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Ausgabe 47/2006
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18.11.2006
 

Strafanzeige gegen Hersteller und Händler belasteter Zimtsterne

Im Streit um cumarinbelastetes Weihnachtsgebäck holen Verbraucherschützer zum juristischen Rundumschlag aus: "Foodwatch" stellt Strafanzeige gegen den Zimtsterneproduzenten Lambertz, die Groß- und Einzelhändler Metro und Kaiser’s Tengelmann sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Sie alle seien "an einem autorisierten Rechtsbruch" beteiligt, sagt Foodwatch-Chef Thilo Bode, hätten aktiv oder unterstützend dazu beigetragen, belastete Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Tatsächlich schreibt die EU-weit geltende Aromaverordnung einen Cumarin-Höchstwert von zwei Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel vor. Als Mitte 2006 weit höhere Messungen des als leberschädigend geltenden natürlichen Aromastoffes bekannt wurden, wichen Bund und Länder auf eine weniger restriktive Basisverordnung aus. Statt die Hersteller zum Rückruf der Produkte anzuhalten, wurden neue, vom Bundesinstitut für Risikobewertung abgesegnete Orientierungswerte samt Verzehrobergrenzen eingeführt. Diese überschreiten geltendes Recht etwa bei Zimtsternen um mehr als das 30fache. Die Begründungen der Länder: Ein Entwurf, der aktuell in der EU diskutiert werde, sehe keinerlei Grenzwerte für Cumarin mehr vor. Zudem habe die Industrie versprochen, den Stoff ab November zu minimieren. Auf welches Niveau, ist unklar: "Die Werte der Aromaverordnung sind nie eingehalten, nie praktiziert worden", sagt BLLGeschäftsführer Michael Welsch.

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