pflichttextregelung handelt, muss das Heilmittelwerbegesetz geändert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im April das Kabinett beschäftigen. Arzneifirmen und Werbewirtschaft gefällt der neue Text indes überhaupt nicht. Der Warneffekt gehe verloren, wenn der Satz noch länger werde. Sie fürchten zudem, Drogistinnen und Drogisten könnten nun ebenfalls verlangen, erwähnt zu werden.

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