DER SPIEGEL


AUS DEM SPIEGEL
Ausgabe 36/2006
  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
 

Vorschrift macht Zollbeamte wehrlos

Eine Verfügung aus dem Bundesfinanzministerium sorgt für Unmut beim Zoll. Danach ist es den Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht erlaubt, Verdächtige nach Waffen zu durchsuchen. Die "Durchsuchung aus Eigensicherungsgründen ist generell unzulässig", heißt es in einem Schreiben der Zoll-Schule Sigmaringen, wo solche Techniken bislang gelehrt wurden. Das gelte auch für die "gezielte Suche nach Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen". Selbst bei Notwehr "kann die Person zwar gefesselt, aber mangels Rechtsgrundlage nicht durchsucht werden". Sollte ein Verdächtiger etwa mit einem Bajonett auf die Beamten losgehen, möge der Zöllner ihn mit Worten beruhigen und dann fesseln – wenn er kann. Danach sei die Polizei zu informieren. Die körperliche Durchsuchung sei vom Lehrplan zu streichen, stattdessen soll künftig "mehr auf deeskalierendes Verhalten" eingegangen werden. "Das ist eine gefährliche Lücke im Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz", klagt Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei.

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

© DER SPIEGEL 36/2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP