Die schwarz-rote Bundesregierung will den Parlamentsbeschluss von 1991 verewigen, nach dem Deutschland von zwei Städten aus regiert wird: Berlin und Bonn. Im Rahmen der Föderalismusreform haben sich Union und SPD darauf verständigt, die bestehende Pendel-Regierung mit mindestens sechs Ministerien in Bonn nun auch im Anhang des neu formulierten Grundgesetzartikels 22 zu verankern. Darin kommt einerseits die Hauptstadt auf ihre Kosten, indem erstmals die Zuständigkeit des Bundes für die Repräsentation des Gesamtstaats in der Hauptstadt und die Übernahme der damit verbundenen Kosten festgeschrieben wird. Möglich war dieser Passus jedoch nur, weil im Rahmen der Föderalismusdebatte 2004 auch den Forderungen des Landes Nordrhein-Westfalen entsprochen wurde: Die damals noch rot-grüne Düsseldorfer Landesregierung wollte den Mehrausgaben für Berlin nur zustimmen, wenn sie gleichzeitig eine Bestandsgarantie für die Bundesministerien in Bonn (Verteidigung, Bildung, Ernährung, Umwelt, Entwicklung, Gesundheit) erhält. Die bekommt sie nun - im Anhang der Verfassung und zu Lasten der Effizienz. Denn noch immer hat über die Hälfte der rund 20.000 Regierungsbeschäftigten ihren Dienstort am Rhein. Hunderte von ihnen sind täglich zwischen beiden Städten unterwegs. Obschon die Mitarbeiter überwiegend Billig- Airlines nutzen, kosten allein die Flüge knapp eine Million Euro im Monat. In dieser Woche will eine Redaktionsgruppe die Schlussfassung der Föderalismusreform erstellen. Danach soll der Vorschlag den Ministern zugehen. Für die umfassende Grundgesetzänderung müssen am Ende je zwei Drittel der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat stimmen.
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