Hamburg - Anlass ist eine Wohnungsdurchsuchung bei einer Heidelberger Amtsrichterin, über die am Mittwoch verhandelt wird; dabei, so die Sprecherin des Verfassungsgerichts, soll der "Schwerpunkt der Prüfung" aber auf dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses liegen.
Insbesondere gehe es darum, ob die Suche nach gespeicherten E-Mails oder Telefonverbindungen nur unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt ist, die für einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gelten.
In vielen Fällen kleinerer und mittlerer Kriminalität wären die gespeicherten Daten damit tabu. Bereits im Februar hatte eine Kammer des Verfassungsgerichts anlässlich einer Handy-Beschlagnahme so entschieden. Ermittler übten daraufhin massive Kritik an dem Beschluss; das baden-württembergische Justizministerium zweifelte sogar seine Verbindlichkeit an.
Sollte jetzt diese Entscheidung vom Zweiten Senat bestätigt und auch auf E-Mail-Inhalte ausgeweitet werden, wäre dies nach Ansicht von Landesjustizminister Ulrich Goll (FDP) "das praktische Ende der Bekämpfung von Kinderpornografie oder ähnlich schwerwiegenden Delikten".
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© DER SPIEGEL 47/2005
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